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Schweizerisches Bundesblatt.

45. Jahrgang. T.

Nr. 53.

20. Dezember 1893.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): fi Franken.

Einrückungsgebühr per Zeile oder deren Raum 15 Ep. -- Inaerate franko an die Expedition.

Druck und Expedition der Buchdruckerei Karl Stämpfli & die. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Organisation des Bundesheeres.

(Vom 6. Dezember 1893.)

I. Teü.

Die Truppenordnung.

Allgemeine Gesichtspunkte.

Die kräftige Entwicklung, welche in unserem Wehrwesen durch das Organisationsgesetz von 1874 eingeleitet worden ist, hat im Laufe der Jahre den vorgezeichneten Rahmen einerseits weit überschritten, anderseits ist sie. allerdings bis heute noch nicht vollständig in denselben hineingewachsen. Während z. B. der militärische Vorunterricht nur sehr lückenhaft zur Durchführung gelangt ist, sind durch die Landsturmorganisation und die Einführung des Armeecorpsverbandes neue Bahnen beschritten worden. Überhaupt haben sich infolge zahlreicher notwendiger, teils ergänzender, teils abändernder Gesetze und Verordnungen thatsächlich Verhältnisse entwickelt, welche aus dem ursprünglichen Gesetz von 1874 kaum mehr erkennbar sein dürften.

Wir haben schon bei Einführung der Armeecorps darauf hingewiesen, daß die innere Gestaltung dieser Heeresabteilung, in Bundesblatt. 45. Jahrg. Bd. V.

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Allgemeine Gesichtspunkte.

welcher wir nun eine kräftige strategische Einheit besitzen, durcfe eine Neuordnung der Truppeneinheiten und Verbände endgültig festgestellt werden müsse.

Es ist daher unumgänglich notwendig geworden, einen neuenAbschnitt in der Entwicklung des vaterländischen Wehrwesen» durch eine gründliche Neuordnung desselben festzulegen.

Um nun das Allerdringlichste ohne Aufschub an die Hand nehmen und durchführen zu können, ohne durch die Beratung grundsätzlicher Fragen politischer und administrativer Natur aufgehalten zu sein, legen wir die neue Wehrordnung in drei getrennten Teilen vor: I. Die Truppenordnung.

H. Die Heeresverwaltung.

III. Die Wehrunterrichtsordnung.

Die Neuordnung der Truppenverbände und Einheiten ist die dringlichste Forderung der bisherigen Entwicklung, sie kann unvorgreiflich den übrigen Teilen der neuen Wehrordnung durch die bestehenden Verwaltungsorgane durchgeführt werden, und zwar um so mehr, als sie unter thunliehster Schonung alles dessen, was sich bewährt und eingelebt hat, vorgenommen werden soll.

Wenn die europäischen Großmächte seit Mitte der 70er Jahre die Zahl ihrer Truppen durchwegs wesentlich vermehrt, ja vielerorts mehr als verdoppelt haben, indem sie den Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht da, wo er noch nicht Geltung hatte, nett einführten und ihn überall bis in seine äußersten Folgerungen weiter entwickelten, so kann dagegen die Neuordnung des schweizerischen Wehrwesens in der Steigerung der Gesamtzahl seiner personellen Kräfte wenig mehr erreichen, weil dasselbe in dieser Richtung schon längst den äußersten Grenzen nahe gekommen ist; dagegen ist noch eine wesentliche Steigerung der inneren Kraft möglich, welche durch z w e c k m ä ß i g e r e G r u p p i e r u n g der personellen Mittel innerhalb des Armeeganzen und durch den inneren Ausbau einzelner Teile erreicht werden kann.

Die daherigen Ziele der neuen Truppenordnung sind folgende: Die Kampfeinheiten der Infanterie, Kavallerie und A r t i l l e r i e sollen im A u s z u g d u r c h die künftige Rekrutierung teils v e r s t ä r k t , t e i l s v e r m e h r t w e r d e n : Durch Beschränkung der Rekrutierung für diejenigen Einheiten der Specialwaffen, welche unverhältnismäßig viele Überzählige haben; durch Aufbebung und Verminderung verschiedener Hülfstruppeneinheiten im Auszug, die entweder ganz entbehrt oder durch Her-

Allgemeine Gesichtspunkte.

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anziehung von Reserve- und Landwehreinheiten zur Feldarmee ersetzt werden können, wie Feuerwerker, Parkkolonnen, Corpslazarette etc.

Eine l e i s t u n g s f ä h i g e F e i d r e s e r v e t r u p p e d e r I n f a n t e r i e soll dadurch geschaffen werden, daß die jüngeren Jahrgänge der jetzigen Landwehr in besondern Bataillonen vereinigt werden, die alleren Jahrgänge ausscheiden und besondere Truppenkörper des Besatzungs- und Etappendienstes bilden.

Die Z a h l der h ö h e r e n Stäbe wie der Offiziersstellen ü b e r h a u p t soll wesentlich h e r a b g e s e t z t werden durch die Verminderung der Zahl der Einheiten der Infanterie in Reserve und Landwehr, durch Zusammenfassung einer größeren Anzahl Einheiten bei Bildung der höheren Verbände der Artillerie an Stelle der bisherigen "Regimenter" zu zwei Batterien und ähnliche Maßnahmen bei anderen Specialwaffen.

Die Gliederung des Auszuges in vier Armeeeorps zu zwei Divisionen zu zwei Brigaden u. s. w. bleibt in ihrem Kern dieselbe.

Aber durch die Bildung von Reserve-Infanteriebataillonen von einiger Feldtüchtigkeit wird erreicht, daß jedem Armeeecrps eine Reserve-Infanteriebrigade von 2--3 Regimentern zugeteilt werden kann, wodurch die Kraft und Kombinationsfähigkeit der Feldarmee wesentlich gehoben wird.

Die Verminderung einiger Specialtruppen-Einheiten, sowie die Heranziehung der Reserve- und Landwehrmannschaften derselben zum Hülf'sdienst bei der Feldarmee zieht eine zweckmäßigere Gruppierung der Kräfte im Armeeganzen nach sich, die der Bestimmung unseres Milizheeres besser entspricht als die bisherige.

So unentbehrlich diese Hülfsglieder an sich sind, welchen die Erhaltung der Kampffähigkeit dur Entscheidungswaffen in allen Stadien eines Feldzuges obliegt, so sehr muß doch die Richtschnur einer jeden zweckmäßigen Heeresorganisation in der Frage liegen : ,,Wie viele Kräfte können den Kampfeinheiten zugewendet werden und mit wie wenig Hülfsgliedern ist auszukommen ? " Urwüchsige Völker lösen diese Frage damit, daß sie überhaupt jeden waffenfähigen Mann im Gefecht verwenden und die Erhaltung der Schlagfähigkeit, d. h. den Nachschub an Kriegsbedarf und die Sorge um die Verwundeten und Kranken den Greisen, Frauen und halbwüchsigen Knaben überbindet). Wenn nun auch die heutigen Kulturverhältnisse uns nicht gestatten, in dieser Richtung das
Äußerste zu leisten, so. darf doch nicht übersehen werden, daß wir in der Zuteilung von jungen waffenfähigen Männern an diese Hülfsanstalten die großmächtlichen lnvasionsheere nicht nachzuahmen

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Allgemeine Gesichtspunkte.

oder gar zu übertreffen brauchen. Unser Milizheer wird vornehmlich im Innern des eigenen Landes oder in der Nähe seiner Grenzen, also in unmittelbarster Berührung mit den Hülfsquellen desselben zu fechten berufen sein, so daß es sich nicht im gleichen Verhältnis mit mobilen Hülfsanstalten zu belasten braucht, wie das Invasionsheer einer Großmacht, welches viele Tagemärsche weit im Innern eines feindlichen Landes, oft bei bedrohten oder unterbrochenen Verbindungen, alles mitführen muß, was die Erhaltung der Schlagfähigkeit sichert.

In Anbetracht der Kleinheit unseres Heeres ist die Sammlung möglichst aller Kampffähigen in den Gefechtseinheiten doppelt notwendig und müssen daher die Hülfskräfte, die nicht unmittelbar für den Kampf bestimmt sind, soweit immer möglieh aus dem zahlreich zur Verfügung stehenden Personal der älteren Aufgebote entnommen werden ; denn nichts erschiene im Kriegsfalle unnaturlicher und ungerechter, als wenn einerseits Landsturmmänner bis zu ihrem 50. Altersjahr zum Kampfe verwendet werden wollten, während anderseits große Massen ausgewählter, im auszugspflichtigen Alter stehender Leute den Dienst hinter der Linie besorgten. Da ferner im Milizheer mehr als anderswo die Hülfsdienste an ihre Rekruten auch noch die Anforderung besonderer Berufs- und Schulkenntnisse stellen, so ziehen sie eine verhältnismäßig große Zahl von Elementen an, welche in den Hauptwaffen vorzügliches Personal zur Bildung des Cadres abgeben würden, und mindern dadurch die Gefechtskraft des Heeres noch weit mehr nach der Gute als nach der Zahl.

Es ist d«her nur eine folgerichtige Entwicklung der Organisation von 1&74, wenn heute, da es an geeigneten Elementen in Reserve und Landwehr nicht mehr mangeln wird, diese für die Dienste hinter der Linie zur Feldarmee herangezogen werden.

In Verbindung mit einer sorgfältigen Regelung der Rekrutierung, welche keiner Specialwaffe mehr gestatten wird, die Zahl ihrer Überzähligen über ein bestimmtes Maß zu steigern,'wird es möglich, die Stärke der Infanteriebataillone auf 800 ausrückende Gewehre zu bringen und die Kampfeinheiten der Artillerie um 112 Geschütze (der Feld-, Gebirgs- und Positionsartillerie) im Auszug zu verstärken.

Die Geuiewaffe, eine technische Hülfswaffe, die zu den Gefechtstruppen zählt und zugleich im Falle ist, die größten Ansprüche an die
Auswahl ihrer Rekru'en zu machen, ist in einzelnen ihrer Gattungen vom Organisationsgesetz von 1874 zwar überreichlich bedacht, aber auch durch unzweckmäßige Einteilung in ihrer Kraft zersplittert; sie wird daher in Verbindung mit einer zweckmäßigen Gruppierung ihrer Kräfte eine angemessene Verminderung ihres Sollbestandes erfahren.

Infanterie.

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Die 16 Parkkolonnen und 2 Feuerwerkercompagnien der Artillerie, gegenwärtig im Auszug 3500 Mann zählend, werden in dieser Altersklasse aufgehoben und es sollen für den Nachschub und die Besorgung der Munition im Kriegsfälle die aus den Feldbatterien des Auszuges in die Reserve und Landwehr übergetretenen Mannschaften verwendet werden.

In ähnlicher Weise werden in der Sanität und Verwaltung die Jahrgänge der Reserve zum Dienst im Felde herangezogen.

Diese Zuteilung von Reserve- und Landwehrtruppen zu Diensten im Kriegsfalle, zu welchen bisher Auszug bestimmt war, bat keineswegs die Meinung, daß jenen älteren Mannschaften daraus besondere Dienstverpflichtungen bei Friedensübungen erwachsen sollen, sondern sie werden zu solchen gleichwoh] nur in einer der Dienstpflicht ihrer Altersklasse entsprechenden Dauer einberufen werden.

Die Verminderung der Offiziersstellen, besonders durch die Beschränkung der Zahl der höheren Stäbe, sodann durch Verminderung der Zahl der Einheiten oder Verbände wird überall da stattfinden, wo die Organisation von 1874 sie allzu reichlich bemessen hat. Die Festigkeit der Führung wird dadurch nur gewinnen, wenn unnötige Reibung vermieden wird und die Verantwortlichkeit sich nicht auf zu viele höhere Funktionäre verteilt; die Auswahl des Personals wird eine bessere sein können. Im Falle einer Mobilmachung wird es eher möglich sein, die notwendige Zahl von Reitpferden aufzubringen ; gleich/eitig werden die Ersparnisse an Sold und Pferderationen nicht unbedeutend sein.

Infanterie.

Die Infanterie ist im durchschnittenen, unübersichtlichen und gebirgigen Gelände noch in viel höherem Maße als im Flachland die Hauptwafle des Heeres, welcher im Kampfe die Entscheidung zufällt. Auf ihre Stärkung muß das Hauptgewicht gelegt werden, ihre Stärke und Gliederung bildet die Grundlage der Truppenordnung. Die Specialvvaffen kommen im Felde nur da zu ihrer Geltung, wo sie an der Seite einer vollzähligen, gutgeschulten, selbstbewußten und von den besten Elementen des Volkes belebten Infanterie stehen, und es darf daher die Rekrutierung dieser Waffen niemals einen Aufwand beanspruchen, welcher die Infanterie an Zahl und Güte unverhältnismäßig schwächen würde.

Für die Neuordnung der Infanterie sind verschiedene Wege vorgeschlagen und eingehend geprüft worden.

Vom Waffenchef der Infanterie, unterstützt von der Mehrheit einer vorberatenden Konferenz hoher Offiziere, ist ein Entwurf

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Infanterie.

befürwortet worden, welcher die Verstärkuag der bestehenden 104 Bataillone des Auszuges auf 1ÜÜO Mann mit 916 Gewehrtrageuden verlangte, herbeizuführen aus der Verlängerung der Dienstpflicht im Auszug um zwei Jahre, d. h. bis zum vollendeten 34. Altersjahr, und die Hinzuziehung des laufenden Rekruteojahrganges oder, falls dieser nicht verfügbar, eines weiteren Jahrganges der jetzigen Landwehr; Teilung der jetzigen Landwehr in eine ,,Reserve" aus den Jahrgängen des 35. bis 39. und eiue ,,Landwehr" aus denjenigen des 40. bis 44. Altersjahres. Berittenmachung sämtlicher Compagniechefs des Auszuges und der Reserve.

Die Verstärkung der Infanteriebataillone auf 1000 Mann oder von 672 Gewehrtragenden auf deren 916 würde ein Mehr von 234 Gewehren auf jedes Bataillon erfordern, im Auszug 24,336 Gewehre mehr, oder mit 12 °/o Zuschlag für Nichteinrückende 27,255 Gewehre mehr.

Daran wären gegenwärtig im Auszug etwa 8000 Überzählige verfügbar, 12,000 würden durch die Zuziehung der zwei jüngsten Jahrgänge der Landwehr hinzukommen und etwa 7000 müßten im Laufe einiger Jahre durch eine Minderrekrutierung der Specialwaffen eingebracht werden. Im Falle, daß eine Mobilmachung stattfände, bevor diese Maßregel durchgeführt wäre, könnte der 'Ausfall durch die Beiziehung eines weitern Jahrganges der jetzigen Landwehr, des 35. Aliersjahres oder endlich, wenn die Mobilmachung im Spätsommer stattfände, durch den Rekrutenjahrgang des laufenden Jahres gedeckt werden.

Die Reserve würde in fünf Jahrgängen, dem 35. bis 39. AltersO O 7 jähr, 24 Füsilier- und 4 Sehützeribataillone aufstellen und die Landwehr mit weiteren fünf Jahrgängen, dem 40. bis 44. Altersjahr, ebensoviele. Je ein Füsilierbataillon des Auszuges würde aus seinen Übertretenden in der Reserve eine und in der Landwehr eine Compagnie bilden, so daß bis auf das letzte Bataillon die kantonale Verwaltung und Kontrolle gewahrt bliebe.

Diesen Vorschlägen wurde von einer Minderheit entgegengehalten, dass die Zuziehung zweier Jahrgänge der jetzigen Landwehr zum Auszug allerdings eine Verstärkung der Zahl dieser Altersklasse um cirka 12,000 Mann herbeiführen könnte, daß aber damit sich auch der Wert des Auszuges als Feldtruppe nach zwei Seiten hin wesentlich vermindern würde. Einmal dadurch, daß mit der Größe der Einheiten die Führung derselben, besonders im wirklichen
Gefecht, schwieriger würde, sodaun dadurch, daß diese Verstärkung den Bataillonen einen weitern starken Prozentsatz weniger dienstgewohnter und weniger beweglicher, älterer Elemente zuführte, welche die Manövrierfähigkeit der Kampfeinheiten Wiederum her-

Infanterie.

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(unterdrückten. Endlich würde es nicht mehr möglich sein, aus den jüngeren Jahrgängen der jetzigen Landwehr einigermaßen feldbrauchbare Reservebataillone zu schaffen, wenn dieser Altersklasse ihr bestes Dritteil, · die Jahrgänge des 33. und 34. AHers- < Jahres, vorweggenommen würde. Man hätte wohl dem Auszug 12,000 Mann zugeführt, die seine unbedingte Verwendbarkeit als Feldtruppe eher beeinträchtigt als gehoben hätten, und dafür auf die Bildung von 32,000 Mann Feldreserven in cirka 36 starken Bataillonen verzichte!;, Bataillonen, die, aus gleichartigen Elementen zusammengesetzt und ihrer etwas geringeren Beweglichkeit entsprechend geführt und verwendet, da und dort für den Auszug eintreten und ihn von vielen nicht zu umgehenden, aber kräfteaersplitternden Aufgaben entlasten könnten.

Dagegen würden Bataillone, deren jüngster Jahrgang dem 35. oder 36. Altersjahr entspräche, kaum mehr als Feldreservebataillone gezählt und eingesetzt werden können.

Die Berittenmachung aller Compagniechefs würde wohl in zahlreichen Fällen diesen ihren Dienst erleichtern, aber es würde fraglich bleiben, ob die notwendige Zahl von Reitpferden aufzubringen wäre, ob in schwierigem Gelände nicht das Pferd eher hinderlich würde und ob die Mittel' immer vorhanden wären, nicht v nur 528 Compagniechefs als Reiter auszubilden, sondern sie auch reitfähig zu erhalten.

Auf Grund dieser Bedenken und Auffassungen sind jenen Vorschlägen andere gegenüber gestellt worden, die nicht weniger die Stärkung der Infanterie als Hauptwaffe anstreben. Sie gehen dahin, das Infanteriebataillon auf die Stärke von cirka 800 Gewehren oder 880 Mann im Maximum zu bringen, ohne hierzu die beiden jüngsten Jahrgänge der jetzigen Landwehr in Anspruch zu nehmen, um die Beweglichkeit des Bataillons für das Gefecht in schwierigem Gelände möglichst zu wahren.

Die Erhöhung des Sollbestandes des Infanteriebataillons von 672 auf 800 Gewehre würde den Auszug von 69,888 auf 83,200 Gewehre verstärken, mit einem Zuschlag von 12 °/o für Nicht·einrückende 93,184 Gewehre erfordern. Da die Kontrollbestände des Auszuges per 1. Januar 1893 cirka 88,000 Gewehrtragende ausweisen, so würde der Ausfall nur etwa 5000 betragen. Diesen Fehler deckte einstweilen schon die Hälfte des laufenden Rekrutenjahrganges, die im Mai eines jeden Jahres ausexerziert sein könnte.

Wenn eine
Mobilisierung in früheren Monaten stattfände, so müßte auf einen Teil des jüngsten Jahrganges der Reserve (das 33. Altersjahr, cirka 6000 Mann) gegriffen werden. In wenigen

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Infanterie.

Jahren aber würde der Ausfall durch Minderrekrutierung der Specialwaffen und entsprechende Mehrrekrutierung der Infanterie gedeckt sein.

Aus den sieben jüngsten Jahrgängen der jetzigen Landwehr sollten mindestens 36 Reservebataillone gebildet werden, die den Auszug im Felde verstärken und vielfach von unumgänglichen Nebenaufgaben und Detachierungen entlasten könnten.

Da die Ausarbeitung der gesamten Truppenordnung des Heeres so lange nicht weiter gefördert werden konnte, bis die Grundlage derselben, die Dauer der Dienstpflicht im Auszug und die von derselben abhängige Stärke und Einteilung der Infanterie festgesetzt war, so haben wir nach eingehender Prüfung der vorstehenden Fragen schon unterm 29. Mai dieses Jahres durch Bundesratsbeschluß diese Grundlage festgestellt: D i e n s t p f l i c h t im A u s z u g bis zum 32. A l t e r s j ä h r.

Stärke des Bataillons cirka 800 Gewehre.

Wir unterbreiten Ihnen nachfolgend im Anszug die uns vom Militärdepartement vorgelegten Gutachten, welche die sich entgegenstehendenStandpunkte ausführlicher beleuchteten.

Für die Bataillone von 1000 Mann und die Verlängerung der Dienstpflicht im Auszug wurde geltend gemacht: ,,Welches auch die verschiedenen möglichen Modalitäten einer Organisation unserer Streitkräfte sein mögen, so wird doch stets der Auszug unsere mobile Armee bilden.

,,Wenn wir diese Armee in Armeecorps gliedern wollen, so müssen diese ungefähr die gleiche Stärke haben, wie die Armeecorps, die ihnen bei irgend einer Kriegseventualität gegenüber zu stehen kämen. Der Grund hierfür ist ein höchst einfacher. Der Staat, der die Verletzung unserer Neutralität plant, hat einen solchen Plan zum voraus bis auf das letzte Detail festgestellt, während wir ihm unsere Streitkräfte erst entgegenwerfen können, wenn wir diesen Plan erkannt haben werden, also wohl erst, wenn er in Ausführung begriffen ist. Mit einer solchen Eventualität müssen wir wegea unseres Neutralitätsverhältnisses rechnen. Es wird daher der schweizerischen Heeresleitung im besten Falle nur gelingen, eine gleich große Anzahl strategischer Einheiten dem feindlichen Angriffe entgegenzustellen.

,,Vergleichen wir nun die Stärke der Armeecorps der uns umgebenden Staaten mit derjenigen unserer gegenwärtigen Armeecorps, so ergiebt sich folgendes :

Infanterie.

Staaten.

Mannschaftszahl.

Deutschland . . . . 37,464') Frankreich . . . . 38,143 Italien 35,621 Österreich-Ungarn . . 38,841 / Gesetz . . 25,651 bcnweiz ^ Augrückend 28]270 6)

' Gewehre.

24,9852) 23,870 27,262*) 26,064 18,256 ") 19)582

585 Geschütze.

108») 120 96 96 72 72

,,Es stehen daher unsere Armeecorps, von der Kavallerie ganz abgesehen, schon mit Bezug auf die Zahl der Feuerwaffen weit unter den fremdländischen Armeecorps.

,,Diesem schwerwiegenden Übelstand kann nur durch zwei Mittel abgeholfen werden: entweder durch Verminderung der Zahl der Armeecorps, oder durch Herbeiziehung eines Teils der Landwehr.

,,Was sich von der Stärke der strategischen Einheiten, der Armeecorps, · sagen läßt, das findet in ganz gleicher Weise Anwendung auf die taktische Einheit. Unsere taktischen Einheiten müssen denjenigen unserer Nachbarländer annähernd gleich stark gemacht werden, denn auch im taktischen Verhältnisse wird es uns kaum gelingen, dem Gegner eine größere Zahl von Einheiten entgegen zu stellen, als er selbst ins Gefecht bringt.

,,So haben denn alle uns umgebenden Staaten, mit Ausnahme von Italien, längst Bataillone von annähernd gleicher Stärke, und Italien selbst hat in jüngster Zeit, unter ausdrücklicher Einweisung auf die andern Staaten, die Mobilmachung der Infanteriebataillone von eben derselben Stärke beschlossen.

,,Der gegenwärtige Stand der Infanteriebataillone ist nämlich folgender: Mannschaft.

Deutschland 1048 Frankreich .

1043 Italien 1043 Österreich-Ungarn 974 i Gesetz 774 Schweiz \ Gegenwärtiger aus1 rückender Stand . 832

Gewehre.

976 '964 992 881 "672 723

,,Die Notwendigkeit, unsere Bataillone ebenfalls auf 1000 Mann zu erhöhen, ergiebt sich aus folgenden Betrachtungen: ') Das Armeecorps zu 2 Divisionen. Das Infanterieregiment zu 3 Bataillone.

2 · 2^1 ) 25 Bataillone und 3 Pioniercompagnien.

3 ) Ohne reitende Artillerie.

*) 27 Infanteriebataillone nnd 2 Sappeurcompagnien.

6 ) 26 Bataillone (17,472), 2 Sappeur-, 2 Pioniercompagnien und Infanteriepioniere (784).

·) 80°/o der Kontrollstärke auf 1. Januar 1892.

'

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Infanterie.

,,Das Feuer ist heutzutage das fast ausschließliche Kampfmittel der Infanterie. Es ist daher das Bestreben jeder kämpfenden Partei, die Feuerüberlegenheit zu erringen. Dieselbe ist größtenteils abhängig von der Zahl der ins Feuer gebrachten Gewehre, da die Gewehre aller Staaten annähernd gleichwertig sind. Bei der Feuergeschwindigkeit der heutigen Gewehre und der großen Zahl der vom Schützen mitgetragenen Taschenmunition ist jedes «inzelne Gewehr von Bedeutung. Jedes in die Feuerlinie hinzukommende oder aus derselben verschwindende Gewehr steigert oder vermindert die Überlegenheit in progressiv zunehmendem Maße, da die Mehrzahl von · Gewehren auf eine stets abnehmende Minderheit von Schützen gerichtet werden kann.

,,Die Infanterie hat sodann, selbst abgesehen vom Gefechte, auf einen großen Abgang zu rechnen. Es gilt dies in erhöhtem Maße von einer Milizinfanterie. Die Auswahl der Mannschaft ist bei uns keine so sorgfältige als anderswo. Der Kampf ums Dasein bringt manche Schäden, die verborgen bleiben, aber bei jeder größern Anstrengung sich zeigen, ja selbst beim Diensteintritt geltend gemacht werden, sobald es sich um eine längere Friedensübung handelt, geschweige denn, wenn es ins Feld geht. Der Milizsoldat findet beim Diensteintritt ungewohnte Verhältnisse, die der Soldat des stehenden Heeres überwunden hat, neuartige Anstrengungen, ungewohnte Nahrung, Lebensweise, Kleidung u. s. w. Der schwer belastete Fußsoldat ist schon auf dem Marsche den größten Gefahren ausgesetzt ; keine Waffe liefert denn auch ein verhältnismäßig so großes Kontingent an Kranken, wie die Infanterie.

,,Es ist daher vorauszusehen, daß ein bei der Mobilmachung mit 1000 Mann einrückendes Bataillon mit kaum 800 Mann ins erste Gefecht käme.

,,Nun sind aber hauptsächlich die Verluste ins Auge zu fassen, welche schon die ersten Gefechte der Infanterie bringen. Keine Waffengattung ist so großen Verlusten ausgesetzt, wie die Infanterie, da sie eben die Hauptarbeit zu verrichten hat und da sia vermöge ihrer Kampfweise weit mehr den zersetzenden Wirkungen des Gefechtes ausgesetzt ist, als jede andere Waffengattung. Die deutschen Bataillone haben nach den ersten Schlachten kaum mehr als 600 Mann gezählt; Bataillone mit einer Friedensstärke von bloß 800 Mann würden daher schon bei Beginn eines Feldzuges kaum mehr als Bataillone
zählen können.

,,Dies ist ein erster und der hauptsächlichste Grund, weshalb wir die Formation von 1000 Mann starken Bataillonen mit je 900 Gewehren aus den 14 jüngsten Jahrgängen (ohne- Rekrutenjahrgang) der Dienstpflichtigen vorschlagen. Damit verbinden wir den Vorschlag, aus den fünf folgenden Jahrgängen eine Reserve und aus den fünf weitern eine Landwehr zu formieren.

,,Streitig ist die Frage, ob die Qualität des Auszuges durch den Zuschlag von zwei Jahrgängen sich verringere oder nicht.

