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udesblatt.

Jahrgang IV. Band I.

Nro- 11.

Samstag, den 6. März 1852, Man abonnlrt auäschließlich beim nächstgelegenen Postamt. Preis für das Jahr 1852 Im ganzen Umfange der Schweiz p o r t o f r e i Frkn. 4. 40 Seniimen. Inserate sind f r a n k i r t an die Expedition einzusenden. Gebühr 15 Eentimen per Zeile oder deren Raum.

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Botschaft

des schweizerischen Bundesrathes an die beiden gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft, betrefsend das vom Kanton Luzern zur Bundesreserve zu stellende Infanterie-Kontingent.

(Vom 2. Februar 1852.)

Tit.!

Mittelji Eingabe vom 15. November 1851 haben Schultheiß und Regierungsrath des hohen Standes Luzern an die hohe Bundesversammlung das Gesuch gestellt, in dem Bundesgeseze vom 27. August 1851, betreffend die Beiträge der Kantone und der Eidgenossenschaft an Mannfchaft, Pferden und Kriegsmaterial zum schweizerische«..

Bundesheer, eine Modifikation bezüglich des Infanteriefontingents des Kantons Luzern zur Bundcsreferve eintreten zu lassen.

Bundesblatt Jahrg. IV. Bd. i.

19 ~ f- i/ ,

174 Laut Art. 2 des erwähnten Gesezes sollte nämlich der Kanton Luzern zur Bundesreserve an Infanterie stellen: zu den Bataillonsstäben . . . . .

54 Mann,

zu 15 Kompagnien à 99 und 100 Mann 1486 "

zufammen 1540 Mann, Welche in 2 Bataillone zu 6 Kompagnien und in 1 Halbbataillon zu 3 Kompagnien eingetheilt werden follen..

Jn den Wünschen7 der dortigen Regierung liege es nun, daß Luzern der Lieserung dieses Halbbataillons in dem: Sinniv enthoben.-werden,utöchter,;- daß.gedachter Kanton dagegen jene 1:54O Mann' in 'zwei' Bataillonen zu sechs Kompagnien (zusammen1 1& Kompagnien) à 125 und 126 Mann zu stellen hätte.

Jn diesem Falle würde sich obige Mannschaft folgendermaßen vertheilen: auf 2 Bataillonsstäbe à 19 Mann .

38 Mann, auf 10 Kompagnien à 125 Mann . 1250 ,, auf 2 Kompagnien à 126 Mann . 252 ,, zufammen wie oben 1540 Mann.

Durch' diese Abänderung würde dem Kanton Luzern in personeller und materieller Hinsicht eine Erleichterung zu Theil werden.

Jn ersterer Beziehung hätte Luzern keinen Stab .für das Halbbataillon aufzustellen und überhaupt weniger Ofsiziere und Unterofsiziere, an denen der dortige Kanton .leider eben nicht Ueberfluß habe, zu liefern.

Jn materieller Hinsicht würde Luzern enthoben: der ·Stellung von 2 Halbkaissons (1 in die Linie, 1 in die ÏOivisionsparks) und eines Bataillonsfourgons, nebst der dazu nöthigen Bespannung; -- serner der Anschaffung »on Trommeln und · Trompeten n. s. w. sür das Halbbataillon.

175 Da die Regierung v..w ÖwzeVn itfder Beglaubigung gestanden habe, es liege in den, den Artikeln 2 und 3 des eingangserwahnten 'Bundesgesezesf~ angehangtiiff·-93emerkun'geu, so: tvie in dem Art.7 desselben einrEr-'Mdjf-" tigung sur den BundeerathV in-.Betriff der SrganisatîoAi und Eintheilung:" der Infanterie .die "angemeféhi..n- ..-Serfus-ö gungen treffen zukönnen, so habe;sich'dieselbe";;nïit ©chitf-0 ben; vom 26. November,, anden éundBràt|i nîit dete Gesuche um;Gewährung' der erwähnten Motivation ge wendet.

·' ...··-'-- : Jn seiner Antwort; vom 2. -..Dezember gl«chen: Jahres habe der Bundesrath zugegeben-, daß- die:- von1 Luzein.

gewünschte Abänderung ,dem ' Bundesheere keinen ··Sintrag thun würde, dabei aber unter Aeußerung;seine..? Bedauerns erklärt, daß er nicht befugt sei, den fraglichen Wünschen zu entsprechen.

Hierdurch werde die Regierung von Luzern veranlaßt, diese Angelegenheit der hohen Bundesversammlung vorzulegen und dieselbe dringend zu ersuchen, durch Abänderung der betreffenden Bestimmungen des mehrerwähnten Bundesgesezes dem Stande Luzern die dargestellte Erleichterung zu Theil werden zu lassen.

Jn Folge dieser Eingabe wurde unterm 23. Dezember v. J. das gedachte Ansuchen von den beiden gesezgebenden Ratheu erheblich erklärt in denifSinne, daß es dem Bun* desrathe zur Vorlegung eines die Mannschastsscala in obigem- Sinne modifizirenden Gesezentwurfe überwiesen werde.

, , Diesem Austrage nachkommend, hat der Bundesrath die Ehre, der hohen Bundesversammlung hiermit einen diesen Gegenstand betreffenden ©esezentwurs vorzulegen, dessen Inhalt der Natur der Sache nach so einfach ist, dajj

176 ·..ine .-....·eitere Erläuterung wol als überflüssig erscheinen dürste.

Außer den im Gesczentwurfe bezeichneten Verande* rungen sind noch mehrere andere Modifikationen in den Sahlenangaben. verschiedener Tabellen des Bundesgesezetf vom 27. August 1851 anzubringen. Allein da dieselben bloße Konsequenzen der im gedachten Gesezentwurfe aus-, gesprochenen Hauptbestimmungen sind, so eignen sie sich einzig zur Aufnahme in das seiner Zeit zu erlassende .·Bofliiehungsdekret.

Genehmigen Sie, Tit.! die ...Serjtcherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 2. Februar 1852.

Jm Namen des schweiz. Bundesrathes.

(Folgen die Unterschriften.)

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Au den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 27. Februar 1852.)

Vortrag de..! eidgenössischen Post- und Baudepartementô, betreffend das Washington-Denkmal.

Unterm 20. April v. 3. wurde dem Post- und Saudepartement vom Bundesrathe, auf den Bericht des Herrn Konsul Wanner aus Havre hin, die Wahl eines Steinblokes für das Washington-Denkrnal und die damit »er&undenen Erkundigungen und Sammlungen von Minetalien überwiesen. 3« gleicher 3«'t wurden dem .Öepar*,

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Botschaft des schweizerischen Bundesrathes an die beiden gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft, betreffend das vom Kanton Luzern zur Bundesreserve zu stellende Infanterie-Kontingent. (Vom 2. Februar 1852.)

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1852

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06.03.1852

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