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Wahlen.

(Vom 14. Oktober 1913.)

Bundeskanzlei.

Kanzlisten II. Klasse : Stooss, Werner, von und in Bern.;, Pedrotta, Luigi, von Golino, in Bern ; Fischer, Gottlieb, von Fahrwangen, in Aarau.

Militärdepartement.

Landestopographie.

Lithograph II. Klasse der Sektion für Reproduktion : Habegger, Ernst, von Eggiwil, zurzeit Lithograph der Druckerei der genannten Abteilung.

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Bekanntmachungen von

Departementen uni andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Bundesbeitrag an die Lebensversicherungen der eidg.

Beamten und Angestellten.

Mit Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesrates vom 17. November 1882 und unsere bezügliche Bekanntmachung vom16. Oktober 1883 erinnern wir daran, dass unter Umständen; auch solche Beamte, Angestellte und ständige Arbeiter der eidg.

Verwaltungszweige, die gar nicht oder mit weniger als Fr. 5000 Versicherungssumme beim Schweiz. Lebensversicherungsverein versichert sind, aber bei einer andern vom Bundesrat konzessionierten Gesellschaft eine Lebensversicherung auf den Todesfall abgeschlossen haben, an der dem genannten Verein zur Prämienreduktion jährlich bewilligten Bundessubvention Anteil haben können, sofern eine der folgenden Bedingungen zutrifft;

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a. wenn die zu unterstützende Lebensversicherung schon vor dem I.Januar 1876 bestand; b. wenn die Versicherung vor dem Eintritt in den eidg. Dienst eingegangen wurde; c. wenn der Versicherte vom Schweiz. Lehensversicherungsverein wegen mangelhafter Gesundheit abgewiesen oder mehr als 6 Monate zurückgestellt werden musste, oder wenn die Versicherungssumme reduziert wurde; d. wenn der Versicherte eine Abänderung eines beim Schweiz.

Lebensversicherungsverein eingereichten Antrages nicht angenommen hat, sich aber bei einer andern Gesellschaft nach dem ursprünglich bei obigem Verein eingereichten Antrag versichern konnte.

Die Begünstigung erstreckt sich auf die effektiv bezahlten Prämien bis zu einer Versicherungssumme von Fr. 5000, wobei Versicherungen beim Schweiz. Lebensversicherungsverein inbegriöen sind.

Anspruchberechtigte werden hiermit ersucht, sämtlich^ Prämienquittungen für das Jahr 1913 mit Begleitschreiben und Angabe der Adresse (Name und Vorname) und derzeitige amtliehe Stellung längstens bis zum 15. November nächsthin dem Zentralkomitee des Schweiz. Lebensversicherungsvereins in Basel frankiert zuzusenden. Spätere Einsendungen und Ansprüche für frühere Jahre können keine Berücksichtigung finden.

Bei der erstmaligen Anmeldung ist ausserdem die Einsendung^ der Police und des Ernennungsschreibens, sowie die Angabe des Datums des Eintritts in den eidg. Dienst und des Geburtsdatums erforderlich. Besteht daneben eine Versicherung beim Schweiz.

Lebensversicherungsverein, so ist die Policenummer anzugeben.

Das Zentralkomitee des Schweiz. Lebensversicherungsvereins wird, wie bisher, bei Rücksendung der Belege die Auszahlung der Anteile der Bundessubvention besorgen und auf Anfrage hin direkt jede wünschbare Auskunft erteilen.

B e r n , den 6. Oktober 1913.

(3..1.

Departement des Innern.

An sämtliche Zivilstandsämter der Schweiz.

Ein schweizerisches Konsulat in den Vereinigten Staaten von Nordamerika ersucht uns, den Heimatort eines Jakob Vögeli,

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Georgs und der Anna ? (übriger Zivilstand unbekannt) ausfindig zu machen, der am 3. September 1897 in New-York (City Home for thè Aged and Infirm, Blackwells Island) gestorben ist und ein Bankguthaben von zirka 4500 Fr. hinterlassen hat.

Sie werden ersucht, in den Zivilstandsregistern Ihrer Gemeinde nachzuforschen, ob der Verstorbene darin aufgeführt ist, und in bejahendem Falle dem unterzeichneten Zivilstandssekretariate davon Kenntnis zu geben.

B e r n , den 15. Oktober 1913.

(1.)

Schweiz. Justiz- und Polizeidepartement.

Sekretariat für das Zivilstandswesen.

ZE^-\ji23.ststipe:n.d.ien.Laut Bundesbeschluss vom 18. Juni 1898 und Vollziehungsverordnung vom 2i5. Januar 1910 kann aus dem Kredit für Förderung und Hebung der Kunst in der Schweiz alljährlich eine Summe für die Ausrichtung von Stipendien an schweizerische Künstler verwendet werden.

