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Schweizerisches

Bundesblatt.

Band II.

Nro.

27.

Samstag, den 26. Mai 1849.

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Verhandlungen derBundesversammlung, des National... und Ständerathes.

A. Einleitende Verhandlungen.

1. Beginn der Verhandlungen.

1) Nationalrath. Derselbe versammelte sich den

16. April unter dem Präsidium des Herrn Schultheiß Dr. Steiger und in Anwesenheit von 74 Mitgliedern.

Bevor nach Art. 67 der Bundesverfassung zur Besteh lung des Büreau übergegangen wurde, fand in Folge einer Ordnungsmotion die Erwahrung der Wahlurkunden der Herren Nationalräthe Dubs, Siegfried, Huber und Gascetti statt. Es ist gegen keine dieser Wahlen ein Bedenken erhoben worden.

^ Hierauf wurde, nach Maßgabe des Art. 57 der Bundesverfassung und des Art. 3 des Regimentes, zur Wahl des P r ä fid e n t e n übergegangen. Jm vierten Skrutinium Bundesblatt I. Bd. II.

..

wurde mit 40 Stimmen gewählt: Herr Bürgermeister

Alfred E scher von Zürich, bisheriger Vizepräsident.

Wahl des Vizepräsidenten. Versassungsmäßig war nicht wählbar Herr Schultheiß Steiger, bisheriger Präsident. Jm vierten Wahlgange wurde mit 75 Stimmen gewählt. Herr General Wilhelm Heinrich Düfour von Genf. Da derselbe aber am 23. April erklärte, wegen zu geringer Kenntniß der deutschen Sprache die Wahl ablehnen zu müssen, wurde den 24. an seine Stelle erwählt: Herr Konrad Kern.

2) Der Ständerath versammelte sich ebenfalls den 16. April unter dem Präsidium des Herrn Briatte. Die Wahlakten der neugewählten Herren Ständeräthe Ammann

von Zürich, Niggeler und Migy von Bern, Burki und Lack von Solothurn, Jakob von Appenzell A.-R., Blattner und Weißenbach von Aargau, Jeanrenaud-Besson und Petitpierre von Neuenburg, Düchosal von Genf wurden verlesen und ohne Beanstandung genehmigt.

Die Frage, ob Herr Präsident Briatte und Vizepräsident Steiger, in Folge ihrer ^Amtsdauer während der fr.thern Session des Ständerathes, gegenwärtig wieder wählbar seien, wurde in bejahendem Sinne entschieden, indem die frühere Versammlung als eine außerordentliche zu betrachten sei und sonach die Bestimmung des Art. 71 der Bundesverfassung vorliegenden Falls nicht in Anwendung lomme. Zum Präsidenten wurde sodann gewählt.: Herr Briatte, bisheriger Präsident; zum Vizepräsi-

deuten Herr Steiger, bisheriger Vizepräsident.

2. An die Bundesversammlung eingegangen^ und erledigte Petitionen.

A. Petitionen, welche auf die Gesetze über das P o s t w e s e n Bezug haben , waren eingegangen ^ und

wurden im Nationalrathe in der Sitzung vom 17. April

angezeigt: a. Eine von Kaufleuten und Industriellen in Genf, mit

1028 Unterfchriften.

b. Eine Eingabe der Handels- und Jndustriekommission in Lausanne.

c. Eine von St. Croir, Kantons Waadt.

d. Eine von Schweizern in London ausgehende, für Einführung eines gleichmäßigen Posttarifs und freie Konkurrenz für den Personentransport.

Am 21. April kamen dazu: Eine Petition der Zeitungsredaktoren in Lausanne, betreffend die Ermäßigung des Posttarifs für Journale und periodifche Zeitschriften, und ein vom 19. April datirtes Gesuch von Bürgermeister und Rath des Kantons Schaffhausen, dahin gehend, daß es der Bundesversammlung gefallen möchte, die entworfene Eintheilung des schweizerischen Postgebietes in Postkreise dahin abzuändern, daß das Postwesen im Kanton Schaffhausen nicht in einem andern Kreise aufgehe, fondern, sei es allein, oder mit Zuzug anderer schweizerischer Territorien, einen eigenen, der schweizerischen Generalpostdirektion unmittelbar untergeordneten Kreis bilde.

