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Sehttwzerisehes

Buudesblatt.

Jahrgang IV. Band III.

Nro.

43.

©am sia g, den 4. September 1852, Man aBonnlrt ausschließlich beim nächstgelegenen Postamt. Prel« für das Jahr 185..! im ganzen Unisange der Schweiz p o r t o f r e i 9rfn. 4. 40 Sen.imen, Inserate sind f r a n f i r t an die Expedition einzusenden. Gebühr 15 (jeniimen per Zeile oder deren Raum.

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Aus den Verhandlungen des Schweizerischen

(Vom 27. August 1852.)

Der Bundesrath hat dem aus 166 Paragraphen bestehenden und vom 29. Mai d. J. datirten Gesez« «ber die Militarorganisation für den Kanton Solothurn die Genehmigung ertheilt. (Siehe amtl. Sammlung

Seite 234.)

(Vom 1. September 1852.)

Zum Posthalter in Schwanden, Kantons ©larus, ist Herr Jafob Strebt;, bisheriger Postablagehalter daselbst, mit einer jährlichen Besoldung von 8?r. 400, gewählt worden.

In Anwendung des Beschlusses der schweiz. Bun* desversammlung vom 14/16. August d. J., durch welche« eiwbesWalt. Jahrfl. JV. Bd. III.

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118 der Bundesrath ermächtigt wird, die PofiveWage -mit den Staaten des deutsch - ßfterreichischen Poslvereins, d. d. Lindau, 23. April 1852, so wie die einschlägigen Slusführunasverträg.. mit den einzelnen Vminsitaaten vom 1. Oftober d. J. an provisorisch in Vollzug fezen zu lassen, unter dem Vorbehalte, daß die genannte Uebereinfunft der Bundesversammlung bei ihrer nächsten 3ufammenïunft im Januar 1853 zur Genehmigung vorgelegt werde, hat der Bundesrath, aus den Bericht feines PofldepartemetU...', beschlossen: den fämrntHchen Bostadminist·.ationm der kontrahi* «ndm Stauten des deutsch «österreichischen Postveredelnd die Anzeige zugehen iu lassen, daf) die definitive Gut«1 heißung der abgeschlossenen Vertragsprojekte «jl im An« fange des künftigen Jahres in der ...Bundesversammlung îu... Berathung kommen könne. ..De... schwciz. Bundesrath fei aber bereit, die Bestimmungen des Vertrags unverfiüölich, wenn immer möglich auf den 1. Oktober nächl> künftig, provisorisch in Ausführung Anbringen, womit tt jedoch die nachgehenden Bedingungen verbinden müsse : 1) 2)aC der Schweiz &ur Bestmöglichen Ausgleichung der Gelddisferenzen vorbehalten bleibe, bei den un* srankirt ankommenden und den sranfirt abgehenden Briefen von den Adressaten, resi-... den Versender«, den schweizerischen ...Caranthetl im I. Rayon mit 15 R-pn., im H. Rayon mit 25 Rpn., und den csterreichischen Antheil »ro I. Rayon mit 15 9tyn., pro H. Rftyon tnit 25 SÄpn. und pro III. ..Ha-..»»« mit 35 Rpn. zu erheben; jedoch so« die hochfle ïaïe eines einfachen Briefes im Ganzen den Be# trag von 50 Rpn. (Cent.) nicht überfleigen, und eben so die .-Eftïe für einen einfachen Bfies vom I.

ßi-cetteichischen üurn I. schweizerischen Ragon und

119 umgekehrt vom l. schweizerischen zum I. österreichi* scheu Rayon nicht mehr als 20 Styn. (Sent.) be* tragen.

2) Daß der Rabatt von 20 % für den Transport der ·Jahrpoststiike nur für so lange anerkannt werde, als im schweizerischen Fahrposttarif nicht eine er* hebliche Ermäßigung eingeführt werde und jtdensatts die Tare nicht unter das gesezliche Minimum, wie es für den Verkehr im Jnnrtn seflgeseit sei, herab" steige.

3) Daß in dem Spezialvertrag mit Baden der Grundsaz der Vergütung für den Transport der Bries* pafete, in so weit er von einer Postadministratiou aus dem Gebiete der andern besorgt werde, keine Anerkennung finden konne.

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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1852

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

43

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.09.1852

Date Data Seite

117-119

Page Pagina Ref. No

10 000 971

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