Einleitung des Prüfungsverfahrens im Zusammenschlussvorhaben Coop/Waro (Art. 32 und 33 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, KG)

Am 6. Januar 2003 hat die Wettbewerbskommission die vollständige Meldung über das obengenannte Zusammenschlussvorhaben erhalten. Danach beabsichtigt die Coop Genossenschaft mit Sitz in Basel, mittels Kapitalbeteiligung die Kontrolle über die Aktiengesellschaft Waro mit Sitz in Spreitenbach (AG) zu erlangen.

Coop ist die zweitgrösste Detailhandelsunternehmung in der Schweiz. Ihre Aktivitäten umfassen die Bereiche Food, Non-Food sowie Dienstleistungen. Mit zahlreichen Verkaufspunkten ist Coop in der gesamten Schweiz tätig.

Waro ist ebenfalls im Detailhandel aktiv. Die Tätigkeiten von Waro umfassen vor allem den Verkauf von Nahrungsmitteln, Hygiene-, Kosmetikprodukten. Waro gehört zur Denner Gruppe.

Gegenstand der Prüfung sind einerseits die Beschaffungsmärkte, auf denen sich die Detailhändler im Kontakt mit ihren Lieferanten befinden (vorgelagerte Märkte) und andererseits die Absatzmärkte, auf denen sich die Detailhändler im Kontakt mit ihren Endkonsumenten befinden (nachgelagerte Märkte).

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen müssen in schriftlicher Form erfolgen und spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung beim Sekretariat der Wettbewerbskommission eintreffen. Sie können dem Sekretariat per Telefax (031 322 20 53) oder auf dem Postweg, unter Angabe des im Titel genannten Zusammenschlussvorhabens, an folgende Adresse übermittelt werden: Sekretariat der Wettbewerbskommission Effingerstrasse 27 3003 Bern Gemäss Artikel 43 KG haben nur die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen Parteirechte.

18. Februar 2003

Wettbewerbskommission: Sekretariat

2003-0292

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