,,Wir halten dafür, daß der einzelne Mann, Ausnahmen abgerechnet, im 33. und 34. Altersjahre weit kräftiger, weit widerstandsfähiger sei, als

Infanterie.

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Jünglinge von 20 bis 25 Jahren. Die dem altern Mann etwa abgehende Behendigkeit mag auf dem Exerzierplatze in die Augen springen; im Felde kommt es in erster Linie auf Kraft und Ausdauer an, da die Beweglichkeit der Truppe von dieser physischen Kraft abhängig ist.

,,Daß die Bataillone an moralischer Kraft durch zwei weitere Jahrgänge nur gewinnen können, liegt außer Zweifel, denn es waltet nur eine Stimme darüber, daß unsere gegenwärtige Landwehr dem Auszuge in Disciplin und gutem Willen zum mindesten ebenbürtig sei.

,,Übrigens geben die Tüchtigkeit der beiden in Frage stehenden Altersklassen auch die Anhänger starker Keserven zu, indem sie erklären, daß die Reserven ohne diese beiden Jahrgänge so sehr an innerm Wert verlieren, daß sie zu den gewollten Zwecken nicht mehr verwendet werden könnten.

,,Die zwei von der bisherigen Landwehr abzutrennenden Jahrgänge erhielten im Auszug nicht mehr Dienst, als die folgenden fünf Jahrgänge .was der Gesetzesentwurf ausdrücklich sagt, um alle Befürchtungen wegen einer Mehrbelastung des Mannes zu heben. Sie könnten bei je das zweite Jahr stattfindenden Wiederholungskursen je das vierte Jahr, oder jeweilen auf die Hälfte der Zeitdauer einberufen werden, beziehungsweise auf die Dauer des Reservedienstes. " Der entgegenstehende Standpunkt wurde folgendermaßen begründet: ,,In allen Kulturländern Europas wird gleichmäßig mit Ende der zwanziger Jahre bei der grossen Masse der Männer eine Abnahme der unbedingten Felddiensttaugliohkeit angenommen, hervorgehend aus dem allmählichen Verschwinden der Eindrücke der ersten militärischen Ausbildung, der Abnahme der körperlichen Tauglichkeit infolge unzuträglicher Berufsthätigkeit, zu guter oder zu schlechter Ernährung, sowie aus dem mit fortschreitenden Jahren verstärkten Einfluß der Sorge um Geschäft und Familie. Überall werden auch die nationalökonomischen Folgen, welche die rücksichtslose Verwendung dieser Männer als Feldtruppe erster Linie nach sich zöge, hoch angeschlagen.

,,In Deutschland schließt die Dienstpflicht in .der ,,Linie" mit dem 27. Altersjahre ab und mit dem 32. tritt der Mann schon aus der Landwehr I. Aufgebotes. In Österreich endet die Dienstpflicht in der Linie mit dem 30., in der Landwehr mit dem 33.; in Italien mit dem 29., beziehungsweise 33., und wenn Frankreich durch sein neues Cadregesetz die
Dienstpflicht in ·der Feldarmee bis zum 34. ausgedehnt hat, so ist doch bekannt, daß es ausgebildete Mannschaften genug besitzt, um seine Linienregimenter mit den 6 jüngsten Jahrgängen, 21--26 Altersjahr, auf Kriegsfuß zu stellen, und daß der Rest zur Bildung von ,,Reservedivisionen" verwendet werden soll.

,,Eine Milizarmee sollte die Lücken ihrer militärischen Ausbildung durch die vermehrte Schwungkraft der Jugend ausgleichen können, statt dessen zwingt uns die Kleinheit des Landes, der Zahl zuliebe, schon weit über dasjenige hinauszugehen, was kriegserfahrene Nationen als die zulässige Altersgrenze für eine Feldtruppe erster Linie ansehen.

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Infanterie.

,,Die Manövrierfähigkeit unserer Bataillone ist zusehends schwächer geworden, seit wir bei Manövern alle Jahrgänge bis zum 32. mitnehmen. Jetzt schon bilden die Mannschaften über 28 Jahre 29 % des Ganzen. Bei Verlängerung der Dienstzeit im Auszug um 2 Jahre stiege diese Verhältniszahl auf 36--38 °/<>- Damit würden die Bataillone den Charakter einer Trappe verlieren, an welche alle Anforderungen des Feldkrieges rücksichtslos gestellt werden dürfen.

,,Es sollte daher die Dienstpflicht im Auszug nicht über das 32. Altersjahr ausgedehnt werden.

,,Neben dem Auszug, der als Hauptmasse der Feldarmee für die entscheidenden Schläge möglichst zusammengehalten werden muß, bedürfen wir einer F e l d - R e s e r v e t r n p p e , um denselben von zahlreichen, aber unvermeidlichen Nebenaufgaben des Feldkrieges zu entlasten, deren Lösung ihm sonst nur unter verhängnisvoller Zersplitterung seiner Kräfte möglich wäre: Strategische Aufgaben, wie die Grenzbewachung, die Besetzung fester Plätze, die Flankensicherung der Feldarmee durch Besetzung von Flußlinien und Gebirgsabschnitten; sodann die taktischen Aufgaben der Artilleriebedecknng, der Verstärkung des Verteidignngs- oder des Nebenangriffsflügels oder der Hauptreserve in der Schlacht, endlich hinter der Armee die Einrahmung und Ausbildung von Ersatzreserven. Wenn beim Ausbruch eines europäischen Krieges die Schweiz, im Ungewissen darüber, von welcher Seite ihr die erste Gefahr droht, ihre ganze Wehrkraft aufbietet, so steht dieselbe vor der Doppelaufgabe: Einerseits die wichtigsten.

Einfallsthore an sämtlichen Grenzfronten bewachen und die festen Plätze besetzt halten zu müssen, anderseits eine Hauptarmee von achtunggebietender Stärke versammelt bereit zu halten, um sich rasch gegen jeden wenden zu können, der ihr Gebiet zu verletzen wagt.

,,Diese Doppelaufgabe kann nur gelöst werden, wenn außerhalb der großen Verbände neben den 8 Schützenbataillonen des Auszuges noch 30 bis40 in Regimenter und Brigaden formierte Reservebataillone von einiger Feldtüchtigkeit verfügbar sind. Dann haben wir die Freiheit, nach Bedarf, da.

Reservebrigaden und Schützenbataillone zur Grenzbewachung zu verwenden, d o r t für detachierte Auszüger-Brigaden solche der Reserve in die Arméecorps einzureihen. Immer aber werden wir imstande sein, vier Armeecorps zu vier Infanteriebrigaden
als Gros der Armee zusammenhalten zu können.

Besitzen wir jene Reserveverbände nicht oder in ungenügender Qualität, so müssen wir für die unvermeidlichsten Detachierungen die vier Armeecorps i n ihren Kern verbänden zerreißen. W i r h a b e n d a n n n u r A r m e e corps für den F r i e d e n g e s c h a f f e n , die wir für den Krieg z e r s t ü c k e l n m ü s s e n , und da wir nicht darauf rechnen können, im Falle eines Angriffes die weit zerstreuten Entsendungen rechtzeitig vereinigen zu können, so tritt die Armee geschwächt und ohne die eingelebten Friedensverbände in den Kampf, d. h. unter materiell und moralisch höchst ungünstigen Verhältnissen.

Infanterie.

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,,Reserveformationen aber, deren jüngster Jahrgang 35 Jahre zählte, iönnten zu jenen Aufgaben des Feldkrieges nicht mehr verwendet werden und auch die Verteidigung eines Platzes wie des befestigten Gotthard könnte ihnen ohne Beimischung bedeutender Kräfte des Auszuges nicht mehr überbnnden werden.

,,Wie wichtig die Jahrgänge der 33er und 34er der Reserve, wie wenig ·wichtig sie dem Auszug sind, zeigen die folgenden Zahlen: ,,Die Infanterie hatte pro 1892 im Auszug einen Kontrollbestand von 58,300 Mann.

,,Die beiden jüngsten Jahrgänge der Landwehr 11,400 Mann.

,,Die fünf folgenden Jahrgänge der Landwehr 25,800 Mann.

,,Schlägt'man die 11,400 Mann zum Auszug, so giebt man ihm eine Verstärkung von 11 °/o, der Zahl nach, aber zum Schaden der Qualität; dazu verliert man die Möglichkeit, die übrigen 25,800 Mann der Reserve im freien Felde zu verwenden, da ihr der beste Dritteil ihrer Lente weggenommen wäre. Läßt man dagegen die beiden Jahrgänge hei der Reserve, so bleibt der Auszug feldtüchtiger und wir können eine brauchbare Reserve von 37,200 Mann zu seiner Verstärkung, beziehungsweise Entlastung verwenden.

,,Diese Kontrollstärke gestattet die Aufstellung von 36 vollzähligen Reservebataillonen, und es bleiben außerdem noch genügend Überzählige, um die nötigen Cadres und Stämme zur Aufstellung und Ausbildung der Ersatzreserve-Rekruten der Feldarmee zu bilden ,,Eine Armee verfügt deswegen über keinen einzigen Mann mehr oder weniger, ob sie ihre Kräfte in weniger, aber größere, oder in mehr, aber kleinere Einheiten und Verbände gliedert.

,,Wohl ist es selbstverständlich, daß ein schwächeres Bataillon von einem stärkeren, ein kleines Armeecorps von einem großen auf abgegrenzter Mensur überwunden werden kann. Solche Duelle werden aber im Kriege niemals abgehalten.

,,In den Feuerlinien der Entscheidungsschlachten trifft jeder der beiden Gegner auf die feindlichen Massen, ohne daß eine Abgrenzung der Kampffelder nach Einheiten nnd Verbänden zur Geltung kommen kann. Soweit die Zahl mitspricht, liegt die Kunst der Truppenführung darin, den Gegner, da, wo man die Entscheidung vermeiden will, mit möglichst wenig Kräften hinzuhalten, nm dafür auf dem entscheidenden Punkt ein um so größeres numerisches Übergewicht einsetzen zu können. Dies wird um so leichter, je gelenkiger die Gliederung des Heeres ist. Um
gegen eine feindliche Brigade das Gefecht hinhaltend zu führen, genügt eine schwächere Brigade; eine gleich starke einzusetzen, wäre Kraftverschwendung ; nm eine feindliche Brigade entscheidend zu schlagen, ist 'eine gleich starke zu schwach. Haben wir z. B. bei gleicher Gesamtstärke gegenüber 4 Brigaden des Gegners deren 5 etwas schwächere, so haben wir den Vorteil, das hinhaltende Gefecht mit

590

Infanterie.

zwei schwächeren gegen zwei stärkere des Gegners führen zu können, während wir zur Entscheidung dreie gegen die zwei übrigen einzusetzen nahen.

,,Dahei ist noch gar nicht in Anschlag gebracht, daß die kleineren Gefechtseinheiten durch ihre Führer leichter zu beherrschen und zu bewegen sind. Die Schwierigkeit, eine Truppe in der Hand der Führer zu behalten, nimmt mit deren numerischer Stärke zu, sie nimmt zu mit der Unübersichtlichkeit und Durchschnittenheit des Geländes und wird um so größer, je weitere Strecken in aufgelöster Ordnung zu durchschreiten sind. Diese Strecken verlängern sich mit der Tragweite der Waffen. Die Schwierigkeiten der niederen Führung machen sich im wirklichen Kampfe viel stärker geltend als heim Friedensmanöver, weil dort der persönliche Einfluß des Offiziers auf die Truppe durch Beispiel, Aufmunterung und Anfeuerung in viel höherem Maße notwendig wird. Je weniger militärisch durchgebildet eine Truppe ist, um so mehr bedarf sie dieses Einflusses.

,,Hervorragende militärische Kritiker schreiben die zahlreichen Rückschläge, welche deutsche Regimenter in den ersten Schlachten des Krieges1870/71 erlitten, dem Umstände zu, daß in den Compagnien das Verhältnis des Mannschaftsbestandes zum Cadre ein zu starkes war, und betonen, daß die Gegenangriffe der Franzosen mit ihren kleinen Compagnien geordneter und einheitlicher waren. Der Kriegs'minister Graf Roon, der Organisator des deutschen Heeres, schrieb am 22. August 1870 unter dem unmittelbaren Eindruck der Schlachten um Metz (14. bis 18. August) an einen Verwandten: ,,,,Es sind einzelne Regimenter in wahrhaft tragischer Weise von ihren, Offizieren degarniert worden" ,,Wir haben überhaupt zu wenig Offiziere im Frieden! Während die Franzosen per Compagnie 7 bis 8 besitzen, bei einer Compagniestärke von 120 bis 150 Mann, haben wir bei Compagnien von 250 Köpfen nur fünf im Kriege, von denen nur 4 dem Friedensetat angehören. Das kommt von den parlamentarischen Knausereien her; man vergi'ßt: je weniger Offiziere, destoweniger Seele hat ein Truppenkörper. Daß ich dir von solchen Dingen schreibe, bezeugt, was mich innerlich am meisten beschäftigt.""

Warum dennoch unsere Nachbarstaaten bei den Bataillonen zu 1000 Mann geblieben sind, beziehungsweise diese seit dem Kriege 1870/71 eingeführt haben, liegt darin, daß bei ihnen die Stärke
der Cadres im Verhältnis zur Truppe eine national ökonomische Frage ersten Ranges ist. Sie erachten ein Milizcadre ü b e r h a u p t als u n g e n ü g e n d . EinBerufsc a d r e will aber ständig und standesgemäß unterhalten und jedes Glied desselben will pensioniert sein, wenn es dienstuntauglich geworden. Nun hätten diese Staaten genug Mannschaften, welche durch die dreijährige Dienstzeit gegangen und noch dienstpflichtig in der Feldarmee sind, um ihre Bataillone mit 1200 -- 1500 Mann auf Kriegsfuß ausrücken zu lassen.

Sie haben aber den Höllepunkt der Ausnützung ihres C a d r e s i m B a t a i l l o n v o n 1000 M a n n g e f u n d e n , obwohl s i e die großen Entscheidungen nicht in gebirgigem Gelände auszufechten erwarten

Infanterie.

591

und obwohl sie dreijährig gediente Soldaten, welche im Alter u n t e r 28 Jahren stehen, in ein B e r u f s cadre einreihen können.

,,Die Befürchtung, daß schwächere Bataillone als zu 1000 Mann durch die Märsehe und Freilager vor dem ersten Zusammenstoß auf allzu niedrige Mannschaftsbestände zusammenschmelzen würden, steht mit den Erfahrungen des Krieges 1870/71 im Widerspruch. Die deutsche Infanterie hatte in den ersten Wochen des Feldzuges, von den Gefechtsverlusten abgesehen , wenig Abgang an Maroden. Noch in die Schlacht von Gravelotte, nach 18tägigen Märschen bei anhaltendem Regenwetter, rückten ganze Divisionen mit nur 3--5 °/o Abgang vom Sollbestand aus, in der Schlacht von Wörth brachten preußische Bataillone noch 930 Gewehre ins Feuer. Die Franzosen konnten ihre Truppen mit der Eisenbahn bis dicht ans Schlachtfeld führen. Sie hatten dabei vor den ersten Schlachten keinen Abgang an Maroden.

,,In den Gefechten aber war der Abgang ani Offizieren ungefähr doppelt so groß wie an Mannschaften, so daß sich das [Verhältnis im Verlauf des Feldzuges im Sinne einer Schwächung des Cadres und nicht umgekehrt verschob.

j ,,Es ist nicht anzunehmen, daß unsere Miliz unijer wesentlich ungünstigeren Bedingungen an den Feind komme. Es giebt also kleine zwingenden taktischen Gründe, unsern Nachbarn die schwerfälligen Bataillone von 1000 Mann nachzuahmen."

l ,, B e w e g l i c h keit und k o m b i n a t i o n s f ä h i g e G l i e d e r u n g einer Armee sind die wichtigsten Faktoren, welche in d u r c h s c h n i t t e n e m und g e b i r g i g e m G e l ä n d e den Nachteil der M i n d e r z a h l auszugleichen vermögen.

,,(Die Deutschen und Franzosen haben übrigens die Bestände ihrer Armeecorps bereits auf eine Höhe gebracht, daß wir, um hierin Schritt halten zu können, aus unserer Armee nur noch 2--3 Armeecorps bilden könnten.)"

Auf den durch Bundesratsbeschluß vom 29. Mai festgestellten Grundlagen wurde der vorliegende Entwurf ausgearbeitet. Derselbe behält im A u s z u g die bisherige Zahl von 104 Bataillonen bei, schon deshalb, weil eine durchgreifende Änderuno dieser Einteilung eine solche Erschütterung aller bestehenden Verhältnisse nach sich zöge, daß darunter die volle Verwendbarkeit der Wehrkraft auf längere Dauer in Frage stände. Die Erhöhung des Sollbestandes der Bataillone auf 800 Gewehre
ergiebt immerhin eine Verstärkung der Compagnie von 168 auf 200, also um 32 Gewehre; des Bataillons von 672 auf 800, also um 128 Gewehre; der Division von 8736 auf 10,400, also um 1664 Gewehre; des Armeecorps von 17,472 auf 20,800, also um 3328 Gewehre; des Auszuges von 69,888 auf 83,200, also um 13,312 Gewehre.

592

Infanterie.

Diese Verstärkung kann durch eine genauere Regelung der Rekrutierung, welche alljährlich die Bestände der verschiedenen Waffen mit Rücksicht auf das Ganze feststellt, für die Gesamtheit der Infanterie des Auszuges in wenigen Jahren erreicht werden.

Die Schützenbataillone sollen in ihren betreffenden Divisionskreisen vom Bund rekrutiert werden. Es wird mancherorts möglich sein, durch deren Rekrutierung die Ungleichheit der Stärke der Füsilierbataillpne etwas zu mindern.

Die Ungleichheit einzelner Bataillone auszugleichen wird im übrigen eine Frage der Territorialeinteilung sein, die wie bisher auf dem Wege bundesrätlicher Verordnung zu regeln sein wird.

Die I n f a n t e r i e der L a n d w e h r , wie sie das Gesetz von 1874 geschaffen hat, ist derjenige hochwichtige Teil unserer Wehrkraft, welcher am dringlichsten einer gründlichen Neuordnung bedarf.

Es ist bisher nicht möglich gewesen und würde niemals möglich sein, die 104 Landwehrbataillone, welche jenes Gesetz aufstellt, auch nur annähernd vollzählig zu erhalten, und noch weniger, sie mit genügenden Cadres versehen zu können. Der Entwurf setzt daher die Zahl der Bataillone auf 64 herab.

Der Hauptmangel der bisherigen Ordnung liegt aber in der verschiedenen Verwendbarkeit der Elemente der bisherigen Landwehr.

Es wäre in jedem Kriegsfalle unvermeidlich, daß die jetzige Landwehr als Feld-Reservetruppe an der Seite des Auszuges verwendet werden müßte. Während in diesem Falle die jüngeren Jahrgänge, ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend verwendet, dieser Anforderung noch in vorzüglicher Weise gerecht werden könnten, würden die älteren den Entbehrungen und Anstrengungen des Feldkrieges kaum mehr durchwegs gewachsen sein und der energischen Verwertung des Ganzen zum Hemmnis werden.

Der Trennung der bisherigen Landwehr in 2 Altersklassen, wie sie vor 1874 bestanden, bietet daher den Vorteil, einerseits die älteren Jahrgänge von den Anforderungen des Feldkrieges und den daherigen Friedensübungen zu entlasten und gleichzeitig dem Auszug eine wirksamere Verstärkung zu schaffen, als sie ihm die Landwehrbrigaden der Organisation von 1874 bieten könnten.

Die ,,Reserve" soll der Feldarmee, die Landwehr den Territorial- und Etappentruppen zugerechnet werden.

Wir beantragen daher, aus den 7 jüngeren Jahrgängen der bisherigen Landwehr, dem 33. bis
39. Altersjahre, ^ R e s e r v e b a t a i l l o n e " zu bilden, je eines aus den Übertretenden, der 32 Füsilier-Regimenter und eines aus je zwei Schützenbataillonen.

So erhält jeder Divisionskreis in der Reserve 4 Füsilierbataillone und jedes Armeecorps außerdem ein Schützenbataillon.

Infanterie.

593

Die meisten Reservebataillone werden einen bedeutenden Prozentsatz Überzähliger aufweisen, auch überzähliges Cadre. Es ist dies durchaus zweckmäßig und geradezu unentbehrlich, einerseits zur Einrahmung von 25--30,000 Ersatzreserve-Rekruten, welche mit Beginn der Mobilmachung in den Mannschaftsdepots angesammelt werden, anderseits auch wohl, um bei der Mobilisierung mit den besten Elementen des jüngsten Jahrganges unvollzählige AuszügerEinheiten zu ergänzen.

Aus den Reservebataillonen wird für jedes Armeecorps mindestens eine mobile Brigade zu zwei Regimentern, jedes zu 2 bis 3 Bataillonen aufgestellt werden können. Weitere zwei bis drei Füsilier- und ein Schützenbataillon bleiben in jedem Armeecorpskreis verfügbar, um nach Bedarf ebenfalls in Regimenter vereinigt oder höheren Verbänden einzeln zugeteilt zu werden.

Die kantonale Zugehörigkeit, Kontrolle und Verwaltung der Compagnien kann auch in den Reservebataillonen aufrecht erhalten werden, welche aus Übertretenden von solchen Auszug-Regimentern gebildet werden, deren Bataillone verschiedenen Kantonen angehören; nur die Bataillonsstäbe würden vom Bunde gestellt, wie es auch gegenwärtig bei den zusammengesetzten Bataillonen in Auszug und Landwehr stattfindet.

Von 32 Infanterieregimentern des Auszuges sind 13 aus Bataillonen verschiedener Kantone zusammengesetzt. Davon sind 12 je aus zwei Bataillonen eines und einem Bataillon eines ändern Kantons gebildet. Nur eines, das 29. Regiment besteht aus Bataillonen dreier verschiedener Kantone (Uri, Sohwyz, Glarus). Da aber dieses Regiment ein Bataillon Auszug (87, Uri) und die ganze Landwehr zur Gotthardbesatznng stellt, so müssen diese Verhältnisse ohnehin besonders garegelt werden.

Zur Erleichterung der Bildung kantonaler Compagnien kann der Übertritt vom Auszug zur Reserve in der "Weise stattfinden, daß die Übertretenden der beiden Bataillone gleichen Kantons in der Reserve drei Compagnien, diejenigen des dritten Bataillons nur eine bilden. Zur Erläuterung diene folgendes Schema : Bataillon 42.

Luzern.

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Bataillon 41.

Luzern.

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Bataillon 40.

'Bern.

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Auszugregiment 14.

1. Comp." Bern 2. Comp. Luzern ,, ,, _ ;· Reservebataillon 14.

d. Comp. Luzern 4. Comp. Luzern

Bundesblatt. 46. Jahrg. Bd. V.

39

594

Infanterie. '

Im Friedensverhältnis würde die einem Anszngbataillon entsprechende Compagnie stärker sein als die drei ändern aus zwei Bataillonen des Auszuges stammenden.

Bei einer Mobilisierung würden die Ungleichheiten der Compagnien ohne Rücksicht auf die kantonalen Grenzen innerhalb des Bataillons ausgeglichen und die Überzähligen nach Jahrgängen zu den Mannschaftsdepots ausgeschieden, damit keine ungleiche Belastung der Kantone stattfände.

Dieses Verfahren, das wohl kaum als Übelstand angesehen werden kann, müßte ganz dasselbe sein, wenn -- wie es bei den Reservebataillonen zu 1000 Mann mit 5 Jahrgängen vorgeschlagen wurde -- aus den Übertretenden je eines Auszugsbataillons eine entsprechende Compagnie der Reserve gebildet würde. Diese Compagnien wären den Ungleichheiten ihrer Auszugbataillone entsprechend immer so ungleich, daß bei der Mobilisierung im Reservebataillon' eine Ausgleichnng derselben ohne Rücksicht auf kantonale Grenzen ebenfalls stattfinden müßte.

Aas den fünf Jahrgängen vom 40. bis 44. Altersjahr beantragen wir 24 Füsilier- und 4 Schützenbataillone der ,, L a n d w e h r a zu bilden: Auf jedes Füsilierbataillon des Auszuges eine, und auf jedes Schützenbataillon zwei Compagnien.

Die Landwehrbataillone werden dem Landsturm als Kern und Rahmen dienen und verwendet werden zur Verstärkung der Besatzungen permanent oder feldmäßig befestigter Plätze und Stellungen, sowie zur Sicherung der Magazine, Verbindungen und Transporte im Rücken der Feldarmee.

Da in Reserve und Landwehr zusammen 40 Bataillone weniger aufgestellt werden als bisher, so ergeben sich Ersparnisse an höherm Stabspersonal, sowie an Offiziers- und Unteroffizierschargen.

Es werden weniger erforderlich: 8 Brigadestäbe mit 40 Offiz., 8 Unteroffiz., 72 Reit- und 16 Zugpferden, 16 Regimentsstäbe ,, 64 ,, 32 ,, 128 ,, ,, 32 ,, 40 Bataillonsstäbe ,, 200 ,, 280 ,, 280 ,, ,, 800 ,, 160 Compagniecadres ,, 900 ,, 4160 Ini ganzen 1204 Offiz., 4480 Unteroffiz., 480 Reit- und 848 Zugpferde.

Das Mindererfordernis an Offizieren in Reserve und Landwehr wirkt auf die Zahl derselben für den Auszug zurück, mit der Abnahme der Zahl bessert sich die Auswahl und mindern sich die Kosten der Ausrüstung, Berittenmachnng, Schulung und Besoldung nicht nur für den Staat, sondern, was nationalökonomisch ebenso wichtig ist, auch für diejenigen Staatsbürger, aus welchen sich diese Chargen rekrutieren.

Kavallerie.

595

Kavallerie.

Durch die Einführung des Armeecorpsverbandes hat die Gruppierung der Kräfte unserer Kavallerie bereits wichtige Veränderungen erfahren, indem aus den Regimentern je zweier Divisionen die ,,Corpskavalleriebrigaden" errichtet wurden.

Eine festere Zusammenfassung der Divisions-Kavallerieregimenter in der Hand des Armeecorpskommandos war durchaus geboten, wenn auf eine kräftigere und zweckmäßigere Verwendung der Kavallerie gerechnet werden wollte. Unser Entwurf vermeidet es nun, den 6 schwachen Schwadronen der Corpskavallerie den anspruchsvollen Titel ,,Brigade" zu -geben, sondern stellt für jedes Armeecorps ein ,,Kavallerieregiment" zu zwei ,,Abteilungen", jede zu drei Schwadronen, auf.

Die Guidencompagnie, 43 Reiter, welche den Divisionen als einzige Kavallerie verblieben ist, hat sich, worauf wir seiner Zeit hinwiesen, als Divisionskavallerie zu schwach erwiesen und es hat sich als durchaus notwendig herausgestellt, jeder Division eine vollzählige Schwadron von cirka 120 Reitern zuzuteilen.

Wir beantragen daher, die 12 G u i d e n c o m p a g n i e n b i s heriger Organisation a u f z u l ö s e n und an deren Stelle 9 S c h w a d r o n e n a u f z u s t e l l e n : eine für jede der 8 Divisionen und eine zur Verfügung des Armeestabes. An Stelle der Benennung ,,Guiden" und ,,Dragoner" tritt die einheitliche: ,,Kavallerie".

