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Aue den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 13. September 1852.)

Das schweiz. Konsulat in New-York übermittelt dem Bundesrathe, mit Schreiben vom 20. Iuli abbin, nach* stehend.. Bekanntmachung des ..leitenden Komite's sür die Industrieausstellung in New-§Jork: Die Gesellschaft sür [die Industrieausstellung alle?

.Nationen zeigt 'an, daß die Ausstellung am 2. Mai 185$ in der Stadt New-York erossnet werden wird.

Die städtischen Behörden haben der Gesellschast den Reservoirplaz zur Benuzung überlassen, und. sie ist mit

Errichtung der zu diesem Endzweke nöthigen Gebäulichfeiten beschäftigt.

Die Gesellschaft hat die Abficht, sowohl der That als dem Namen nach, die Ausstellung zu einer solchen bezüglich der Rohmaterialien und Produkte, Manufakturen, Maschinerien und schonen Künste für ihre eigenen San* desgegenden als für das Ausland zu machen.

Zu diesem Ende hat fich die Gesellschaft mit Herrrn Bufchek, gew. Kommissär des Kaiferthums Oeflerreich bei der Industrieausstellung in London, dessen Umficht..

Erfahrung und achtungswerther Charakter den auswärtigen Ausstellern jede hinreichende Sicherheit bietet, in& Einverständniß gesezt.

Herr Bufchek ist demzufolge zum bevollmächtigten Agen* Jen der Gefellschaft für alle außerhalb des amerikanischen Kontinents liegenden Länder ernannt und mit den dießfälligen Instruktionen versehen worden.

Alle Mittheilungen (Schreiben) »on ausländischen 3.heilnehmern müssen an ihn gerichtet werden unter der

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Adresse: ,,The office of thé Exhibition of thè Industry of ale Nations in New-York," No. 6 charing cross, London. Er wird ihnen, zufolge der ihm gegebenen Vollmacht und übertragenen Befngniß, die großen Vortheile, welche durch diese Unternehmung den europäischen Ausstellern geboten werden, aus einander sezen.

Ihrerseits wird die Gesellschaft mit allen Personen in den Vereinigten Staaten, den eanadifchen und brittifchen Provinzen, in Westindien und dem amerikanischen Kou* Jinente überhaupt, welche an der Ausstellung 2.heil zu nehmen wünschen, in Verbindnng treten. Alle derarti* gen Kommuniïate müssen die Adresse führen: ,,An das Sekretariat der Gefellfchaft für die Industrieausstellung aller Rationen in New-gjork."

Die Gesellschast ist nunmehr bereit, solche Zuschriften zu empfangen und sie wünscht, daß dieselben unverzüglich einlangen mochten. Sie wird sodann, sobald das Gebaude zur Aufnahme von Gegenständen vollendet sein wird, Anzeige hievon machen.

Anmeldungen sür die Aufnahme von Ausstellungsgegenständen müssen die Natur und den Zweck der leztern deutlich befchreiben und es muß denfelben beigefügt wer* den, wie viel Ouadratfuß Raum sie brauchen und ob an der Wand, oder auf dem Boden (Parquet) oder in der Vorhalle.

Die Mafchinen werden in ihrer Bewegung, wozu die Gesellschast die Betriebskräste liefert, ausgestellt uni.)

Anmeldungen für die auf folche Weife aufzustellenden Maschinerien müssen außer der allgemeinen Beschreibung derselben und der Angabe des Raumes, welchen fie einnehmen, die Summe der erforderlichen Triebkraft an* geben.

138 Die Gesellschaft hält es sür geeignet, bekannt zu machen, daß auch Gemälde in Rahmen ausgestellt werden.

2>a ungeachtet der Größe des beabsichtigten Gebau* des dennoch eine Beschränkung des Raumes nothwendig Wird, so behält fich die Gesellschaft das Recht vor, Anmeldungen abzuweisen oder zu modifiziren; fie wird sich jedoch hiebei mit Rükficht ans den Hanptzwek der Unter* nehmer der strengsten Unparteilichkeit befleißen.

(Sben so behalt sich die Gesellschaft das Recht vor, die .Dauer der Ausstellung"zu bestimmen, welche in keinem ·galle eine Jahreszeit, während welcher die Gegenstände ter Reihe nach die Ausstellung bilden sollen, überschreiten dars.

