Bekanntmachung der Wettbewerbskommission der Durchführung einer Prüfung betreffend das Zusammenschlussvorhaben Swisscom Fixnet AG ­ Cybernet (Schweiz) AG (Art. 32 und 33 des Bundesgesetzes vom 6. Okt. 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251) Am 17. November 2005 erhielt die Wettbewerbskommission die Meldung eines Zusammenschlussvorhabens, wonach Swisscom Fixnet AG beabsichtigt, Cybernet (Schweiz) AG zu übernehmen.

Die beteiligten Unternehmen sind unter anderem in folgenden Bereichen tätig: ­

Swisscom Fixnet AG ist die auf die Festnetzkommunikation spezialisierte Gesellschaft innerhalb der Swisscom-Gruppe. Die Swisscom-Gruppe verfügt über fixe sowie mobile Datenübertragungsnetzwerke und bietet über ihre Gruppengesellschaften Dienstleistungen und Produkte für Sprach- und Datenkommunikation an.

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Cybernet (Schweiz) AG bietet als Internet Service Provider hauptsächlich Breitbanddienste, Internet Data-Center Dienste und E-Business Solutions an.

Stellungnahmen sind beim Sekretariat der Wettbewerbskommission bis spätestens 30 Tage nach dem Datum dieser Publikation in schriftlicher Form und mit Vermerk des betreffenden Zusammenschlussvorhabens einzureichen. Stellungnahmen werden per Fax (031 322 20 53) oder per Post an nachfolgende Adresse entgegengenommen: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern.

Gemäss Artikel 43 Absatz 4 des Kartellgesetzes (KG) haben nur die beteiligten Unternehmen Parteirechte.

10. Januar 2006

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Sekretariat der Wettbewerbskommission:

2005-3556