Notifikation Der Präsident der Eidgenössischen Beschwerdekommission der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge hat in einer Zwischenverfügung vom 20. Juni 2006 i.S. Margrit Nussbaumer, letzte bekannte Adresse, Annastrasse 2, Postlagernd 8702 Zollikon Station, gegen das Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kantons Zürich, Nordstrasse 20, 8090 Zürich, sowie die Allgemeine Pensionskasse der SAirGroup c/o pfs Pensions Fund Services AG, Postfach, 8058 Zürich betreffend die Allgemeine Pensionskasse der SAirGroup, in Zürich/Teilliquidation verfügt: l.

Die Beschwerdeführerin wird verhalten, der Eidgenössischen Beschwerdekommission der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge innert 20 Tagen ab der vorliegenden Veröffentlichung den Betrag von 1800 Franken auf das Postcheckkonto 10-8004, Eidgenössische AHV/IVRekurskommissionen, 1006 Lausanne, zu überweisen. Sofern dieser Kostenvorschuss nicht innert der angesetzten Frist einbezahlt wird, wird die Beschwerde vom 14. November 2005 durch einen Nichteintretensentscheid erledigt.

2.

Diese Zwischenverfügung wird im Bundesblatt auszugsweise bekanntgemacht.

Gegen diese Zwischenverfügung kann innert zehn Tagen nach der Veröffentlichung beim Schweizerischen Bundesgericht, Zweite öffentlichrechtliche Abteilung, Avenue du Tribunal-Fédéral 29, 1005 Lausanne Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

4. Juli 2006

Eidgenössische Beschwerdekommission der beruflichen Alters-, Hinterlassenenund Invalidenvorsorge Der Präsident: Alberto Meuli

5890

2006-1823