Bundesbeschluss I über die eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2002 vom 10. Juni 2003
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. März 20032 beschliesst:
Art. 1 Die eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2002, abschliessend mit
einem Einnahmenüberschuss in der Finanzrechnung von 385 815 138 Franken
einem Aufwandüberschuss in der Erfolgsrechnung von 3 607 811 114 Franken und
einem Fehlbetrag in der Bilanz von 79 662 659 756 Franken
wird genehmigt.
Art. 2 Die Rechnung der Pensions- und Einlegerkasse für das Jahr 2002, abschliessend mit:
einem Ausgabenüberschuss in der Finanzrechnung von 6 722 660 622 Franken,
einem Aufwandüberschuss in der Betriebsrechnung für die Pensionskasse von 3 424 790 967 Franken,
einem Aufwandüberschuss in der Betriebsrechnung für die Einlegerkasse von 3 506 502 Franken und
einem Eigenkapital in der Bilanz von 28 518 398 848 Franken
wird genehmigt.
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SR 101 Im BBl nicht veröffentlicht
2003-1295
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Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2002. BB
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 3. Juni 2003
Nationalrat 10. Juni 2003
Der Präsident: Gian-Reto Plattner Der Sekretär: Christoph Lanz
Der Präsident: Yves Christen Der Protokollführer: Christophe Thomann
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