Die Aussteller werden ersucht, einen Agenten ju Bezeichnen, welchem ihre ...Beiträge beim Schlüsse der ......usliellung zu überweisen find.

Preise für ausgezeichnete Gegenstände in den ver[chiedenen Ausfiellungszweigen werden unter der ...DirelV.

tion der tüchtigsten und hervorragendsten Männer er*

theilt.

Die Direktoren ersuchen hiemit alle Produzenten und Industriellen ihres eigenen, so wie des Auslandes um

gefällige Mitwirkung.

N e w - g j o r k , 12. Juli 1852.

...theodot <&edgwi
38. i.£Bhetten, Sekretär.

Direktion: SOtortirnct £it>ingston. Elbert J. Anderson.

Alfred 3)ett.

Philipp Bntrowes.

Angust Belmont.

Johnston givingston.

Aïe". Hamilton, jgr. »Sart W. poster, ©earg Ä. ®chnttlet.

Xheadot <3edgwicf.

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(«ont 15. @e.ptember 1852.)

Mit ...Depesche vom 31. v. M. übermittelt der schweiz.

©etteralagent in ...»ieapel, |>err SDleurikosser, dem Bun* desrathe eine von der Regierung beider Sizilien unterm 18. August d. I. ihm zugesandte Note, welche in deutscher Uebersezung also lautet: Die Regierung Seiner Majestät des Königs beider ·Sizilien hat die gehörige Beobachtung der de« konifll.

Sïgenten im Sluslande seiner Zeit schon ertbeilten S&tr* fügungen in -Stinnerung gebracht, nach welcher sowohl die Unterthanen des Königs, als auch die fremden, welche beabsichtigen, von dem Sande aus, wo sie wohnen oder durchreisen, und wo eine konigl. Gesandt-* schast residirt, in die königlichen Staaten sich zu begcben, nothwendig ihre Pässe bei der gedachten konigl.

Gesandtschaft visiren lassen müssen.*) Der Unterzeichnete, welcher provisorisch mit dem Ministerium des Aeußern betraut ist, beeilt sich, den Generalagenten der schweizerischen Eidgenossenschaft, $errn Meurikosser, hievon in Kenntniß zu sezen, mit der Bitte, seine Landsleute zu benachrichtigen, daß die.« jenigen, welche vom 1. Oktober nächstkünftig an bei den Gränzen der kßnigl. Staaten erscheinen, ohne der erwähnten nothwendigen Maßregel nachgekommen z« sein, sich der Unannehmlichkeit aussezen, bis nach erfolgtem ·gingang der nöthigen Deklaration angehalten zu werden.

*) Jeder Reisende muß also, außer dem Visum des ueapoli--' tanischeu Repräsentanten in dem Sande, von wo ex »er.» reist, auch die Visa der betreffenden, in allen von ihm zu durchwandernden Städten restdirenden neapolitanischen Agenten besizen, um sich ins Königreich beider Sizilien begeben zu können. (Erklärung des Herrn Meuxikoffex.)

140 Der Unterzeichnete benujt diesen Anlaß, den Herrn Generalagenten seiner vollkommensten Hochachtung p »erfichern.

Neapel, den 18. August 1852.

Sign.

<£atafa.

Unter Bezugnahme auf das Bundesgesez vom 6. Auguft 1852, betreffend die Portofreiheit (amtl. Samml. Bd. Ili, ©eite 227), hat der Bundesrath beschlossen, für das Publikum die aus Seite 144 dieser Nummer fich findende ·Bekanntmachung, und an die Kantonsregierungen nach* flehendes Kreisschreiben zu erlassen:

Tit. l Nach dem Bundesgeseze »om 6. August 1852, be# treffend Abänderung der Litt. b. des Art. 33 des Bundesgeseps über die Posttaien find von der (..sntrichtung, des Porto's befreit : ...Die Behörden und .Beamtungen der Eidgenossenschaft, der Kantone und Bezirke, und zwar sowohl für die ein* gehende als für die ausgehende Korrespondenz, jedoch nur in Amtsfachen.

