Bundesbeschluss
Entwurf
über die Vereinbarung in Form eines Notenaustauschs mit dem Fürstentum Liechtenstein zur Regelung der Beteilung Liechtensteins an Markt- und Preisstützungsmassnahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 3. September 20032 über zolltarifarische Massnahmen im 1. Halbjahr 2003 enthaltene Botschaft, beschliesst:
Art. 1 1
Die Vereinbarung in Form eines Notenaustauschs vom 31. Januar 2003 mit dem Fürstentum Liechtenstein zur Regelung der Beteiligung Liechtensteins an Marktund Preisstützungsmassnahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik wird genehmigt.
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Der Bundesrat wird ermächtigt, die Vereinbarung zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
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SR 101 BBl 2003 6284
2003-1349
6299
Notenaustauschs mit dem Fürstentum Liechtenstein. BB
6300