Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz, GStG) Der Gesetzesentwurf hat den Zweck, die verschiedenen bestehenden Rechtsgrundlagen im Bereich der Gaststaatpolitik zusammenzufassen und die Beschlüsse, die bis jetzt direkt auf Grund der verfassungsmässigen Kompetenzen des Bundesrats gefällt wurden, auf eine formelle Rechtsgrundlage zu stellen. Er definiert die potenziellen Begünstigten (internationale Organisationen, ausländische Vertretungen) und die Voraussetzungen für die Erteilung von Vorrechten, Immunitäten und Erleichterungen sowie von finanziellen Beiträgen in dem vom Völkerrecht bestimmten Rahmen.

Vernehmlassungsfrist: 20. April 2006 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Direktion für Völkerrecht, Sektion Diplomatisches und konsularisches Recht, Bundesgasse 18, 3003 Bern, Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

24. Januar 2006

2006-0100

Bundeskanzlei

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