Es wird Ihnen, Tit., nicht entgehen, daß in einer Beziehung die Portofreiheit beschränkt worden ist, indent nunmehr nur noch die Korrespondenz der Behörden und .Beamtungen der Eidgenossenschaft, der Kantone und der Bezirke (Kreise) portofrei sein soll, während bis anhin im Allgemeinen Behörden und Beamtungen unter fich .portofrei waren. Dagegen hat fie die bedeutende Ausdehnung erhalten, daß die im neuen Geseze bezeichneten ·Öehörder. und ...Seamtungen für ihre gesammte amtliche

141 Korrespondenz, gleichviel ob fie von Behörden oder von einzelnen Personen an sie gelange, portofrei find, und daß auch einzelne Beamte, Bedietijiete, Militarpeïsonen und Privaten, wenn sie von portofreien. Behor?

den und Beamtungen Mittheilungen in Amtsfachen erhalten, kein Porto zu bezahlen haben.

Um bei dieser Ausdehnung möglichen Mißbräuchen zu begegnen, müssen wir «m so mehr darauf halten, daß nur die wirkliche amtliche Korrefpondenz vom Porto

befreit bleibe, d. h. nur folche Mittheilungen, die im öffentlichen Interesse des Staates gemacht werden, mit Ausschluß der Korrespondenz., die im Interesse von privaten statt findet, wie z. B. Mittheilungen von Zivilprozeßsachen, Segitimationsschriften, Anmeldungen u. s. w. Wir haben daher die Postbeamten angewiesen, genau darauf zu sehen, daß die von portofreien Behorden und Beamtungen ausgehenden amtlichen Schreiben

mit dem Siegel oder mit dem Titel der Beamtung und mit der Bezeichnung als Amts- oder Dienstsache aus der Adresse versehen werden, und daß auch die an die bezeichneten Behörden und Beamtungen adressirten amtlichen Mittheilungen als Amts- oder Dienstsache überschrieben und an das Amt selbst und nicht an die Person, die dasselbe bekleidet, gerichtet werden, so wie dieses im Allgemeinen schon in unserer Verordnung über die Portofreiheit vom 10. Oktober 1851 vorgeschrieben, aber nicht überall pünklich beobachtet worden war.

Es wäre nun zu sicherer Vollziehung des Bundes-gefezes und zu Vermeidung von Störungen in der amtlichen Korrefpondenz sehr förderlich, wenn Sie, ..lit., die Gefälligkeit haben wollten, die betreffenden Behörden und Beamten Ihres Kantons aufmerkfam zu machen, daß fie die vorgeschriebenen formen pünktlich beachten möchten

142 und ihnen besonders zu empfehlen, als Amts- oder Dienstsache nur diejenigen Mittheilungen zu bezeichnen, die nach obiger Erläuterung allein als solche angesehen »erden dürsen.

53ern, den 15. September 1852.

(golgen die Unterschristen).

2)er Bundesrath hat beschlossen, den h. Regierungen der Kantone Bern, Db- und 9Hdwalde.n, >5rei* Burg, Solothurn, Basel (Stadt und Sand), Schass* hausen, A p p e n z e l l (Außer- und Juner-Rhoden), (St.©allen, Aargau, ..Thurgau, Hessin, Waadt, SReueuburgund Gens, mittels Kreisschreibens die Mittheilung zugehen zu lassen, daß durch die am 14. v. ..W.

vom konigl. bayerischen Ministerium der Finanzen erlassene Verordnung die ·fjandelsreisenden aus denjenigen Kantonen der Schweiz, in welchen Handelsreisende aus Bayern keine Patentgebühr zu bezahlen haben, auch von bayerischer Seite der Abgaben wegen dieses Geschäfts--5 betriebes enthoben worden seien, und somit das gegen* seitige Reziprozitätsverhältniß in Kraft getreten sei.

(Vom 17. September 1852.)

Vom ...Bundesrathe find gewählt worden:

1) Zum Kommis und Kreispostkasfier des $auptpostbüreau S u z e r n : Herr Iost Psifier, bisheriger Kreispostadjunkt daselbjl, mit einem Jahresgehalte »on gr. 1680;

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2) zum Posthalter und Telegraphengehilftn in Splügen; |)err Christian ..lester, .Lehrer in Safien-Plaz, mit einer Jahresbesoldung von Sir. 720; 3) zum Posthalter und Ìelegraphisten in Bühler, Kantons Appenzell: ·£«rJaîo.&._;u&, 2ehm daselbst, mit einer jährlichen ...Besoldung »on gr. 640 und einer 3«foflf »·'* Fr. 160 aus der .lelegraphenkasse.

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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

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18.09.1852

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