Die Stipendien werden zur Förderung von Studien, sowie in besonderen Fällen an anerkannte Künstler, eventuell auch zur Erleichterung der Ausführung von Kunstwerken verliehen.

Anspruch auf die Unterstützung haben nur solche Künstler, die schon durch hervorragende Leistungen bekannt geworden sind, oder deren bisherige Arbeiten darauf schliessen lassen, dass sie mit Erfolg weitere Kunststudien betreiben werden.

Schweizerische Künstler, die das Stipendium zu erlangen wünschen, wollen sich bis 31. Dezember nächsthin beim unterzeichneten Departemente anmelden.

Das Gesuch ist auf besonderem Formular einzureichen und muss von einem Heimatschein oder sonstigen amtlichen Schriftstück, dem die Herkunft des Bewerbers zu entnehmen ist, hegleitet sein. Ausserdem sind zwei bis drei Arbeiten des Bewerbers -- wovon wenigstens eine vollständig ausgeführte -- die gestatten, dessen Befähigung zu beurteilen, einzusenden. Diese Arbeiten haben bis längstens am 5. Januar 1914 beim Departemente des Innern einzutreffen.

Das Anmeldeformular und der Auszug aus der Vollziehungsverordnung vom 25. Januar 1910 betreffend die Stipendien,

469 alles Nähere über Verabreichung und Höhe dieser Unterstützungen enthaltend, können bei der Kanzlei des Departements des Innern bezogen werden.

B e r n , T.Oktober 1913.

(3...)

Eidg. Departement des Innern.

Zurüekerstattong der Kantion an die Hammouia Glas-, Haftpflicht- und, Einbruchdiebstahl-Versicherimgs-AktienGesellschaft des Verbandes von Glaser-Innungen Deutschlands, in Hamburg.

Die ,,Hammonia1' hat mit Schreiben vom 22. September d. J.

auf die schweizerische Konzession verzichtet und ersucht um ZnrUckerstattung der hinterlegten Kaution von 8000 Fr.

Allfällige Einsprachen gegen die Herausgabe dieser Kaution sind bis zum 1. Mai 1914 dem unterzeichneten Amte einzureichen (Bundesgesetz vom 25. Juni 1885, Art. 9, Abs. 3).

B e r n , den 8. Oktober 1913.

(3..).

Eidgenössisches Versicherungsamt.

Versteigerung von Artillerie-Bundespferden.

Eine erste Serie von 20--25 Artillerie-Bundespferden wird am 24. Oktober 1913, vormittags 10 Uhr, in Zürich, bei den Kasernenstallungen, versteigert.

T h u n , den 10. Oktober 1913.

(2..)

Direktion der eidg. Pferderegieanstalt.

Nachlass Epprecht-Liret.

In einer Naehlasssache werden die Verwandten eines Johann Valentin Epprecht und seiner Ehefrau Marguerite geb. Liret gesucht, welche beide ungefähr im Jahre 1805 nach Frankreich zogen und deren Heimat irgendwo in der deutschen Schweiz gewesen sein soll. Epprecht war um 1752 und seine Frau um 1773 geboren.

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Wer irgendwelche näheren Angaben zur Ermittlung von .Verwandten der Genannten machen kann, wolle seine Mitteilungen baldigst an die schweizerische Bundeskanzlei in Bern gelangen lassen.

B e r n , den 10. Oktober 1913.

(3..).

Schweiz. Bundeskanzlei.

Nachtrag zum Verzeichnis der

Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Artikel 885 des schweizerischen Zivilgesetzbuches und der Verordnung des Bundesrates vom 25, April 1911 betreffend die Viehverpfändung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungs vertrage abzuschliessen : *) Kanton Waadt.

22. Crédit mutuel de Lucens et environs.

B e r n , den 18. Oktober 1913.

Schweiz. Justiz- und Polizeidepartement.

*) Siehe Bundesblatt Nr. l von 1912, Seite 17.

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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Inserate.

Schweizerische Unfallversicherungsanstalt in Luzern, Obligatorische Unfallversicherung.

Mitteilung an die Inhaber industrieller und gewerblicher Betriebe.

Nachdem der schweizerische Bundesrat mit gewissen Einschränkungen das Bundesgesetz über die Kranken- und Unfallversicherung vom 13-. Juni 1911 in Kraft gesetzt hat, sind gemäss Art. 63, Abs. l, und Art. 127 dieses

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1913

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4

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42

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.10.1913

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466-470

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10 025 157

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