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Schweizerisches

Jahrgang IV. .BandI.

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Samstag, den 7. Februar 1852.

Man abonnirt ausschließlich beim nächstgelegenen Postamt. Preis sür das Jahr 1852 im ganzen Umfange der Schweiz p o r t o f r e i Frfti. 4. 40 Eenfimen. Inferate sind f r a n k i r t an die Expedition einzusenden. Gebühr 13 Eentimen per Zeile oder deren Raum.

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Uebersicht der

im Sause dieses Jahres abzuhaltenden eidgenössischen Militärschulen, mit Ausnahme der Wiederholungskurse, wie sie am 4. Februar 1852 vom Bundesrathe festgestellt wurden.

Militärschulen im J a h r 1852.

Ansang.

Schluß.

März 21. Artillerie: Zürich.

21. Pontonniers: Zürich.

21. Artillerie: Thun.

21. Jnfanterie-Jnstruktorenschule: Thun (Offiziere).

April 4. Jnfanterie-Jnstruktoren.« schule: Thun (Unterosfiziere).

Bundesblatt Jahrg. IV. Bd, I.

8

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*A.

86 April

Schluß.

Anfang.

4. Scharffchüzen. Lausanne.

18. Kavallerie : Winterthur.

Mai 1. .

Artillerie: Thun.

1

.

. .

1 1 1

,.,

Zürich.

Pontonniers: Zürich.

Infanterie: Thun.

Scharffchüzen: Lausanne.

2. Scharfschüzen: Frei-

burg.

9. Artillerie: Aarau.

Kavallerie: Biore.

Zentralschule: Thun.

29

2&.

.

.

.

.

.

.

.

.

Kavallerie: Winterthur.

Scharffchüzen: Freiburg.

Juni 6. Scharffchüzen: Luzern.

19 19.

.

.

.

.

.

.

.

.

Kavallerie: Bière.

Artillerie: Aarau.

27. Parkartillerie: Luzern.

Juli Scharfschüzen: Luzern.

3 4.

10.

Scharffchüzen: Zürich.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Zentralschule: Thun.

11. Sappenrs: Thun.

18. Artillerie: Colombier.

31 August 7.

. . . . . . . . . .

8. Artillerie: Bière,

Scharfschüzen: Zürich.

'Parkartillerie: Luzern.

'87

Schluß.

Anfang.

August 8. Scharfschuzen: 6t.

Gallen.

21 28.

. ,

Sappeurs: Thun.

Artillerie: Colombier.

-September 4

Scharsschüzen: St. Galle«.

5. Kavallerie: Aarau.

5.

,, Thnn.

12. Scharsschüzen: Thun.

18

Artillerie: Bière.

Oktober 3. Parktrain. Thun.

9 16.

.

.

16.

.

.

Scharffchüzen: Thun.

Kavallerie: Aarau.

,, Thun.

November 6.

.

.

Parktrain: Thun.

.Aus den Verhandlungen des schweizerischen les.

(Vom 30. Januar 1852.)

Verschiedenen Handelshäufern' aus dem Kanton Zürich,, welche um Aufnahme einer Telegraphenlinie über Ehur nach der Lombardie in's schweiz. Telegraphennez bei'm Bundesrathe petitionirten, wurde zu erwidern beschlossen, daß bei Erstellung eines schweiz. Telegraphennezes die Verbindung von'Bünden mit der Lombardie mittels einer Linie über einen der Bündnerpässe nicht aus den Augen gelassen worden sei, daß aber die Ausführung vom Erfolge der Unterhandlungen, welche mit Oesterreich und

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dem Kanton Graubünden gepflogen werden müssen, wesentlich abhänge.

Dem eidgenössischen Stabsmajor, Hr. K a r l v o n Orelli in Zürich, wurde seine nachgesuchte Entlassung aus dem eidgenössischen Artilleriestabe und als Jnstruktor II. Klasse, unter Verdankung der geleisteten'Dienste, in allen Ehren ertheilt.

25er Bundesrath hat, da es sich aus einer stattgefundenen Untersuchung ergeben, daß Hr. J. L. Michel von Oye und Palet, im Departement du Doubs, die öffentlichen Zustände und die Regierung eines befreundeten ..Jîachbarstaates auf die befchimpfendste und leidenfchaftlichste Weise in der Tribune Suisse verfolgte, und in Beruffichtignng, daß ein solcher Mißbrauch der Presse von einem, jeglicher Legitimationsfchriften ermangelnden und auf das Asyl in der Schweiz angewiesenen Fremden nicht geduldet «..erden könne, besagten Hrn. Michel aus dem Gebiete der schweiz. Eidgenossenschaft weggewiefen.

