Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Umfahrung Unteres Reppischtal, Waffenplatz Reppischtal, Gemeinde Urdorf vom 16. November 2006

Gestützt auf das Gesuch des Amts für Militär und Zivilschutz des Kantons Zürich, Militärbetriebe, 8903 Birmensdorf, vom 20. Juni 2006 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Bau einer Umfahrungsstrasse um den Weiler Unteres Reppischtal auf dem kantonalen Waffenplatz Reppischtal in der Gemeinde Urdorf (ZH) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs.admin.ch/internet/ vbs/de/home/documentation/publication/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

28. November 2006

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2006-3000

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