Diese Petitionen wurden im Nationalrathe nach dem Antrage der niedergesetzten Petitionskommission der mit Begutachtung der Postgesetze beantragten Kommission zugewiesen.

B. Petitionen, welche aus das Zollwesen Bezug haben t

1) Bittschriften, welche sich im Allgemeinen für H and e ls fr e ih ei t und gegen Zölle, die bis zu Schutzzöllen gehen , oder doch gegen den vom Bundesrathe vorgelegten Zolltarif aussprechen..

^

17. April. Oben unter l) benannte Kommifsion von Lausanne. Jm Wesentlichen sür Handelsfreiheit, wenige Klassifikationen unter den Zöllen , Reziprozität gegen fremde sich niederlassende Handelsleute .e. sprechend.

18. April. Eine mit 5316 Unterschriften unterzeichnete Petition aus dem Kanton Neuenburg, gegen die Einführung.

eines Schutzzollsystemes gehend.

Dieser schlossen sich am 19. April noch einige Unterschriften nachträglich an.

21. April. Eine in gleichem Sinne, aus Valengin und dem Val-de-Ruz, mit 272 Unterschristen versehen, nebst einer Petition aus Genf.

20. April. St. Gallische Steinbruchbesitzer wünschen Weglassung des Aussuhrzolls auf Bruchsteine.

23. April. Eine mit 303 Unterschriften versehene Petition aus Motiers und Travers.

25. April. Eine mit 3011 Unterschriften versehene Petition aus Genf gegen den vom Bundesrathe vorgeschlagenen Zolltarif, der sich später, den 7. Mai, noch 787 weitere Unterschriften anschlossen.

27. April. Eine Petition des Handels- und Industrievereins von Basel um Beseitigung der höhern Zollansätze.

Ferner Gesuch um Verminderung des Zolles aus seines Olivenöl, von den Oelsabrikanten zu Thalweil,

K. Zürich.

Aargauifche Fabrikanten wünschen (4. Mai) die Versetzung des gesponnenen Gummi-elastikum, des Kalbleders .^e.

in die Klasse der Rohstoffe.

Den 18. Mai. Petition der Kausmannschaft in Winterthur, welche sich gegen ein Schutzzollsystem ausspricht.

- 2340 Unterschristen aus Appenzell und St. Gallen, zu Gunsten des Freihandelssystems.

Den 19. Mai. 647.^ Unterfchriften aus denselben Kantonen, welche ein ^allgemeines, aber möglichst billiges Zollsystem verlangen.

2) Bittschriften sür Schutzzölle, oder im Sinne einer

Erhöhung der Grenzzölle:

a. Jm Allgemeinen. 19. April. Petitionen, unterzeichnet von 45,397 Angehörigen der Kantone Zürich,

Bern, Luzern, Freiburg, Basel, Schasshausen, Appenzell, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau und Gens (schweizerischer Handwerker- und Gewerbsverein), sür die

Einführung eines Schutzzollsystemes.

25. April. Vom Gewerbs- und Handwerkerverein in Winterthur, zu Gunsten eines Schutzzollsystemes.

b. Jm Befondern. 20. April. a) 586 Unterschriften von Tabakbauern aus dem Kanton Waadt sür Erhöhung des Zolls aus Tabak. - Erhöhungen auf den gleichen Artikel verlangte eine den 23. April vorgelegte, mit 21 Unterfchriften verfehene Bittschrift einiger Tabakfabrikanten von Rheinfelden; eine Bittfchrift des Herrn Tavel, ehemaligen fchweizerischen Handelskonsuls in Rio de Janeiro; eine den 7. Mai vorgelegte, von Bürgern von Lueens und Donnatyre, und eine den 19. Mai vorgelegte, der Gemeinde Seigneur, aus dem Kanton Waadt.

b) Bittschrist der Nägelsabrikanten von Vallorbe sür Erhöhung des Einsuhrzolls auf Nägel und Ketten.

