Radio und Fernsehen Öffentliche Ausschreibung für die Erteilung einer Lokalradiokonzession im Versorgungsgebiet Region Stadt Zürich vom 27. Mai 2003

1. Gegenstand Gegenstand der vorliegenden öffentlichen Ausschreibung ist die Konzession für die Veranstaltung und drahtlose terrestrische Verbreitung eines lokalen Radioprogramms für Jugendliche in der Stadt Zürich.

2. Definition und technische Bedienung des Versorgungsgebietes Der Bundesrat hat das Versorgungsgebiet in den Weisungen für die UKWSendernetzplanung (Änderung vom 18. Dezember 2002) festgelegt (vgl. Anhang).

3. Zielgruppe Das Programm muss sich in erster Linie an die Jugend in der Altersgruppe der 15­24jährigen richten. Das Einhalten dieser Vorgabe soll einer objektiven Kontrolle standhalten können. Nach Absprache mit dem künftigen Konzessionär werden in der Konzession Vorgaben über den Mindestanteil des in der Zielgruppe zu erreichenden Publikums festgelegt. Als Kontrollmassstab dienen die periodischen Ergebnisse des elektronischen Messsystems Radiocontrol.

4. Bewerbung Interessenten fassen ihre Bewerbung nach der Wegleitung ab, welche beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM, Zukunftstrasse 44, Postfach, 2501 Biel) oder ab Internet (www.bakom.ch) bezogen werden kann. Sie haben insbesondere darzulegen, dass sie die allgemeinen und die besonderen Konzessionsvoraussetzungen nach Artikel 11 bzw. Artikel 21 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG; SR 784.40) erfüllen. Namentlich müssen sie glaubhaft darlegen, dass sie sowohl die Investitionen als auch den Betrieb während der Konzessionsdauer finanzieren können.

Angesichts des besonderen Profils des Programms sind die Bewerber eingeladen vorzuschlagen, wie sie folgende Programmleistungen zu erbringen beabsichtigen: ­

Musikprofil: Wie wird die Jugendnähe des Musikprofils sichergestellt?

­

Nachrichten: Wie kommt der Bewerber seiner Verpflichtung nach, periodisch über das internationale, nationale und lokale Geschehen zu berichten?

­

Kultur: Wie wird die Berichterstattung über kulturelle Ereignisse im Bereich der Jugendkultur, namentlich der lokalen Jugendszene, organisiert?

­

Serviceleistungen (z.B. Ratgebersendungen): Welche Leistungen werden erbracht?

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Ferner sind die Bewerber eingeladen, Vorschläge für strukturelle und personelle Vorkehren zu unterbreiten, um die Jugendnähe ihres Programms und das Erbringen der versprochenen Programmleistungen zu sichern. Vorstellbar sind etwa: ­

Altersbeschränkungen für die Programmschaffenden;

­

die organisatorische Abkoppelung von Programmschaffenden und Trägerschaft: Als Konzessionärin würde die Gesellschaft für die betriebliche Kontinuität des Projekts sorgen, während die Programmschaffenden unter einem entsprechenden Redaktionsstatut für die inhaltlichen Belange und die Jugendnähe des Angebots verantwortlich wären;

­

der Einbezug der Jugendlichen und deren Organisationen durch die Aufnahme entsprechender Programmgefässe;

­

eine unabhängige Programmkommission, welche der Öffentlichkeit und dem BAKOM über das Programmschaffen berichten würde.

5. Leistungsauftrag Die Vorgaben hinsichtlich der Programmleistungen, der strukturellen und personellen Vorkehren sowie der Mindestquote des innerhalb der definierten Zielgruppe zu erreichenden Publikums (vgl. Ziff. 3 und 4 hiervor) werden ­ unter Berücksichtigung der unterbreiteten Vorschläge ­ in der Konzession festgelegt.

6. Konzessionsdauer Die Konzession wird bis zu zehn Jahren erteilt. Erreicht der Konzessionär die festgelegten Ziele im Sinne von Ziffer 5 hiervor nicht, kann die Konzession vor Ablauf der Konzessionsdauer entzogen und neu ausgeschrieben werden. Die Einzelheiten werden in der Konzession geregelt.

7. Bewerbungsfrist Die Bewerbungen sind bis spätestens Mittwoch, 27. August 2003 beim BAKOM einzureichen (Datum des Poststempels).

8. Verfahren Das BAKOM instruiert das Verfahren. Es wird jeden Bewerber zu einem Hearing einladen. Kanton und Stadt Zürich, die SRG SSR idée suisse, sowie die Berufs- und Interessenverbände des Rundfunks, der Presse und der Werbewirtschaft und die betroffenen Veranstalter werden zu den Bewerbungen angehört. In diesem Rahmen werden die Gesuchsunterlagen auch den Mitbewerbern zur Stellungnahme unterbreitet. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird den Konzessionsentscheid fällen.

27. Mai 2003

Bundesamt für Kommunikation

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34. Region Stadt Zürich 1. Vorgaben des Bundesrates vom 18. Dezember 2002: Anzahl Veranstalter:

1 Jugendradio

Versorgungsgebiet:

Zone A1

Stadt Zürich

2. Sendestandort und Empfangsgebiet des Senders Versorgte Einwohner:2

ca. 478 000

Sendestandort

Anzahl Einwohner

Empfangsgebiet

Zürichberg

ca. 478 000

Zürich ­ Oerlikon ­ Dänikon ­ Regensdorf ­ Spreitenbach ­ Widen ­ Schlieren ­ Stallikon ­ Albis ­ Adliswil ­ Horgen ­ Erlenbach ­ Küsnachterberg ­ Küsnacht ­ Zumikon ­ Schwammendingen - Oerlikon

3. Investitionen für den Sendestandort: Sendestandort

Investitionen3

Bemerkungen

Zürichberg

Fr. 80 000.­

Swisscom-Standort

4. Sendernetzplan Sendestandort

Koordinaten

Zürichberg

685280/248960 668

1 2 3 4 5

Standorthöhe [m]

Betriebsart

Abgestrahlte Leistung [Watt]4

Hauptstrahlrichtungen

Frequenz [MHz]5

Stereo

400

210°/280° ­

Zone: Kernzone mit signifikantem Hörerpotential innerhalb eines lokalen oder regionalen Versorgungsgebietes im Sinne von Artikel 22 RTVG.

Versorgte Einwohner x 0,85 = potentielle Hörer ab 15 Jahren im Versorgungsgebiet.

Es handelt sich um einen Richtwert für eine Standardausrüstung.

Effektiv abgestrahlte Leistung (ERP).

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation behält sich vor, nach Ankündigung Frequenzwechsel durchzuführen.

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