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Bekanntmachungen der Departemente und Abteilungen

Notifikation

zurzeit unbekannten Aufenthaltes, wird hiermit eröffnet : Die Eidgenössische Oberzolldirektion verurteilte Sie am 15. Mai 1974 auf Grund des am 4. Februar 1974 durch den Untersuchungsdienst der Zollkreisdirektion Schaffhausen gegen Sie aufgenommenen Ordnungsverletzungs-Protokolls in Anwendung der Artikel 6, 7, 29, 30 und 104--106 des Zollgesetzes und der Artikel 2, 4 und 12 der Verordnung vom 10. Januar 1972 über die Statistik des Aussenhandels zu einer Ordnungsbusse von 200 Franken. Ferner wurden Ihnen die Kosten und Gebühren des Verfahrens mit 132.95 Franken auferlegt.

Diese Strafverfügung wird Ihnen hiermit eröffnet. Die Hohe der verfügten Ordnungsbusse können Sie innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung der vorliegenden Notifikation durch Beschwerde beim Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement in Bern anfechten.

Nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist wird die Strafverfügung rechtskräftig und vollstreckbar. Sie werden hiermit aufgefordert, den geschuldeten Betrag von 332.95 Franken, abzüglich der von Ihnen am 17. Januar 1974 geleisteten Hinterlage von 200 Franken = 132.95 Franken, innert 14 Tagen an die Zollkreisdirektion Schaffhausen (Postcheckkonto 82-176) zu zahlen.

Bern, den 19. August 1974 Eidgenössische Oberzolldirektion

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Einschränkungen im Strassenverkehr

Die Kreisdirektion III der Schweizerischen Bundesbahnen in Zürich gibt hiermit bekannt, dass sie aufgrund von Artikel 2 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr und von Artikel 86 der Verordnung vom 31. Mai 1963 über die Strassensignalisation die Parkierung von Strassenfahrzeugen auf ihrem an der Röntgenstrasse in Zürich 5 liegenden Grundstück Kat.

Nr. 6011 einschränkt. Entlang der Abschrankung gegen das Geleisefeld werden eine Parkverbotslinie gemäss Bild Nr. 416, eine Parkverbotstafel gemäss Bild Nr. 231 der Verordnung vom 31. Mai 1963 über die Strassensignalisation mit einer Zusatztafel «Ausgenommen SBB-Personal mit Parkplatzkarten Röntgenstrasse» und Bodenmarkierungen angebracht.

Allfällige Einsprachen gegen diese Einschränkungen im Strassenverkehr sind innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bundesrat zu erheben ; andernfalls tritt die Verfügung nach Ablauf dieser Frist in Kraft.

Zürich, den 19. August 1974 Schweizerische Bundesbahnen

Kreisdirektion III, Zürich

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Die Arbeitsgruppe Perspektivstudien (Oberleitung : Prof. Dr. F. Kneschaurek), die bereits 7 Teilberichte im Gesamtumfang von mehr als 1000 Druckseiten herausgegeben hat, veröffentlicht ihren Schlussbericht.

Entwicklungsperspektiven und Probleme der schweizerischen Volkswirtschaft Zusammenfassung der im Auftrag des Schweizerischen Bundesrates erstellten Perspektivstudien über die Entwicklung der schweizerischen Volkswirtschaft bis zum Jahre 2000, Bern 1974

130 Seiten

Fr. 14.--

Der Schlussbericht fasst die Ergebnisse, der 1968 begonnenen Arbeiten zusammen. Der Bericht ist folgendermassen aufgebaut: Einer kurzen Skizze der bisherigen Entwicklung folgt eine Auflistung der wesentlichsten Trends und Sachverhalte, welche nach Ansicht der Arbeitsgruppe die zukünftige Entwicklung der untersuchten Grossen bestimmen werden. Die Entwicklungsperspektiven bauen auf diese Trends und Sachverhalte auf. Aus ihren Ergebnissen werden die langfristigen Probleme unserer Volkswirtschaft abgeleitet. Die Studien umfassen 19 Problemkreise. Es sind diese: 1. Die Behauptung der Schweiz in der Staatenwelt. 2. Das gesellschaftliche Problem. 3. Die Behauptung der Schweiz in der Weltwirtschaft.

4. Das Umweltproblem. 5. Das Währungsproblem. 6 Das Bevölkerungsproblem.

7. Das Raumproblem. 8. Gesamtwirtschaftliche Entwicklungsprobleme. 9. Das Arbeitsmarktproblem. 10. Das Kapitalmarktproblem. 11. Das Inflationsproblem.

12. Das strukturelle Anpassungsproblem. 13. Das Konzentrationsproblem. 14. Das Agrarproblem. 15. Das Energieproblem. 16.'Das Verkehrsproblem. 17. Der Wohnungsbau und seine Entwicklungsprobleme. 18. Die Probleme des B ildungswesens.

19. Das Infrastrukturproblem.

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern.

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1974

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33

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19.08.1974

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438-440

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