Bundesbeschluss betreffend einen Zahlungsrahmen für eine Finanzhilfe an die Stiftung Bibliomedia in den Jahren 2004­2007

Entwurf

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 1 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom ...2 über die Ausrichtung von Finanzhilfen an die Stiftung Bibliomedia, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 10. September 20033, beschliesst:

Art. 1 1

Für die Ausrichtung einer Finanzhilfe an die Stiftung Bibliomedia in den Jahren 2004­2007 wird ein Zahlungsrahmen von 7 Millionen Franken bewilligt.

2

Die jährlichen Finanzhilfen betragen maximal 2 Millionen Franken in den Jahren 2004 und 2005 sowie 1,5 Millionen in den Jahren 2006 und 2007.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2 3

SR 101 SR ...; AS ... (BBl 2003 6226) BBl 2003 6215

2003-1753

6227