26. April. Eine von Efsigfabrikanten in Morsee, um

Erhöhung des Zolles auf Efsig.

27. u. 28. April. Petition gleichen Sinnes von Efsig-

sabrikanten in Coppet, .^verdon, Grandson .e. (Am 7. Mai kamen hiezu noch Petitionen von Essigfabrikanten in Vivis, welche eine Erhöhung von 10 auf 20 Batzen per Zentner verlangten.)

28. April. Um Erhöhung des Zolles aus fremdes Amelung, von den Amelungfabriken in Wädenfchwyl und

Trimbach. Eine gleichartige Bittschrift langte am 4. Mai von den Amelungfabrikanten in Bern ein.

4. Mai. Die Seifenfabrikanten der deutschen Schweiz begehren höhere Tarifirung der ausländischen Seife und Ermäßigung der Tarife auf die zur Seisenfabrikation erforderlichen Rohstoffe.

Mehrere Bürger von St. Sulpiee, Kantons Neuenburg, wünfchen Erhöhung des Einfuhrzolles aus fremdes

Mehl.

7. Mai.

20 Unterschriften aus Neuenburg, für Schutz-

zölle.

7. Mai. Gesellschaft der Gerber im Kanton Zürich, mit dem Verlangen eines Eingangszolles von 15 % des

Werthes für Sohlleder, Kalbleder, Zeugleder, Verdeckleder, Kardenleder, lohgare und gefärbte Schaffelle, Schäfte

und Vorschuhe.

9. Mai. Aehnliche Petition von Gerbereibesitzern aus dem Aargau.

11. Mai. Petition des Kerzenfabrikanten Blunschli, von Zürich , um Erhöhung des Zolles auf Stearinsäure.

Den 14. Mai. Durch das Komite des schweizerischen .Handwerker- und Gewerbevereins übermachte Petitionen um Einführung eines Schutzzollsystems zu Gunsten der einheimischen Industrie mit 699 Unterschristen aus dem Kanton Luzern und 170 aus dem Kanton Schasshausen.

Eine Petition in ähnlichem Sinne aus Ellikon, Kantons

Zürich.

Den 18. Mai.

Ein Ansuchen eines Herrn Doret, daß der Zoll auf rohen Marmor in eine höhere Klasse versetzt, und daß der Kategorie, welche die Skulpturen

begreift, verarbeiteter und polirter Marmor beigefügt werde.

- .Ferner eine Petition ans dem Kanton Waadt um Wahrung der Agrikulturinteressen, daher Zollerhöhung aus Wein und Getreide verlangend..

Jm Allgemeinen gegen den Entwurf und auf nochmalige Zurückweisung an eine Expertenkommission geht eine Petition der Handelskammer von Vivis, welche derBundesversammlung am 18. April vorgelegt wurde.

Die Kulturgesellschaft von Rheinfelden, die Besitzer chemischer Fabriken in Winterthur und Uetikon verlangen Aenderungen verschiedenen Inhalts.

Eine von sieben Speditionshäusern in Chur unterzeichnete Bittschrist wünscht Abänderung des Art. 29 des Zollgesetzes in dem Sinne.. daß die Bewilligung einer zur Durchfuhr angemeldeten Waare bei einer andern als der zunächst angegebenen Ausgangsstation anmelden zu dürfen, statll der Oberzolldirektion den Bezirkszolldirektoren übertragen werde , welche diefelbe ohne befondere Gründe nicht verweigern dürfen.

