Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Herisau-Gossau, Zeughaus Ramsen, Ausbildungsanlagen für die Mech Inf, 1. Etappe (VOMA) vom 10. Dezember 2003

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten vom 17. Juli 2003 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Sanierung der Ausbildungsanlage für die Mech Inf, 1. Etappe (VOMA) auf dem Waffenplatz Herisau-Gossau, Zeughaus Ramsen unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Herisau, Poststr. 6, 9100 Herisau, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

22. Dezember 2003

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2003-2687

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