Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Übersetzstelle Frauenfeld, Anpassungen der Zufahrtsstrasse und des Installationsplatzes zur Übersetzstelle vom 24. April 2003

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Betriebe des Heeres (BABHE), Sektion Bauten vom 14. Januar 2003 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Anpassung der Zufahrtsstrasse und des Installationsplates zur Übersetzstelle Frauenfeld, unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Stadtverwaltung Frauenfeld, Hochbauamt, Schlossmühlestrasse 7, 8500 Frauenfeld, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

13. Mai 2003

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2003-0890