Alle das Zollwefen betressenden Petitionen wurden der mit Untersuchung der Zollgesetzesvorschläge beauftragten Kommifsion übermittelt (... Petitionen, gehend auf Aufhebung der MilitärKapitulation.. n:

17. April. Zuschrift des Staatsraths des Kantons Genf, vom 10. April, mit welcher ein Befchluß des dortigen Großen Rathes vom 28. März in dieser Sache übermittelt wird.

Eine mit 3041 Unterschriften versehene Petition aus dem Kanton .Neuenburg.

Von Schweizern in Genua (86 Unterschriften),. Besanton (327 Unterschriften) und Venedig erlassene Petitionen.

^ Eine von der Volksverfammlung in Chavornay, .Kantons Waadt, erlassene Zuschrift in demselben Sinne, der

sich am 19., 21, 23., 24., 25., 26., 27. April, 4. Mai noch Bürger dieses Kantons anschlossen.

Zuschriften der Volksvereinssektionen von Bern, Aarwangen (Aufhebung ohne Entfchädigung begehrend), Münsingen und Konolfingen, Fraubrunnen, Buren, Aarberg,

Laupen, des Hülfsvereins des Amtsbezirks Bern.

130 Bürger von Chatel-St.-Denis.

163 Bürger aus Bafelland (den 10. Mai noch fernere

729, den 11. Mai 241 und den 19. Mai 304 desselben

Kantons).

Die patriotische Gesellschaft von Freiburg, im Namen von mehr als tausend Mitgliedern.

Diese Petitionen wurden bei Untersuchung der Frage der Militärkapitulationen in Erwägung gezogen.

Petitionen, betreffend das Auswanderungswesen.

Am 24. April ward dem Nationalrathe eine Petition aus dem Kanton Appenzell Außer-Rhoden und am 26.

eine aus den St. Gallischen Gemeinden Wangs und

Wallenstadt vorgelegt, dahin gehend, es wolle sich die Bundesversammlung so bald als möglich mit der Auswanderungsfrage beschäftigen und den von dem provisorischen Auswanderungskomite des Genfervereins vorgeschla.genen Auswanderungsplan dabei in Erwägung ziehen.

Der ,,volkstümliche schweizerische Vaterlandsverein in Bern" stellte mit Zuschrift vom 23. Februar 1849 das Ansuchen. es wolle die Bundesversammlung alle in diesem Jahrhunderte eingebürgerten Deutschen auffordern, ohne Aufschub zuverlässige Belege der Absagung von ihrem ersten Vaterlande einzureichen. Es wolle ferner die Bundesversammlung so bald als möglich eir Gesetz erlaffen zur Bestrafung aller Beschimpfungen des Schweizernamens .und des Schweizervolkes...

^9 Am 19. April gab das Präsidium Kenntniß von einer durch Herrn Franz Weck eingesandten Bittschrift mehrerer Bürger des Kantons Freiburg , in welcher über das vom jenseitigen Gr. Rath unterm 23. Dezember v. J. dekretirte unverzinsliche Zwangsanleihen Beschwerde geführt ward.

Beide obenerwähnten Bittschriften wurden, die eine durch Schlußnahme des Nationalrathes vom 16., die andere durch Schlußnahme vom 19. April, welche beide die

Zustimmung des Ständerathes und am 23. April die Kraft eines Bundesbefchlusses erhielten, dem Bundesrathe zu gutfindender Erledigung überwiefen.

Ueber das von der Regierung von Freiburg gestellte, vom Bundesrath gemäß einer Zuweisung des National-

raths vom 16., des Ständeraths vom 20. April (siehe Bundesblatt, Extrabeilage vom 10. Mai) begutachtete Begehren um Nachlaß des dem dortigen Kanton zufallenden Betreffnisses an die Kosten des Sonderbundsfeldznges wurde am 11. vom Nationalrath, am 15. Mai vom Ständerath in dem Sinne des bundesräthlichen Antrages entschieden. ^

Am 24. April vorliegende Petitionen des Fallitenvereines aus dem Aargau und des Konkursitenvereines von Bafel-Land ; ein von den Mitgliedern des Stiftes St. Bern-

hard (Kt. Wallis) gestelltes Gesuch, dahin gehend, daß der Verkaus der den Korporationen gehörigen Güter durch Dazwischenkunft der Bundesverfammlung sistirt werde ^ wurden nach dem Antrage der Petitionskommission, aus dem Grunde durch die Tagesordnung befeitigt, weil dieselbe der kantonalen Gesetzgebung vorbehaltene Angelegenheiten betreffen.

