Richtplan des Kantons Zug Genehmigung der Anpassungen 2002 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 17. Juni 2003 folgenden Beschluss gefasst: Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung vom 6. Juni 2003 werden die Anpassungen 2002 des Richtplans Kanton Zug genehmigt.

Im Rahmen der weiteren Arbeitsschritte sind die im Prüfungsbericht unter Ziff. 3 festgehaltenen Hinweise zu berücksichtigen.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumplanung des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug, Telefon 041 728 54 80

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Bundesamt für Raumentwicklung, Kochergasse 10, 3003 Bern, Telefon 031 322 40 58

8. Juli 2003

2003-1403

Bundesamt für Raumentwicklung

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