13 Dem Kanton Bern wird an die zu Fr. 45,200 veranschlagten Kosten von Verbesserungen auf der Alp Lattreien, in. der Gemeinde Aesehi, Amtsbezirk Frutigen, ein Bundesbeitrag von 25 °/o, im Maximum Fr. 11,300, bewilligt.

Herr Rudolph von Planta, schweizerischer Konaul in Turin, ist am 27. Dezember gestorben. Als provisorischer Verweser des Konsulates wurde Herr Ernesto Sandri, von Saniaden, Kanzler dieses Konsulates, bezeichnet.

Wahlen.

(Vom 30. Dezember 1925.)

Adjunkt der Fortverwaltung Andermatt : Lieutenant Knobel,. Andreas, von Luchsingen, bisher Kanzlist I. Klasse des Festungsbureaus St. Gotthard.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Ankauf von Pferden für die Militärverwaltung

im Januar/Februar 1926.

Im Auftrage des eidgenössischen Militärdepartements werden im Jahre 1926 an nachbezeichneten Tagen und Plätzen Pferde far die eidgenössische Pferderegieanstalt und für das Depot der Artillerie-Bundespferde angekauft: m Einsiedel(Klosterhof)t) 21. Januar, 11 Uhr 22.

,, 10.15 ,, ., Altstätten, St. G. (heim Löwen) " Buchs, St. G. (bei der Traube) 22,, 14 ' ' n " Tavannes (Gare) 26.

,, 11.30 ,, ,, Pruntrut (Champ de foire) 27.

,, 8.30 ,, " Luzern (Kasernenstallungen) 29. " 9 ,, ,, Huttwil (alter Viehmarktplatz) 30. " 13.30 ,, ,, Langnau i. E. (beim Bahnhof) 2. Februar, 13.30 ,, ,, Bern (Tierspital) 3.

, 9 " ,, Solothurn (Rossmarkt) 4,,' 11 . ": a Colombier (Cour de l'arsenal) 5.

,, 11 " ,, Burgdorf (Schützenmatte) 6. ,, 10.15 ,,V ,, Kerzers (Marktplatz) 8. , 9.30 , " Thun (alte Regie) 9. ,, 9.30 _

14

Ankaufsbedingungen.

/. Pferde für die Pferderegieanstalt.

1. Die Pferde müssen die Formen und Eigenschaften eines guten Reitpferdes haben, mit korrektem Gang und Stand, von Bundeshengsten Oder sonst vom Bunde anerkannten Hengsten abstammen und sowohl von Vater- als auch von Mutterseite der Veredlungszucht (Halbblut) angehören..

2. Die Pferde aollen 4 Jahre alt sein (Geburtsschein vom Jahre 1922). Das Stockmaas soll im Minimum 154 cm betragen mit Eisen.

3. Die Abstammung muss durch Abgabe der Geburtsscheine ausgewiesen werden.

4. Sollte bei der Kontrollierung dieser Geburtsscheine durch dieAbteilung Landwirtschaft des schweizerischen Volkswirtschaftsdepartement» eine Unregelmäßigkeit sich zeigen, so ist der Verkäufer verpflichtet, dasPferd sofort gegen Rückerstattung des Kaufpreises an seinem Standort an die Hand zu nehmen. Ebenso, wenn ein Pferd sich innert 14 Tagen als Beisser oder Schläger zeigt oder demselben sonst von den in Artikel 71 des Verwaltungsreglements erwähnten Krankheiten oder Schäden anhaften, sollten. Wenn sich ein Pferd im Laufe des Jahres als trächtig erweisen sollte, so hat der Verkäufer dasselbe zu jeder Zeit gegen Erlegung des Kaufpreises zurückzunehmen.

II. Pferde für das Depot der Artillerie-Bundespferde.

Die Pferde müssen die Formen und Eigenschaften eines guten, auch zum Reiten geeigneten Artilleriepferdes haben und ein Stockmass von mindestens 154 cm aufweisen. Für den Ankauf für dieses Depot kommennur Pferde in Frage, die im Alter von 5, 6 und 7 Jahren stehen und von.

Bundeshengsten oder vom Bunde anerkannten Hengsten abstammen.

Es werden nur Pferde mit Abstammungsnachweis angekauft Im weitern gelten auch für diese Pferde die sub 3 und 4 für den Ankauf von Regioremonten aufgestellten Bedingungen.

(2.).

T h u n , den 29. Dezember 1925.

Direktion der eidgenössischen Pferderegieanstalt.

Auslosung von Obligationen der 4 % eidgenössischen Anleihe von 1918.

Die Auslosung der per 1. Mai 1926 zur Rückzahlung gelangenden Obligationen der 4 % eidgenössischen Anleihe von 1913 wird Montag,, den 1. Februar 1926, 10 Uhr vormittags, im Zimmer Nr. 71, Verwaltungsgebäude des eidgenössischen Finanzdepartements in Bern, stattfinden.

