Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Bundeskanzlei Neuregelung des Vernehmlassungsverfahrens des Bundes (Teilrevision RVOG) Die rechtliche Regelung des Vernehmlassungsverfahrens des Bundes ist an die geltende Bundesverfassung anzupassen. Die erforderliche Neuregelung erfolgt in einem ersten Schritt im Rahmen einer Teilrevision des bestehenden Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG). In einem nächsten Schritt wird die bestehende Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren aus dem Jahr 1991 total revidiert.

Vernehmlassungsfrist: 30. April 2003 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Recht, Marktgasse 52, 3003 Bern, Telefon 031 323 05 58, Fax 031 311 88 95, www.admin.ch/ch/d/bk/recht/index.html

Eidgenössisches Departement des Innern Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister Ziel der Vorlage ist es, die Harmonisierung der Einwohnerregister in den Kantonen und Gemeinden verbindlich zu regeln und diese Register wie auch die grossen Personenregister des Bundes für die zukünftigen bevölkerungsstatistischen Erhebungen zu nutzen.

Vernehmlassungsfrist: 30. April 2003 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Statistik, Espace de l'Europe 10, 2010 Neuchâtel, Telefon 032 713 67 10, www.statistik.admin.ch

4. Februar 2003

2003-0187

Bundeskanzlei

493