In den Bestand der Schwadronen ist ein Subaltern-Offizier mehr aufgenommen worden. Es ist das eine durchaus notwendige Neuerung, da unsere Kavallerie ihre Hauptthätigkeit in der Aufklärung durch Patrouillen suchen muß und die Kommandierung von Offizierspatrouillen sonst zu viele Offiziere der Führung- der Schwadronen entzieht.

Sodann teilt der Entwurf jedem Corps-Kavallerieregiment eine Maschinengewehrbatterie im Bestände von 3 Offizieren, 8 Unteroffizieren und 29 Mann mit 6 Maschinengewehren, 12 Tragpferden und 3 Munitionswagen zu.

Diese Maschinengewehre mit einer Feuergeschwindigkeit von 5--600' Schuß in der Minute werden samt einem Teil der zugehörigen Munition auf Tragpferden fortgebracht und können somit der Kavallerie in jedem Gelände folgen. Sie werden unserer wenig zahlreichen Kavallerie die sonst ungenügende Feuerkraft für das Fußgefecht sehr wirksam ergänzen und daher, richtig verwendet, der Armee bedeutende Dienste leisten können.

596

Kavallerie.

Im ganzen stellt sich der Sollbestand der Kavallerie nach Entwurf auf: Stäbe 68 24 Schwadronen zu 120 2880 9 Schwadronen zu 122 1098 4 Batterien Maschinengewehre . . . 1 6 0 Summa Gegenüber dem bisherigen Sollbestand : - Stäbe 24 Schwadrooen zu 124 12 Guidencompagnien zu 43 . . . .

Surnma

4206 32 2976 516 3524

eine Vermehrung um 682 Köpfe.

Es ist dies jedoch das Minimum dessen, was im Interesse der Operationsfähigkeit der Feldarmee angestrebt werden muß.

Wir haben für die gesamte Kavallerie die Rekrutierung und Aufstellung der Einheiten durch den Bund vorgesehen. Für die Guiden bestand sie seit 1874. Die Pferdestellung ist ebenfalls seit 1874 in der Hand des Bundes. Für die Entwicklung der an sich wenig zahlreichen Waffe wäre es kaum förderlich, wenn daneben die Verwaltung des Personellen von 24 Schwadronen auf 10 Kantone verteilt bliebe.

Zur Übersicht der Einteilung der Kavallerie diene folgendes Schema : Armeestab.

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IV. Armeecorps.

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III. Armeecorps.

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4. Kav.-

Reg.

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8. Kav.-

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II. Armeecorps.

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2. Kav.Reg.

I. Armeecorps.

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1. Kav.-

Reg.

dada

Vili. Div. IV. Div. VII. Div VI. Div. V. Div. III. Div. II. Div. I. Div.





c ^ d i G a c â L a c â

Die Mehrheit der vorberatenden Konferenz hat auf Antrag des Waffenchefs der Kavallerie vorgeschlagen, die Zahl der Schwadronen im Auszug auf 36 festzusetzen und die Dienstpflicht der Kavalleristen von zehn auf acht Jahre herabzusetzen. Das letztere könnte die. Feldtüchtigkeit der Waffe

Kavallerie.

597

heben, denn bei keiner ändern Waffe fällt der Schwung der Jagend so sehr ins Gewicht, wie bei der Kavallerie, auch könnte damit etwelche Ökonomie erzielt werden, daß der einzelne Reiter in der Kegel für seine ganze Dienstzeit mit einem Pferde auskäme.

Die Rekrutierung der Kavallerie erfordert aber hei acht Jahrgängen Auszug : für 36 Schwadronen jährlich etwa 670 Rekruten, ,33 .

,, 610 Bei zehn Jahrgängen Auszug erfordert sie: für 36 Schwadronen jährlich etwa 545, und ,,33 n jährlich etwa 500 Rekruten.

(4 Batterien Maschinengewehre eingerechnet.)

Die Rekrutierungsergebnisse der letzten Jahre verhalten sich demgegenüber wie folgt: 1887 312 Rekruten.

1888 340 1889 336 1890 378 1891 433 1892 522 ,, Ans den Ergebnissen der zwei letzten Jahre dürfte noch nicht unbedingt geschlossen werden können, daß die Rekrutierung eine Reihe von Jahren auf dieser Höhe bleiben wird, und noch weniger, daß bei nur acht Jahren Dienstpflicht im Auszug die jährliche Rekrutierung entsprechend gehoben werden könnte. Gegenüber dem bisherigen Sollbestand von 3524 beträgt der Kontvollbestand pro 1893 3105, der Sollbestand nach Entwutf 4206. Es braucht schon eine Reihe von günstigen Jahren, bis die jetzigen Sollbestände nicht nur ergänzt, sondern nach Entwurf um das Erfordernis von etwa 600 Reitern überschritten sein werden. Die Kavallerie kann aber erst vollzählig genannt werden, wenn sie darüber hinaus noch etwa 5 % oder 200 Überzählige auf ihren Kontrollen haben wird. Sodann sprechen die Kosten mit. Jedes Hundert Rekrutenpferde mehr zieht eine jährliche Mehrausgabe von Fr. 127,000 nach sich. Es stände einer so weitgehenden Rekrutierung der Kavallerie auch das Interesse der Rekrutierung der Infanterie gegenüber, auf deren Kosten aller Zuwachs der Specialwaffen gebt: Je 90 Rekruten jährlich mehr schädigen jene um die Gefechtskraft eines Bataillons.

In der R e s e r v e , welche bei der Kavallerie die neun Jahrgänge vom 31. bis 39. Altersjahr in sich schließt, sollen vier Schwadronen gebildet werden Diese Schwadronen werden, in jedem Armeecorps eine, in der Stärke, welche sich zufällig érgiebt, aus denjenigen Reitern gebildet werden, die noch nach ihrem Austritt aus dem

598

Kavallerie.

Auszug im Besitze eines diensttauglichen Pferdes sind. Sie verbleiben in der Schwadron, solange sie dieses Pferd besilzen und solange dasselbe diensttauglich ist. Die Cadres werden aus vom Auszug übertretenden Offizieren gebildet.

Diese Schwadronen haben im Frieden außer jährlichen Inspektionen keinen Dienst zu thun.

Sie dienen: Zum Ersatz der im Kriege im Auszug entstehenden Lücken ; zur Bildung von Kavallerieeinheiten für die Zwecke des Besatzungs-, Territorial- und Etappendienstes.

Aus allen übrigen in die Reserve übertretenden Reitern sollen 16 Traineinheiten gebildet werden, je eine aus den Übertretenden zweier Schwadronen des Auszuges.

Diese Einheiten finden Verwendung in den Pferdedepots, im Territorial- und Etappendienst, sei es zur Besorgung und zum Zureiten von Pferden, sei es zur Führung von Trainkolonnen, sei es zum Polizei- und Bewachungsdienst.

In der L a n d w e h r werden weitere 16 Trainschwadronen aus den von der Reserve herüberkommenden Kavalleristen gebildet.

Es fehlte bis jetzt der Kavallerie jede Einrichtung, -welche den Ersatz im Felde sicherte; das in den Mobilisiernngsplänen vorgesehene Kavalleriedepot wird in Wirklichkeit wohl Mannschaften, kaum aber wirklich brauchbare Kavalleriepferde den Einheiten ins Feld nachsenden können.

Diesem Mangel sollen die Eeserveschwadronen abhelfen.

Der Dienst in der Reserveschwadron verlangt vom Manne keinerlei Opfer; durch Gewährung von leichten Begünstigungen für die Pferde (Amortisationen) wird der sorgfältige Unterhalt der Pferde und damit ein genügender Bestand der Schwadron gesichert.

Die bisherigen unberittenen Landwehrschwadronen hatten von der Kavallerie nichts mehr als die Uniform; es empfiehlt sich daher, diesen Einheiten den ihrer Verwendung entsprechenden Namen zu geben, damit es von vornherein unmöglich werde, sich über deren Verwendung im Kriegsfalle Illusionen zu machen.

Artillerie.

Die Artillerie, nach der Infanterie unsere bedeutendste Waffe, soll eine beträchtliche Verstärkung ihrer Gefechtskraft erhalten, jedoch ohne daß deswegen ihr personeller Soll bestand im Auszug

Artillerie.

599

«erhöht zu werden braucht, indem das Mehr an Gefechtstruppen durch die Aufhebung der Parkkolonnen und Feuerwerkercompagnien dieser Altersklasse eingebracht werden soll.

Wir beantragen: im A u s z u g die Z a h i der f a h r e n d e n B a t t e r i e n v o n 4 8 a u f 5 6 , dieZahlder Gabirgsbatterien von 2 zu 6 G e s c h ü t z e n a u f 9 B a t t e r i e n zu 4 G e s c h ü t z e n , die Zahl der P o s i t i o n s c o m p a g n i e n von 10 auf 15 zu
Die Gefechtskraft vermehrt sich damit im Auszug um 48 Feld-, 24 Gebirgs- und 40 Positionsgeschütze, im ganzen um 112 Geschütze.

Der Armeetrain soll im Auszug nicht mehr von der Artillerie, sondern von den Waffen, denen ,er angehört, aufgestellt werden.

Die 8 fahrenden und 2 Gebirgsbatterien der L a n d w e h r sollen aufgehoben und das gesamte Landwehrpersonal der Artillerie zur Bildung von Munitionskolonnen und Trainabteilungen, sowie zur Verstärkung der Posiüonsartillerie verwendet werden. Es hat sich nämlich längst gezeigt, daß sich die Landwehrmänner zum Dienst in den fahrenden Batterien, der eine gewisse körperliche Gewandtheit erfordert, wenig eignen, und es konnten die 8 Landwehrbatterien bisheriger Organisation darum nie als vollwertig in Rechnung gezogen werden. Für die fahrenden Batterien und die Positionsaiiillerie ist das Geschutzmaterial mit vollständiger Ausrüstung und Munition vorhanden, nur für die Vermehrung der Gebirgsartillerie muß es neu beschafft werden.

Jedem der 4 Armeecorps können somit 14 fahrende Batterien mit 84 Geschützen zugeteilt werden, und es bleiben außerdem noch 36 Gebirgs- und 200 Positionsgeschütze verfügbar.

Für die Stärke der Artillerie ist jederzeit und überall das Verhältnis zur Zahl der Infanterie, welcher sie als Hülfswaffe dienen soll, maßgebend, daneben fällt noch besonders ins Gewicht, in welchem Maße ein mutmaßlicher Kriegsschauplatz der Verwendung dieser Waffe günstig sei oder nicht.

In unserem Lande können im Hochgebirge, das drei Vierteile unseres Bodens bedeckt, die fahrenden Batterien nirgends in größern Massen verwendet werden, und auch in der Hochebene, deren Gelände vielfach bedeckt und von Bewegungshindernissen durchschnitten ist, ist die Möglichkeit, große Artilleriemassen zur Geltung zu bringen, seltener als z. B. in, den offenen Ebenen Frankreichs und Deutschlands.

600

Artillerie.

Dennoch ist die in Aussicht genommene Artilleriezuteilung im Vergleich mit derjenigen unserer Nachbarheere eioe sehr starke, weil wir, wo immer die Verhältnisse es gestatten, im stände sein wollen, unserer Infanterie durch die Artillerie eine kräftige Stütze zu geben.

Bei den uns umgebenden Großmächten führen die Linientruppen 3,6--4,3 Geschütze auf 1000 Gewehre der lüfanterie, und wenn die Feldreservetruppen zu den Arineecorps stoßen, fallt das Verhältnis auf 3,0--3,6 herunter.

Wir sehen vor, auf 104 Bataillone zu 800 Gewehren im Auszug somit.auf 83,200 Gewehre 372 Feld- und Gebirgsgeschütze ins Feld zu stellen, also 4,5 Geschütze auf 1000 Gewehre, und wenn wir jedes Armeecorps um eine Reserve-Infanteriebrigade mit 4800 Gewehren verstärken, ergiebt sich immer noch das Verhältnis von 372 Geschützen zu 102,400 Gewehren oder von 3,6 Geschützen zu 1000 Gewehren. Hierbei würde auf die Positions- und Festungsartillerie nur noch ein kleiner Teil der Reserve- und die Landwehrinfanterie entfallen.

Die Vermehrung der G e b i r g s a r t i l l e r i e ist ein längst empfundenes Bedürfnis unseres Wehrwesens. In den Alpen und im Jura, Gebirgen, welche an allen Landesf'ronten mindestens einen Teil des Operationsgebietes bilden, ist Gebirgsartillerie unentbehrlich, denn fast nirgends könnten da fahrende Batterien der Eotwicklung der Infanterie auf die Höhen - folgen. Im Besitz der Höhen liegt aber im Gebirgskrieg mehr als je früher die taktische Entscheidung, da von ihnen aus bei der heutigen Waffen Wirkung die Thäler auch da beherrscht werden, wo dies in frühern Zeiten nicht möglich gewesen wäre. Auch im durchschnittenen Gelände der Hochebene kann Gebirgsartillerie mit Nutzen verwendet werden.

Unsere Nachbarstaaten im Westen, Süden und Osten sind mit sehr starken Gebirgsartillerien ausgerüstet, und es wäre unserseits ganz unmöglich, aus der gebirgigen Natur unseres Landes Vorteile für dessen Verteidigung zu ziehen, wenn wir dieser Artilleriegattung entbehren würden. Die zwei Gebirgsbatterien der Organisation von 1874 können mehr nur als ein Probestück denn als eine den Kräften des Heeres angemessene Zahl dieser Truppengattung angesehen werden.

Auch die P o s i t i o n s a r t i l l e r i e bedarf einer Verstärkung ihrer Gefechtskraft, weil dem Positionskrieg, d. h. dem Kampf um verschanzte Stellungen,
in unserer Landesverteidigung naturgemäß eine große Bedeutung zufällt. Aus den zahlreichen Studien, welche für die etwaige Verwendung dieser Waffe gemacht worden sind, ergiebt

Artillerie.

601

sich, daß eine Vermehrung des den Abteilungen (welche wir im Entwurfe, ihrer Bedeutung entsprechend, Regimenter nennen) zuzuteilenden^Geschützmateriales aus den Reservebeständen notwendig ist, um auch nur das Minimum desjenigen verfügbar zu haben^ was in allen Fällen zur Armierung der wichtigsten Positionen erforderlich sein wird: Etwa 40 Geschützen in jedem der 5 Regimenter.

Die Verstärkung des Regiments um 8 Geschütze erfordert eineentsprechende Verstärkung des Personals.

Die Geschützzuteilung haben wir im Gesetze selbst nicht festgelegt, weil sich nach den Verhältnissen Zahl und Art der Geschütze, welche von einzelnen Compagnien und Abteilungen bedient werden müssen, allzusehr ändert.

Die vorberatenden Konferenzen haben wesentlich höhere Begehren für die Vermehrung der fahrenden Batterien gestellt. Die Konferenz der Brigadekommandanten der Artillerie verlangte die Vermehrung der Feldbatterien auf 64, also um 16, dazu die gleiche Zahl Gebirgsbatterien und Positionscompagnien wie der vorliegende Entwurf, die letzteren aber um die Hälfte stärker im Sollbestand.

Die für eine größere Vermehrung der Feldartilleria geltend gemachten Gründe waren hauptsächlich : 1. daß die Armeecorps der Nachbarstaaten bedeutend stärker an Artillerie seien, als die unsrigen ; 2. daß das Material zu einer Vermehrung um 16 fahrende Batterien schon vorhanden wäre und auch das Personal teils in den 16 Parkkolonnen des Auszuges, teils in Überzähligen der Feldbatterien.

Dem wurde entgegengehalten: ,,1. Die größeren Bestände an Geschützen in den Armeecorps unserer Nachbarn entsprechen auch größeren Infanteriemassen, und wir können niemals mit unseren Nachbarn um die Wette den Bestand der Armeecorps verstärken, sonst wären wir bald gezwangen, aus unserer ganzen Feldarmee nur 2--3 Armeecorps zu bilden und damit eine vollkommen unlenksame Masse zu schaffen. Kriege sind eben keine Duelle gleichnamiger strategischer oder taktischer Einheiten, von Armeecorps gegen Armeecorps, Division gegen Division etc. ; und wer sein Heer lenksam gliedert, ist eher im stände, seine Massen am entscheidenden Punkt zu vereinigen.

,, D a s d e u t s c h e A r m e e c o r p s normaler Zusammensetzung zählt in seiner Friedensformation 25 Bataillone, 16 Schwadronen, 18 fahrende und 2 reitende Batterien. Die beiden letzteren fallen, da sie im Felde
den Kavalleriedivisionen und -brigaden zugewiesen werden, für das Verhältnis der Artillerie zur Infanterie außer Betracht. Da in der Kriegsformation jedes Infanterieregiment ein viertes mobiles Feldbataillon aufstellt, so ergeben sich

602

Artillerie.

18 Batterien zu 33 Bataillonen oder 108 Geschütze zu 32,208 Gewehren mithin auf 1000 Gewehre 3,4 Geschütze.

,,Nach dem Caprivi'schen Wehrgesetz stellt die deutsche Feldarmee anf: 711 Bataillone, 477 Schwadronen und 494 Batterien. Bringt man. 46 reitende Batterien für die Kavallerie in Abzug, so bleiben auf 71.1 Bataillone 448 Feldbatterien, d. h. auf 693,936 Gewehre 2688 Geschütze oder a u f 1000 G e w e h r e 3,8 G e s c h ü t z e . Zieht man die Truppen zweiter Linie der Feldarmee, die Landwehr ersten Aufgebotes, deren Dienstpflicht mit dem 32. Altersjahr -- also unserem Auszug gleich -- abschließt, mit in Rechnung, so muß angenommen werden, daß jedes Armeecorps mindestens 17 Landwehrbataillone ersten Aufgebots aufstellt und dazu höchstens 6 Reservebattorien, d. h. auf jede fahrende Abteilung der Linie eine Reservebatterie. Mit Hinzurechnung dieser Formationen ergeben sich auf das Armeecorps 50 Bataillone mit 24 fahrenden Batterien oder auf 1000 Gewehre 3,0 Geschütze.

,,Das f r a n z ö s i s c h e A r m e e c o r p s zählt auf Kriegsfuß ohne Reserveformationen 25 Bataillone mit 18 fahrenden und 3 reitenden Batterien, welch letztere für die Kavallerie abgerechnet werden müssen, somit auf 25,000 Gewehre der Infanterie 108 Geschütze, d. h. anf 1000 Gewehre 4,3 Geschütze.

Treten die beiden Reservedivisionen mit zusammen 25 Bataillonen und 12 Batterien der Reserve hinzu, so ergeben sich 50 Bataillone mit 30 fahrenden Batterien oder auf 1000 Gewehre 3,6 Geschütze.

,, D a s i t a l i e n i s c h e A r m e e c o r p s zählt auf 27 Bataillone (zu 982) mit 26,514 Gewehren 16 fahrende Batterien mit 96 Geschützen, mithin anf 1000 Gewehre 3,6 Geschütze. Mit Reservedivision und 4 Reservebatterien : 40 Bataillone und 20 Batterien oder auf 1000 Gewehre 3,0 Geschütze.

,, D a s ö s t e r r e i c h i s c h e A r m e e c o r p s führt auf mindestens 30 Linien- und Jägerbataillone zu 880 Gewehren 12 fahrende Batterien (zu 8 Geschützen) oder auf 26,400 Gewehre 96 Geschütze, mithin auf 1000 Gewehre etwa 3,6 Geschütze. Mit ,,Landwehrdivision" (Dienstpflicht der Landwehr vom 22.--3c5. Altersjahr) zu 12 Bataillonen und 3 Batterien : 36,000 Gewehre mit 120 Geschützen, mithin anf 1000 Gewehre 3,2 Geschütze.

,,Das Verhältnis der Geschützzahl der fahrenden Batterien auf 1000 Gewehre der Infanterie ergiebt also, je
nachdem bloß die stehenden Formationen oder auch die mobilen Feldreservetruppen (welche mit den erstem zusammen etwa den Altersklassen unseres ,,Auszuges" entsprechen) gerechnet werden, für: Deutschland 3,0--3,8 Geschütze Frankreich 3,6--4,3 ,, Italien .

3,0--3,6 ,, Österreich 3,2--3,6 ,, Das mittlere Verhältnis mit und ohne Feldreservetruppen ist somit: 3,2, beziehungsweise 3,8 Geschütze auf 1000 Gewehre der Infanterie.

Artillerie.

603

,,2. Die Zahl der aufzustellenden Batterien n a c h dem v o r h a n d e n e n R e s e r v e m a t e r i a l bemessen zu wollen, erscheint unzulässig.

,,Eine Armee, die kriegsbereit sein will, muß immer ßeservematerial haben ; wenn wir das wenige Ersatzmaterial unserer Divisionsparks zur Ausrüstung von Batterien aufwenden, so müssen wir dafür neues anschaffen.

,,Neben der Frage des Verhältnisses zur Infanterie ist vor allem wichtig, ob die Aufbringung des Personals, vornehmlich eines tüchtigen Cadres, sodann auch der Reit- und Zugpferde, eine weitergehende Vermehrung der Artillerie gestatte, ohne die Mittel des Landes zu erschöpfen und wichtigere anderweitige Interessen der Wehrkraft za schädigen.

Über das Verhältnis der Artillerie zur Infanterie sagt v. Blume, gegenwärtig kommandierender General des 15. deutschen Armeecorps, in seinem berühmten Werke ,,Strategie" : ,,,,Wer im Gefecht die feindlichen Geschütze zum Schweigen bringen kann, hat viel gewonnen, sofern er genügende Infanterie verfügbar hat, um den Erfolg auszunützen; sonst so gut wie nichts! Die Infanterie ist aber hierfür nicht verfügbar, wenn der Schutz der Artillerie, welche derselben im hohen Grade bedürftig ist, zu ihrer Hauptaufgabe wird, oder wenn ihre Bewegungen durch diese Waffengattung so verzögert werden, daß sie nicht rechtzeitig zur Stelle sein kann, o d e r w e n n gar die M i t t e l des Staates d u r c h die A r t i l l e r i e in solchem 'Masse in Anspruch genommen wer den, daß darunter die I n f a n t e rie an Z a h l und G ü t e zu l e i d e n hat.

,,,,Es erscheint nicht überflüssig, hierauf hinzuweisen, angesichts des hier und da hervortretenden Bestrebens, die Überlegenheit der Streitkräfte hauptsächlich in der Zahl der Geschütze zu suchen. Erwägt man, daß die Artillerie eines deutschen Armeecorps in ihrer jetzigen Stärke eine Gefechtsfront von mehr als anderthalb Kilometern einnimmt, während sie in der Marschkolonne mit allen zugehörigen Fahrzeugen eine Länge von ungefähr sieben Kilometern -- unter normalen Verhältnissen -- hat, und daß die Infanterie, welche hinter sämtlichen Batterien marschiert, infolge des Einschaltens der letzteren in die Marschkolonne mindestens eine Stunde später auf dem Schlachtfelde eintrifft, so erscheint die Ansicht wohl begründet, daß eine weitere Vormehrung der Geschützzahl im Rahmen
der Armeecorps selbst dann sii:h nicht empfehlen würde, wenn etwa andere Staaten hierzu das Beispiel geben wollten. Eine Verstärkung der Geschützwirkung wird nur a u f dem W e g e der V e r b e s s e r u n g , nicht auf demjenigen der Vermehrung der Artillerie gesucht werden dürfen. Fehlte es doch schon auf den Schlachtfeldern von Spichern, Wörth und Gravelotte, obgleich sie damals noch weniger zahlreich war, an Raum zur Entwicklung, w ä h r e n d an I n f a n t e r i e n o c h n i e m a l s Ü b e r f l u ß g e h e r r s c h t hat.""

604

Artillerie.

Für die Einteilung der höheren Verbände der Feldartillerie bestrebt sich unser Entwurf eine möglichst elastische, den verschiedenartigsten Kriegslagen leicht anzupassende Gruppierung der Batterien einzuhalten, aber gleichzeitig den unverhältnismäßigen Aufwand an höheren Stäben zu vermeiden, welchen die Organisation von 1874 mit den ,,Regimentern" zu zwei Batterien macht.

In jedem Arrneecorps werden von den 14 fahrenden Batterien 8 als Divisionsartilìerie in zwei Regimentern zu 4 Batterien verwendet, während die übrigen 6 Batterien, in zwei Abteilungen zu 3 Batterien gegliedert, das Corpsartillerieregiment bilden.

Durch diese Einteilung wird es möglich, eine Corpsartillerie zu schaffen, welche dem Armeecorpskommando eine Gefechtskraft von Bedeutung zu seiner unmittelbaren Verfügung stellt und durch welche gleichzeitig die Verwendung der Artilleriemassen des Heeres sich mit möglichst wenig Reibung den verschiedensten Kriegslagen anpassen läßt.

Wenn z. B. einzelne Divisionen oder Armeecorps zu Unternehmungen im Gebirge verwendet werden müssen, so haben sie an ihren Divisions-Batterien mehr als genug. Die überflüssig gewordene Corpsartillerie kann an das Gros der Armee abgegeben und für dieselbe Gebirgsartillerie eingetauscht werden. Werden größere Truppenkörper der Feldarmee im Positionskrieg verwendet, so tauschen sie für die fahrenden Batterien der Corpsartillerie eine oder mehrere Positionsabteilungen ein.

Allen diesen Zusammenstellungen, die teilweise schon in den Aufmarschplänen des Generalstabes vorgesehen werden müssen, kann durch die vorliegende Einteilung Genüge geleistet werden, ohne daß der Divisionsverband angerissen zu werden braucht.

Die innere Organisation der Feldbatterie hat einige Veränderung erfahren. Die Zahl der Trompeter ist von 4 auf 2 vermindert worden, um an Reitpferden zu sparen. Die Zahl der berittenen Unteroffiziere ist um einen vermehrt worden. Bei den Reservefuhrwerken ist an die Stelle der Vorratlaffete ein Caisson getreten, wodurch die Munitionsausrüstung der Batterie um 80 Schüsse verstärkt wird.

Es ist aus der Artillerie, ohne weitere Begründung, aber wohl unter der Voraussetzung, daß 64 fahrende Batterien verfügbar seien, das Begehren gestellt worden, mindestens 6 Batterien den Divisionen zuzuteilen, den Rest der Corpsartillerie.

Dem wird vom Standpunkt der
höheren Truppenführung entgegengehalten : ,,Im ganzen ist zur Unterstützung der Infanterie der beiden Divisionen eines Armeecorps kein Geschütz mehr oder weniger vorhanden, ob von den

Artillerie.

605

14 fahrenden Batterien einige mehr den Divisionen oder unmittelbar dem Armeecorpskommando unterstellt seien Für unsere Verhältnisse aber ist es ganz besonders geboten, eine kräftige Corpsartillerie auszuscheiden.

,,Kein Heerwesen Europas hat mit einem solchen Wechsel der Natur des Geländes zu rechnen, wie das unsrige. Wir müssen daher mit Rücksicht auf die Artillerie, als derjenigen Waffe, deren Verwendung am meisten vom Gelände abhängig ist, eine sehr elastische Organisation haben, welche Verschiebungen in der Gruppierung der Massen mit größter Leichtigkeit gestattet.

