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Bundesblatt

Bern, den 22. Mi 1974

126. Jahrgang Band II

Nr. 29 Erscheint wöchentlich. Preis : Inland Fr. 68.- im Jahr, Fr. 38.- im Halbjahr, Ausland Fr. 82.im Jahr, zuzüglich Nachnahme- und Postzustellungsgebuhr. Inseratenverwaltung: Permedia, Publicitas-Zentraldienst für Periodika, Hirschmattstrasse 36, 6002 Luzern, Tel. 041/23 66 66

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Bekanntmachungen der Departemente und Abteilungen

Verfügung über Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der Nationalstrasse N13 (Vom 4. Juli 1974) Das Eidgenössische Departement des Innern, gestützt auf Artikel 84, Absatz 2 der Verordnung vom 31. Mai 1963 » über die Strassensignalisation, verfügt: Art. l

Auf der Nationalstrasse N 13 zwischen Thusis und Mesocco werden folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen eingeführt : km/h

- Thusis-Wegerhaustunnel Südportal, beide Richtungen Ausnahmen: Tunnel Rongellen l Südportal-Thusis, Fahrtrichtung Süd-Nord Linkskurve Südportal Tunnel Rongellen 2, Fahrtrichtung Süd-Nord Bargiastunnel, beide Richtungen - Bärenburgtunnel Nordportal-Traversatunnel Südportal, beide Richtungen - Kurve bei der Rütibrücke, Fahrtrichtung Süd-Nord - Wyberstutz, Fahrtrichtung Süd-Nord - Anschluss Hinterrhein-San Bernardinotunnel Südportal, beide Richtungen

80 60 60 60 80 60 80 80

D SR 741.21 1974-472 Bundesblatt. 126 Jahrg. Bd II

10

226 km/h

- Geitunnel NordportaKBruseitunnel Südportal/Rastplatz Ghiffa, beide Richtungen - Crestatunnel-Gordatunnel, Fahrtrichtung Nord-Süd - Gordatunnel, Fahrtrichtung Nord-Süd - Gordatunnel Südportal-Crestatunnel, Fahrtrichtung Süd-Nord . . . .

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Art. 2 Gegen diese Verfügung kann nach Artikel 72 Buchstabe a des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 19681} über das Verwaltungsverfahren beim Bundesrat Beschwerde geführt werden.

Art. 3 Diese Verfügung tritt in Kraft, sobald die entsprechenden Signale aufgestellt sind.

Bem, den 4. Mi 1974 Eidgenössisches Departement des Innern : Hürlimann 3721

» SR 172.021

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Generalbevollmächtigter Das Eidgenössische Justiz- und Polizcidepartement hat am 5. Juli 1974 der Ernennung des Herrn Johann Jakob Hagedorn, Kreuzstrasse 41, KilchbergZürich, zum Generalbevollmächtigten für die Schweiz der Erste Allgemeice Vcisicherungs-Aktiengesellschaft, Wien, seine Zustimmung erteilt. Herr Johann Jakob Hagedorn ist der Nachfolger \on Herrn Prof. Dr. Heinrich Jecklin, dessen Vollmacht nunmehr erloschen ist (Art. 47 der Verordnung vom 11. September 1931 über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmungen).

Bern, den 10. Juli 1974 Eidgenössisches Versicherungsamt

Ermächtigung zum Betrieb einer Versicherung Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat mit Verfügung vom 5. Juli 1974 die Bemer Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft, in Bern, zum Betrieb der Maschinenversicherung ermächtigt.

Bern, den 22. Juli 1974 Eidgenössisches Versicherungsamt

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Zulassung von Elektrizitats-Verbrauchsmessersystemen zur amtlichen Priifung Aufgrund des Artikels 25 des Bundesgesetzes vom 24. Jutii 1909 iiber Mass und Gewicht und nach Artikel 16 der Vollziehungsverordnung vom 23. Juni 1933 betreffend die amtliche Priifung von Elektrizitatsverbrauchsmessern hat die Eidgenossische Mass- und Gewichtskommission die nachstehenden Verbrauchsmessersysteme zur amtlichen Priifung zugelassen und ihnen die folgenden Systemzeichen erteilt.

Fabrikant:

Siemens AG., Niirnberg Vertreten durch: Siemens-Albis AG, Zurich

Zusatz zu

Induktions-Wirkverbrauchszahler mit 3 messenden Systemen fur Drehstrom-Vierleiteranlagen.

7CA44..

Typen: Nennspannungen: 3 x 127/220V ... 3 x 220/380V Nennstrome (Grenzstrome) Type 7 CA44 31/7CA44 32 10(30)A...20(60)A Type7CA4441/7CA4442 10(40)A... 15(60)A Type 7 CA44 61/7CA44 62 10(60)A Nennfrequenz: 50 Hz Priifspannung: 2000V

Fabrikant:

Siemens AG, Niirnberg Vertreten durch: Siemens-Albis AG, Zurich

Zusatz zu

Induktions-Wirkverbrauchszahler mit 2 messenden Systemen fur Drehstrom-Dreileiteranlagen 7BA45...

Typen: Nennspannungen: 3 x 220V. . 3 x 380V Nennstrome (Grenzstrome) Type 7BA4541/7BA45 42 10(40)A... 15(60)A Nennfrequenz: 50 Hz Priifspannung: 2000V

1974-443

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Fabrikanl:

Siemens AG, Nurnberg Vertreten durch: Siemens-Albis AG, Zurich Induktions-Wirkverbrauchs-Messwandlerzahler mit 3 messenden Systemen fur Drehstrom-Vierleiteranlagen.