..Das Anerbieten der Regierung von Tessin, welche für die von ihr der Eidgenossenschast schuldenden Fr. 17,809 25 Rpn. a. W. per Transportkosten der ungarischen Flüchtlinge ihre in Fr. 25,083." 45 Cent. n. W. bestehende Ansprache auf die eidgenössische Zollkasse offerirt, ist zum Reduktionsfuße von 71 für 100 anzunehmen beschlossen .vorden.

(Vom 2. Februar 1852.)

Auf das Gesuch der Regierung von Graubünden wurde das eidgenössische Post- und Baudepartement ermächtigt, zwischen © i l v a p l a n a und C h i a v e n n a , resp.

Samaden, einen dritten Postkurs zu erstellen und auf den

i. Avril d. J. zur Auestt|.>i'un3 ju bringen.

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Mit Zuschrift vom 30. v. M. sucht Herr General

D ü so u r in Gens um die Bewilligung nach, den Grad eines Großoffiziers der franz. Ehrenlegion, zu welchem er vom Präsidenten der franz. Republik befördert worden sei, und zu dem er seit 40 Jahren gehöre, indem er alle untern Grade desselben durchlaufen habe, annehmen zu dürfen, da diefer Orden lediglich eine Ehrenauszeichnung und mit keinerlei Verpflichtungen oder Einkünften »erbnnden sei.

Hierauf hat der Bundesrath, in E r w ä g u n g : 1) daß eidgenöfsifche Offiziere nicht in diejenige Klasse von Militärbeamten gehören, denen nach Art.'12 der Bundesverfassung die Annahme von Orden untersagt wird, weil die gedachten Bestimmungen sich nur aus eigentlich

ständige und besoldete Militärstellen beziehen; 2) daß auch die Eigenschaft des Herrn General Düfour, als Leiter der topographifchen Arbeiten, denselben nicht als B e a m t e n qualifizixt, da er hiefür keinen Gehalt, sondern

nnr eine billige Entschädigung für Mühewalt und Auslagen bezieht; 3) daß Herr Düsour schon früher Offizier d/r sranzösischen Ehrenlegion war, fomit dessen ,,Ernennung zum

Großoffizier lediglich als eine Rangserhöhung zu betrachten ist; 1 4) daß mit der Ernennung zu diesem Range keinerlei P e n s i o n verbunden ist, sondern die Verleihung jenes Ordens bloß als Ehrensache betrachtet werden muß, ohne daß ihm besondere Verpflichtungen dadurch auserlegt werden, beschlossen: es stehe der Annahme des erwähnten Ordens .kein Hinderniß entgegen.

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(Vom 4. Februar 1852.)

Der Bundesrath hat hinsichtlich der Einführung von .Eirtraposten auf einzelnen Routen folgenden Beschluß gesaßt:

1) Aus denjenigen Routen, wo die Extrapostanstalt unter den Kantonalverwaltungen schon bestanden hat, ist dieselbe sernerhin zu unterhalten, nämlichj a. von P o n t a r l i e r und von G e n f über L a u s a n n e nach dem Simplon bis D o m o d'Ossola; b. vonFlüelen n a c h C a m e r l a t a über den Gotthard; c. von E h u r nach E h i a v e n n a ; d,, von S p l ü g e n nach B e l l i n z o n a ; e. von C h n r nach Zürich; f. von Chnr nach Rorschach; g. von Rorschach über St. G a l l e n nach U z n a c h ; h. von St. Gallen über Wyl nach Zürich.

2) Das Postdepartement ist ermächtigt, auch aus andern Routen der Schweiz den Extrapostdienst einzuführen, in so fern diefes ohne befondere Entschädigung durch Einverständniß mit den Postpferdhaltern gefchehen kann.

3) Dem Postdepartement wird die Vollmacht ertheilt, das Extrapostreglement nach dem vorgelegten Entwürfe zu erlassen und allfällige Aenderungen, die sich fpäter als nothwendig erzeigen follten, vorzunehmen.

4) Das Postdepartement wird die erforderlichen Reglemente für die Tarife nach den bisher auf den bezeichneten .Routen üblichen Taxen regnliren.

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Uebersicht der im Laufe dieses Jahres abzuhaltenden eidgenössischen Militärschulen, mit Ausnahme der Wiederholungskurse, wie sie am 4. Februar 1852 vom Bundesrathe festgestellt wurden.

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1852

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1

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07.02.1852

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85-90

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