,,Oft wechselt in unseren gangbarsten Landesteilen innerhalb der Frontausdehnung eines oder zweier Armeecorps das Gelände derart, daß einzelne Divisionen nur sehr geringe Artilleriekräfte verwenden können. Wenn nun eine Division in einem der Artillerie ungünstigen Gelände auf den Feind stößt, wird der Divisionär dennoch schwer sieh entschließen können, die nicht verwendbaren Batterien zur Verfügung des Corpskommando zu stellen, denn, wenn er sie später brauchen könnte und sie wären nicht da, müßte er die Verantwortung für die Folgen übernehmen. So bliebe ein Teil der Artillerie vielleicht für die wichtigste Entscheidung außer Thätigkeit, weil eine allzu steife Organisation von vorueherein zu viel an die Divisionen verteilte, anstatt dem Corpskommando die Verfügungsfreiheit über eine starke, wohlgegliederte Corpsartillerie zu wahren. Der Armeecorpskommandant ist in großen Verhältnissen viel eherjim Falle, zu beurteilen, wo und wann die Massen einzusetzen sind. Deswegen hat man den Armeecorpsverband eingeführt. Unbegründet ist auch die oft gehörte Befürchtung, die Corpsartillerie könnte zu spät aufs Schlachtfeld kommen. -- D e r Standpunkt ist doch überwunden, sie als Reserve zurückbehalten zu wollen, wenn die Verhältnisse überhaupt ihre Verwendung gestatten. Denn : ,,Marschiert z. B. das Armeecorps in e i n e r Kolonne, die Divisionen hintereinander, und ist das Gelände der Entwicklung der Artillerie günstig, dann kann der Corpskommandant die ganze Corpsartillerie in die Spitzendivision einfügen.

,,Marschieren die beiden Divisionen nebeneinander, so kann die Corpsartillerie ganz oder zu ihrem größten Teil mit derjenigen Kolonne marschieren, auf welche das taktische Schwergewicht gelegt werden will, oder mit derjenigen, welche durch
das für die Artillerie günstigere Gelände zieht.

Wird eine Division aus dem Armeeoorpsverband abgezweigt, so muß ihr je nach der Besonderheit ihrer Aufgabe ein Teil der Corpsartillerie oder Gebirgs- oder Positionsartillerie zugeteilt werden. Die Befürchtung, es könnte in solchen F allen einmal eine Division mit genügender Artillerie auszustatten vergessen werden, dürfte ganz grundlos sein ; denn was wollte das Corpskommando mit all seiner Artillerie anfangen, wenn es die eine Hälfte deiInfanterie weggegeben hat? Und was das Armeekommando mit seiner Gebirgs- und 'Positionsartillerie ?"

606

Artillerie.

,,,,Taktisch würde ich sehr beklagen," sagt Prinz Hohenlohe, der Artilleriechef des preußischen Gardecorps im Kriege von 1870/71, in seinen Briefen über Artillerie, ,,wenn die Corpsartillerie abgeschafft würde. Die Existenz einer Corpsartillerie weist darauf hin, die Artilleriewirkung nicht zu verzetteln, sondern auf den entscheidenden Punkt zu konzentrieren.""

Und ferner: ,,,,Wenn man die Corpsartillerie abschafft, so besteht da» Armeecorps aus zwei gleichen Teilen und es hört somit der Corpsverband auf, eine Notwendigkeit zu sein.""

,,Es bleibt schließlich noch zu vergleichen, wie die Nachbararmeen.

ihre Artilleriekräfte im Armeeecorps gruppieren. (Dabei soll die reitende Artillerie, welche für die Zuteilung zu großen Kavalleriekörpern, wie wir sie nicht besitzen, vorgesehen ist, aus dem Spiele gelassen werden.)

,,Das deutsche und das französische Armeeeorps habenje 6 fahrende Batterien mit 36 Geschützen als Divisionsartillerie nnd ebensoviel als Corpsartillerie Also : Corpsartillerie zur Divisionsartillerie wie l : 2. Das italienische und österreichische Armeeeorps haben je 24 Geschütze (in 4 bezw. 3 Batterien) Divisionsartillerie und (8 bezw. 6 Batterien) 48 Corpsartillerie, somit Corpsartillerie zur Divisionsartillerie wie l : 1. Die schweizerische Einteilung stünde somit iu der Mitte zwischen beiden Extremen : Corpsartillerie zur Divisionsartillerie wie 3:4."

Die G e b i r g s a r t i l l e r i e wird in drei Abteilungen zu 3 Batterien eingeteilt und zur Verfügung des Armeeoberkommandos, gestellt, um Truppenkörpern nach Bedarf zugeteilt zu werden. Für die Übungen und Inspektion werden die Abteilungen den Armeeeorps angegliedert werden.

Die Gebirgsbatterien werden zu 4 Geschützen gebildet anstatt, wie bisher, zu 6, da die Batterie zu 6 Geschützen auf Gebirgswegen ' eine allzulange Marschkolonne ergiebt und damit die Infanterie, in welche sie eingereiht wird, zu weit auseinanderreißt und weil die Gliederung in mehr, aber kleinere Einheiten im Gebirgskrieg, wo zahlreiche Entsendungen die Regel bilden, vorteilhafter ist.

Die fünf Regimenter der P o s i t i o n s a r t i l l e r i e , bisher aus je 2 Compagnien Auszug und 2 Compagnien Landwehr gebildet, letztere verstärkt durch Übertretende aus den Feld bal terien des Auszuges, sollen gebildet werden wie folgt: aus dem Stab; aus 3 Compagnien zu 200 Mann, Auszug, Reserve und Landwehr, als Positionsartillerie rekrutiert und ausgebildet; aus einer vierten Compagnie von gleicher Stärke, aus von Feldbatterien übertretenden Kanonieren der Reserve und Landwehr gebildet;

Artillerie.

607

aus einer Trainkolonne : übertretende Trainmannschaften der Reserve und Landwehr zweier Feldbatterien.

Von der Bildung besonderer Reserve- und Landvvehrcompagnien aus den Übertretenden des Auszuges der Positionsartillerie haben wir Umgang genommen. Die Mannschaften bleiben während der ganzen Dauer ihrer Dienstpflicht bei der gleichen Compagnie.

Es hat sich durch die Erfahrung gezeigt, daß irn Dienst der Positionsartillerie Reserve- und Landwehrcompagnien durchaus nicht befähigt sind, ablösungsweise für Auszugcornpagnien einzutreten, daß dagegen die Reserve- und Landwehrmänner, mit dem Auszug in derselben Einheit gemischt und nach ihren Fähigkeiten zu den verschiedenartigen Funktionen des Dienstes verwendet, noch sehr gute Dienste leisten können.

Das Regiment wird ferner durch eine vierte Compagnie, aus übertretenden Kanonieren der Feldbatterien verstärkt, weil diese Mannschaften zur Bildung der Munitionskolonnen der Feldarmee bei weitem nicht alle nützliche Verwendung finden würden, während sie bei der Positionsartillerie zur vollen Verwertung gelangen, z. B. als Hülfsnummern an den eigentlichen Positionsgeschützen, sodann an der 8 cm. Kanone, an der sie ausgebildet sind, endlich zur Besorgung und zum Transport der Munition, zum Batteriebau u. s. w.

Die feste Zuteilung einer Traineinheit mit etwa 150 Zugspferden ist für die Positionsartillerieabteilung ein längst empfundenes Bedürfnis und ebenso die Berittenmachung der Compaguiekommandanten. Damit wird das Regiment im stände sein, seine Transporte bei der Mobilisierung und zur Armierung von Stellungen selbst durchzuführen und im gegebenen Falle l--2 Batterien zur Verwendung im Bewegungskrieg bespannen können ; Anforderungen, die gestellt werden müssen, wenn eine zweckmäßige Ausnutzung der Waffe gesichert sein soll.

Die Konferenz der Brigadekommandanten der Artillerie spricht sich gegen die Mischung der Altersklassen der Positionscompagnien in einer Compagnie aus und verlangt neben der Vermehrung der Auszugcompagnien von 10 auf 15 auch deren Verstärkung von 124 auf 185 Mann. Von der Zuteilung übertretender Kanoniere der Feldartillerie will sie Umgang nehmen, weil diese Mannschaften nicht ohne eine längere Nachinstruktion vollwertige Positionskanoniere werden könnten.

Dem ist entgegengehalten worden, daß die Abteilungs- und Compagniekommandanten der Positionsartillerie jene Mischung der Altersklassen auf Grund ihrer Erfahrungen befürworten, daß eiue weitergehende Verstärkung

608

Artillerie.

der Waffe zu sehr die Kekrctierung der Infanterie schädigen würde, auf deren Kosten jede Vermehrung der Specialwaffen geht, und daß die Kräfte von mehr als 1000 Kanonieren der Feldartillerie in Reserve und Landwehr, in den Munitionskolonnen überflüssig, brach lägen, wenn sie nicht bei der Positionsartillerie angemessene Verwendung fänden.

Eine Übersicht der Einteilung der Gefechtseinheiten und Verbände der gesamten Artillerie nach unserem Entwurf giebt folgendes Schema: IV. Armeeeorps VIIJ. Div.

IV. Div.

III.

Armeecorps

VII. Div.

VI. Div.

JI. Armeecorps V. Div.

III. Div.

I. Armeecorps II. Div.

I. Div.

l l f l l f t i i 8. Heg.

4. Eeg.

7. Reg.

Corpsartillerie

6. Eeg.

Corpsartillerie

5. Reg.

M U 12. Reg.

3. Eeg.

Corpsartillerie

2. Reg.

1. Eeg.

Corpsartillerie

U M

11. Rog.

10. Reg.

9. Eeg.

Gebirgsartillerie.

3. Abt. 2. Abt, 1. Abt

ö Ä Ä (Ì.

G.

G.

Positionsartillerie.

4. Regt.

3. Regt.

2. Regt.

1. Regt.

fj

^ l" l' 000

£ :£ l* 000

"l* l" l" 000

"£ 1~ "Î" 000

(3 Mörserbatterien z» 4 Geschützen).

IHM I I I I II III

III 1 1 I I II II II 111

I I I I MI III I I I I 111

m-t m m m s&* 5. Eegt.

Wll ôôâ Üt

III I I III I I III I I 111

(3 8 cm. Kanonenhatterien zu 4 Goschützen).

Artillerie.

609

Die Organisation von 1874 stellt im Auszug 16 P a r k k o l o n n e n und 2 Fe.uer w e r k e r c o m p a g n i e n auf; erstere für den Nachschub und Ersatz der Infanterie- und Artilleriemunition bei der Feldarmee, letztere für die Laborierung unfertiger Munition in den Depots. Diese Truppeneinheiten haben gegenwärtig einen Konti-ollbestand von 3582 Mann.

Durch die Aufhebung dieser Truppeneinheiten im Auszug kann diese Kraft für die Gefechtstruppen erster Linie gewonnen werden.

Es widerspricht einer sachgemäßen Verwendung der Kräfte, diesen Hülfsdienst durch Auszugpflichtige besorgen zu lassen, um so mehr, als derselbe ebensogut anderweitig besorgt werden kann.

Die Laborierung unfertiger Munition ist Sache der ständigen Arbeiler der Munitionsfabriken, der Nachschub und Ersatz bei der Feldarmee kann den zahlreichen Kräften, welche aus den Feldbatterien in die Reserve und Landwehr übertreten, überbunden werden.

Wir beantragen daher, die Munitionskolonnen aus Reserve und Landwehr zu bilden, die Divisionen von ihren Parkkolonnen zu entlasten und das ganze Munitionsersatzwesen im Corpspark zu vereinigen.

Der C o r p s p a r k wird aus einem Stab und drei P a r k c o m p a g n i e n bestehen, jede zerfällt in eine Infanterie- und eine Artillerie-Munitionskolonne.

Er wird von allen Fuhrwerken, welche nicht dem Munitionsnachschub dienen, möglichst entlastet, so daß mit dergleichen Anzahl von Fuhrwerken bedeutend mehr Munition nachgeführt werden kann als bisher. Von einer wesentlichen Vergrößerung desselben aber soll grundsätzlich abgesehen werden, weil das Gefolge zahlreicher schwerer Fuhrwerkskolonnen die Beweglichkeit der Feldarmee beeinträchtigt; weil zum Beispiel auf Rückzügen in unserem defileenreichen Lande Stauungen der Fuhrwerkszüge leicht eintreten und dadurch schwere Katastrophen herbeiführen können ; weil wir den Krieg im eigenen, an Verkehrsmitteln reichen Lande, dicht an unseren Magazinen, führen, und daher nicht nötig haben, wie große Invasionsarmeen, den Kriegsbedarf auf Mouate hinaus mitzuführen. Immerhin ist, trotzdem die Zahl der Gewehre des Auszuges im Armeecorps um 34()0 gestiegen ist, der im Corpspark mitgeführte Munitionsbestand auf jedes Gewehr von 36 'auf 45 Patronen erhöht worden. Der Bestand an Artilleriemunition ist im Verhältnis zur vermehrten Geschutzzahl um ein weniges vermindert, aber durch Zuteilung eines weiteren Cuissons zur Feldbatterie im ganzen Bestand des Armeecorps etwas vermehrt.

Bnndesblatt. 45. Jahrg. Bd. V.

40

610

Artillerie.

Die bisher mitgeführten Ergänzungsgeschütze und verschiedene andere Fuhrwerke zu Ausrüstungs- und Ersatzzwecken sind in den .,,Depotpark11 verwiesen.

Der D e p o t p a r k der Armee, welcher auf der Basis zurückbleibt, um den Corpsparks die abgehende Munition und überhaupt der Feldarmee abgehendes Kriegsmaterial zu ersetzen, wird in seinem personellen und Pferdebestand gleich einem Corpspark gebildet, so daß einzelne seiner Kolonnen für solche des Corpsparks eintreten können. Im übrigen bildet dieses Personal einen Stamm, der sich nach Umständen aus überzähligen Artilleriemannschaften der Feldarmee und aus dem Landsturm verstärken kann.

In den Einheiten des Munitionsersatz wesens haben wir die Altersklassen der Réserve und Landwehr nicht getrennt.

Besondere Landwehreinheiten würden von wesentlich geringerem Wert sein, während die Landwehrmänner in gemischten Einheiten wohl mit der Reserve zusammenarbeiten können. Für diese Hülfsanstalten treffen die Gründe nicht zu, die uns veranlaßt buhen, in der Infanterie Reserve und Landwehr zu trennen. Auch hier 'erwachsen den Altersklassen der Landwehr keine vermehrten Dienstverpflichtungen aus dieser Einteilung.

Sodann haben wir Wert darauf gelegt, die Einheiten, welche in Reserve und Landwehr aus Übertretenden der Feldbatterien gebildet werden sollen, so einzurichten, daß bestimmte Einheiten des Corpsparkes, der Positionsartillerie u. s. w. je aus bestimmten Feldbatterien hervorgehen können. Es wird dadurch die möglichste Ökonomie in der Verwendung der Kräfte erzielt, und werden die Vorteile gewahrt, welche das Zusammenbleiben derselben Cadres und Mannschaften über die ganze Dauer ihrer Dienstpflicht auf Geist und Disciplin haben muß, endlich wird die Konlrollführung erleichtert.

Es wird demnach die Verwendung der Übertretenden aus den 56 Feldbatterien des Auszuges in Reserve und Landwehr folgende sein : 24 Batterien stellen in Reserve und Landwehr 12 Parkcompagnien der 4 Corpsparks ; 6 Batterien stellen 3 Parkcompagnien des Depotparks der Armee; 10 Batterien stellen ihre Kanoniere zu den vierten Compagnien der fünf PositionsartiUerìeregimenter, ihre Trainmannschaften zu den 5 Positionstrainkolonnen; 16 Batterien stellen ihre Kanoniere zu den obigen vierten Positionscompagnien, ihre Trainmannschaften zum Verpflegungstrain.

Artillerie.

611

Aus den Übertretenden der Reserve und Landwehr der 9 Gebirgsbatterien werden 3 Saumkolonnen gebildet und die zur Bedienung von 4 Gebirgsambulanzen notwendigen Trainmannschaften gestellt.

Die 4 Parkkolonnen eines Armeecorps bisheriger Organisation führten in 52 Infanteriemunitionswagen je 12,000 Patronen, mithin 624,000, also auf 17,472 Gewehre je 36. An Artilleriemunition in 48 Caissons je 120 Schuß, mithin 5760, also auf 72 Geschütze je 80 Schuß.

Der Corpspark führt nach vorliegendem Entwurf in 78 zweispännigen Infanteriemunitionswagen 936,000 Patronen, somit auf 20,800 Gewehre je 45.

An Artilleriemunition (54 X 120 =) 6480 Schuß. Auf die vermehrte Zahl von 84 Geschützen je 77, somit 3 weniger auf das Geschütz. Da aber jede fahrende Batterie einen Caisson mehr führt als bisher und damit 80 Schuß mehr oder auf jedes Geschütz 13, so wird der Ausfall nicht nur ausgeglichen, sondern die Muuitionsausrüstung beim Armeecorps noch um 10 Schuß per Geschütz vermehrt.

Mit Rücksicht auf die Munitionsausrüstung der Infanterie muß das Hauptgewicht auf die T a s c h e n m u n i t i o n des Mannes gelegt werden, die mit der Neubewaffnung um 50 Stück (von 100 auf 150) gesteigert worden ist, weil eine noch so bescheidene Vermehrung in den Kolonnen deren Fuhrwerke sogleich ins Maßlose vermehrt ; z. B. erfordert jede Vermehrung um 6 Patronen per Gewehr 10 zweispännige Munitionswagen mehr im Corpspark.

Übrigens hat der Munitionsverbrauch der Infanterie ganzer Armeecorps in den größten Sehlachten des Bewegungskrieges die Zahl von 40 Patronen auf das Gewehr nicht überstiegen, wenn auch jedesmal einzelne Einheiten ihre Taschenmunition ganz verschossen haben, und die deutsche Artillerie hat nach den drei Schlachten um Metz im August 1870 noch den Vormarsch nach Sedan antreten können, ohne erst ihre mitgeführte Munition (deren damaligen Beständen ungefähr diejenigen unseres Entwurfes entsprechen) aus den Depots ergänzt zu haben. Bei Verteidigung verschanzter Stellungen (Plewna) ist der Munitionsverbrauch ein mehrfach größerer. Da ist es aber auch leichter, Munition bereit zu haben. Wir können für den periodischen Mnnitionsersatz bei den geringen Entfernungen in unserm Lande wohl auf den Etappendienst rechnen, solange als wir Vorräte in den stehenden Depots haben.

Zusammengefaßt wird die Artillerie nach bisheriger Organisation und nach dem vorliegenden Entwurf folgende Stäbe und Truppeneinheiten aufstellen :

612

Artillerie.

Im Auszug.

Bisher:

8 Brigadestäbe.

24 Regimentsstäbe.

48 Feldbatterien mit 288 Geschützen.

Nach Entwurf: 4 Artillerieobersten in den Armeecorpsstäben mit Adjutanten.

12 Regimentsstäbe.

8 Abteilungsstäbe der Feldartillerie.

56 Feldbatterien mit 336 Geschützen.

8 Divisioßsparkstäbe.

16 Parkkolonnen.

l Gebirgsartillerie-Regimentsstab.

2 Gebirgsbatterien mit 12 Geschützen,

3 Gebirgsartillerie-Abteilungsstäbe.

9 Gebirgsbatterien mit 36 Geschützen.

5 Positionsartillerie-Abteilungs- 5 Positionsartillerie-Regimentsstäbe.

Stäbe.

10 Positionscompagnien mit 15 Positionscompagnien mit 200 160 Geschützen.

Geschützen.

2 Feuerwerkercompagnien.

-- 8 Trainbataillone.

-- In .Reserve und Landwehr.

8 Feldbatterien mit 48 Ge-- schützen.

2 Gebirgsbatterien mit 8 Ge-- schützen.

8 Parkkolonnen.

.

15 Parkcompagnien.

15 Positionscompagnien.

Die Reserve und Landwehr aus 15 Positionscompagnien dea Auszuges.

-- 5 Positionscompagnien ; aus Übertretenden der Feldartillerie.

2 Feuerwerkercompagnien.

-- -- 13 Trainkolonnen für 5 Positionsartillerie-Regimenter und 4 Verpflegungsabteilungen; aus Übertretenden der Feldartillerie.

8 Trainbataillone.

--

Genie.

613

Trotz der bedeutenden Verstärkung der Gefechtskraft der Artillerie fordert unser Entwurf im Auszug 47 Offiziere und 94 Offizierspferde weniger als die bisherige Organisation.

Die Truppenordnung der F e s t u n g s c o m p a g n i e n haben wir im vorliegenden Entwurf ganz beiseite gelassen, da dieselben noch im Werden begriffen und es daher nicht möglieh ist, ihre Stärke und Einteilung festzusetzen, bevor weitere Erfahrungen gesammelt sind.

Schon jetzt stellt der Bund die Festungscompagnien, Parkkolonnen und Feuerwerkercompagoien auf. Er müßte wohl unter allen Umständen die an Stelle der Parkkolonnen tretenden fahrenden und Gebirgsbatterien bilden. Hieraus entstände der Dualismus, daß es kantonale und eidgenössische Feld- und Gebirgsbatterien gäbe, mit seinen Nachteilen für die Verwaltung, Rekrutierung, Offiziersernennungen u. s. w.

Wir beantragen Ihnen, Tit., daher, s ä m t l i c h e T r u p p e n der Artillerie durch den Bund aufzustellen.

Genie.

Nach dem Organisationsgesetz von 1874 ist jeder der acht Armeedivisionen, welche vor Errichtung der Armeecorps ausschließlich die strategischen Einheiten der Armee bildeten, ein Geniebataillon zugeteilt. Dieses Geniebataillon zeigt am sprechendsten, wie wenig der Divisionsverband sich eignet, als selbständige strategische Einheit ausgerüstet zu werden. Es ist eine Einrichtung, welche weder im Frieden noch im Kriege, so wie sie auf dem Papier steht, verwendet werden kann, weil die Elemente, welche da vereinigt sind, meist örtlich weit auseinander und zu ganz verschiedenartigen Diensten verwendet werden müssen, weil sie in ihrer Verzettelung nirgends stark genug vertreten sind, um leistungsfähig zu sein, und im ganzen doch einen allzugroßen Aufwand von Specialtruppen vorstellen. Während z. B. die Sappeurcompagnien den Avantgarden zugeteilt wären, würden die Eisenbahnpioniere hinter der Armee auf den Etappenlinien arbeiten und die Pontoniere ständen bei den schweren Fuhrwerkskolonnen, ihrer Verwendung harrend, die nur in besondern Kriegslagen vorkommt.; In den meisten Armeen sind die Sappeüre oder die entsprechenden Truppen den Divisionen zugeteilt, die Pontoniere meist den Armeecorps, die Telegraphenabteilungen den Armeecorps oder den Armeen, die Eisenbahntruppen ausschließlich der Gesamtarmee. Durch eine bessere Gruppierung der Kräfte im Armeecorps kann der allzugroße Aufwand, welchen die Armeedivisionen an Genietruppen erforderten, etwas eingeschränkt werden.

614

Genie.

Zum S a p p e u r d i e n s t , d. h. zur Errichtung von Feldbefestigungen, zum Lager-, Wege- und Notbrückenbau etc., wurden bisher die S a p p e u r c o m p a g n i e n und außerdem die I n f a n t e r i e pioniere (4 per Compagnie, l Unteroffizier per Bataillon, l Offizier per Regiment) ausgebildet und verwendet.

Wir beantragen, diese beiden Gattungen von Genietruppen, deren Ausbildung und Verwendung thatsächlich dieselbe ist, in eine zusammenzuziehen, an Stelle der Infanteriepioniere in jeder Division eine zweite Sappeurcompagnie aufzustellen und beide zu einem Halbbataillon zu vereinigen.

Von der Bildung von Pioniersektionen bei jedem Infanterieregiment, welche vielfach befürwortet wurde, um jedem größeren Infanteriekörper auf alle Fälle die Beigabe von technischen Truppen sicherzustellen, soll Umgang genommen werden. Sie ließe die Infanteriepioniere nicht aus ihrer gegenwärtigen Zwitterstellung herauskommen. Ausbildung und Übung der Pioniere müßte doch immer wieder durch die Geniewaffe stattfinden und es bliebe bei der kurzen Dienstzeit unserer Miliz keine Zeit übrig, die Pioniersektionen mit der Infanterie so zu verschmelzen, wie es sich ÌD Armeen mit mehrjähriger Dienstzeit von selber giebt.

Der Bestand der Sappeurcompagnie ist von 153 auf 168 vermehrt worden.

In R e s e r v e u n d L a n d w e h r sollen aus den Übertretenden der 16 Sappeurcompagnien des Auszuges 8 Sappeurcompagnien und 4 Eisenbahnpioniercompagnien gebildet werden. Es empfiehlt sich auch hier, aus der Landwehr keine besonderen Compagnien zu bilden, sondern sie als Ergänzungsmannschaften der Reserve zu verwenden.

Die Bildung einer zweiten Sappeurcompagnie in der Division, an Stelle der Infanteriepioniere, ergiebt eine Vereinigung dieser Kräfte, welche die zweckmäßige Verwendung derselben wesentlich erleichtert. Jedem detachierten Infanterieregiment kann nun eine halbe oder eine ganze Sappeurcompagnie beigegeben werden. Die Befürchtung, daß dies in manchen Fällen unterlassen werden könnte, kann durch eine zweckmäßige Instruktion beseitigt werden, welche die Kommandanten der Infanteriebrigaden und Regimenter anweist, falls sie detachiert werden, immer die Beigabe von Sappeuren zn begehren.

Von einer Versammlung von Genieoffizieren wurde der Wunsch ausgedrückt, die Sappeurcompagnien gleich stark wie die Infanteriecompagnien zu machen, um dieselben regelmäßig als Infanterie-Kampfeinheiten verwende!» zu können.

Genie.

615

Diesem Wunsch Folge zu geben, stehen schwerwiegende Gründe entWenn dieselbe Truppe so leicht, d. h. bei unserer kurzen Dienstzeit, technische und Infanterie-Truppe zugleich sein könnte, so läge überhaupt kein Grund vor, Sappeurcompagnien zu bilden. Die Infanterie würde dann alle technischen Arbeiten selbst besorgen. Muß aber eine tüchtige technische Truppe ausgebildet werden, so kann dies nur auf Kosten ihrer infanteristischen Ausbildung geschehen, es sei denn, die Rekruten werden so ausgewählt, daß sie in der kurzen Instruktionszeit beide Dienste gleich gut lernen können, la letzterem Falle ist aber der Schaden, welcher der Hauptwaffe durch den Entzug von Cadres erwächst, größer als der Nutzen, welchen die weitgehende Verstärkung der Sappeurcompagnien einbringen könnte. Wenn es vorkommt, daß Sappeurcompagnien von 168 Mann zum Infanteriegefecht herangezogen werden, so sind sie vielleicht stärker als Infaateriecompagnien, die durch Verluste weit unter jenen Stand zusammengeschmolzen sein können.

Wir b e a n t r a g e n , j e d e m A r m e e c o r p s eine Kriegsb r ü c k e n - A b t e i l u n g von 10 E i n h e i t e n z u z u t e i l e n . Die Organisation von 1874, welche jeder Division eine Pontoniereompagnie mit 4 Brückeneinheiten (die später auf 5 vermehrt wurden) zuteilte, hatte den Nachteil, daß sie die Kräfte in zu kleine, wenig leistungsfähige Teile zersplitterte und die Divisionen ständig mit einem schwerfälligen Train belastete, dessen manche vielleicht während eines ganzen Feldzuges nie bedürfen würde. Der Divisionsverband soll nun von diesem Train entlastet werden. Für den Fall, daß eine detachierte Division einer Brückenausrüstung bedarf, kann ihr das Notwendige, unter Umständen die ganze Brückenabteilung zugeteilt werden.

An Stelle der 8 Pontoniercompagnien zu 123 Mann der Divisionen sollen 4 verstärkte Compagnien des Armeecorps zu 168 Mann treten.