Typen: 7CA44 Nennspannungen: 3 x 58 100V ... 3 x 220/380V Nennstrome (Grenzstrome) Type 7CA44 41/7CA4442 0,3/ 1,2A ... 2,5/lOA Type 7CA44 61/7CA44 62 0.2 1,2A ... 1/6A Nennfrequenz: 50 Hz Priifspannung: 2000V

Wabern, den 27. Juni 1974 Der President der Eidgenossischen Mass- imd Gewichtskommission: R. Zwicky

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Das Eidgenössische Amt für Verkehr veröffentlicht: Nachtrag (Stand l. Juli 1973) zum Verzeichnis vom April 1970 der Luftseilbahnen, Aufzüge und Skiliftanlagen für die Personenbeförderung

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Matenalzentrale, 3000 Bern Preis Fr. 2.--

Handbuch der Schweizerischen Bundesversammlung Enthält die Bundesverfassung, die Erlasse über die politischen Rechte, das Geschäftsverkehrsgesetz, die Ratsreglejnente usw.

Stand I.Juli 1972 Deutsch oder französisch Preis Fr. 10 -- Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern.

Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht :

Textausgabe der kantonalen Gesetze über Familienzulagen 15. Nachtrag Stand l. April 1974

Preis Fr. 7.80

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern

Eidgenössisches Enteignungsgesetz und seine Ausführungsbestimmungen (Stand I.Juli 1972) Diese Broschüre kann bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, zum Preis von Fr. 4.- bezogen werden.

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Die Arbeitsgruppe Perspektivstudien (Oberleitung: Prof. Dr. F. Kneschaurek), die bereits 7 Teilberichte im Gesamtumfang von mehr als 1000 Druckseiten herausgegeben hat. veröffentlicht ihren Schlussbericht.

Entwicklungsperspektiven und Probleme der schweizerischen Volkswirtschaft Zusammenfassung der im Auftrag des Schweizerischen Bundesrates erstellten Perspekthstudien über die Entwicklung der schweizerischen Volkswirtschaft bis zum Jahre 2000, Bern 1974

130 Seiten

Fr. 14.--

Der Schlussbericht fasst die Ergebnisse der 1968 begonnenen Arbeiten zusammen. Der Bericht ist folgendermassen aufgebaut: Einer kurzen Skizze der bisherigen Entwicklung folgt eine Auflistung der wesentlichsten Trends und Sachverhalte, welche nach Ansicht der Arbeitsgruppe die zukünftige Entwicklung der untersuchten Grossen bestimmen werden. Die Entwicklungsperspektiven bauen auf diese Trends und Sachverhalte auf. Aus ihren Ergebnissen werden die langfristigen Probleme unserer Volkswirtschaft abgeleitet. Die Studien umfassen 19 Problemkreise. Es sind diese: 1. Die Behauptung der Schweiz in der Staatenwelt. 2. Das gesellschaftliche Problem. 3. Die Behauptung der Schweiz in der Weltwirtschaft.

4. Das Umweltproblem. 5. Das Währungsproblem. 6 Das Bevölkerungsproblem.

7. Das Raumproblem. 8. Gesamtwirtschaftliche Entwicklungsprobleme. 9. Das Arbeitsmarktproblem. 10. Das Kapitalmarktproblem. 11. Das Inflationsproblem.

12. Das strukturelle Anpassungsproblem. 13. Das Konzentrationsproblem. 14. Das Agrarproblem. 15. Das Energieproblem. 16. Das Verkehrsproblem. 17. Der Wohnungsbau und seine Entwicklungsprobleme. 18. Die Probleme des Bildungswesens.

19. Das Infrastrukturproblem.

Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3003 Bern.

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Abonnement des Bundesblattes Der Abonnementspreis für das Bundesblatt beträgt 68 Franken im Jahr und 38 Franken im Halbjahr, die portofreie Zusendung im ganzen Gebiet der Schweiz Inbegriff en. Das Abonnement beginnt am l. Januar bzw. am l. Juli.

Im Bundesblatt werden namentlich veröffentlicht : die Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung samt den Gesetzes- und Beschlussentwürfen, Referendumsvorlagen, Kreisschreiben des Bundesrates, Bekanntmachungen des Bundesrates, der Departemente und anderer Amtsstellen des Bundes, Wettbewerbsausschreibungen usw.

Dem Bundesblatt werden beigegeben: die einzelnen Nummern der Sammlung der eidgenössischen Gesetze (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.), die Übersicht über die Verhandlungen der eidgenössischen Räte sowie der Stellenanzeiger der allgemeinen Bundesverwaltung.

Abonnemente des Bundesblattes, der Gesetzsammlung oder des Stellenanzeigers allein können für ein ganzes oder ein halbes Jahr direkt bei der Buchdrukkerei Stampili + Cie AG, 3001 Bern (Postcheckkonto 30-169), bestellt werden.

Die bisherigen Abonnenten, welche die erste Nummer des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für diesen Jahrgang als Abonnenten betrachtet.

Der Abonnementspreis für die Sammlung der eidgenössischen Gesetze allein beträgt 35 Franken im Jahr und 20 Franken im Halbjahr. Das Abonnement beginnt am 1. Januar bzw. am 1. Juli.

Der Abonnementspreis für den Stellenanzeiger der Bundesverwaltung beträgt 10 Franken im Jahr und 6 Franken im Halbjahr.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes und der Gesetzsammlung können, solange Vorrat, bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, bezogen werden.

Allfällige Beanstandungen über den Versand des Bundesblattes sind in erster Linie bei den betreffenden Postbüros, in zweiter Linie bei der Buchdruckerei Stämpfli + Cie AG, 3001 Bern, und nur ausnahmsweise bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern, anzubringen.

Bern, den 1. Januar 1973 Bundeskanzlei

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Jahr

1974

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

29

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.06.1974

Date Data Seite

225-232

Page Pagina Ref. No

10 046 116

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