Bundesbeschluss über Änderungen der Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Israel, Rumänien und der Türkei
Anhang 1 Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 11. Januar 20062 zur Aussenwirtschaftspolitik 2005 enthaltene Botschaft, beschliesst: Art. 1 Die folgenden änderungen der Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Israel, Rumänien und der Türkei werden genehmigt:
1
2
a.
Beschluss 3/2005 und Beschluss 4/2005 des Gemischten Ausschusses EFTA-Israel (Anhänge 2 und 3);
b.
Beschluss 3/2004 des Gemischten Ausschusses EFTA-Rumänien (Anhang 4);
c.
Beschluss 1/2005 des Gemischten Ausschusses EFTA-Türkei, (Anhang 5).
Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommensänderungen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
1 2
SR 101 BBl 2006 1767
2005-3435
1773
Änderungen der Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Israel, Rumänien und der Türkei. BB
1774