In Reserve und Landwehr werden 2 Pontoniercompagnien mit dem Reservematerial die Armeebrückenabteilung bilden.

Alle Fachmäoner sind darüber einig, daß die Landwehrpontoniercompagnien an Leistungsfähigkeit denjenigen des Auszuges nicht nachstehen.

Die obenerwähnte Versammlung von Genieoffizieren, spricht sich gegen die geplante Verminderung des Bestandes der Fontaniere im Auszug aus und erklärt die in Aussicht genommenen Bestände als ungenügend, um unter allen Umständen einen raschen und sicheren Brückenschlag zu verbürgen.

Dem wurde entgegengehalten:

616

Genie.

,,1. daß das offizielle (1892 veröffentlichte) ,,Handbuch für den Fachdienst des Genies" angiebt: Minimalstärke für den Bockbrückenbau: 3 Offiziere, 16 Unteroffiziere und 59 Pontoniere = 72 Maximalstärke : 3 ,, 16 ,, ,, 124 ,, = 143 Minimalstärke für den Pontonbau: 3 Offiziere, 10 Unteroffiziere und 61 Pontoniere = 74 Normalstärke: 3 ,, 12 ,, ,, 84 ,, = 97 ,,2. daß diese Offiziere damit rechnen, es müßten bei jedem Brückenschlag alle Arbeiten n u r von Pontonieren verrichtet werden, während doch in schwierigen Fällen auch viel stärkere Pontoniercompagnien nicht ausreichen würden ohne die Beihülfe von Sappeuren und sogar von Infanterie, uni die Nebenarbeiten, z. B. Erstellung von Zufahrten n. s. w., zu leisten ; ,,3. daß nur für etwa die Hälfte des jetzigen Bestandes der Pontoniercompagnien Leute aufgebracht werden können, die zum Wasserdienst tauglich sind, daß die übrigen daher keine ändern als die Hülfsdienste leisten, für welche auch Sappeure eintreten können ; ,,4. daß ebenfalls erfahrene Pontonieroffiziere erklären: ,,mit 50--60 vollwertigen Pontonieren, die diesen Namen verdienen, lasse sich unter Beihülfe der Sappeure immer eine Brücke schlagen."

Es kann ferner noch ein Vergleich mit unsern Nachbararmeen die Frage beleuchten.

Deutschland hat bei seinem viel stärkern Armeecorps (mindestens 33 Bataillone, 16 Schwadronen und 20 Batterien) nur 3 Pioniercompagnien zu 210, also 630 Mann (ohne Train) und ein' Pionierkommando von 65 Mann beim Corpsbrückentrain,. zusammen 695 Mann Genietruppen. Diese versehen denselben Dienst, welcher nach unserm Entwurf den 2 Sappeurhalbbataillonen (714) und der Pontoniereompagnie des Armeecorps (168) mit zusammen 882 Mann Genietruppen zufällt.

Das französische Armeecorps führt an Genietruppen für den Sappeurund Pontoniei'dienst : 2 Geniecompagnien der Divisionen zu 266 Mann = . . . 532 Mann, l Pontoniereompagnie 154 ,, Zusammen 686 Mann.

Zu dieser geringeren personellen Kraft führen diese Armeen noch viel mehr Brückenmaterial mit, weil es in diesen Ländern Flüsse zu überbrücken giebt, welche die doppelte und dreifache Breite unseres größten, des Bheines, haben: Die Rhone unterhalb Lyon, die Seine unterhalb Rouen, der Rhein unterhalb Mannheim, die Elbe, Oder, Weichsel u. s. w. Die großen Invasionsarmeen müssen in Feindesland wohl mehr mit abgebrochenen Brücken rechnen als wir, da wir in einem Verteidigungskrieg auf der wegereichen Hochebene

Genie.

617

die zahlreichen stehenden Brücken des Landes hinter uns, und in drei Vierteilen unseres Landes nur kleine Flüsse haben, deren Überhrücknng nicht die Hälfte einer Kriegsbrückenabteilung beansprucht.

Wir b e a n t r a g e n , die 8 G e n i e - P i o n i e r c o m p a g n i e n der O r g a n i s a t i o n von 1874 a u f z u l ö s e n . Diese Compagnien sind zur einen Hälfte für den Feldtelegraphendienst und zur ändern zur Herstellung und Zerstörung von Eisenbahnlinien bestimmt. Die Eisenbahnsektionen sollten durch Civilarbeiter der Eisenbahngesellschaften verstärkt werden.

Der militärische Eisenbahnbau- und Zerstörungsdienst einerseits und der Feldtelegraphenbau und Betrieb anderseits stehen aber in gar keinen so nahen Beziehungen zu einander, daß auch nur ihre technische Oberleitung durch eine Hand möglich wäre, geschweige denn, daß es zweckmäßig sein könnte, sie einer und derselben Truppeneinheit zu überbinden.

Wir beantragen daher, an Stelle der bisherigen Pioniercompagnien aufzustellen : Im Auszug: für jedes Armeecorps eine Tel.egraphencompagnie von 5 Offizieren und 120 Mann.

In Reserve und Landwehr: Zwei Telegraphencompagnien und ein E i s e n b a h n b a t a i l l o n von 4 Compagnien ; letzteres aus Übertretenden der Auszüger-Sappeurcompagnien, zur Verfügung des Armeekommandos.

Die bisherigen Telegraphenabteilungen der Divisionen zählten 40 Mann, an ihre Stelle tritt im Armeecorps eine Compagnie von -5 Offizieren und 102 Unteroffizieren und Soldaten des Genie, sowie 18 Mann Train und Sanität.

Das Eisenbahnbataillon soll im Kriegsfalle durch die Civilarbeiter der Eisenbahngesellschaften, sowie durch Landsturmpioniere verstärkt werden und den militärischen Stamm und Kern dieser Arbeiterabteilungen bilden.

D

Die Telegraphencompagnien der Armeecorps überschreiten in unserem Entwurfe mit 125 Mann das Doppelte der frühereu Divisionstelegraphen·abteilnng; auch hier ist von Seiten der Geniewaffe ein größerer Sollbestand verlangt worden. Wir sind bei Aufstellung des Entwurfes von folgenden ·Gesichtspunkten ausgegangen : ,,Die Normalstärke einer Telegraphenbausektion, inklusive Offiziere, aber ohne Trainmannschaften, beträgt (Handbuch für den gesamten Fachdienst etc.) 35 Köpfe. Zum Bau zweier Linien, oder wenn eine Linie gleichzeitig von 2 Stellen aus gebaut wird, also 70. Den Telegraphen-

618

Genie.

compagnien fällt außerdem der optische Signaldienst zu, dessen Einrichtung und Betreibung cirka 24 Mann erfordert. Dazu 18 Mann Train und Sanität.

Es würde also der beantragte Bestand noch ausreichen, um diese verschiedenen Dienste gleichzeitig in vollem Umfange betreiben zu können.

Nun ist aher kaum denkbar, daß ein und dieseìhe Compagnie gleichzeitig zwei Linien elektrischen Telegraph bauen und dazu noch optisch telegraphieren müsse. Das erstere kommt in der Hochebene, das letztere im Hochgebirge vor, die Mannschaften für beide Dienste müssen sich daher gegenseitig aushelfen. Für den gleichzeitigen Betrieb der verschiedenen Dienstzweige im vollen Umfange besondere Abteilungen von Mannschaften reichlich samt den notwendigen Überzähligen zumessen zu wollen, wäre eine Verschwendung, die dazu führen müßte, daß möglicherweise ganze Abteilungen während eines Feldzuges nie zur Verwendung kämen.

In Deutschland führt jede Armee zu 3--6 Armeecorps eine Feldtelegraphenabteilung von 154, in Frankreich führt jedes Armeecorps eine Telegraphensektion von 80 Mann, Offiziere inbegriffen."

Der Sollbestaud der Geniewafie im Auszug beträgt nach dem Organisationsgesetz von 1874 (ohne Stäbe und Train): lufanteriöpioniere .

1768 8 Sappeurcompagniea 1224 8 Pontoniercompagnien 984 8 Geniepioniercompagnien 864 4840 Nach unserem Entwurf: 16 Sappeurcompagnien 2688 . 4 Pontoniercorapagnien 672 4 Telegraphencompagnien 432 3792 Dieser Bestand an Genietruppen steht verhältnismäßig weit über demjenigen auswärtiger Feldarmeen und genügt den Bedürfnissen der unsrigen nach allen Richtungen.

Zusammenfassend muß über das Verhältnis der Geniewaffe zum Armeeganzen festgehalten werden, daß die Geniewaffe wie überall, so auch bei uns in erster Linie technische Hülfswaffe ist und ihre Verwendung als Infanterie in zweiter Linie steht. Als technische Waffe liegt ihr Wert in der Güte und nicht in der Masse ihrer Arbeitskräfte, Zur Ausführung ausgedehnter Befestigungsund Wegebauten im Felde muß ohnehin die Masse der Arbeiter von der Infanterie und Artillerie gestellt werden, da keine Armee im Falle wäre, ihre Geniewaffe hierfür zahlreich genug aufzustellen.

Sanität.

619

Finden solche Arbeiten im Rücken der Armee unter deren Schutz statt, so muß der Landsturm in Anspruch genommen werden, dessen Kontrollen etwa 110,000 Pioniere aufweisen. Immer wird die militärisch richtige Anlage und tüchtige Leitung und niemals die Größe des im besondern dem Genie zugeteilten Apparates den Ruhm der Waffe begründen. Diese darf um so weniger, als sie doch die höchsten Anforderungen an die : Auswahl ihrer Rekruten zu stellen im Falle ist, zum Schaden der Rekrutierung des Cadre der Infanterie ihren Wert in der Z a h l ihrer Truppen suchen.

Sanität.

Wir schlagen vor, die Zahl der berittenen Sanitätsoffiziere einzuschränken und die Truppensanität im Auszug etwas zu mindern, dafür die Divisions- und Corpslazarette zu verstärken, letztere durch H e r a n z i e h u n g d e r R e s e r v e z u m Feldsanitätsdienst.

Durch die Organisation von 1874 und ihre spätere Entwicklung wurde die Zahl der berittenen Ärzte so hoch angesetzt, daß im Falle einer allgemeinen Mobilmachung die erforderlichen Reitpferde nur auf Kosten der Berittenmachung wichtiger Führerstellen der Gefechtstruppen aufzubringen gewesen wären.

Unser Entwurf bestrebt sich daher, die Berittenen auf das unbedingt Notwendige einzuschränken und damit nach zwei Richtungen Fortschritte zu erzielen : Die Ärzte, welche bei den Truppeneinheiten und in den höheren Stäben entbehrt werden können, für den Lazarett- und Spitaldienst verfügbar zu machen und gleichzeitig den Bedarf an Offizierspferden wesentlich zu vermindern.

Dieser Einschränkung kommt der Umstand entgegen, daß in der Landwehr, bezw. Reserve die Zahl der Truppeneinheiten an sich wesentlich heruntergesetzt wird, den wirklichen Beständen dieser Altersklassen entsprechend. So vermindert sich die Zahl der berittenen Ärzte in der Gesamtarmee um 256, im Auszug um 162, in jedem mobilen Armeeeorps um 36.

Der Sollbestand der Sanitätsmannschaften im Auszug erfährt eine Verminderung um 319 Mann, welche der Rekrutierung der Kampfeinheiten zu gute kommt. Dieser Ausfall wird dadurch mehr als gedeckt, daß zum Sanitätsdienst der Feldarmee 844 Mann der Reserve herangezogen werden, Kräfte, die bisanhin meist nur für den Etappen-, Transport- und Spitaldienst vorgesehen waren. Durch diese Organisation findet thatsächlich eine Verstärkung der für den Sanitätsdienst auf dem Schlaehtfelde verfügbaren Mannschaften um 525 Mann statt.

620

Sanität.

Der Transport- und Spitaldienst auf den Etappenlinien bleibt der Landwehr überbunden, welche durch Landsturm zu verstärken sein wird. Der Landsturm wird zu diesem Dienste zahlreiche vorzügliche Elemente zu stellen im stände sein. Es wird ein Postulat des weiteren Ausbaues der Landsturmorganisatioa sein, diese Kräfte einzuteilen und für ihren Dienst vorzubereiten.

Die Truppensanität der Infanterie hat eine wesentliche Veränderung darin aufzuweisen, daß an Stelle von je 6 berittenen Bataillonsärzten l Regiments- und 3 Bataillonsärzte treten. Dem Bataillon bleibt ferner ein Unteroffizier mit 5 Wärtern; die übrige Sanitätsmannschaft aber, welche bisher den Bataillonen zugeteilt war, wird verstärkt und unter einem besonderen Arzt als ,,Sanitätszug"' regimentsweise vereinigt. Der Sanitätszug wird in drei ,,Gruppen" gegliedert, zu je l Unteroffizier, 2 Wärter und 12 Träger, so daß abgezweigten Bataillonen jederzeit das nötige.Sanitätspersonal mitgegeben werden kann. Dieses Zusammenhalten der Kräfte gestattet in vielen Fällen, z. B. wenn nur ein oder zwei Bataillone eines Regimentes Verlusten ausgesetzt sind, das dritte in Reserve steht, eine viel wirksamere Hülfe, als wenn dieselben Kräfte in den Bataillonen zersplittert wären. Über den Bataillonsärzten und dem Chef des Sanitätsdetachementes steht der Regimentsarzt. Die Stelle des Brigadearztes wird aufgehoben.

Die Zahl der Truppensanitätsmannschaften ist bei der Infanterie, die Sanitätssektionen mitgerechnet, ungefähr dieselbe geblieben, wie bisher. Bei den Einheiten der Speeialwaffen ist dagegen eine Reduktion eingetreten. Die Feldbatterien, Geniecompagoien u. s. w.

hatten z. B. bisher 3 Sanitätssoldaten, wir haben sie auf 2, einen Wärter und einen Träger, herabgesetzt.

Für den inneren Sanitätsdienst der Truppe, vom Gefecht abgesehen, ist diese Zuteilung vollkommen genügend. Es hat z. B.

eine Abteilung von drei Batterien mit einem Gesamtbestand von 480 Mann einen Arzt und 6 Sanitätssoldaten, also gerade so viel, wie ein Bataillon mit 880 Mann. Für den Gefechtsdienst wären auch die bisherigen 3 Mann auf die Batterie ebenso ungenügend gewesen, wie die 2 des Entwurfes. Es muß hier, wie beim Bataillon, auch noch mit den Sanitätsanstalten der Divisionen und des Armeecorps gerechnet werden, und dies können die Speeialwaffen immer, da sie ja nur in größeren
zusammengesetzten Verbänden, denen Ambulanzen zugeteilt sind, zum Gefecht kommen.

Die Sanitätsanstalten der Divisionen und Armeecorps sind im ganzen wesentlich verstärkt worden.

Sanität.

·

621

Die 24 Ambulanzen unseres Entwurfes zählen 42 Unteroffiziere und Soldaten der Sanität an Stelle der bisherigen 34. Zwar hat das Armeeeorps nur noch 6 statt 10 Ambulanzen im Auszug, welche zu je dreien die Divisionslazarette bilden, dafür treten aber 5 A m b u l a n z e n d e r R e s e r v e , d a s Corpslazarett, hinzu und werden außerdem im Auszug 4 Gebirgsambulanzen zur Verfügung der Armee aufgestellt, die übrigens auch in der Ebene, dem Corpslazarette angegliedert, zweckmäßig verwendet werden können.

Da in der Reserve verhältnismäßig weniger Truppeneinheiten und Verbände errichtet werden als im Auszug, wird von den Übertretenden aus der Truppensanität des Auszuges genügend Reservepersonal verfügbar, um die 5 Ambulanzen des Corpslazarettes zu bilden.

Für den Sanitätsdienst auf den Etappenlinien und in den Spitälern bleibt die Landwehr übrig, welche durch Landsturm verstärkt werden wird. Ein Grund, die Sanitätstruppen unverhältnismäßig zu vermehren, liegt um so weniger vor, als wir im eigenen Lande wohl immer auf eine weitgehende Hülfe der Bevölkerung rechnen können, was eine Invasionsarmee in Feindesland nicht kann.

Es kann das Verhältnis der (bisherigen) Landwehrbestände zu demjenigen des Auszuges nach normalen Abgangsverhältnissen in der Sanitätstruppe als 70 °/° angenommen werden, wovon 45 °/o auf die Reserve und 25 % auf die Landwehr entfallen.

Der Sollbestand nach Entwurf ist im Auszug 3496 Mann.

45°/o dieses Bestandes ergeben 1577 Mann.

Sollbestand der Reserve 1493 Mann.

Es bleibt somit ein Überschuß von 84 Mann.

Vergleichen wir diese Vorschläge mit den Verhältnissen auswärtigere Armeen : Das deutsche Armeecorps hat drei Sanitätsdetachements zu 198, zusammen also mit 594 Unteroffizieren und Soldaten der Sanität (ohne Train).

Auf 33 Bataillone mit 32,208 Gewehren ergeben sich je 54 Gewehre der Infanterie auf einen Sanitätssoldaten.

Das französische Armeecorps hat 3 Ambulanzen zu 145 Unteroffizieren und Soldaten der Sanität, also 435 Mann auf 25,000 Gewehre der Infanterie oder l Mann auf 57 Gewehre.

Das schweizerische Armeecorps hat (mit Gebirgsambulanz) 12 Ambulanzen zu 42 oder 504 Mann auf 20,800 Gewehre, ergiebt auf 41 Gewehre einen Sanitätssoldaten, oder 6 Reservebataillone mitgerechnet, auf 50 Gewehre einen.

622

Verpflegungstrnppen.

Den neuerdings viel gehörten Behauptungen, daß mit der besseren Bewaffnung die Verluste verhältnismäßig größer würden, stehen gegenteilige ebenso gewichtige entgegen, welche darauf hinweisen, daß das Verhältnis der Verluste sich mit der Verbesserung der Waffen fortwährend verringert hat, weil den veränderten Waffen auch immer wieder entsprechende Änderungen in der Taktik folgen, Friedrich der Große verlor bei Kollin die Hälfte seiner Infanterie, Napoleon L in seiner blutigsten Schlacht, Borodino 1/s, und in der größten Hinterladerschlacht Gravelotte betrugen die Verluste auf beiden Seiten etwa 10 °/o der Streitenden. Die neuen kleinkalibrigen Gewehre verursachen zu einem großen Teil leichtere Verwundungen als die Gewehre größeren Kalibers.

Verpflegungstruppen.

Die Organisation von 1874 stellte für jede Division eine ,,Verwaltungscompagnie"1 in der Stärke von 10 Offizieren und 41 Mann auf. Es lag dieser Anordnung wohl die richtige Absicht zu Grunde, einen Rahmen zu schaffen, in welchen für den Fall einer Mobilmachung Landwehrmannschaften aus anderen Truppeneinheiten und Landsturm eingefügt werden sollten.

In den ersten Jahren dieser Organisation, als die Bestände der Verwaltungscompagnien noch niedrige waren, begnügten sich diese denn auch bei Manövern nur für einen kleinen Teil ihrer Divisionen selbst das Brot zu backen und das Vieh zu schlachten, die Hauptmasse des Bedarfes wurde von Lieferanten angenommen und durch die Verwaltungscompagnie der Truppe übermittelt. Im Laufe der Jahre trat dann mehr und mehr die Auffassung hervor, daß die Verwaltungscompagoie stark genug sein müsse, um alles an die Truppen zu liefernde Brot selbst zu backen und alles Fleisch selbst zu schlachten, und es wurden daher bei Manövern die Verwaltungscompagnien durch zahlreiche Bäcker und Metzger aus der Infanterie verstärkt, die damit ihrer soldatischen, Ausbildung entzogen wurden.

Diese Maßregel, über welche seitens der Infanterie mit Recht geklagt wurde, baldthunlichst vermeiden zu können, wurden die Bestände der Verwaltungscompagnien im Auszug durch die Rekrutierung beständig erhöht, in der Absicht, sie auf etwa 170--180 Mann zu bringen. Gegenwärtig weisen die Verwaltungscompagnien durchschnittlich einen Kontrollbestand von 155 Mann, das dreifache des gesetzlichen Bestandes, auf.

Wenn nun auch bestritten werden kann, daß es notwendig sei, im Frieden oder Krieg, nur solches Brot an die Truppen abzugeben, das von der Verwaltungscompagnie selbst gebacken sei,

Trainwesen.

623

und wenn auch andere Arten der Brotversorgung mit weniger Aufwand an Mannschaften wohl durchführbar wären, so muß doch zugestanden werden, daß die Verpflegung der Divisionen und Arméecorps durch die Verwaltungscompagnien bei den Manövern der letzten Jahre eine sehr gute gewesen ist und daß der Personalaufwand für die Verwaltungscompagnien schließlich für die Gesamtarmee kein so bedeutender ist, daß darum eine Verpflegungsweise, die sich bewährt und eingelebt hat, verlassen werden möchte.

Wir haben immerhin, um den Gefechtstruppen so wenig als möglich Kräfte zu entziehen, den Bestand der ,,Verpflegungscompagnie"1 so angesetzt, daß der Auszug erst mit den ReserveJahrgängen zusammen die Compagnie auf den vollen Bestand von 170 Mann bringt. Der Sol l bestand des Auszuges, nach unserem Entwurf 120 Mann, mit 10 °/o Überzähligen 132, wird eine Herabsetzung des gegenwärtigen Kontrollbestandes um durchschnittlich 23 Mann auf die Compagnie zur Folge haben.

Die Verpflegungstruppen sind aus dem Divisionsverbande ausgeschieden als Corpsinstitution.

Auch hier ist die Zahl der berittenen Offiziere im Auszug (24) auf die Hälfte herabgesetzt und in der Landwehr ganz aufgehoben.

Trainwesen.

Nach dem Organisationsgesetz von 1874 werden zwei Gattungen von Traintruppen unterschieden: Der L i n i e n t r a i n , Offiziere und Mannschaften, welche, auf die höheren Stäbe und auf die fechtenden Truppeneioheiten einzeln oder in Gruppen verteilt, deren Traindienst besorgen und überwachen; die T r a i n b a t a i l l o n e , eines in jeder 'Division, in Abteilungen gegliedert, welchen die Bedienung der Trainkolonnen des Genies, der Sanität und Verpflegung obliegt.

Der Kontrollbestand der Trainbataillone im Auszug beträgt auf I.Januar 1893: 1977, des Linientrains 1159, zusammen 3136 Mann.

Sie stehen unter Verwaltung und Instruktion der Artillerie.

Wir unterscheiden auch fernerhin zwischen ,, L i n i e n t r a i n " und ,,Trai n k o l o n n e n a , weil die Aufbringung der beiden Gattungen eine verschiedene sein wird.

Wir beantragen, den L i n i e n t r a i n den T r u p p e n e i n h e i t e n , d e n e n e r z u g e h ö r t , g ä n z l i c h e i n z u v e r l e i b e n , d.h. i h n unter dieselbe Verwaltung zu stellen, die Instruktion kann bei der Artillerie verbleiben.

024

^

Trainwesen.

Die Truppen des Linientrains sollen möglichst aus derselbenAltersklasse (Auszug, Reserve oder Landwehr) sein, wie die Einheit,., der sie angehören.

Zum Linientrain gehören die Trainoffiziere und Mannschaften in den höheren Stäben und Einheiten der Infanterie und Kavallerie, sowie der Sappeurfaalbbataillone.

Nach unserem Entwurf bedarf an L i n i e n t r a i n : Der A u s z u g : 35 Offiziere und 1658 Unteroffiziere und Soldaten.

Die R e s e r v e : 4 ,, ,, 476 ,, ,, ,, Die L a n d w e h r : 4 ,, ,, 268 ,, ,, ,, Wird der Auszug des Linientrains so rekrutiert, daß er bei einem Aufgebot vollzählig mit den erforderlichen 1693 Mann einrückt, so wird dementsprechend die R e s e r v e mit 762 (45°/o) und die L a n d w e h r mit 423 (25 °/o) einrücken können. Es wird die Reserve 282, die Landwehr 151 Ü b e r z ä h l i g e haben, beide zusammen 433. Es werden somit in Reserve und Landwehr auf jedes Armeecorps 108 Mann Überzählige des Linientrains verfügbar.

Die T r a i n k o l o n n e n , welche meist Hülfsanstalten bedienen, die keinen Gefechtsverlusten ausgesetzt sind, beantragen wir, soweit Kräfte verfügbar sind, aus in Reserve und Landwehr übergetretenen Trainmannschaften der Feldartillerie zu bilden; soweit diese nicht ausreichen, besondere Traineinheiten aus Auszug, Reserve und Landwehr aufzustellen, endlich aber auch zur Ergänzung des Trains im Kriegsfall die Trainschwadronen der Reserve und Landwehr aus der Kavallerie in Anspruch zu nehmen. Wir hielten es für Kraftvergeudung, wenn weiterhin mehr Auszügermannschaften als unbedingt nötig für diese Dienste rekrutiert würden.

Die T r a i n k öl on n en der F e l d a r m e e (ausgenommen die Munitionskolonnen des Corpsparks und die Saumkolonnen) haben nach unserem Entwurf folgenden Sollbestand :

Trainwesen.

625

«·** ynss. ·--· 4 Brückentrains der Armeecorps. .

4 Telegraphencompagnien der Armeecorps 8 Divisionslazarette 4 Gebirgsambulanzen 4 Corpslazarette 12 Verpflegungstrainkolonnen . . .

4 Trainersatzcompagnien . . . .

12

388

400

-- -- -- 16 48 24

64 168 52 364 1344 336

64 168 52 380 1392 360

2716

3816

100

0

Die Trainersatzkompagnien, je eine in jedem Armeecorps, folgen demselben, um die überzähligen Trainmannschaften und Pferde aufzunehmen und nach Bedarf Ersatz an Trainmannschaften und Pferden abzugeben. Die Aufstellung dieser Kompagnien gestattet die Rekrutierung von Überzähligen im Linientrain zu vermeiden und in den ändern Traineinheiten einzuschränken.

Wir schlagen vor, folgende Traineinheiten unmittelbar zu rekrutieren und aufzustellen: Die 4 Brückehtrains des Armeecorps, aus Auszug, Reserve und Landwehr, davon Auszug 240 Die 8 Divisionslazarette, ausschließlich aus Auszug . . . 168 4 Verpflegungstrainkolonnen, eine auf jedes Armeecorps, aus Auszug, Reserve und Landwehr, davon Auszug . 280 Die 4 Trainersatzcompagnien der Armeecorps aus Auszug, Reserve und Landwehr, davon Auszug 220 Im ganzen, Auszug

908

Ausschließlich durch Reserve- und Landwehr-Trainmannschaften sollen bedient werden: Die 4 Telegraphencompagnien der Armeecorps . . . .

64 Die 4 Corpslazarette 380 4 Gebirgsambulanzen 52 8 Verpflegungstrainkolonnen 920 Summa

1416

Von diesen werden die 920 Mann der Verpflegungskolonnen durch Reserve- und Landwehrmannschaften von 16 Feldbatterien gestellt (Tafel XXVI). Für die Telegraphencompagnien und das Eisenbahnbataillon genügen die überzähligen Reservemannschaften Bundesblatt. 45. Jahrg. Bd. V.

