Bundesbeschluss

Entwurf

betreffend die Änderung von Artikel 1 vom 21. Dezember 2001 des Übereinkommens vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. April 20032, beschliesst:

Art. 1 1

Die Änderung von Artikel 1 vom 21. Dezember 2001 des Übereinkommens vom 10. Oktober 19803 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, die Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens anzunehmen.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

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SR 101 BBl 2003 3575 SR 0.515.091

2003-0565

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