Ueber eine Bittschrift eines gewissen Alt-Großrath Dupasquier aus dem Kanton Freiburg endlich wurde Bundesblatt I. Bd. II.

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1() ihres ungeziemenden Tones willen zur Tagesordnung geschritten.

Von andern Zuschriften wird bei Behandlung der Geschäfte selbst spezielle Erwähnung geschehen.

Eintheilung der Geschäste.

1) Unter die Räthe. - Jn Folge einer Verständigung zwischen dem Präsidium des Nationalrathes und demjenigen des Ständerathes fiel dem Nationalrathe (wie demselben den 4. Mai berichtet und nicht widersprochen wurde), die Initiative zu bei der Berathung a. der Rechnung der eidgenössischen Kriegssonds und der Zentralkasse, b. des Gesetzes über Aufstellung und Besoldung eidgenöfsifcher Beamten, -. des Gesetzes über den freien Verkehr aus dem Vierwaldstättersee.

Dem Ständerathe siel dagegen die Initiative zu bei der Berathung a. des Gesetzes über die Organisation und den Ge-

schäftsgang des schweizerischen Bundesrathes, b. des Gesetzes über die Organisation der Bundes-

rechtspflege,

c. der Gesetze, die das Postwesen betreffen.

Die Berathung der Militärorganisation wurde vom Nationalrathe auf die nächste Session verschoben.

2) Jn den einzelnen Räthen. Jm Nationalrath ward mit einer vorläufigen Berathung der wichtigern Gesetze begonnen, die in den Sitzungen vom 17. und 18., . 20. und 21. über die das Postwesen beschlagenden Gesetze

11 stattsand, in den Sitzungen vom 24., 25., 26., 27. April über die Gefetzesvorschläge sich ausdehnte, welche das Zollwesen betreffen. Es würden sonach zur nähern Prüfung der Vorschläge folgende Kommissionen niedergesetzt: 1) 18. April. Diejenige zur Prüfung der das Postwesen beschlagenden Gesetze, bestehend aus den .Herren Blanchenay, Stämpfli, Bavier, Bischof, Escher, Kern, Pioda.

2) 20. April, eine Kommission zu Begutachtung der eingelaufenen Petitionen, bestehend aus den Herren

Eytel, Siegfried, Hungerbühler, Trog, Steiger.

3) 28. April, eine zu Prüfung der das Zollwesen beschlagenden Gesetzesvorfchläge , bestehend aus den Herren Peyer, Pioda, Lambelet, Efcher, Jenni, l)r. Schneider, Erpf, Bruggisser, Sutter, Grivaz, Brunner.

Den 14. Mai wurde Herr Grivaz durch Herrn Veillon und den 16. Herr Bruggisser durch Herrn Fischer aus dem Aargau, ersetzt.

4) 28. April, eine zu Prüfung des vom Bundesrathe eingegebenen Voranschlages der Ausgaben und Einnahmen (die Herren Hungerbühler, Stämpfli, Kopp, Blanchenay, Siegfried).

5) Am 30. April wurden folgende Kommissionen bestellt:

... Zu Prüfung des Geschäftsberichtes des Bundesrathes, aus den Herren Kern, Düfour, Trog, Neuhaus, Barman.

b. Zu Hinterbringung geeigneter Vorschläge und

Begutachtung der Frage, ob die Militärkapitulationen von Bundeswegen aufzuheben seien,

aus den Herren Michel, Ziegler, Eytel, Siegsried, Frei.