41

626

Luftschiffercompsgnie.

des Linientrains. Die 4 Gebirgsambulanzen werden von übertretenden Reservemannschaften der Gebirgsbatterien geführt; die Ambulanzen der 4 Corpslazarette durch die Reserve- und Landwehr-Trainmannschaften aus den Divisionslazaretten; sodann müssen im Kriegsfall die Trainschwadronen der Kavallerie, welche in Reserve und Landwehr 2500--3000 Köpfe verfügbar haben werden, das Trainpersonal ergänzen oder schwadronsweise den Dienst ganzer Kolonnen übernehmen, so z. B. des Armeebrückentrains, der Reserve-Telegraphencompagnien, der Reserve der Corpslazarette u. s. w.

Zu Übungen können auch Trainersatzcompagnien für die Bedienung der Telegraphencompagnietrains und der Ambulanzen der Corpslazarette eintreten.

Verglichen mit der bisherigen Organisation werden an Traintruppen rekrutiert und im Auszug aufgestellt: Linientrain Trainkolonnen

Bisher.

1268 . . . . 1712 2980

Nach Entwurf.

1693 908 2601

Es sind somit im ganzen 379 Mann weniger im Auszug aufzubringen als bisher, trotzdem der Linientrain wesentlich verstärkt worden ist.

Luftschiffercompagnie.

Wir haben in die Neuordnung des Heeres einen L u f t s c h i f f e r p a r k mitaufgenommen, ein technisches Kriegsmittel, dessen Mangel kaum mehr zu verantworten sein dürfte. Die Maßnahmen des Gegners rechtzeitig zu erkennen, ist einer der wichtigsten Faktoren jeden militärischen Erfolges. Das vornehmste Mittel hierfür, die Kavallerie, wird uns niemals in einer dem Gegner ebenbürtigen Masse zu Gebote stehen. Um so mehr kann die Beobachtung aus dem Ballon uns in vielen Fällen Dienste leisten, welche wir auf keine andere Weise zu erlangen itn stände wären. Der Aufwand an Mannschaften ist ein sehr geringer, er beträgt ungefähr 80 Mann.

Alle Heere der uns umgebenden Mächte sind mit Luftschifferlruppen versehen.

Übersicht.

627

Übersicht.

Wir geben Ihnen, Tit., im folgenden eine Übersicht der personellen Sollbestände des Auszuges nach unserem Entwurf.

Offiziere.

67 Armeestab 96 4 Armeecorpsstäbe . .

144 8 Divisionsstäbe . .

2640 16 Infanteriebrigaden .

8 Schützenbataillone .

192 4 Kavallerieregimenter 188 9 Schwadronen . . . .

63 8 Feldartillerieregimenter zu 4 Batterien . . .

232 4 Feldartillerieregimenter zu 6 Batterien . . .

188 3 Abteilungen Gebirgsartillerie 60 5 Regimenter Positionsartillerie 100 Festungsartillerie (ungefähr) -- 8 Sappeurhalbbataillone .

96 4 Kriegsbrückenabteilungen 32 20 4 Telegraphencompagnien 8 Divisionslazarette . .

216 4 Verpflegungsabtei] ungen 72 Lüftschiffercompagnie .

4 12 4 Trainersatzcompagnien .

4422

Unteroffiziere und Soldaten.

42 96 208 83,904 6,840 2,920 1,035

Summa.

109 192 352 86,544 \ . , . .

7j'032j Infanterie.

3,108) ,, ,, .

l,098/Kavallerie<

4,952

5,184

3,704

3,892

1,077

1,137

1,805 --

1,905 1,000 2,856

Artillerie.

2,760

912 480 1,184 1,204 70 208 113,401

944 500 J 1,400 1,276

74 220 118,823

Genie.

628

Übersicht, Diesem Sollbestand stellen wir gegenüber:

Stäbe der zusammengesetzten Truppenkörper 104 Infanteriebataillone 24 Schwadronen . · 2976 12 Guidencompagriien 516 48 Feldbatterien 7680 2 Gebirgsbatterien . . . . . . 3 4 0 16 Parkkolonnen.

2560 8 Trainbataillone.

1712 1 0 Positionscompagnien . . . . 1220 2 Feuerwerkercompagnien . . . 320 8 Geniebataillone 40 Ambulanzen 8 Verwaltungscompagnien

Sollbestand nach Gesetz von 1874.

Kontrollbestand 1893.

1,131 80,464

909 100,490

3,492

3,245

13,832

18,660

3,144 1,600 408

4,990 1,824 1,287

104,071

131,405

Der Sollbestand unseres Entwurfes, 118,823 Köpfe, nimmt im Auszug eine Vermehrung des bisherigen Sollbestandes (104,071) um 14,752 Köpfe in Aussicht. Dieser vermehrte Bestand ist aber thatsächlich durch den Kontrollbestand vom 1. Januar 1893 um 12,582 Köpfe oder 10,6 °/o bereits überschritten. Wenn nun auch angenommen werden muß, daß mit 10,6 % der Ausfall nicht Einrückender nicht vollständig gedeckt werden kann, so ist anderseits auch mit 131,405 noch nicht der höchste Kontrollbestand erreicht.

Es befinden sich im Auszug noch die Rekrutierungsjahrgänge 1881--86, in welchen bedeutend schwächer rekrutiert wurde, als in den folgenden Jahren, durchschnittlich 14,330 Mann. Der Durchschnitt der letztem 6 Jahre ergiebt jährlich 15,560 tauglich befundene Rekruten (1892 sogar 16,711). Auf Grund dieses Durchschnittes ergiebt sich für 12 Jahrgänge des Auszuges (mit 25 °/o Abzug für Tod, Invalidität, Auswanderung u. s. w.) ein Kontrollbestand von (186,720--46,680) 140,040, welcher den Sollbestand von 118,823 mit 18°/o Überzähligen deckt. Außerdem bleibt die Möglichkeit, daß, wenn eine Mobilisierung nach Mitte Mai eines Jahres stattfindet, etwa 6000 Rekruten des laufenden Jahrganges ausexerziert sind und eingereiht werden können, oder daß bei einer Mobilisierung in den früheren Monaten des Jahres der jüngste Jahrgang der Reserve, etwa 9000 Mann, mit dem Auszug einberufen werden könnte.

Übersicht.

629

Schon gegenüber den Sollbeständen des Gesetzes von 1874 haben einzelne Specialwaffen einen unverhältnismäßig hohen Prozentsatz Überzähliger im Vergleich zur Infanterie aufzuweisen. Während z. B. die Infanterie 24,8 °/o Überzählige aufweist, hat die Artillerie deren 36 % und die Geniewaffe 52,4 °/o. Nach dem Sollbestand unseres Entwurfes blieben der Infanterie aber nur noch 6,4 °/o Überzählige.

Durch die Verminderung des Sollbestandes der Specialwaffen, wie sie unser Entwurf vorsieht, und besonders d u r c h e i n e z w e c k e n t s p r e c h e o d e V e r m i n d e r u n g des Prozentsatzes i h r e r Ü b e r z ä h l i g e n , wird es möglich, die Kontrollbestände der Infanterie auf die erforderliche Höhe zu bringen.

Es wird Sache der Rekrutierung der nächsten Jahre sein, dieses Verhältnis zu ordnen.

Nach Ausschloß der Stäbe der höheren Verbände und der hei den Einheiten zugeteilten Specialtruppen weist die Infanterie auf 1. Januar 1893 einen Kontrollbestand von 96,321 Mann auf. Dem gegenüber steht ein Sollbestand unseres Entwurfes mit 89,540, es bleiben somit 5781 Überzählige oder 6,4 °/o.

Anders bei der Artillerie.

Der gegenwärtige Kontrollbestand der Artillerietruppeneinheiten im Auszug ist folgender: 48 Peldbatterien 10,735 2 Gebirgsbatterien 432 16 Parkkolonnen 3,104 10 Fositionscompagnien 1,684 2 Feuerwerkercompagnien 477 16,432 Nach dem vorstehenden Entwurfe stellte sich der Sollbestand der Artillerie auf: 56 fahrende Batterien zu 160 Mann . . . . 8,960 9 Gebirgsbatterien zu 125 Mann 1,125 15 Positionscompagnien zu 124 Mann . . . 1,860 Summa 11,945 Schlägt man zu diesem Sollbestand die notwendigen 15 °/o Überzählige, so ergiebt sich der erforderliche Kontrollbestand unseres Entwurfes mit 13,730 Mann, so daß am gegenwärtigen Kontrollbestand 2700 Mann zu gnnsten anderer Waffen verfügbar würden.

Ähnliche Verhältnisse zeigen sich im Auszug der Geniewaffe.

630

Übersicht.

Sollbestand nach Gesetz von 1874.

72 1224 984 '864

Kontrollbestand 1893.

85 1825 1547 1515

Überzählig.

°/° 18,1 49,0 57,2 75,3

Geniebataillone . . . . 3144 Infanteriepioniere . . . 1800

4972 2564

58,1 42,4

Total Auszug 4944

7536

52,4

Stäbe Ssppenrs Pontoniere Pioniere

Dem gegenüber steht der Sollbestand Stäbe 8 Sappénrhalbbataillone . . .

4 Kriegsbrückenabteilungen .

4 Telegraphencompagnien. . .

unseres Entwurfes: 42 . 2720 \ . 688 l Ohne Trains.

. 428 J 3878

Bei dem für unsern Entwurf erforderlichen Kontrollbestand mit 15°/° Überzähligen, also von 4454 Mann, ergäbe sich gegenüber dem jetzigen ein Überschuß von 3077 Mann, und wenn hiervon 600 unabkömmliche Angestellte der Eisenbahnen, welche sich in den Pioniercompagnien befinden, abgerechnet werden, so bleiben immer noch 2477 Mann zu gnnsten anderer Waffen verfügbar.

Folgende Einheiten des A u s z u g e s werden im Kriegsfall (bei Übungen nach Maßgabe der Dienstpflicht der betreffenden Altersklasse) durch Offiziere und Mannschaften der Reserve und Landwehr verstärkt : 15 4 8 4 4

Positionscompagnien, Trainkolonnen der Kriegsbrückenabteilungen, Verpflegungscompagnien, Trainkolonnen der Verpflegungsabteilungen, Trainersatzcompagnien.

In der R e s e r v e werden folgende Truppenkörper gebildet: 4 12 4 16

Infanteriebrigaden z u 6 Bataillonen . . . . . . .

einzelne Bataillone, Füsiliere und Schützen . . . .

Reserve-Kavallerieschwadronen (ungefähr) . . . .

Trainschwadronen (ungefähr)

21,636 10,548 400 2,400

Total

34,984

Übersicht.

631

Aus Reserve und Landwehr (gemischt) werden folgende Truppenkörper gebildet: 5 Positionscompagnien (aus Feldartillerie) 1000 4 Corpsparks und l Depotpark ; . . 2825 3 Saumkolonnen 525 13 Trainkolonnen der Positionsartillerie und Verpflegungsabteilung (aus Feldartillerie) 1482 8 Sappeurcompagnien 1344 2 Pontoniercompagnien 336 2 Telegraphencompagnien 250 l Eisenbahnpionierbalaillou 371 4 Corpslazarette (Sanitätstruppen : Reserve ; Trains : Reserve und Landwehr) 1416 Zusammen

9549

Für die Übungen hat die Mischung der Altersklassen von ungleicher Dienstpflicht bei diesen Truppen keinerlei Übelstände im Gefolge. Die Positionsartillerie übt mit um so weniger Geschützen, die Park- und Traineinheiten mit um so weniger Pferden und Material, als die Bestände schwächer an Mannschaften einrücken.

Der Umstand, daß die sämtlichen Munitionsparks und der größte Teil der Trainkolonnen nur noch von Reserve- und Landwehrmannschaften bedient werden sollen, wird Ersparnisse auf den Wiederholungskursen nach sich ziehen, indem diese Truppengattungen mit ihren zahlreichen Pferdebeständen nur noch in geringerer Zahl und auf kürzere Zeit zu Wiederholungskursen einrücken werden als jetzt, da sie aus Auszügern bestehen. Der Hauptzweck der großen Manöver, die Ausbildung der Truppenführer, wird dadurch nicht leiden. Der Truppenführer bildet sich damit nicht besser zum Gefechtstaktiker aus, daß ihm einige Stunden hinter der Gefechtsfront ein großer Troß nachfolgt.

Ausschließlich aus der L a n d w e h r sollen aufgestellt werden : 4 Infanteriebrigaden . . . . 21,540 4 Schützenbataillone . . . .

3,500 16 Trainschwadronen (ungefähr) .

800 5 Etappenlazarette 925 3 Sanitäts-Eisenbahnzüge . . .

60 50 Spitalsektionen 2,650 4 Verpflegungscompagnien . .

240 29,715

632

Übersicht.

Diese Truppenkörper dienen den Bedürfnissen des Besatzungs-, Etappen- und Territorialdienstes.

Die Gefechtseinheiten der Reserve und Landwehr werden einen sehr bedeutenden Prozentsatz Überzähliger aufweisen. Dadurch wird erreicht, daß dieselben im Falle einer Mobilmachung durchwegs nur mit wirklich dienstfähigen Leuten und vollzählig ausrücken können, und außerdem befähigt sein werden, einen genügend starken Rahmen für Neubildungen in den Ersatzrekrutendepots zurückzulassen.

Wir fügen die Übersicht eines durch Reserve-Infanterie und Positions- oder Gebirgsartillerie verstärkten Armeecorps nach unserm Entwurfe bei.

Ordre de bataille dea L Armeecorps, verstärkt durch BeserveInfanterie und Gebirgsartillerie, Kommandostab.

1. Kavallerie-Regimen t.

ä 3 3 1. Abteilung.

tS a Ì 2. Abteilung.

44- MaschinengewehrIT batterie.

II. Division.

I. Division.

4. Inf.-Brigade.

3. Inf.-Brigade.

2. Inf.-Brigade.

ÉÉÉÉBB È ÉlhÉÉÉÉÉÉÉÉÉÉ

©

®. .

©

®

8. Int.-Reg. 7. Reg.2.S.-B. 6. Reg.

®

5. Reg.

1. Inf.-Brigade.

È ÉÉÉÉÉÉ

®

@

4. Reg. 3. Reg. 1. S.-B.

2. Schw. 3 Div.-Kavallerie.

®

2. Reg. 1 Reg.

1. Schw. jj Div.-KaTallerie.

2. Feldartillerie-Regiment.

1. Feldartillerie-Regiment.

lt"t''t"t' 2. Sappeur-Halbbatailloa.

«t"t"t"t' 1. Sappeui-Halbbataillon.

tt Diviaionslazarett 2.

tt Divisionslararett 1.

®ee

®«® 1. Reserve-lnfanleriebrigade.

2. RBt.-lnf.-Rog.

Bes.-San.-Z.

ÙMÙ

ÜUÜ

®

©

1. Ret.-Inf.-Reg.

Kes.-San.-Z.

9. Feldartillerie-Regiment (Corpsartillerie).

2. Abteilung.

1. Abteilung.

w
6 ebirgsartillerie-A bteilung.

TlrTtritr (Eventuell statt Gebirgsartillerie mobilisierte Positioneartillerie.)

Corpslazarett.

® ® ®®0

Corpspark.

5. 4. 3. 2. 1. Ambulanz der Reserve.

Kriegsbrückenabteilnng.

Corps-ïelegrapheneompagnie.

tff

À Pont-Comp.

3. 2. 1. Parkcomp.

(Ees. u. Landwehr).

CD Brückentrain.

*

VA Verpflegnngsabteilnng (Auszug, !>
Total: 32 Bataillone, 8 Schwadronen und 17 Batterien mit 25,600 Gewehren, 960 Säbeln, 96 Geschützen und 6 Maschinengewehren.

634

·

Übersicht.

Die Durchführung der vorliegenden Truppenordnung und die auf Grund derselben neu zu ordnende Rekrutierung werden d i e K o s t e n der Ausrüstung und Ausbildung der Truppen nicht unwesentlich Ersparnisse gestatten. Die Verminderung der Rekrutierung der Specialwaffen zu gunsten der Infanterie wird ungefähr 700 Mann jährlich betragen. Die durchschnittlichen Kosten für die Ausrüstung und Ausbildung des Infanteristen sind aber bedeutend geringer, als diejenigen der Soldaten der meisten Specialwaffen.

Von der Kavallerie, mit ihren besondern Rekrutierungsverhältnissen abgesehen, werden die hieraus hervorgehenden Ersparnisse ungefähr Fr. 200,000 jährlich betragen. Diese Summe würde nun allerdings durch die Mehrrekrutierung der Kàvajlerie, nach dem bisherigen und dem zukünftigen Sollbestand verglichen, 80 Mann, nahezu wieder aufgezehrt; doch diese Mehrrekrutierung kann insofern nicht voll zu Lasten des Entwurfes in Rechnung gebracht werden, als thatsächlich die Rekrutierung dar Kavallerie in den letzten zwei Jahren bereits das Nonnalerfordernis des vorliegenden Entwurfes erreicht hat und auch ohoe denselben eine Reihe von Jahren auf dieser Höhe zu erhalten versucht werden müßte.

Auf den jährlichen Wiederholungskursen des Auszuges werden, wenn die neuen Zahlenverhältnisse der Waffen unter sich hergestellt siud, Fr. 110,000--120,000 erspart werden können, die Kavallerie nach dem bisherigen und dem vorgeschlagenen Sollbestand verglichen. Wird die Kavallerie aus dem Spiel gelassen, so steigt die Ersparnis auf Fr. 190,000, zum größten Teil aus dem Mindererfordernis an Pferden, welches sich aus dem Wegfallen der Parkkolonnen, sowie der Minderung der Trains im Auszug ergiebt. · Die Dienstpflicht der Reserve und Landwehr beabsichtigen wir nicht zu erhöhen, sondern sie höchstens in dem Sinne anders zu verteilen, daß die altern Jahrgänge auf Kosten der Jüngern entlastet werden. Die bessere Ausbildung der Reservetruppen muß in der Verbesserung der Ausbildung des Auszuges gesucht werden.

Bei einem allgemeinen Truppenaufgebot erfordert die Mobilmachung des Auszuges 544 Offizierspferde weniger als bisher. In der Reserve und Landwehr werden 1308 Offiziere und 1177 Offizierspferde weniger benötigt, als in der bisherigen Landwehr, so daß hieraus für das gesamte Heer eine Ersparnis von cirka Fr. 200,000 wöchentlich
hervorginge.

An Kriegsmaterial wird nur die Vermehrung der Gebirgsartillerie Neuanschaffungen erfordern. Diese Vermehrung wäre ohnedies beantragt worden als ein längst empfundenes, dringendes Bedürfnis; ihre Kosten werden Fr. 300,000 nicht überschreiten.

Übersicht

635

Die 8.neuen Feldbatterien des Auszuges werden das Material .der 8 aufzuhebenden Land wehr batterien übernehmen.

Die Positionsartillerie besitzt genügendes Reservematerial, um das Mehrerforderais von 10 12 cm. Kanonen und 10 12 cm. Mörsern an die Regimenter abgeben zu können, ohne dadurch die Reservebestände über Gebühr zu schwächen; die 20 8 cm. Kanonen, welche die Vermehrung der Positioasartillerie außerdem noch erfordert, können zum Teil aus den Reservebeständen der Positionsartillerie, zum Teil aus denjenigen der Feldartillerie gestellt werden.

Die im Zuge befindliche Ausrüstung der Infanterie mit neuen Fuhrwerken, welche auch auf die Landwehr auszudehnen beabsichtigt war, wird nach dem Entwurf geringeren Anforderungen za genügen haben, als nach der bisherigen Organisation, da anstatt der bisherigen 104 Landwehrbataillone nur noch 36 Reservebataillone feldmäßig mit neuen Fuhrwerken auszurüsten sein werden.

Die Durchführung des Überganges in die neue Ordnung kann mit Hülfe der ordentlichen Wiederholungskurse stattfinden, in der Meinung, daß die Kontrollen im Winter nach Inkrafttreten des Gesetzes erstellt werden sollen und im darauffolgenden Frühjahr innerhalb möglichst kurzer Frist alle neu gebildeten Einheiten zu einem WiederholuDgskurse einberufen werden, der am gewöhnlichen Turnus in Abrechnung gebracht wird.

Für die Mannschaften der Artillerie, welche aus Feldbatterien oder Parkkolonnen in die neu zu bildenden Gebirgsbatterien übertreten, muß ein um einige Tage verlängerter Wiederholungskurs angeordnet werden. Die besondern Kosten der Durchführung der neuen Truppenordnung veranschlagen wir daher auf höchstens Fr. 100,000.

Wir legen Ihnen, Tit., eine Neuordnung der Truppen des Bundesheeres vor, welche, ohne die Ansprüche an die persönlichen und finanziellen Kräfte des Landes zu steigern, ein Ganzes vorstellt, aufgebaut auf dem Grundgedanken, durch zweckmäßigere Gruppierung der vorhandenen Kräfte und durch Vereinfachungen in der Zusammensetzung der Stäbe und Verbände die vorhandenen Mittel so zu verwenden, daß aus denselben die größtmögliche Kraftäußerung hervorgehen kann.

Wenn wir hierbei nicht im stände waren, alle aus den verschiedenen Waffen und Abteilungen vorgebrachten Wünsche zu befriedigen, Wünsche, die jeweilen aus dem lobenswerten Streben

636

entsprangen, mit den betreffenden Heeresgliedern möglichst hohen Anforderungen genügen zu können, so geschah es in jedem Falle nur mit Rücksicht auf das Ganze, das weder eine bloße Zusammenstellung der verschiedenen Ansprüche, noch ein Kompromiß aus denselben sein darf, sondern ein in seinen Teilen wohlgegliederter einheitlicher Organismus.

Der I. Teil des neuen Wehrgesetzes, welcher die Herstellung klarer und sicherer Verhältnisse in der Zusammensetzung, Gliederung und Gruppierung der einzelnen Waffen und Truppengattungen unter sich und im Gesamtheere herbeiführt, ist derjenige, der am unmittelbarsten und schnellsten zur Wirkung gelangt. Derselbe bedarf, nachdem er einmal fertig vorliegt, um so eher einer raschen Erledigung, als eine längere Dauer unsicherer Verhältnisse auf die Vorarbeiten des Generalstabes zur Mobilmachung des Heeres und auf die Instruktion der Führer und Stäbe einen störenden Einfluß ausüben müßte, der im Falle einer ernsten Probe verhängnisvoll werden könnte. Und weil ferner die alljährliche Verteilung der Rekruten auf die verschiedenen Waffen von den Festsetzungen der Truppenordnung abhängt, können die mit der Zeit entstandenen Uuverhältnismäßigkeiten in den Beständen dieser Waffen so lange nicht durch die Rekrutierung ausgeglichen werden, als nicht eine neue, sichere Grundlage hierfür geschaffen ist.

Wir empfehlen Ihnen, Tit., unsere Vorlage aufs beste und benutzen diesen Anlaß, Sie neuerdings unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 6. Dezember 1893.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der ß u n d e s p r ä s i d e n t :

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

637 (Entwurf.)

fiimdesgesetz betreffend

die Organisation des Bundesheeres.

I. Teil.

Die Truppenordming.

Art. 1.

Das Bundesheer besteht aus: dem Auszug, der Reserve, der Landwehr und dem Landsturm.

Art. 2.

Der Auszug wird aus den Dienstpflichtigen der 13 jüngsten Jahrgänge, vom angetretenen 20. bis zum zurückgelegten 32. Altersjahre, die Reserve aus den sieben folgenden und die Landwehr aus den fünf weitern Jahrgängen gebildet. Zum Auszug treten die Rekruten sofort nach ihrer Ausbildung.

Der Landsturm umfaßt die Dienstpflichtigen vom zurückgelegten 17. bis zum vollendeten 50. Altersjahre, welche nicht im Auszug, in der Reserve oder in der Landwehr eingeteilt sind.

Der Übertritt von einer Altersklasse zur ändern findet je auf 31. Dezember statt, kann jedoch, wenn die Umstände es erfordern, durch Beschluß des Bundesrates bis nach der

638

Ausbildung und Einreibung der Rekruten des folgenden Jahres verschoben werden.

In Kriegszeiten kann die Reserve ganz oder teilweise zur Ergänzung des Auszuges verwendet werden.

Art. 3.

Die Offiziere vom Major aufwärts können bis zum vollendeten 48. Jahre entweder dem Auszug, der Reserve oder der Landwehr augeteilt werden.

Die Dienstzeit der subalternen Offiziere, dauert im Auszug für Lieutenants und Oberlieutenants bis zum vollendeten 34., für Hauptleute bis zum vollendeten 38. Altersjahre.

Nach dem Übertritt aus dem Auszug können die subalternen Offiziere 'bis zum 48. Altersjahre entweder der Reserve oder der Landwehr zugeteilt werd,en.

Überzählige Offiziere des Auszuges können auch vor Erreichung der Altersgrenze zur Reserve versetzt werden.

Unteroffiziere und Soldaten, welche sich zwar im reservepflichtigen Alter befinden, jedoch den Anforderungen des Dienstes dieser Altersklasse nicht mehr zu entsprechen vermögen, können durch die sanitarische Untersuchungskommission in die Landwehr versetzt werden.

Art. 4.

Die Unteroffiziere und Soldaten der Kavallerie treten nach zehn Jahren Auszügerdienst in die Reserve und mit den übrigen Truppengattungen in die Landwehr und den Landsturm.

Art. 5.

Das Bundesheer begreift außer dem Generalstab folgende Truppengattungen und Funktionäre in sich: a. Infanterie; b. Kavallerie; c. Artillerie; d. Genie; e. Sanität; f. Verwaltung;

639 g. Veterinäre; h. Justizoffiziere; i. Feldpostoffiziere ; fc. Feldprediger.

Art. 6.

An Truppeneinheiten werden gebildet: Auszug. Reserve. Landwehr.

Füsilierbataillone Schützenbataillone . . . . .

Schwadronen Trainschwadronen . . . . .

Fahrende Batterien . . . .

Gebirgsbatterien EineAnzahlFestungscompagnien ,, ...

.

rosmonscompagnien . . . .
Parkcompagnien Saumkolonnen . . . . . .

Sappeurhalbbataillone....

Sappeurcompagnien . . . .

Kriegsbrückenabteilungen . .

Telegraphencompagnien . . .

Eisenbahn-Pionierbataillon . .

Sanitätszüge Ambulanzen Grebirgsambulanzen . . . .

Etappenlazarette Sanitäts-Eisenbahnzüge . . .

Spitalsektionen Verpflegungscompagnien . . .

i Verpflegungstraincompagnien < l Luftschiffercompagnie....

Trainersatzcompagnien . . .

Radfahrerabteilungen . . . .

96 8 33 · -- 56 9 '--

32 4 4 16 -- -- -- -.15

24 4 -- 16 -- -- -- 5 5 15 3

8 -- 4 4 -- 32 24 4 -- -- --

--

-- 8 2 2 l

8 20 -- -- -- --

-- -- -- 5 3 50 4

8 · l 14

4

-- 4 4

.

8

· -- --

640

Die Truppen des Landsturms werden vom Bundesrate auf dem Verordnungswege organisiert.

Von der Kavallerie wordenen der Reserve 4 berittene Schwadronen, aus den übrigen in Reserve und Landwehr Trainschwadronen gebildet.

Die übertretenden Mannschaften der Feld- und Gebirgsartillerie werden in Reserve und Landwehr zur Bildung oder Ergänzung von Positionscompagnien, Parkcompagnien, Saumkolonnen und Traineinheiten verwendet.

Die Zahl der Festungscompagnien ist auf dem Verordnungswege festzustellen.

In den Spitalsektionen, Sanitäts-Eisenbahnzügen · und Etappenlazaretten werden die in der Landwehr gebildeten Stämme durch den Landsturm ergänzt. Ebenso in den Verpflegungscompagnien der Landwehr.

