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Bundesbeschluss über das Volksbegehren für Schulkoordination # S T #

(Vom 25. September 1972)

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Prüfung des Volksbegehrens vom l. Oktober 1969, nach Einsicht in einen Bericht des Bundesrates vom 27. September 197l1*, gestütztauf die Artikel 121 ff. der Bundesverfassung und die Artikel 26 und 29 des Geschàftsverkehrsgesetzes vom 23. März 19622>, beschliesst:

Art. l Das Volksbegehren für Schulkoordination vom 1. Oktober 1969 wird der Abstimmung des Volkes unterbreitet. Es lautet wie folgt : Im Bestreben, allen Schweizer Bürgern - unter besonderer Rücksichtnahme auf die verschiedenen Sprachgebiete - eine den Erfordernissen entsprechende Ausbildung zu ermöglichen, werden die Bundesbehörden eingeladen, die Artikel 27 und 27bls BV in dem Sinne neu zu fassen: a. dass für die ganze Schweiz das Schuleintrittsalter, der Schuljahresbeginn und die Dauer der obligatorischen Schulpflicht einheitlich festgelegt werden ; b. dass der Bund die Forschung im Bildungswesen fördert und die Koordinationsbestrebungen der Kantone auf dem Gebiete des Schulwesens unterstützt; c. dass der Bund, um Schulübertritte ohne Schwierigkeiten zu ermöglichen, in Zusammenarbeit mit den Kantonen alles unternimmt, um die Lehrund Studienpläne aller Schulstufen bis zur Maturität, den Übertritt von einer Stufe zur ändern, die Lehrmittel und die Ausbildung der Lehrer gegenseitig anzugleichen.

*> BB11971II 1001 »> AS 1962 773

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Art. 2 1

Die eidgenössischen Räte sind mit dem Begehren einverstanden.

Sie stellen fest, dass das Begehren durch die Vorlage über die Änderung der Bundesverfassung betreffend das Bildungswesen erfüllt ist.

2

Art. 3 Das Volksbegehren wird als erledigt abgeschrieben.

Also beschlossen vom Ständerat Bern, den 20. September 1972 Der Präsident: Bolla Der Protokollführer : Sauvant

Also beschlossen vom Nationalrat Bern, den 25. September 1972 Der Präsident : Vontobe] Der Protokollführer: Hufschmid

Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: Veröffentlichung des vorstehenden Bundesbeschlusses im Bundesblatt.

Bern, den 25. September 1972 Im Auftrag des Schweizerischen Bundesrates Der Bundeskanzler: Huber 2041

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Bundesbeschluss über das Volksbegehren für Schulkoordination (Vom 25. September 1972)

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Bundesblatt

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Jahr

1972

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2

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42

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---

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13.10.1972

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1060-1061

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