Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG)

Es wird Othmar Hofstetter, 69 Valentine Crescent, Sheffield S5 Onx, Grossbritannien mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 23. April 2003 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 19. September 2002 gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich folgendes Urteil gefällt hat: Das Eidg. Versicherungsgericht erkennt: 1.

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen stehen bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

6. Mai 2003

i.A. des Präsidenten des Eidgenössischen Versicherungsgerichts: Der Kanzleidirektor

2003-0892

3345

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Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht:

Kantonale Gesetze über Familienzulagen Textausgabe vom 1. April 1987

Die Sammlung ist in einem Ringordner mit Griffregister enthalten und umfasst eine Übersicht über die Grundzüge der kantonalen Familienzulagenordnungen mit den Ansätzen aller Zulagen sowie den Wortlaut aller kantonalen Erlasse über Familienzulagen.

Die Gesetzesänderungen werden den Bezügern des Hauptwerkes durch jährliche Nachträge automatisch zugestellt.

Zweisprachig deutsch/französisch, Bestellnummer 318.801 df Preis der Gesamtausgabe: Fr. 95.15 (inkl. MWST) Die Nachträge 1­12 sind im Stammwerk integriert.

Seither erschienene Nachträge: ­ Nachtrag 13, Stand 1. April 1995, Fr. 16.45 ­ Nachtrag 14, Stand 1. April 1996, Fr. 9.30 ­ Nachtrag 15, Stand 1. Juli 1997, Fr. 18.40 ­ Nachtrag 16, Stand 1. Juli 1997, Fr. 17.20

Bestell-Nr.

318.801.13 df 318.801.14 df 318.801.15 df 318.801.16 df

Bestellungen sind schriftlich an das Bundesamt für Bauten und Logistik, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern, zu richten.

Eine Übersicht der kantonalen Familienzulagen mit den aktuellen Ansätzen können auch auf dem Internet eingesehen werden: http://www.bsv.admin.ch/statistik/details/d/svs/fz_7_2_tabelle.pdf [13] 3346