Die Zusammensetzung der Truppeneinheiten wird in den angefügten Tabellen näher bestimmt. Die Gruppierung der Einheiten zu höhern Verbänden geschieht innert dem Rahmen der nachfolgenden Art. 12 bis 22, beziehungsweise nach der für die Aufstellung der Tabellen angenommenen Regel.

Art. 7.

Die Füsilierbataillone werden von den Kantonen gestellt. Für dea Auszug stellen: Zürich 10 Bern 20 « Luzern 5 Uri l Schwyz 2 Obwalden -- 8 /4 Nidwaiden --lk Glarus l Zug * Übertrag

41

641

Übertrag

41 4 3 l 2 l ! 2 /4 -- 2 /t 7 4 7 3 3 , 9 4 3 2

Freiburg Solothurn Baselstadt Basellandschaft Schaffhausen Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf.

. Total 96 \> Die Stäbe von Füsilierbataillonen, deren Compagnien mehr als einem Kaaton angehören, werden vom Bunde zusammengesetzt.

Art. 8.

Alle übrigen Truppeneinheiten werden vom Bunde gebildet und unterhalten.

Art. 9.

Das Bundesheer zerfallt: in die Feldarmee; in Territorialtruppen.

Art. 10.

Die Feldarmee wird aus dem Auszug und teilweise aus der Reserve und Landwehr gebildet. Sie besteht: Bundesblatt. 45. Jahrg. Bd. V.

42

642

a. aus dem Armeestabe; b. aus vier Armeecorps; c. aus den nicht im Armeecorpsverband stehenden Truppen.

Art. 11.

Der Armeestab ist gemäß Tafel I zusammengesetzt.

Demselben wird die nötige Kavallerie beigegeben.

Überdies wird in allen Waffengattungen die zu besondern Dienstleistungen nötige Anzahl von Offizieren zur Verfügung des Bundesrates, beziehungsweise des Oberbefehlshabers gehalten.

Art. 12.

Das Armeecorps besteht aus: a. dem Armeecorpsstabe (Tafel II); b. zwei Divisionen; c. der zugeteilten Infanterie der Reserve; d. einem Kavallerieregiment; e. der Corpsartillerie ; f. der zugeteilten Gebirgs- oder Positionsartillerie; g. dem Corpspark; h. der Kriegsbrückenabteilung ; i. der Telegraphencompagnie ; fe. dem Corpslazarett ; l. der Verpflegungsabteilung ; . m. der Train-Ersatzcompagnie.

Art. 13.

Die Division besteht normal aus: a. dem Divisionsstabe (Tafel III); b. zwei Infanteriebrigaden ; c. einem Schützenbataillon ; d. einer Schwadron; e. der Divisionsartillerie; f. einem Sappeurhalbbataillon, g. einem Divisionslazarett.

643

Art. 14.

Die Infanteriebrigade besteht aus dem Brigadestab (Tafel IV) und 2--3 Infanterieregimentern.

Das Infanterieregiment aus dem Stab, 2--3 Bataillonen und einem Sanitätszug (Tafel V und XIX).

Das Schützenbataillon hat die gleiche Zusammensetzung wie das Füsilierbataillon.

Art. 15.

Das Kavallerieregiment besteht aus einem Stab, zwei Abteilungen von 2--3 Schwadronen und einer Batterie Maschinengewehre (Tafel VI).

Der Schwadron der Division wird ein Arzt und ein Pferdearzt zugeteilt.

Art. 16.

Die Divisionsartillerie besteht aus einem Regiment von 4 fahrenden Batterien (Tafel VII).

Die Corpsartillerie (Tafel VIII) besteht aus einem Regiment Feldartillerie zu 2--3 Abteilungen, jede zu 3 fahrenden Batterien.

Die Gebirgsartillerieabteilung besteht aus dem Stab und 3 Gebirgsbatterien (Tafel IX).

Das Positionsartillerie-Regiment besteht aus dem Stab, 4 Positionseompagöien und einer Traiacolonne (Auszug, Reserve und Landwehr, Tafel X).

Der Corpspark wird aus dem Stab und 3 Parkcompagnien, Reserve und Landwehr, gebildet (Tafel XI).

Art. 17.

Das Sappeurhalbbataillon besteht aus einem Stab und zwei Sappeurcompagnien (Tafel XIV).

Die Kriegsbrüekenabteilung besteht aus dem Stab, einer Pontoniercompagnie und dem Train, letzterer Auszug, Reserve und Landwehr (Tafel XV).

644

Die Telegraphencompagnie wird gemäß Tafel XVI zusammengesetzt.

Art. 18.

Das Divisionslazarett besteht aus einem Stab und drei Ambulanzen (Tafel XX).

Das Corpslazarett besteht aus einem Stab, fünf Ambulanzen und der Lazarettreserve; Reserve und Landwehr (Tafel XXI).

Art. 19.

Die Verpflegungsabteilung besteht aus dem Stab, zwei bis drei Verpflegungscompagnien und dem Verpflegungstrain ; Auszug, Reserve und Landwehr (Tafel XXVI).

Art. 20.

Die Trainersatzcompagnie ist für das Ersatzbedürfnis des Armeecorps an Trainmannschaften und Pferden bestimmt.

(Tafel XXVIII).

Art. 21.

Die außerhalb des Armeecorpsverbandes stehenden Truppen bestellen aus: a. Infanteriebataillonen der Reserve und Landwehr.

b. Gebirgsartillerie, c. Positionsartillerie, d. den Festungscompagnien, e. den Saumcolonnen (Tafel XII), f. dem Depotpark der Armee (Tafel XIII), g. dem Armeebrückentrain, h. dem Eisenbahnpionierbataillon, sowie den Eisenbahnarbeiter-Abteilungen, welche aus dem Personal der Eisenbahngesellschaften gebildet und im Kriegsfalle aus Genietruppen der Reserve, der Landwehr und des Landsturms verstärkt werden (Tafel XVII und XVIII), i. aus 4 Gebirgsambulanzen (Tafel XXII), k. einer Luftschifferabteilung (Tafel XXVII), l. den Trainschwadronen.

645

Art. 22.

Für den Territorial- und Etappendienst und für die Cadres der Mannschaftsdepots werden Landwehr- und Landsturintruppen verwendet, die einen Kern von Auszüger- und Reservetruppen erhalten können.

Die Organisation geschieht auf dem Verordnungswege unter Vorbehalt der Verfügung durch den Oberbefehlshaber im Falle einer Armeeaufstellung.

Art. 23.

Die im Heere vorkommenden Grade sind folgende: I. Offiziere: General, Oberst- Armeecorpskommandant, Oberst-Divisionär, Oberst, Oberstlieutenant,1 Major, Hauptmann, Oberlieutenant, Lieutenant ; II. Unteroffiziere: Feldweibel, Fourier, Wachtmeister, Korporal.

Die Offiziere und Unteroffiziere stehen in der Reihenfolge obiger Aufzählung im Unterordnungsverhältnia zu einander. Der Gefreite bekleidet keinen Grad, steht aber über dem Soldaten.

Art. 24.

Die Rangordnung der Offiziere des gleichen Grades wird durch das Datum des letzten Brevets (Dienstalter) bestimmt. Bei gleichem Brevet-Datum entscheidet das vorletzte Brevet und nach diesem das Lebensalter.

646

Art. 25.

Die Armee wird von einem General, das Armeecorps von einem Oberst-Armeecorpskommandanten, die Division von einem Oberst-Divisionär, die Brigade von einem Obersten, das Regiment von einem Oberstlieutenant kommandiert. Im übrigen sind die in den Tafeln I--XXVIII angeführten Gradbezeichnungen maßgebend.

Übergangsbestimmungen.

Art. 26.

Die bisherigen Guidencompagnien bilden den Stamm der neu zu bildenden 9 Schwadronen.

Art. 27.

Die gegenwärtigen 16 Parkkolonnen des Auszugs, die 8 Feldbatterien und die 15 Positionscompagnien der bisherigen Landwehr, sowie die Trainbataillone und Feuerwerkercompagnien werden aufgehoben und zu den in gegenwärtigem Gesetze vorgesehenen Einheiten der Artillerie und des Trainwesens verwendet.

Art. 28.

Die bisherigen Infanteriepioniere werden den Sappeurhalbbataillonen, die bisherigen Geniepioniere den Sappeurhalbbataillonên, den Telegraphencompagnien und dem Eisenbahnpionierbataillon einverleibt.

Art. 29.

Die in der Militärorganisation vom 13. Wintermonat 1874 unter den Sanitätstruppen aufgeführten 5 Transportkolonnen sind in Zukunft Organe des Territorial-Etappendienstes (Art. 23 hiervor) als Teile der Etappenlazarette.

647

Art. 30.

Der Bundesrat wird bezüglich der Mobilmachung des Heeres und der Administration der vom Bunde gestellten Truppenkörper bis zum Erlaß eines die Verwaltung ordnenden Gesetzes die nötigen Bestimmungen treffen.

Art. 31.

Durch das gegenwärtige Gesetz werden aufgehoben: Die Artikel l, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 16, 17, 27, 28, 29, 30, 31, 33, 34, 35, 51, 52, 53, -55, 56, 57, 65, 70 des Militärorganisationsgesetzes vom 13. Wintermonat 1874, die Tafeln I--XXVÏÏI desselben, sowie alle im Widerspruch stehenden gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen.

648

Tafel I, Bestand des Armeestabes.

Offl- U.-Offiziere Eeitzieie. n. Soldaten, pferde.

Der General Dessen Adjutanten Der Generalstabschef, Oberst-Armeecorpskommandant Dessen Adjutanten '.

Der Generaladjutant, Oberst-Di visionär oder Oberst der Infanterie . .

Dessen Adjutant Zugeteilte Offiziere Der Unterstabschef (Chef der Generalstabsabtei] ung), Oberst - Divisionär oder Oberst zugeteilt : Generalstabsoffiziere Kanzleichef Kanzlei Der Feldpostdirektor Der Telegraphendirektor . . . .

Der Chef der Artillerieabteilung, Oberst Dessen Adjutant zugeteilt: Oberst der Positionsartillerie . . .

Der Parkdirektor, Oberst . . . .

Artillerieoffiziere Übertrag

l 3

-- --

5 6

l 2

-- --

3 4

l l 2

-- -- --

3 2 2

l

--

2

4 l 2 l l l l

-- -- -- -- -- -- --

8 l -- -- -- 2' 2

l l 3

-- -- --

2 2 3

28

--

47

649 Offl- U.-Offiziere Eeitziere. n. Soldaten, pferde.

Übertrag Der Chef der Genieabteilung, Oberst .

Dessen Adjutant Der Armeearzt, Oberst Adjutanten Der Armeepferdearzt, Oberst . . . .

Adjutant Der Armeekriegskommissär, Oberst . .

Zugeteilte Verwaltungsoffiziere Der Traindirektor, Oberst oder Oberstlieut.

Der Oberetappenkoinmandant, Oberst .

Der Oberbetriebschef, oder ein Offizier der Eisenbahnabteilung . . . .

Zugeteilte Offiziere Der Chef des technischen Dienstes, Oberst Zugeteilter Offizier Der Armeeauditor, Oberst Zugeteilter Justizoffizier . . . .

Der Kommandant des Hauptquartiers, Major oder Hauptmann . . .

Dessen Adjutant (Trainoffizier) . .

Der Arzt des Hauptquartiers . . . .

Der Pferdearzt des Hauptquartiers . .

Der Verwaltungsoffizier des Hauptquartiers Der Feldpostchef des Hauptquartiers, Hauptmann Der Feldtelegraphenchef des Hauptquartiers, Hauptmann Der Radfahreroffizier Stabssekretäre, zugeteilt bei : General Generalstabschef Generaladjutant Übertrag

28 1 l l 2 l l l 6 Ì l

-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- --

47 2 2 2 2 2 l 2 4 2 2

l 3 l l l l

-- -- -- -- -- --

-- -- l -- -- --

l l

2 l

l l

-- -- -- -- --

l

--

--°

l l

-- --

-- l

l l l

-- -- --

-- -- --

63

--

76

l

l l l

650 Offi- U.-Offiziere Beitziere. n. Soldaten, pferde.

Übertrag

63 Unterstabschef 2 Oberst der Artillerie -- ,, des Genies . . . . . . -- . Armeearzt -- Armeepferdearzt -- Armeekriegskommissäi-- Oberetappenkommandant . . . .

l Ordonnanzen*), zugeteilt beim General, Generalstabschef, Generaladjutant, Oberst der Artillerie . . -- Trainoffizier -- Train (darunter ein Unteroffizier) . -- Krankenwärter -- Eine Radfahrerabteilung . . . . -- 67

Fourgons Bagagewagen Proviantwagen

-- 2 l l l l l l

76 -- -- -- -- -- -- --

4 l 14 2 15

4 l l -- --

43

82

Fuhrwerke.

Zugpferde

7 4 2

14 8 4

13

26

*) Berittene Unteroffiziere des Auszugs oder der Reserve. Es gilt diese Anmerkung auch für die folgenden Tafeln.

651

Tafel IL Bestand des Armeecorpsstabes.

Offl- U.-Offiziere. Reitziere, u. Soldaten, pferde.

Kommandant, Oberst-Armeecorpskommandant Stabschef, Oberst Generalstabsoffiziere Adjutanten Offizier der Eisenbahnabt, des Generalstabes Oberst der Artillerie Adjutant Oberst oder Oberstlieutenant des Genie Adjutant Trainchef, Oberstlieutenant . . . .

Adjutant Corpsarzt, Oberst oder Oberstlieutenant Adjutant Corpspferdearzt, Oberstlieutenant oder Major Adjutant Corpskriegskommissär, Oberst od. Oberstlieutenant Adjutant Zugeteilte Verwaltungsofflziere . .

Feldpostchef, Major Feldtelegraphenchef, Major . . . .

Übertrag

l l 2 2

-- -- -- --

4 3 4 4

l l l l l l l l l

-- -- -- -- -- -- -- -- --

l 2 2 2 l 2 2 2 l

l l

-- --

l l

l l 2 l l

-- -- -- -- --

2 l -- -- --

23

--

35

652.

Offi- U.-Offlziere Reitziere, u. Soldaten, pferde-.

Übertrag Stabssekretäre (davon l dem Oberst der Artillerie zugeteilt) Postsekretäre Ordonnanzen, zugeteilt beim Armeecorpskommandanten, Stabschef und Artillerieobarst Krankenwärter Trainwachtmeister Trainsoldaten Radfahrer

23

--

35

-- l

3 3

-- --

-- -- -- -- --

3 2 l 4 8

3 -- l -- --

24

24

39

2 Stabsfourgons l Bagagewagen l Feldpostfourgon

4 Zugpferde.

2 ,, 2 ,,

4 Wagen

8 Zugpferde.

653

Tafel

III.

Bestand des Divisionsstabes.

Offl- U.-Offlziere Eeitziere. u. Soldaten, pfeide.

Kommandant, Oberst-Divisionär . . .

Stabschef, Oberstlieutenant oder Major II. Generalstabsoffizier, Hauptmano 2 Adjutanten, Hauptmann oder Lieutenant Divisionsarzt, Oberstlieutenant oder Major Divisionspferdearzt, Major Divisionskriegskommissär, Major . . .

Adjutant, Hauptmann Zugeteilte Verwaltungsoffiziere . .

Trainoffizier (Kommandant der Handproviant und Bagagekolonne) Major Großriehter Untersuchungsrichter Auditor Gerichtssehreiber Feldpostchef Stabssekretäre, zugeteilt bei: Divisionskommandant Divisionsarzt Ordonnanz des Divisionskommandanten - , Krankenwärter Postsekretäre Trainsoldaten Radfahrer 2 Fourgons l Feldpostfourgon

. . . .

i }

l l l

-- -- --

3 3 2

2 l l l l 2

-- -- -- -- -- --

4 l l 2 l --

l .1 l l' l l

-- -- -- -- -- --

l -- -- -- -- --

l --

"l l

-- --

-- -- -- -- --

l l 4 3 15

l -- -- -- --

18

26

19

6

Z«gPferde.

654 Infanterie.

Tafel IV.

Bestand des Infanterie-Brigadestabes.

Offi- U.-Offiziere Keitziere. u. Soldaten, pferdc

Kommandant, Oberst Generalstabsoffizier, Major oder Hauptmann Adjutant, Hauptmann oder Lieutenant .

Trainlieutenant Pferdarzt, Oberlieutenant oder Lieutenant Stabssekretär Fourier Ordonnanz des Brigadekommandanten .

Trainsoldat

l

--

2

l 1 l l -- -- -- --

-- -- -- -- l l l 1

2 2 l l -- -- l --

l Fourgon, 2 Zugpferde.

Für jeden Landwehrbrigadestab überdies l Unteroffizier und 3 Radfahrer.

655.

Inf«uteri e.

Tafel V.

Bestand des Infanterie-Regiments.

Offi- U -Offiziere Eeitziere. u. Soldaten, pferde.

Stab : Regimentskommandant, Oberstlieutenant Adjutant, Hauptmann oder Lieutenant .

SappeurSffizier, Hauptmann oder Lieut.

Arzt, Hauptmann Verwaltungsoffizier, Hauptmann . . .

Feldprediger, Hauptmann Unteroffizier, .Caissonchef . . .

Train-Unteroffizier Waffen Unteroffizier, Wachtmeister oder Korporal Ordonnanz des Regimentskommandanten Trainsoldaten Hufschmied, Trainsoldat . . . .

l 1 l l l 2 -- --

-- -- -- -- -- -- l l

2 l l l l ·-- -- l

--

l

--

-- -- --

l 3 l

l -- --

7

8

8

Fuhrwerke: l Fourgon, 2 Schanzzeugvvagen, 6 Zugpferde.

S a n i t ä t s z u g : Nach Tafel XIX.

3 F ü s i l i e r b a t a il I o n e , jedes mit folgendem Bestand::

656 Offi- U.-Offiziere Beitziere. u. Soldaten, pferde.

Kommandant, Major Adjutant, Hauptmann oder Oberlieuteaant Arzt, Hauptmann oder Oberlieutenant .

Verwaltungsoffizier, Hauptmann oder Oberlieu tenant Feldweibsl (Fähnrich) . . . .

Fourier Trompeterunteroffizier Tambourkorporal Trainunteroffizier, Wachtmeister od.

Korporal Sanitätsunteroffizier Büchsenmacher Trainsoldaten Krankenwärter

l l 1

-- -- --

2 l l

l -- -- -- --

-- l l l l

l -- -- -- --

-- -- -- -- --

l l 2 10 5

l -- -- -- --

4

23

6

Beim Latidwehrbataillon sind der Arzt und der Verwaltungsoffizier nicht beritten, die Zahl der Trainsoldaten ist 6.

Vier Compagnien, jede:

Offl- u.-offiziere ziere, n. Soldaten.

Compagniekommaudant, Hauptmann . . .

Oberlieutenants Lieutenants Feldweibel Fourier Wachtmeister . . . . (8 Gewehre) Küchenchef, Wachtmeister . . . . .

Korporale (16 Gewehre) Gefreite (16 Gewehre) Trompeter Tambour Soldaten (160 Gewehre) (200 Gewehre)

l 2 2 -- -- -- -- -- -- -- -- --

-- -- -- l l 8 l 16 16 4 l 160

5

208

657

Rekapitulation des Bataillons.

Offiziere.

TJ.-Offlziere und Soldaten.

Total.

Reitpferde.

Stab . . . . . 4 4 Compagnien . . . 20

23 832

27 852

6 --

24

855

879 800

6

Gewehrtragende : Fuhrwerke des Bataillons.

Zagpferde.

Munitionswagen Stabsbagagewagen Compagniefubrwerke Proviantwagen

2 *) l 4 3

4 2 8 6

10 **)

20

Rekapitulation des Infanterie-Regiments.

Offi- U.-Offlziere ziere. n. Soldaten.

Regimentsstab .

3 Bataillone .

Sanitätszug . .

Gewehrtragende:

Total.

Reit- Fahrpferde. werte,

Zngpferde.

7 72 l

8 2565 47

15 2637 48

8 18 --

3 30 l

6 60 2

80

2620 ·

2700 2400

26

34

68

*) Oder l vierspänniger Munitionswagen.

**) Die Landwehrbataillone erhalten 2 Munitionswagen älterer Ordonnanz nnd an Stelle der übrigen Ordonnanzfahrwerke vier zweispännige Kequisitionsfnhrwerke.

Bundesblatt. 45. Jahrg. Bd. V.

43

658 Kavallerie.

Tafel VI, Bestand des Kavallerieregiments.

Stab : Kommandant, Oberst oder Oberstlieut.

Adjutanten, Hauptmann oder Lieutenant Verwaltungsoffizier Stabssekretär . . .

. . . .

Trompeterkorporal · . . · Trainsoldat

Offi- U.-Offiziere Reitziere. u. Soldaten. pferd».

2 1 1 1

3 Schwadronen, jede: Hauptmann Oberlieutenants und Lieutenants .

Feldweibel Fourier Wachtmeister Korporale Gefreite .

Krankenwärter Hufschmiede Sattler Trompeter . . .

Reiter .

. .

Trainsoldaten Total

1

1

4 1 Stabsfourgon, 2 Zugpferde.

2 Abteilungen, jede mit Stab, Major . .

Adjutant .

Arzt . .

Pferdearzt

3 4 1

1

1 1 1 2 5 1 4

5

3

9

--

2.

2 1 2 7

--

2

8 1 1 1 1 3 a 9 9 9 & 1 1 2 2 1 1 3 3 81 81 4 115 121

659

Die Schwadron der Division erhält außerdem einen Arzt und einen Pferdearzt, jeder mit je einem Reitpferd.

Auf jede Schwadron : Zugpferde.

2 Proviantwagen .

Ì Feldschmiede

4 4 Total 8

Eine Batterie Maschinengewehre: U.-Offiziere Offiziere. u. Soldaten,

Oberlieutenants und Lieutenants. . 3 Wachtmeister (Mechaniker) . . . -- Korporale -- Reiter -- Trainsoldaten --

-- 2 6 26 3

Beitpferde.

6 2 6 26 --

Total 3 37 40 6 Maschinengewehre mit 12 Saumpferden und 3 zweispännigen Munitionswagen. .

Rekapitulation des Kavallerieregiments.

Offl- U.-Offlziere ziere, u. Soldaten.

Regimentsstab . . 4 2 Abteilungs-Stäbe. 10 6 Schwadronen . 30 l Maschinengewehrbatterie. . . . 3

3 -- 690

47

730

37

Beit- Fuhr- Zug- nnd Total, pferde. werke. Saumpferde.

7 9 1 10 14 -- 720 726 18 40

40

2 -- 48

3

18

777 789 22

68

660 Artillerie.

Tafel VIL Bestand eines Regimentes Divisions-Artillerie.

aj u

Dtdo

-

Offl- TT.-Offiziere Seitziere, u. Soldaten, pferde.

·

Kommandant, Oberstlieutenant . . .

Adjutant, Hauptmann . ' . . . . .

Arzt, Hauptmann oder Lieutenant . .

Verwaltungsoffizier, Hauptmann oder Lieutenant Stabssekretär Ordonnanz des Kommandanten . . .

Trainsoldat

l l 2

-- -- --

2 2 2

l -- -- --

-- l l l

l --

5 l Stabsfourgon, 2 Zugpferde.

4 fahrende Batterien, jede: Hauptmann l Oberlieutenant und Lieutenant . . . 4 Pferdarzt l Feldweibel -- Fourier -- Wachtmeister -- Kanonierkorporale -- Trainkorporale -- Kanoniergefreite -- Traingefreite -- Kanoniere -- Trainsoldaten -- Trompeter -- Krankenwärter und -Träger . . . . -- Hufschmiede -- Sattler -- Schlosser -- Wagner --

Total

6

l --

3

8

-- -- -- l l 3 7 4 14 14 42 58 2 2 2 2 l l

2 4 l l t 3 -- 4 -- -- -- -- 2 -- -- -- -- --

154

18

661

Fuhrwerke und

Zugpferde.

Zugpferde.

6 Geschütze 7 Caissons l Rüstwagen l Schmiede und Fahrküche 1 Fourgon 2 Proviantwagen Vorratspferde

36 42 4 4 4 4 8 Total

102

Rekapitulation des Regimentes Divisions-Artillerie.

IT.-Offiziere Offiziere. n. Soldaten.

Total.

* Zug-imd Keitpferde. Vorratupfordo.

Stab . . . 5 4 Batterien 24

3 616

8 . 8 640 72 .

29

619

648

80

Fnhrwerke.

2 408

l 72

410

73

662 Artillerie.

Tafel VIII.

Bestand eines Regimentes Corps-Artillerie.

T, .

, , , KegimeatSStab :

. Offl- U.-Offlziere Eeitziere, u. Soldaten, pferde.

Kommandant, Oberstlieutenant Adjutant, Hauptmann Verwaltungsoffizier Stabssekretär Ordonnanz Trainsoldat

. . .

l l l l '. . -- --

-- -- -- -- l l

2 2 l -- l --

-- -- -- -

2 l l T"

l Stabsfourgon, 2 Zugpferde.

2 A b t e i l u n g e n je mit folgendem Bestände : Stab.

Kommandant, Major Adjutant, Oberlieutenant oder Lieutenant Arzt, Hauptmann oder Lieutenant

l l l "3 Drei fahrende Batterien wie in Tafel VII.

Rekapitulation des Regimentes.

Unteroffiziere Offiziere.

Regimentsstab . .

4 6 2 Abteilungsstäbe 6 Batterien. . . 36

46

und

Soldaten.

2 -- 924 926

Total.

Beitr pferde.

6 6 960 972

6 8 108 122

Zug- und Vorratspferde.

2 -- 612 614

Fuhrwerke.

1 --

108 109

663

Artillerie.

Tafel IX, Bestand einer Gebirgsartillerie-Abteilung.

Q,

, DtaD :

Kommandant : Major Adjutant: Hauptmann oder Lieutenant.

Fourier Trainsoldat

Offl- TJ.-Offiziere Beitziere, u. Soldaten, pferde.

\ l -- --

-- -- l l

2 l -- --

2

2

3

2 Saumtiere.

3 Batterien, jede .Hauptmann....

l · -- l Oberlieutenant und Lieutenant . . .

3 -- 3 Arzt l -- l Pferdarzt . . . . l -- l Feldweibel -- l l Fourier -- l l Trainwachtmeister -- l l Wachtmeister -- 5 -- Trainkorporale -- 3 .-- Gefreite -- 10 -- Soldaten -- 88 -- Trompeter -- 2 -- Hufschmiede .

-- 2 -- Schlosser -- l -- Wagner -- l -- Sattler -- 2 -- Wärter und Träger ' . . -- 2 -- ~~6 ÎÏ9 ÏT

664 Fuhrwerke und Saumtiere.

Saumtiere.

4 Geschütze 48 Munitionskisten 4 Eisten Vorrat und Werkzeug Sanitätsmaterial Schanz- und Kampierzeug Küche Offiziersgepäck, Lebensmittel und Decken Vorratsstücke für Geschütze Vorrats-Saumtiere

12 24 2 l .

2 '. . .

2 . . . 10 l 4

58 Rekapitulation der Abteilung Gebirgsartillerie.

Stab . .

3 Batterien

0£flziere,

U.-Offlziere n. Soldaten.

Summa.

Beitpferde.

S»nmtiere.

Führwerke.

2 18

2 357

4 375

3 27

2 174

-- 12

20

359

379

30

176

12

665 Artillerie.

Tafel X.

