Berichtigung

Verfügungen des BAG über die Klassierung von Stoffen Giftliste 1 (Verzeichnis der giftigen Stoffe) Bundesblatt Nr. 4 vom 4. Februar 2003 (S. 495­497)

Aufgrund eines redaktionellen Versehens wurde den im Bundesblatt Nr. 4 vom 4. Februar 2003, S. 495, publizierten Verfügungen des BAG über die Klassierung von Stoffen in der deutschen und in der italienischen Fassung irrtümlicherweise die aufschiebende Wirkung gestützt auf Artikel 55 Absatz 2 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren entzogen.

Bei diesen Verfügungen gilt demnach die aufschiebende Wirkung.

18. Februar 2003

2003-0305

Bundesamt für Gesundheit

1129