Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Republik Aserbaidschan

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. September 20062, beschliesst: Art. 1 Das am 23. Februar 2006 unterzeichnete Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

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SR 101 BBl 2006 7903

2006-0812

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Doppelbesteuerungsabkommen mit Aserbaidschan. BB

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