03.003 Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2002 sowie Botschaften zu Wirtschaftsvereinbarungen vom 15. Januar 2003

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, gestützt auf Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über aussenwirtschaftliche Massnahmen (SR 946.201; «Gesetz») beehren wir uns, Ihnen Bericht zu erstatten.

Wir beantragen Ihnen, von diesem Bericht samt seinen Beilagen (Ziff. 9.1.1 und 9.1.2) Kenntnis zu nehmen (Art. 10 Abs. 1 des Gesetzes) und dem Bundesbeschluss über die Genehmigung von aussenwirtschaftlichen Massnahmen (Ziff. 9.2.1) zuzustimmen (Art. 10 Abs. 2 des Gesetzes).

Gleichzeitig unterbreiten wir Ihnen gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 bzw. Absatz 3 des Gesetzes sechs Botschaften über internationale Wirtschaftsvereinbarungen. Wir beantragen Ihnen, den Entwurf zum Bundesbeschluss über Änderungen von Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Drittstaaten (Ziff. 9.2.2 samt Anhängen) sowie die Entwürfe zu den Bundesbeschlüssen zu folgenden Abkommen zu genehmigen: ­

Rückversicherungsverträge auf dem Gebiet der Exportrisikogarantie zwischen der Schweiz und Spanien sowie zwischen der Schweiz und Italien (Ziff. 9.2.3 samt Anhängen);

­

Internationales Kakao-Übereinkommen von 2001 (Ziff. 9.2.4 samt Anhang);

­

Übereinkommen zur Gründung der Agentur für Internationale Handelsinformation und ­kooperation als zwischenstaatliche Organisation (Ziff. 9.2.5 samt Anhang);

­

Übereinkommen zur Errichtung des Beratungszentrums für WTO-Recht (Ziff. 9.2.6 samt Anhang);

­

Abkommen zur Errichtung der Internationalen Weinorganisation (Organisation internationale de la vigne et du vin) (Ziff. 9.2.7 samt Anhang).

826

2002-2576

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

15. Januar 2003

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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Übersicht Das Einleitungskapitel des Berichts (Ziff. 1) zeigt auf, dass die aussenwirtschaftliche Verflechtung für den Wohlstand in der Schweiz zentral ist; die Wirtschaftspolitik soll noch stärker als bisher auf einen verschärften Wettbewerb sowohl von aussen als auch im Innern ausgerichtet werden.

Der Bericht gibt des Weitern einen Überblick über die Wirtschaftslage (Ziff. 2) sowie über die Aussenwirtschaftstätigkeiten des Jahres 2002 auf multilateraler, bilateraler und autonomer Ebene (Ziff. 3­8 und Beilage Ziff. 9.1). Ferner sind dem Bericht der Bundesbeschluss über die Genehmigung von aussenwirtschaftlichen Massnahmen (Beilage Ziff. 9.2.1) sowie sechs Botschaften zu internationalen Wirtschaftsvereinbarungen (Beilagen Ziff. 9.2.2­9.2.7) beigefügt.

Überblick über die Wirtschaftslage Der Gang der Schweizer Wirtschaft wurde im Jahr 2002 vom weltweiten Konjunkturabschwung nachhaltig getroffen.

Der Jahresbeginn stand noch im Zeichen einer Erholung der Weltwirtschaft, die ausgehend von den USA den Welthandel stimulierte. Nach dem 1. Quartal machte sich eine zunehmende Verunsicherung über Stärke und Dauerhaftigkeit des Aufschwungs breit. Dieser geriet ins Stocken, die Lage an den Finanzmärkten verschlechterte sich und die Aktienmärkte brachen weltweit synchron ein. Im Herbst wurde klar, dass sich der globale Wiederaufschwung weiter in das Jahr 2003 hinein verzögert.

Der Aufschwung wird 2003 an Fahrt gewinnen. Ausgehend von einer Wiedererstarkung der Unternehmensinvestitionen in den USA wird er im Laufe des Jahres zunehmend auf Europa übergreifen und auch dort die einstweilen noch stark exportgetragene Konjunktur auf eine breitere Basis stellen. Trotz der Beschleunigung im Jahresverlauf dürfte das wirtschaftliche Wachstum im OECD-Raum mit 2,2 Prozent im Jahresmittel 2003 noch sehr moderat bleiben. Erst 2004 werden die Volkswirtschaften der westlichen Industriestaaten voraussichtlich auf einen Wachstumspfad von rund 3 Prozent einschwenken. Eine insgesamt stärkere, aber sehr uneinheitliche Entwicklung ist in den übrigen weltwirtschaftlichen Regionen zu erwarten. Die Unsicherheit über den weiteren Gang der Weltwirtschaft bleibt erheblich. Für eine möglicherweise ungünstigere Entwicklung sprechen u.a. geopolitische Gefahren, die hohe Abhängigkeit der globalen Erholung von der USKonjunktur oder die
Möglichkeit weiterer Schocks an den Finanzmärkten.