B e r n , den 30. Dezember 1925.

Eidgenössisches Finanzdepartement,

Sassen- und Rechnungswesen.

15 Bericht des eidgenössischen Versicherungsamtes.

Der Bericht des eidgenössischen Versicherungsamtes über die privaten Versicherungsunternehmungen in der Schweiz im Jahre 1923 wird demnächst die Presse verlassen. Er gibt in ausführlicher Darstàllung Aufschluss über den Stand und die Tätigkeit aller in der Schweiz arbeitenden Versicherungsgesellschaften. Neben den Gewinn- und Verlustrechnungen und den Bilanzen enthält er viele statistische Tabellen. Im Textteil werden in einem besondern Abschnitt die mit den deutschen Lebensversicherungsgesellschaften abgeschlossenen Abfindungsverträg wiedergegeben. Über die von den ausländischen Lebens-, Unfall- und Sachschaden-Versicherunggesellschaften bei der Schweizerischen Nationalbank in Bern geleisteten Kautions-Hinterlage orientieren zwei übersichtliche, auf den. 30. Juni 1925 abgeschlossene Tabellen. Als Anhang enthält der Bericht ein nachgeführtes Verzeichnis der in der Schweiz arbeitenden Versicherungsgesellschaften, sowie die gegenwärtig gültigen Gesetze und Verordnungen.

Für Versicherte, für Behörden, industrielle Unternehmungen, Unterrichtsanstalten, Banken, Juristen, Kaufleute und Private ist der Bericht von grossem Interesse.

Bei Bestellung vor 20. Januar 1926 wird die unterzeichnete Amtsstelle den Berieht für 1923 zum Preise von Er. 4.-- gegen Nachnahme zustellen. Nachher ist die Schrift nur noch zu Fr. 5.-- erhältlich, (Im Buchhandel bei A. Francke A.-G,, Bern.)

Gleichzeitig sei an die III. Sammlung der Urteile in Versicherungsstreitsachen erinnert, die in Leinwand gebunden, solange Vorrat, zum reduzierten Preise von Fr. 10.-- beim Amte bezogen werden kann.

B e r n , den 4. Januar 1926.

(2.).

Eidgenössisches Versicherungsamt

Verschollenheitsruf.

Das Bezirksgericht 3t. Gallen, II, Abteilung, hat mit Beschluss vom 14. Dezember 1925 die Einleitung des Verschollenheitsverfahrens angeordnet über Marie Mina Lang, von Kurzrickenbach, Kanton Thurgau, .

geboren 27. Juni 1887, Tochter des Theodor Lang und der Rosina Wilhelmina,$ geb. Eisenmann.

Die Genannte und alle, die über deren Verbleib Auskunft geben können, werden hiermit aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit 6. Januar 1926 beim Bezirksgerichtspräsidium St. Gallen zu melden, ansonst die Verschollenerklärung ausgesprochen wird.

St. G a l l e n , den 30. Dezember 1925.

(8.)..

Bezirksgerichtskanzlei St. Gallen.

16

Rückgabe der Kaution an die Garantie Fédérale in Liq., Paris.

Die ,,Garantie Fédérale", Französische Pferde- und ViehversicherungsGesellschaft auf Gegenseitigkeit in Paris, ist durch Beschluss der Generalversammlung vom 28. Mai 1925 in Liquidation getreten, da die statutarische Dauer der Gesellschaft abgelaufen war. Der Generalbevollmächtigte der Gesellschaft, Herr Rob. Aeschlimann in Bern, stellt namens derselben das Gesuch um Rückerstattung der hinterlegten Kaution im Kurswerte von zirka Fr. 20,000.

Gemäss Art. 9, Absatz 3, des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 25. Juni 1885 wird das Begehren der ,,Garantie Fédérale" öffentlich bekanntgemacht. Einsprachen mit Begründung gegen die Herausgabe der Kaution, sind bis zum 30. Juni 1926 dem eidgenössischen Versicherungsamte in Bern einzureichen.

B e r n , den 3. Dezember 1925.

(3...)

Eidgenössisches Versicherungsamt.

Nachtrag zum Verzeichnis *) der

Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art. 885 ZGB und Verordnung vom 30. Oktober 1917 betreffend die Vieh Verpfändung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehversehreibungsverträge abzuschliessen : Kanton Neuenburg.

Neue Ermächtigung.

2. Union de Banques suisses à La Chaux-de-Fonds, ainsi que ses succursales et agences dans le canton.

B e r n , den 28. Dezember 1925.

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement.

*) Siehe Bundesblatt 1918, III, 494 ff.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1926

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

01

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.01.1926

Date Data Seite

13-16

Page Pagina Ref. No

10 029 609

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