Bundesbeschluss I über den Nachtrag II zum Voranschlag 2002 vom 4. Dezember 2002

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 30. September 20021, beschliesst:

Art. 1

Kreditübertragungen und Nachtragskredite

Für das Jahr 2002 werden als zweiter Nachtrag zum Voranschlag 2002 der Eidgenossenschaft gemäss besonderem Verzeichnis folgende Zahlungskredite bewilligt: ­

1 267 500 Franken als Kreditübertragung aus dem Vorjahr,

­

648 380 424 Franken als Nachtragskredite.

Art. 2

Entnahme aus Rückstellungen

Dem Bestandeskonto 289.00.808.001 Förderung lokaler und regionaler Rundfunkveranstalter werden 1 000 000 Franken entnommen, Art. 3

Der Ausgabenbremse unterstellter Zusatzkredit zur Behebung der Unwetterschäden aus dem Jahr 2000

Damit die infolge der Unwetter im Jahr 2000 in verschiedenen Kantonen vorübergehend zurückgestellten Projekte sowie die geprüften Hochwasserabrechnungen des Kantons Wallis zugesichert werden können, wird für das Jahr 2002 ein Zusatzkredit von 30 000 000 Franken benötigt.

Art. 4

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 28. November 2002

Ständerat, 4. Dezember 2002

Der Präsident: Yves Christen Der Protokollführer: Christophe Thomann

Der Präsident: Gian-Reto Plattner Der Sekretär: Christoph Lanz

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Im BBl nicht veröffentlicht.

2002-2706