Der ausbleibende Schwung der Weltwirtschaft und der feste Frankenkurs bremsten die Konjunktur in der Schweiz. Mit der Investitionsgüterindustrie, den Finanzdienstleistern und dem Tourismus hatten gleich drei Bereiche, die in der Schweiz von überdurchschnittlicher gesamtwirtschaftlicher Bedeutung sind, in besonderem Masse unter dem weltwirtschaftlichen Rückschlag zu leiden. Zwar zog die Wirtschaft im 2. Quartal wieder etwas an. Nach kurzer Erholung erneut nachlassende aussenwirtschaftliche Impulse und ein Einbruch der Ausrüstungsinvestitionen bremsten den Konjunkturzug jedoch wieder ab. Zudem büsste der private Konsum als

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einzige verbliebene Stütze von Bedeutung zunehmend an Fahrt ein. Für das Jahr 2002 insgesamt muss mit einem stagnierenden BIP gerechnet werden.

Für das Jahr 2003 darf auch in der Schweiz von einer leichten Besserung ausgegangen werden, die im Jahresverlauf etwas an Intensität gewinnen wird ­ dies unter der Voraussetzung, dass sich vor allem die Konjunktur in der EU im erwarteten Ausmass erholt und der reale Franken keine weitere substanzielle Festigung erfährt. Mit rund 1 Prozent wird das Wachstum im internationalen Vergleich jedoch erneut unterdurchschnittlich ausfallen. Zum einen werden wichtigste Abnehmerländer, wie namentlich Deutschland und Italien, weiter zu den Nachzüglern der internationalen Belebung zählen. Zum andern werden sich die Ausrüstungsinvestitionen in Europa anfänglich noch kaum nennenswert erholen. Eine Rückkehr zum Potenzialwachstum der Wirtschaft ist nicht vor 2004 zu erwarten.

Übersicht über die Aussenwirtschaftstätigkeiten 2002 Am 1. Juni sind die sieben sektoriellen Abkommen mit der EU von 1999 («Bilaterale I»), zusammen mit der revidierten EFTA-Konvention von 1960, in Kraft getreten.

Verhandlungen über zehn weitere bilaterale Abkommen mit der EU («Bilaterale II») sind im Gang.

Am 26. Juni ist zwischen den EFTA-Staaten und Singapur ein Freihandelsabkommen unterzeichnet worden; es handelt sich um das erste EFTA-Abkommen mit einem asiatischen Partner.

Nach der Lancierung einer neuen Welthandelsrunde im November 2001 in Doha sind in der WTO die negoziatorischen Strukturen festgelegt und die Verhandlungen zügig in Angriff genommen worden.

Zum Anlass der zehnjährigen Mitgliedschaft der Schweiz bei den Bretton-WoodsInstitutionen tagte im Mai die Jahreskonferenz des internationalen Parlamentariernetzwerks der Weltbank in Bern.

Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung standen im Mittelpunkt der Konferenz über Entwicklungsfinanzierung vom März in Monterrey sowie des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung vom Herbst in Johannesburg.

Die Schweiz hat ihre Unterstützungsmassnahmen zugunsten von Entwicklungs- und Transitionsländern in den Bereichen makroökonomische Hilfe, Investitionsförderung, Infrastrukturfinanzierung sowie Handels- und Umwelttechnologiekooperation weitergeführt.

Im Dezember unterzeichnete die Schweiz unter Ratifikationsvorbehalt das Internationale
Kakao-Übereinkommen von 2001.

Das bilaterale Wirtschaftsvertragsnetz wurde durch Investitionsschutzabkommen mit Bosnien und Herzegowina, mit Guatemala, Mosambik und Sudan ergänzt. Auf dem Gebiet der Exportrisikogarantie (ERG) wurde zwischen der Schweiz und Spanien sowie zwischen der Schweiz und Italien je ein Rückversicherungsvertrag abgeschlossen.