12 c. Zu Prüfung des Gesetzes über Aufstellung und Besoldung der eidgenössischen Beamten, aus den Herren Hanauer, Riedmatten, Benz, Castoldi, Schuler.

d. Zu Prüsung des Vorschlages eines Gesetzes zur Organisation der Bundesrechtspflege, aus den Herren Kern, Pfyffer, Dubs, Pittet, Hofmann.

c. Zn Prüfung der Rechnungen über die eidgenöfsischen Kriegsfonds und die eidgenössische Zentralkasse , die Herren Böschenstein , Heim, Stockmar,

Matthey, Rauch.

Die Kommissionsmitglieder des Ständerathes werden jeweilen bei der Behandlung der Geschäfte, in welchen sie einen wefentlichen modifizirenden Einfluß ausübten, genannt werden.

Erledigte Geschäfte, Bundesbeschlüsse und Buudesgesetze.

1) Angelegenheit des Schultheß'fchen Schuldscheines zu Gunsten des Kantons Schwyz.

Mit Botschaft vom 31. Januar hatte der Bundesrath darauf angetragen, die von dem Handlungshause E. Schultheß und Komp. von Zürich zu Gunsten des Standes Schwyz für dessen Betreffniß an die Sonderbnndskriegskosten vom

25. Oktober 1848 ausgestellte Obligation im Betrage von Frkn. 73,343, -- eventuell von Frkn. 93,343 -- anzu-

nehmen, in Abänderung des hier einschlagenden TasatzungsBeschlusses vom 7. Februar vorigen Jahres.

Dieser Gegenstand hatte bereits in der ersten Sitzung vom 16. April vorgelegen und war auf eine spätere Sitzung

^ verschoben worden. Es hatte nämlich das Haus Schultheß

seiner Obligation solgende zwei Klauseln angehängt: 1) daß sich dasselbe über seinen Drittheil an den Antheil der 41/2 Millionen, resp. 51/2 Millionen, für mehr nicht als für Frkn. 20,000 verpflichte; 2) daß das Betreffniß jedenfalls drei Monate vor dem Zahlungstermine angezeigt werden müsse. -- Mit Schreiben vom 29. Januar hatte die Regierung des Standes Schwyz diefe Obligation unverändert zurückgefchickt, mit der Bemerkung, daß das Haus E. Schult-

heß sich zu Ausstellung einer illimitirten Schuldurkunde nicht entschließen könne. Der Bundesrath hegte nun die Ansicht, es fei auf der Forderung, wie sie nach Maßgabe des Tagsatzungsbeschlusses vom 7. Februar 1848 zu stellen wäre, nicht zu bestehen, weil die Garantie des Hauses Schultheß das wahrscheinliche Ma.rimum des betreffenden Antheils der Kriegskosten schon um Frkn. 6838 übersteige (da dieses Ma.rimum, die Gesammtsumme in der Schlußrechnung der Kriegskosten auch zu 61/2 Millionen gerechnet,

nur Frkn. 86,506 Rp. 9 betragen würde), auch der Stand

Schwyz bis dahin seinen Verpflichtungen getreu nachgekommen sei.

Dieser Antrag des Bundesrathes wurde am 19. April vom Nationalrathe, am 20. vom Ständerathe genehmigt

und ist somit (den 23. April) zu einem Bundesbesch lusse erwachsen.

2) Frizügigkeitsverhältnisse mit dem Großherzogthum Baden.

(Siehe Bundesblatt Bd.l, Nr. 21, S. 452.)

Die erwähnte Mittheilung des Bundesrathes ist schon am 24. vom Ständerathe behandelt worden, der keinen

14 Anstand nahm, die dießsallsige, vom Bundesrathe gewünschte Ermächtigung zu ertheilen. Ohne besondere Abstimmung wurde dieselbe gleichfalls vom Nationalrath am

28. April ertheilt und es ist dieselbe somit ebenfalls zu einem Bundesbeschlusse erwachsen.

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26.05.1849

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