Bestand eines Regimentes Positionsartillerie.

a. Regimentsstab.

y

9ffl- uxiffeie« Reit-.

ziere, n. Soldaten, pferde-

Kommandant, Oberstlieutenant . . . l II. Stabsoffizier, Major l Adjutanten, Hauptleute oder Lieutenants 2 Parkoffizier, Hauptmann oder Lieutenant 2 Arzt, Hauptmann oder Lieutenant . . 2 Verwaltungsoffizier, Hauptm. oder Lieut.

l 2 Park-Unteroffiziere -- l Ordonnanz . -- Trainsoldat -- Total 9 l Stabsfourgon, 2 Zugferde.

-- -- -- -- -- -- 2 l l 4

2 l 2.

l -- -- -- -- -- 6

b. i., 2. und 3. Compagnie, jede: Oftt- U.-Offlziere Davon ziere. u. Soldaten. Auszug,

Hauptmann Oberlieutenant und Lieutenants .

Feldweibel Fourier Wachtmeister Korporale Gefreite und Kanoniere . . .

Trompeter Schlosser Wagner Wärter und Träger . . . .

Total *) Davon 4 Zimmerleute.

l -- l 5 -- 3 -- 3 l -- l l -- 16 8 -- 24 16 -- 142 90*) -- 2 l -- 2 l -- 2 l -- 2 l 6 194 124

Eeitpferde.

l -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- l

666 e. 4. Compagnie.

(Reserve und Landwehr aus 4--5 Feldbatterien. Gleiche Stärke wie die 1., 2. und 3. Compagnie.)

d. Positions-Trainkolonne (aus Übertretenden der Keserve und Landwehr von 2 Feldbatterien).

Offl- TJ.-Offiziere Beitziere. n. Soldaten, pferde.

Hauptmann Oberlieutenant und Lieutenant . . .

Pferdearzt Feldweibel Ì Train Wachtmeister /·Trainkorporale J Fourier Traingefreite und Soldaten . . . .

Trompeter Hufschmiede Wagner . . . . . . . . . . . . .

Sattler Wärter Total

l 2 l

-- ·-- --

l 2 l

--

8

8

-- -- -- -- -- -- --

l 97 l 2 l l l

-- -- l -- -- -- --

112

13

4

Dazu 147 Zugpferde.

\ Rekapitulation des Positions artillerie-Regimentes.

n«i ·. ,, Offiziere.

Stab . . . . 9 ( 8 ) 4 Compagnien. 24 (12) Trainkolonne . 4 Total 37

Unteroffiziere n Soiaat6n.

m. , Total.

Eeit- Zugpferde_

4(1) 776 (360) 112

13 ( 9) 6 800 (372) 4 116 13

2 -- 147

892

929 (381)

149

Die eingeklammerten Zahlen sind Auszug.

23

667

Tafel XL Bestand eines Corpsparkes.

(Reserve und Landwehr.)

offl

Ktnh tìp
- TJ.-Offlziere öiao aes L,orpsparnes.

zieie ,, SoldatenKommandant, Oberstlieut. oder Major . 1 -- Adjutant, Hauptmann oder Lieutenant . 1 -- Arzt, Hauptmann oder Lieutenant . . l -- Verwaltungsoffizier, Hauptmann oder Lieutenant l -- Ordonnanz -- l Trainsoldat -- l Wärter . . . " -- 4 ~ ~ 4 6 l Stabsfourgon, 2 Zugpferde.

Drei Parkcompagnien (je aus Reserve und Landwehr zweier Feldbatterien gebildet), jede: Kommandant, Hauptmann Oberlieutenant und Lieutenant . . .

Pferdearzt Feldweibel Trainwaehtmeister Trainkorporale Fourier Kanonierwachtmeister Kanoniergefreite und Kanoniere . . .

Traingefreite und S o l d a t e n . . . . .

Trompeter Schmiede Sattler Wärter und Träger

l 4 l --

Beit-

pferde-

2 l l l -- -- -- 5 ~

-- -- --

2 4 l

9

9

-- l -- 8 -- 58 -- 96 -- ' l -- 2 -- 2 -- 2 ~6 179

-- -- -- -- l -- -- -- Ï7~

668 Fuhrwerke und Zugpferde der Parkcompagnie : Infanterie-Muni tionskolonae : 26 zweispännige Infanterie-Munitions wagen 52 Zugpferde.

Artillerie-Munitionskolonne : 18 vierspännige Artilleriecaissons . . . . 72 fl Reserve : 5'Fuhrwerke (l Parkrüstwagen, l Feldschmiede, l Fourgon, 2 Proviantwagen) und 4 Reservepferde 20 ,, 49 Fuhrwerke.

144 Zugpferde.

Rekapitulation des Corpsparkes.

Ot&siere.

U.-Offiziere n. Soldaten.

Total.

Reitpferde,

Zagpfeide.

Fnhrwerke.

Stab . . . 4 3 Compagnien 18

6 537

10 555

5 51

2 432

147

22

543

565

56

434

148

669

A-rtillerie.

Tafel XII, Bestand einer Saum-Kolonne.

(Reserve und Landwehr.)

Offl- U.-OfBziere Reitziere, u. Soldaten, pferde.

Hauptmanu oder Oberlieutenant . . .

Lieutenants Arzt Pferdarzt Feldweibel Fourier Wachtmeister (einer b e r i t t e n ) . . . .

Trainkorporale Gefreite und Soldaten Trompeter Hufschmiede Schlosser Wagner Sattler Wärter

l 2 l l -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- 5

-- -- -- -- l l 9 5 145 2 2 l l 2 l 170

l 2 l l l l l -- -- -- -- -- -- -- -- 8

Fuhrwerke, Material und Saumtiere.

Saumtiere.

2 Vorratsgeschütze 72 Eisten Artilleriemunition 72 ,, Infanteriemunition 8 Kisten Vorrat und Werkzeuge Schanzzeug und Kainpiermaterial Decken, Gepäck und Küche Fourage und Lebensmittel

6 36 36 4 2 10 36 130

670 Artillerie.

Tafel XIII.

Bestamd des Depotparkes der Armee.

Personal- und Pferdebestand gleich demjenigen eines Corpsparkes.

Fuhrwerke: Infanterie-Munitionswagen, Artilleriecaissons, Ergänzu ngsgeschü tze, Vorratslafetten, Rüstwagen u. a.

671 Genie.

Tafel XIV, Bestand eines Sappeur-Halbbataillons.

Stab: Kommandant, Major Adjutant, Oberlieutenant oder Lieutenant Arzt, Hauptmana, Oberlieut. oder Lieut.

Verwaltungsoffizier . . . . . . . .

Tambourkorporal Train-Unteroffizier Traiugefreite und Trainsoldaten .

Büchsenmacher Krankenwärter

Offi- U.-Offlziere Beitziere. n. Soldaten, pferde.

l l l l -- -- -- -- .

--

-- -- -- -- l l 12 l 2

l l -- -- -- l -- -- --

4

17

-3

Fuhrwerke.

l Fourgon . . . . °. . .

4 Rüstwagen l Sprengmittelwagen .' . . .

1 Bagagewagen 2 Proviantwagen

Fuhrwerke.

Zugpferde.

l 4 l l 2

3 16 2 2 4

9

27

672

2 Compagnien, jede: ·Compagniekornmandant, Hauptmann Oberlieutenant Lieutenants Feldweibel Fourier Wachtmeister Korporale Gefreite Tambouren Sappeure

zieré.

. 1 l 2 -- -- -- -- -- -- --

n/soidatêa -- -- -- 1 1 9 12 9 2 130

pférde.

1 -- -- -- -- -- -- -- -- --

164

Rekapitulation des Sappeurhalbbataillons.

Offlziere.

ü.-Offiziere n. Soldaten.

Summa.

Eeitpferde.'

Zugpferde.

Fuhrwerke.

Stab. . . . 4 a Compagnien 8

17 328

21 33fi

3 2

27 --

9 --

12

345

357

5

27

9

613

Genie.

Tafel XV, Bestand einer Kriegsbrückenabteilung.

Q,

,

Offl-

ÖtaD:

TJ.-Offlziere

Reit-

ziere, n. Soldaten, pferde.

Kommandant, Major l Adjutant, Oberlieutenant oder Lieutenant l .Arzt, Hauptmann oder Lieutenant . . l Feldweibel -- Fourier -- Büchsenmacher -- Krankenwärter --

-- -- -- l l l 2

l l -- -- -- -- --

3

5

2

. 1 .

3 -- -- -- . -- ,, -- -- --

-- -- l l 9 12 9 2 130

-l -- -- -- -- -- -- -- --

164

l

Pontoniercompagnie : Kommandant, Major oder Hauptmann -Oberlieutenant und Lieutenant . .

Feldweibel Fourier Wachtmeister Korporale . .

Gefreite Tambouren Pontoniere

4 fiundesblatt.

45. Jahrg. Bd. V.

44

674 Brückentrain (Auszug, Reserve und Landwehr):

Oberlieutenant Lieutenant Pferdearzt Feldweibel Fouvier Trainwachttneister . . .

Trainkorporale. . . . . .

Traingefreite u. Trainsoliiaten Trompeter Hufschmiede Sattler

Offl- TJ.-Offiziere Davon ziere. u. Soldaten. Auszug.

Eeitpferdo.

l l l -- -- -- -- -- -- -- --

--l --J -- lì l l !t 4J 86 l 2 l

l l l l l l 4 -- l -- --

3

97

-- A

4

,,,,

60

11

Fuhrwerke.

Zugpferde.

20 10 l 2 2 2 l

80 40 4 8 4 8 3

38

147

Balkenwageu Bockwagen Feldschmiede Pontonier-Rüstwagen . . . .

Proviantwagen Werkzeugwagen Fourgon

Rekapitulation der Kriegsbrückenabteilung.

Offi- U.-Offlziere Eeitziere. u. Soldaten. Summa, pferde.

Stab Pontoniercompagnié.

Train

Zugpferde.

Fuhrwerke.

-3 4 3

5 164 97

8 168 100

2 l 11

-- -- 147

-- -- 38

10

266

276

14

147

38

675

Genie.

Tafel XVI.

Bestand einer Telegraphencompagnie.

Offi- U.-Offiziere Keitziere. u. Soldaten, pferde.

Compagniechef, Hauptmàna . . . .

Oberlieutenant Lieutenants Arzt, Oberlieutenant oder Lieutenant .

Feldweibel (davon einer Telegraphist) .

Fourier Wachtmeister (darunter ein Telegraphist) Trainkorporal (Reserve oder Landwehr) Korporale Gefreite . . . Tambouren Krankenwärter Trainsoldaten (Reserve oder Landwehr) Soldaten Telegraphisten

l l 2 1 -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- 5

-- -- -- -- 2 l 9 1 6 6 2 2 .15 60 16 120

l l -- -- -- -- -- 1 ---- -- -- -- -- -- 3

Fuhrwerke.

Zugpferde.

Stationswagen Telegraphenfuhrwerke Proviantwagen

2 . . . 6 l ~9

4 24 2 30

Rekapitulation der Telegraphencompagnie.

Offiziere.

U.-Offlziere u. Soldaten.

Total.

Eeitpferde.

Zugpferde.

Fahrwerke.

5

120

125

3

30

9

676 Genie.

Tafel XVII, Bestand des Eisenbahn-Pionierbataillons.

(Reserve und Landwehr aus Sappeurcompagnien.)

D i -n i u BataiUonSStab :

Kommandant, Major Adjutant, Oberlieutenant Trainlieutenant Arzt Verwaltungsoffizier Sanitätsunteroffizier Krankenwärter Trainsoldat

Offl- U.-Offiziere Reitziere, n. Soldaten, pferde.

l l l l l -- -- --

-- -- -- -- -- l 4 l

5

6

3

Hauptmann oder Oberlieutenant . . . l Lieutenants 2 Feldweibel -- Wachtmeister -- Trainkorporal -- Gefreite -- Traingefreite -- Pioniere -- Trainsoldaten --

-- -- l 6 l 10 2 60 7

l -- -- -- l -- -- -- --

3

87

2

l Fourgon mit 2 Zugpferden.

l l l -- -- -- -- --

~"

4 Eisenbahn-Compagnien, jede:

677

Fuhrwerke per Compagnie: Zugpferde.

Eisenbahnarbeiter-Rüstwagen Sprengmittelwagen Proviantwagen

2 2 l

8 4 2

5

14

Rekapitulation des Eisenbahnpionierbataillons.

Offlziere,

tf.-Offlziere u. Soldaten.

Total.

Stab . . . . 5 4 Compagnien . 1 2

6 348

11 360

17

354

371

Eeitpferde.

3 8 11

Zug- Fuhrpferde. werke.

2 56

1 20

58

21

678 Genie.

Tafel XVIII.

Bestand der Eisenbahnarbeiter-Abteilung.

OffiU.-Offiziere ziere, u. Soldaten.

Bahningenieur, Chef der Abteilung, Hauptmann Bahningenieur, teehn. Adjunkt, Oberlieutenant Adjutant des Abteilungschefs, Oberlieutenant oder Lieutenant Bahnmeister, Feldweibel Bahnmeister (Chef des Materiellen), Wachtmeister Vorarbeiter vom Bahndienst, Gefreite . . .

Vorarbeiter (Monteur) aus der Werkstätte, Gefreiter Bahnwärter und Bahnarbeiter, Soldaten . .

Werkstättenarbeiter Material: 2 Eisenbahnrüstwagen.

l l

-- --

l --

-- l

-- --

l 7

-- -- --

l 79 8

3

97

679

Sanität.

Tafel XIX.

Bestand des Sanitätszuges eines Infanterieregiments.

Offiziere.

Chef, Oberlieutenant oder Lieutenant.

Unteroffiziere Krankenwärter Krankenträger Trainsoldat

Fuhrwerke : Transportwagen 1.

Zugpferde 2.

.

U.-Offiziere und Soldaten.

l -- -- -- --

-- 4 6 36 l

l

47

680 Sanität..

Tafel XX, Bestand des Divisionslazarettes.

Q, i O13.D :

Lazarettchef, Major . . . . . . . .

Feldprediger, Hauptmann Schreiber, Sanitätsunteroffizier . . .

Offi-

ziere.

U.-Offlziere Beit,,. Soldaten, pfetde.

l 2 --

-- -- l

l -- --

3

1

1

l 5 l l -- -- -- -- -- --

-- -- -- -- 6 12 24 l l 5

l -- -- -- -- -- -- l -- --

8

49

2

3 Ambulanzen (Auszug), jede: Ambulanzchef, Hauptmann Ärzte, Hauptleute oder Lieutenants . .

Verwaltungsoffizier, Oberlieut. oder Lieut.

Apotheker, Oberlieutenant od. Lieutenant Sanitäts-Unteroffiziere Krankenwärter .

Krankenträger Train-Unteroffizier Traingefreiter Trainsoldaten

681 Fuhrwerke.

Zugpferde.

Ambulanzfourgon Blessiertenwagen Gepäckwagen Proviantwagen Feldküche (angehängt)

l 2 l l --

4 4 2 2 --

5

12

Rekapitulation des Divisionslazarettes.

Offlziere,

U.-Offiziere u. Soldaten.

Total.

Beitpferde.

Zugpferde.

Stab . . . . 3 3 Ambulanzen 24

1 147

4 171

l 6

-- 36

27

148

175

7

36

682 Sanität.

Tafel-XXL Bestand des Corpslazaretts.

{Sanitätstruppen: Reserve. -- Train: Reserve und Landwehr.)


, _

ötaD :

. Offl-

U.-Offlziere

Eeit-

ziere, u. Soldaten, pferde.

Lazarettchef, Oberstüeuteoant oder Major l Adjutant, Hauptmann oder Lieutenant . 1 Verwaltungsoffizier, Hauptmann oder ° Lieutenant l Apotheker, Hauptmann oder Lieutenant l Trainoffizier, Hauptmann oder Lieutenant l Pferdearzt, Hauptmann oder Lieutenant l S. Feldweibel -- S. Unteroffizier, Schreiber -- Trainfeldweibel -- Trainfourier -- Krankenwärter -- Trompeter --

-- --

l l

-- -- -- -- l l l l l l

-- -- l l -- l -- -- l

-- l 4 · 6

l l -- --

1. Staffel 5 Ambulanzen (Reserve), Bestand wie in Tafel XX.

2. Staffel Traindetachement (Reserve und Landwehr) : Trainoffizier, Oberlieutenant oder Lieutenant t Trainunteroffizier -- Traingefreite -- Traiosoldaten --

l

11

2^

683

3. Staffel Materialreserven (Reserve und Landwehr): Ofa- U.-Offiziere Keitziere. u. Soldaten, pferde.

Trainoffizier, Oberlieut. oder Lieut.

Trainunterol'fiziere Traingefreite Traiosoldaten Wagner Hufschmiede Sattler

l -- -- -- -- -- --

-- 2 5 15 l 2 l

l 2 -- -- -- -- --

l

26

3

4, Staffel Transportfuhrwerke (Train der Reserve und Landwehr) : Trainoffizier, Oberlieut. oder Lieut. l Trainunteroffizier -- Trainsoldaten --

-- 2 15

l 2 --

l

17

3

Fuhrwerke.

Zugpferde.

1. Staffel 5 Ambulanzen 25 2. ,, Lazarettfourgons . . . . 5 3. ,, Materialreservefourgons . . 4 Proviantwagen 4 Gepäckwagen 4

60 20 16 8 8

42 . . 12

112 24

54

136

4. Staffel Requisitionsfuhrwerke

684

Rekapitulation des Corpslazarettes.

Ofi- U.-Offlziere zierd. u. Soldaten.

Total.

Eeitpferde.

Zugpferde.

Fuhrwerke.

Stab . . 6 1. Staffel 40 1 2. T) 3. 7) 1 4. ·n 1

6 245 11 26 17

12 285 12 27 18

6 10 2 3 3

60 20 32 24*'

25 5 12 12*

49

305

354

24

136**

54**

* Requisition.

** Davon 12 reap. 24 Requisition.

--

--

685 Sanität.

Tafel XXII, Bestand einer Gebirgsambulanze.

(Sanität: Auszug. -- Train: Reserve aus Übertretenden der Gebirgsartillerie.)

Offi- TJ.-Ofaziere Keitziere. u. Soldaten, pfetde.

Ambulanzenchef, Hauptmann . . . .

Ärzte, Hauptleute oder Lieutenants . .

Verwaltungsoffizier, Oberlieut. od. Lieut.

Apotheker, Oberlieutenant oder Lieut.

l 5 l l

-- -- -- --

-- -- . . . . . -- --

6 12 24 l

Traingefreite und S o l d a t e n . . . . . --

12

8

55

Sanitätsunteroffiziere Wärter Träger Trainunteroffizier

12 Saumtiere.

1

l

686 Sanität.

Tafel XXIII.

Bestand eines Etappenlazarettes.

(Landwehr, verstärkt durch Landsturm.)

cu v ocaD:

Chef, Major, Arzt Adjutant, Hauptm. oder Oberlieut.

Trainoffizier, Hauptmann . . . .

Verwaltungsoffizier, Oberlieutenant

Offi- U.-Offiziere Keitziere. U.Soldaten, pferde.

l l l l 4

-- -- -- -- --

l l l l 4

1. Transportkolonne: Arzt, Hauptmann oder Oberlieut.

l Sanitätsunteroffiziere -- Trainunteroffiziere -- Krankenwärter -- Trainsoldatea -- l

-- 2 6 10 50 68

l -- 6 -- -- 7

-- --

l --

-- -- 6 l 12 24 5 48

-- -- -- l -- -- -- 2

2. 2 Etappenspitäler, bestehend aus je: Chefarzt, Hauptmann l Ärzte, Hauptmann oder Lieutenant 5 Verwaltungsoffizier, Oberlieutenant oder Lieutenant l Apotheker, Oberlieutenant od. Lieut.

l Sanitätsunteroffiziere -- Trainunteroffizier -- Krankenwärter -- Krankenträger -- Trainsoldaten -- 8

687 Fuhrwerke.

Zugpferde.

1; Fuhrwerkskolonne: Requisitionsfuhrwerke 44 2. 2 Etappenspitäler : Lazarettfourgons 2 Blessiertenvragen . . . . . . . 2 Requisitionsfuhrwerke 4

88 8 4 8

52

108

Rekapitulation.

Offi-

ziero.

U.-Offlziere

Eeit-

u. Soldaten. Summa, pferde.

Zog-

pferde.

Fuhr-

"werke-.

Stab 4 Transportkolonne . 1 2 Etappenspiläler . 1 6

-- 68 96

4 69 112

4 ?

4

-- 88 20

-- 44 8

21

164

185

15

108

52

688 Sanität.

Tafel XXIV.

Bestand eines Sanitäts-Eisenbahnzuges.

(Landwehr, verstärkt durch Landsturm.)

Chefarzt, Hauptmann . . . . . . . . .

l Zweiter Arzt, Hauptmann oder Lieutenant .

l Apotheker l Sanitätsunteroffiziere 2 Krankenwärter 5 Krankenträger 10

20 Lokomotive mit Tender l Gepäckwagen 2 Personenwagen (II. und III. Klasse) . l Wagen für 140--200 liegend zu transportierende Kranke (vierachsige 7--10, zweiachsige 14--20).

689 Sanität.

Tafel XXV.

Bestand einer Spitalsektion für 200 Betten.

(Landwehr, verstärkt .durch Landsturm.)

Chefarzt, Hauptmann Zugeteilte Ärzte, Hauptleute, Oberlieutenants oder Lieutenants Verwaltungsoffizier Apotheker Sanitätsunte.roffiziere Krankenwärter Krankenträger Trainsoldaten

l 7 l l 5 24 12 2 53

Blessierteawagen l, 2-spännig.

Bundesblatt. 45. Jahrg. Bd. V.

45

690 Ver-waltiingf..

Tafel XXVI, Bestand einer Verpflegungsabteilung.

offi - U.-Offlziere Eeit.

Cl l J i n a ziere, u. Soldaten, pferde.

fit ah *OL(
Kommandant, Oberstlieutenant od. Major \ Adjutant, Hauptmann oder Lieutenant . 1 Arzt l Verwaltungsoffizier l

-- -- -- --

l l -- --

--

l

-- 12 12

-- -- 3

Verteilungszug.

Major oder Hauptmann, Stellvertreter des Chefs der Verpflegungsabteilung . . l Oberlieutenanfc oder Lieutenant der Reserve oder Landwehr 3 Fouriere (Reserve oder Landwehr) . . -- 8 Zwei Verpflegungscompagnien

(Auszug und Reserve).

Offi- tr.-OfSziere ziere, u. Soldaten.

Hauptmann Oberlieutenants Lieutenants Feldweibel Fourier

. . . .

l 2 2 -- --

Wachtmeister WacntmeiSier

_

Gefreite Tambouren Wärter Bäcker Metzger Bauhandwerker . . . .

Hülfsmannschaft für Magazin und Verteilung . . . .

-- -- -- --

116116116

-- -- Ì -- j l 3

Davon Auszug.

l ,, l 2

ö»/

(6 Bäcker, ~( (4 Bäcker, \2Melzger) °\1 Metzger)

(12 Bäcker (8 Bäcker 16/ IO/ \4 Metzger) ' 1U \2Metzger)' 2 l l l 86 72 25 18 8 6

1D

-- 15 0 165

-- 120

691 Dazu eine Landwehrcompagnie zu l Offizier, 5 Unteroffizieren und 54 Gefreiten und Soldaten, eventuell aus Landsturm zu verstärken.

Rekapitulation.

Offlziere,

Verteilungszug . . . . 4 2 Verpflegungscompagnien 10 Landwehrcompagnie . . 1 Total Train der

19

TJ.-Offlziere Davon n. Soldaten. Summa. Auszug. Pferde.

12 330 79

16 340 80

1 1 240 -- -- --

421

440

245

3

Verpflegungsabteilung.

Offi- U.-Offiziere Keitziere. u. Soldaten, pferde.

Kommandant, Major l Adjutant, Hauptmana oder Lieutenant . 1 Ordonnanz -- Arzt l

-- -- l --

l l -- --

3 Kolonnen, deren Personal von gleicher Stärke wie die Positionstrainkolonnen : 4 Offiziere, 112 Unteroffiziere und Soldaten mit 12 Reitpferden.

Die 1. Kolonne wird aus Auszug, Reserve und Landwehr gebildet, davon Auszug: 2 Offiziere und 68 Unteroffiziere und Soldaten.

Die 2. und 3. Kolonne werden aus Übertretenden der Reserve und Landwehr zweier Feldbatterien gebildet.

692 Fuhrwerke und Zugpferde einer Kolonne.

Gerätschaf'tswagen Vierspännige Proviant wagen Fourgons Feldschmiede

Rekapitulation des Trains der Oflziore.

D.-Offiziere und Soldaten. Summa.

Fuhrwerke.

Zugpferde.

l 40 l l

4 160 2 4

43

170

. .

Verpflegungsabteilung.

Eeitpferde.

Zugpferde.

Fuhrwerke.

Stab . . . 3 3 Kolonnen 12

l 336

4 348

2 36

-- 510

-- 129

15

337

352

38

510

129

Rekapitulation der

Verpflegungsabteilung.

Off!- U.-Offiziiri lieri. u. Soldaten. Summa,

Stab und Verteilungszüg . 8 12 20 2 Verpflegungscompagnien 10 330 340 l Landwehrcompagnie . 1 59 60 Verpflegungstrain . . . 15 337 352

34

738 772

Reitpferde.

l«}pfetde.

Fuhrwerkt.

3 -- -- -- -- -- -- -- -- 38 510 129

41

510 129

693

Tafel XXVn, Bestand einer Luftschiffercompagnie.

Offl- tJ.-Offiziere Reitziere, n. Soldaten, pferde.

Hauptmann Oberlieutenant oder Lieutenant (wovon l Maschineningenieur, unberitten) ., Unteroffiziere (wovon l beritten) . . .

Trainunteroffiziere Soldaten (Inbegriffen Specialarbeiter)- .

Trainsoldaten (wovon l Trompeter), Reserve und Landwehr Total

l

--

l

2--3 -- -- --

-- .6 3 31

2 l 3 --

--

30

l

3--4

70

Fuhrwerke und Zugpferde der Compagnie: Ï sechsspänniger Kabelwagen . .

1 vierspänniger ßallonwagen 9 vierspännige Cylinderwagen . .

2 zweispännige Requisitionswagen .

l Wasserstoffgenerator (unbespannt)

. .

6 Zugpferde, 4 ,, . . 36 ,, . . 4 ,, . . -- ,, 50 Zugpferde.

Rekapitulation der

Luftschiffercompagnie.

Offiziere.

U.-Offiziere und Soldaten.

Total.

Reitpferde.

3--4

70

74

8

Zugpferde.

50

Fuhrwerke.

14

694

Tafel XXVIII.

Bestand einer Train-Ersatzcompagnie.

(Auszug, Reserve und Landwehr.)

Offl- U.-Offiziere Davon ziere, n. Soldaten. Auszug.

Hauptmann Oberlieutenant Lieutenants Arzt, Oberlieutenant oder Lieut.

Pferdarzt Feldweibel Fourier Wachtmeister und Korporale .

Traingefreite Trainsoldaten Trompeter Krankenwärter Krankenträger Schmiede Sattler Total Reitpferde-Reserve 30.

Zugpferde 100.

l l 2 l l -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- 6

--Ì --l --J -- -- lì l 5 10 60 l l l 2 2 84

3

5

Reitpferde.

2 l 2 l l l l 5

l 47

55

15

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Organisation des Bundesheeres. (Vom 6. Dezember 1893.)

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1893

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

53

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.12.1893

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577-694

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