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Inhaltsverzeichnis Übersicht

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1 Aussenwirtschaftliche Verflechtung: Schlüssel zum Wohlstand 1.1 Internationaler Austausch als zentraler Wachstumsfaktor 1.2 Institutionen und Instrumente der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik 1.2.1 Bilaterale Aussenwirtschaftsbeziehungen 1.2.2 Multilaterale Aussenwirtschaftsbeziehungen 1.2.3 Beziehungen zur EU 1.2.4 Beziehungen zur EFTA und ihren Freihandelspartnern 1.2.5 Aussenwirtschaftliche Aspekte der Entwicklungszusammenarbeit 1.2.6 Exportförderung inkl. Instrumente im Dienste der KMU 1.3 Nationaler und internationaler Wettbewerb ergänzen sich 1.3.1 Die Importe als positive Herausforderung 1.3.2 Der Wettbewerb auf dem Binnenmarkt trägt zur internationalen Öffnung bei 1.3.3 Der internationale Faktoraustausch ist auch für den Binnenmarkt immer wichtiger 1.3.4 Binnenmarktreformen müssen die Auswirkungen auf den Aussenhandel berücksichtigen 1.4 Neuausrichtung der Regionalpolitik als Wegweiser zu einem wettbewerbsfähigeren Wirtschaftsstandort Schweiz

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2 Zur Wirtschaftslage 2.1 Verzögerte Erholung der internationalen Konjunktur 2.2 Vom weltwirtschaftlichen Rückschlag besonders stark betroffene Schweizer Wirtschaft 2.3 Nach langsamer Erholung im 2003 erst 2004 Rückkehr zu Wachstum im Einklang mit den längerfristigen Möglichkeiten der Wirtschaft

846 846

3 Europäische Wirtschaftsintegration 3.1 Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU 3.1.1 Beziehungen im Rahmen der geltenden Abkommen 3.1.1.1 Freihandelsabkommen (FHA) Schweiz-EG von 1972 3.1.1.2 Die sektoriellen Abkommen Schweiz-EG von 1999 3.1.2 Verhandlungen über weitere bilaterale Abkommen 3.2 Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) und andere europäische Freihandelsbeziehungen 3.2.1 EFTA-interne Beziehungen 3.2.2 Beziehungen der EFTA zu europäischen Drittstaaten und Mittelmeerländern 3.3 Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung und Technologie 3.3.1 Eureka 3.3.2 COST

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4 Multilaterale Wirtschaftszusammenarbeit 4.1 Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 4.1.1 Tagung des OECD-Rates auf Ministerebene 4.1.2 Schwerpunkte der analytischen Tätigkeiten 4.1.2.1 Schweizerische Wirtschaftspolitik 4.1.2.2 Entwicklungszusammenarbeit 4.1.2.3 Raumentwicklung und Regionalpolitik 4.1.2.4 Erziehungspolitik 4.1.2.5 Handelspolitik 4.1.3 Instrumente im Investitionsbereich 4.1.3.1 Multilaterale Investitionsregeln 4.1.3.2 Kodex für multinationale Unternehmen 4.1.3.3 Korruptionspraktiken 4.1.4 Instrumente in anderen Bereichen 4.1.4.1 Internationale Zusammenarbeit im Wettbewerbsbereich 4.1.4.2 OECD-Grundsätze der Corporate Governance 4.1.4.3 Unlauterer Steuerwettbewerb 4.2 Welthandelsorganisation (WTO) 4.2.1 Allgemeines 4.2.2 Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde 4.2.3 Andere Verhandlungen (Zugang zu Medikamenten) 4.2.4 Handel und Entwicklung 4.2.5 Streitbeilegungsfälle 4.2.6 Beitrittsverfahren 4.2.7 Verhältnis zu anderen Institutionen 4.3 Präferenzielle Abkommen mit Staaten ausserhalb Europas und des Mittelmeerraums 4.4 Vereinte Nationen 4.4.1 UNCTAD 4.4.2 UNIDO 4.4.3 Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 4.4.4 UNO-Wirtschaftskommission für Europa 4.4.5 Internationale Arbeitsorganisation (IAO) 4.5 Sektorale multilaterale Zusammenarbeit 4.5.1 Zusammenarbeit im Energiebereich 4.5.1.1 Internationale Energie-Agentur (IEA) 4.5.1.2 Energiecharta-Vertrag

