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Aus den Verbandlungen des Schweiz, Bundesrates, (Vom 13. Januar 1893.)

Die Regierung der Niederlande hat dem Bundesrate mitgeteilt, sie habe den niederländischen Vizekonsul in Basel, Herrn M e e r w e i n , seinem Wunsche gemäß auf den 15. dies ehrenvoll entlassen.

Der Bundesrat erklärt, daß der Bezug von kantonalen Einschreibegebühren und ähnlichen Entschädigungen für die Verabfolgung von Ausweiskarten an die Handelsreisenden mit, dem Wortlaut des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1892 über die Patenttaxen der Handelsreisenden (Art. l--7) unvereinbar ist.

Der Bundesrat genehmigte einen zwischen dem eidgenössischen Finanzdepartement und der Schweizerischen Kreditanstalt in Zürich abgeschlossenen Vertrag betreffend.Übernahme des SVz'/oigen eidgenössischen Anleihens vom 3l. Dezember 1892 im Betrage von 5 Millionen Franken. Dem Vertrage ist nachträglich auch noch die Union financière de Genève in Genf als Mitübernehmerin des Anleihens beigetreten. Der Übernahmspreis beträgt netto 101 ]/4 °/o, wobei sich die beiden Banken verpflichtet halten, einen bestimmten Betrag an andere schweizerische Bankgruppen zu Originalbedingungen abzutreten.

Eine Begebung dieser Titel durch öffentliche Ausschreibung seitens des Finanzdepartements findet deshalb nicht statt.

(Vom 17. Januar 1893.)

Der Bundesrat hat von einem gedruckten Prospekte Kenntnis erhalten, der das Datum ,,Freiburg, 1. Dezember 1892" und die Zeichnung ,,Die Direktion" aufweist und welcher unter der Aufschrift ,,Schweizerische Eidgenossenschaft -- Kanton Frei bürg -- Lotteriedirektion" zur Beteiligung an einer angeblich durch Regierungsbeschluß vom 22. Februar 1892 genehmigten Lotterie, umfassend 6 Millionen Lose zum Preise von Fr. l, einladet.

113 Dem Bundesrate ist dieses nach dem vorliegenden Prospekte vom Kanton Freiburg als Staat autorisierte Unternehmen durchaus fremd ; er war und ist gemäß dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung in der Schweiz nicht in der Lage, dieses Unternehmen in irgendwelcher Richtung zu prüfen, dasselbe zu bewilligen oder zu untersagen, indem ein Aufsichts- und Kontrollrecht betreffend das Lotteriewesen dermalen noch ausschließlich von den Kantonen ausgeübt wird.

Die Frage, ob der Bund auf legislativem Wege Maßregeln betreffend die Lotterien treffen sollte, erfordert zu ihrer Beantwortung eine einläßliche Erörterung des Gegenstandes, und es wird hierüber das Justiz- und Polizeidepartement dem Bundesrat Berieht erstatten.

Die Pferderationsvergütung an die jahresrationsberechtigten Offiziere pro 1892 wird auf Fr. 1. 80 festgesetzt.

Herr Hauptmann Jacques K o h l e r, von und in Lausanne, I. Adjutant des Kommandanten des I. Armeecorps, wird zum Major der Infanterie (Schützen) befördert.

Wahlen.

(Vom 10. Januar 1893.)

Departement des Innern.

Kanzlist der Direktion der eidg. Bauten: Herr Heinrich Wipf, von Zürich, bisher Kopist.

(Vom 13. Januar 1893.)

Post- und Eisenbahndepartement.

Traininspektor bei derOberpostdirektion : Herr Simeon Tscharner, von Chur, Sekretär bei der Oberpostdirektion.

Kreispostkassier in Lausanne: ,, Elie Péclard, von Pailly (Waadt), Postcommis in Lausanne.

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Postcommis in Buchs (BahnHerr Joseph Reich, von Hemberg (St.

hof) : Gallen), Postaspirant in Murten.

Telegraphist und für unbestimmte Zeit Bureauchef in Chaux-de-Fonds: ,, Johann Schönholzer, von Schönholzersweilen (Thurgau), Telegraphist in Solothurn.

(Vom 17. Januar 1893.)

Militär département.

Kanzlisten der Departementskanzlei: Herr Alphons Frei, von Ehrendingen, Verwaltungsoberlieu tenant.

,, Karl Gaschen, von Traten, Adjutant Unteroffizier.

Finanz- und Zolldepartement.

.Kanzlist der Banknotenkontrolle:

Herr Adolf Rubin, von Reichenbach.

Post- und Eisenbahndepartement.

Materialverwalter bei der I. Abteilung der Oberpostdirektion : Herr Rudolf Blattner, von Küttigen, Sekretär bei der Überposidirektion und interimistischer Material Verwalter.

Posthalter und Briefträger in Münsterlingen: Theophil Anderwert, von Emmishofen, Spitalverwalter in Münsterlingen.

Telegraphist in PetitSaconnex (Genf) : ,, Fräulein Henriette Archinard, Postablagehalter, von Genf, in PetitSaconnex.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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18.01.1893

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