Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 5728 Widersprechende Migros-Genossenschafts-Bund, Limmatplatz 152, CH-8031 Zürich, CH-Marke Nr. 415 060 MIGROS gegen Widerspruchsgegnerin Amato Oronzo Antonio Maria, Via Terlizzi, 13, I-70056 Molfetta (BA), IR-Marke Nr. 771 604 Migro (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 16. September 2003 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5728 wird teilweise gutgeheissen.

3.

Der IR-Marke Nr. 771 604 «Migro» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz für die Dienstleistungen der Klassen 39 und 42 definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die Hälfte der Widerspruchsgebühr, nämlich 400 Franken, zu bezahlen.

6.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

7.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich und der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

16. September 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

6386

2003-1969