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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Ausfuhr elektrischer Energie.

Die Entreprises Electriques Fribourgeoises in Freiburg (EEF) sind im Besitze der bis 8. Januar 1936 gültigen Bewilligung Nr. 31, vom 20. Juli 1915, zur Ausfuhr von max. 10,000 Kilowatt elektrischer Energie an die Société dès forces motrices du Refrain, in Montbéliard (Frankreich).

Die EEF stellen das Gesuch um Erweiterung dieser Bewilligung.

Gesamtleistung der Ausfuhr, in der bestehenden Messstation bei "La Corbatière" (Kanton Neuenburg) gemessen: 15,000 Kilowatt, wovon 8000 Kilowatt mit und 7000 Kilowatt ohne Lieferpflicht. Die Ausfuhrleistung soll, mit Einschluss allfälliger Belastungsschwankungen, max.

16,500 Kilowatt nicht überschreiten. Täglich auszuführende Energiemenge : max. 225,000 Kilowattstunden, wovon 80,000 Kilowattstunden mit und der Rest ohne Lieferungsverpflichtung.

Die auszuführende Energie stammt aus den eigenen Werken der EEF.

Die ausgeführte Energie soll von der-Société des forces motrices du Refrain in ihrem Verteilungsnetz verwendet werden.

Die vermehrte Energieausfuhr soll am 1. Juli 1926 beginnen. Die erweiterte Bewilligung wird mit Gültigkeit bis 8, Januar 1936 nachgesucht.

. Gemäss Art. 6 der Verordnung über die Ausfuhr elektrischer Energie, vom 4. September 1924, wird dieses Begehren hiermit veröffentlicht. Einsprachen und andere Vernehmlassungen irgendwelcher Art sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens. den 28. Mai 1926 einzureichen.

Ebenso ist ein allfälliger Strombedarf im Inlande bis zu diesem Zeitpunkt anzumelden. Nach diesem Zeitpunkt eingegangene Einsprachen und Vernehmlassungen sowie Strombedarfsanmeldungen können keine Berücksichtigung mehr finden.

B e r n , den 21. April 1926.

· (2.).

Eidgenössisches Amt für Wasserwirtschaft.

La Nationale, Compagnie anonyme d'assurances sur la vie, Paris.

Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat unterm 15. April 1926 der an Stelle von Herrn Ed. D'Espine in Genf erfolgten Ernennung des Herrn Nationalrat Dr. Xavier Jobin, von Les Bois (Berner Jura), in Pruntrut, zum Generalbevollmächtigten der ,,La Nationale, Compagnie anonyme d'assurances sur la vie" in Paris, die Zustimmung erteilt und die ihm am 23. März 1926 erteilte Vollmacht genehmigt (Art. 15 u. ff. der Vollziehungsverordnung vom 16. August 1921 zum Bundesgesetz vom

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25. Juni 1885 botreffend Beaufsichtigung von Privatunternehmungen im Gebiete des Versicherungswesens und zum Bundesgesetz vom 4. Februar 1919 über die Kautionen der Versicherungsgesellschaften).

B e r n , den 19. April 1926.

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement.

L'Aigle, Compagnie française d'assurances sur la vie, Paris.

Aufhebung des Hauptdomiziles und Erlöschen der Vollmacht des Generalbevollmächtigten.

Infolge des Bundesratsbeschlusses vom 2. März 1926 betreffend Genehmigung der Übertragung des schweizerischen Versicherungsbestandes der ,,Aigle, Compagnie française d'assurances sur la vie, Paris" auf ,,Die Schweiz", Lebens- und Unfallversicherungs-Gesellschaft in Lausanne, wird das nach Art. 13 des Bundesgesetzes vom 4. Februar 1919 Über die Kautionen der Versicherungsgesellschaften am Wohnsitze des Generalbevollmächtigten, Herrn Aloys Burlet, rue de la Paix 6, Lausanne, bestehende Hauptdomizil aufgehoben.

Ferner ist die nach Art. 16 und 17 der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz vom 25. Juni 1885 betreffend Beaufsichtigung von Privatunternehmungen im Gebiete des Versicherungswesens und zum Bundesgesetz vom 4. Februar 1919 über die Kautionen der Versicherungsgesellschaften vom 16. August 1921 dem obgenannten Generalbevollmächtigten ausgestellte Vollmacht erloschen.

B e r n , den 23. April 1926.

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Eidgenössisches Versicherungsamt.

Wettbewerb- and Stellenausschreibungen sowie Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Über die Zimmerarbeiten zur Verlängerung der Reitbahn bei der Kaserne in Brugg wird Konkurrenz eröffnet. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der Kasernenverwaltung in Brugg aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen mit der Aufschrift ,,Angebot für Reitbahn Brugg" bis und mit dem 6. Mal 1926 franko einzureichen an die

B e r n , den 24. April 1926.

Direktion der eidg. Bauten.

Wettbewerberöffnung.

Tuchlieferung.

Die schweizerische Postverwaltung bedarf der folgenden Uniformtücher: 1. 10,000 m Winterblusentuch.

2. 10,500 m Sommerblusentuch.

3. 11,500 m Hosentuch.

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1926

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28.04.1926

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