Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 8144 Widersprechende Unilever N.V., Weena 455, NL-3013 AL Rotterdam, internationale Registrierung Nr. 746 817 «IONIC» gegen Widerspruchsgegnerin Colomer Italy S.p.A., Via Zaccarelli, 5/7, I-40010 Padulle di Sala Bolognese, Bologna, internationale Registrierung Nr. 871 805 «IC IONIC».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 9. November 2006 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch wird in Bezug auf alle angefochtenen Waren der Klasse 3 gutgeheissen.

3.

Der angefochtenen internationalen Registrierung Nr. 871 805 «IC IONIC» wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

9. November 2006

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2006-2929

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