Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Schweizerische Arbeitgeberverband, die Schweizerische Gesellschaft für Organisation und Management SGO, der Kaufmännische Verband Schweiz und der Schweizerische Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik SWICO haben, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), die folgenden Reglementsentwürfe eingereicht: Reglement über die höhere Fachprüfung für Organisatoren/Organisatorinnen. Das Reglement vom 12. Juni 1995 wird aufgehoben.

Reglement über die Berufsprüfung für Organisatoren/Organisatorinnen. Das Reglement vom 12. Juni 1995 wird aufgehoben.

Interessenten können diese Entwürfe bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

30. September 2003

2003-1984

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

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