Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 5587 Widersprechende/r Mövenpick Holding, 8002 Zürich, CH-Marke Nr. 489 209 «DELICIEL0187 gegen Widerspruchsgegner/in WIBERG Besitz GmbH, A-5020 Salzburg, IR-Marke Nr. 767 190 «DELIWELL» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. April 2003 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5587 wird abgewiesen.

3.

Die provisorische Schutzverweigerung gegen die internationale Marke Nr. 767 190 «DELIWELL» wird zurückgezogen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

30. April 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

3406

2003-0963