Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 5370 Widersprechende TELEFONAKTIEBOLAGET LM ERICSSON, S-126 25 Stockholm, CH-Marke Nr. 472 789 «ERICSSON» gegen Widerspruchsgegner Charilaos Markatatos, F-75017 Paris, IR-Marke Nr. 759 615 «Eriqson» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 22. Januar 2003 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5370 wird gutgeheissen.

3.

Der IR-Marke Nr. 759 615 wird der Schutz für die Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Der Widerspruchsgegner hat der Widersprechende eine Entschädigung von 1800 Franken (inkl. 800 Fr. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich und dem Widerspruchsgegner durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

22. Januar 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2003-0169

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