867

5 Internationales Finanzsystem 5.1 Internationaler Währungsfonds 5.1.1 Lage der Weltwirtschaft und Turbulenzen auf den internationalen Finanzmärkten 5.1.2 Verstärkung des internationalen Finanzsystems und Reform des IWF 5.1.3 Finanzsektorüberprüfung (FSAP) der Schweiz durch den IWF 5.2 Die Zehnergruppe (G10)

887 887

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5.3 Internationale Aufsichtsgremien 5.3.1 Basler Ausschuss für Bankenaufsicht 5.3.2 Internationale Organisation der Effektenhandelsaufseher (IOSCO) 5.3.3 Internationale Vereinigung der Versicherungsaufseher (IAIS) 5.3.4 Joint Forum 5.3.5 Internationale Task Force zur Bekämpfung der Geldwäscherei (FATF)

890 890 890 891 891 892

6 Finanzhilfe 6.1 Multilaterale Finanzierungsinstitutionen 6.1.1 Weltbankgruppe 6.1.2 Regionale Entwicklungsbanken 6.1.2.1 Afrikanische Entwicklungsbank 6.1.2.2 Asiatische Entwicklungsbank 6.1.2.3 Interamerikanische Entwicklungsbank 6.1.3 Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) 6.2 Unterstützungsmassnahmen zugunsten von Entwicklungs- und Transitionsländern 6.2.1 Entwicklungsländer 6.2.1.1 Makroökonomische Hilfe: Budgethilfen und Entschuldungsmassnahmen 6.2.1.2 Investitionsförderung 6.2.1.3 Mischfinanzierungen und Ausgleichsfonds 6.2.1.4 Handels- und Umwelttechnologiekooperation 6.2.2 Mittel- und Osteuropa sowie die GUS 6.2.2.1 Finanzhilfe 6.2.2.2 Makroökonomische Hilfe 6.2.2.3 Investitionsförderung 6.2.2.4 Handels- und Umwelttechnologiekooperation

892 892 893 895 895 896 896 896

7 Bilaterale Beziehungen 7.1 Westeuropa 7.2 Mittel- und Osteuropa sowie die GUS 7.3 Südosteuropa 7.4 Nordamerika 7.5 Zentral- und Südamerika 7.6 Asien/Ozeanien 7.7 Mittlerer Osten 7.8 Afrika

903 903 904 905 906 907 909 910 911

8 Autonome Aussenwirtschaftspolitik 8.1 Exportkontroll- und Embargomassnahmen 8.1.1 Massnahmen zur Nichtweiterverbreitung von Gütern zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen und von konventionellen Waffen 8.1.1.1 Güterkontrollverordnung 8.1.1.2 Chemikalienkontrollverordnung

912 912

832

897 898 898 898 899 899 900 901 901 902 902

913 913 914

8.2 8.3

8.4 8.5 8.6

8.1.2 Embargomassnahmen 8.1.2.1 Embargomassnahmen der UNO 8.1.2.2 Embargomassnahmen der EU 8.1.3 Konfliktdiamanten Überwachung der Einfuhr bestimmter Industriegüter ERG, IRG, Exportfinanzierung, Umschuldung 8.3.1 Exportrisikogarantie 8.3.2 Investitionsrisikogarantie 8.3.3 Exportfinanzierung 8.3.4 Umschuldungen Exportförderung Standortförderung Tourismus

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Abkürzungsverzeichnis

924

9 Beilagen 9.1 Beilagen 9.1.1­9.1.2 (zur Kenntnisnahme) 9.1.1 Ergänzende Tabellen und Grafiken zur Wirtschaftslage 9.1.2 Bewilligungspflichtige Versandkontrollen in der Schweiz im Auftrag ausländischer Staaten 9.2 Beilagen 9.2.1­9.2.7 (zur Genehmigung) 9.2.1 Bundesbeschluss über die Genehmigung von aussenwirtschaftlichen Massnahmen (Entwurf) Verordnung über die Überwachung der Einfuhr bestimmter Industriegüter 9.2.2 Botschaft betreffend Änderungen von Abkommen der EFTAStaaten mit Drittstaaten Bundesbeschluss über Änderungen von Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Drittstaaten (Entwurf) Empfehlung 1/01 des Gemischten Ausschusses EFTA­Estland Beschluss 3/01 des Gemischten Ausschusses EFTA­Lettland Beschluss 3/01 des Gemischten Ausschusses EFTA­Litauen Beschluss 3/01 des Gemischten Ausschusses EFTA­Slowenien 9.2.3 Botschaft zu den Rückversicherungsverträgen auf dem Gebiet der Exportrisikogarantie zwischen der Schweiz und Spanien sowie zwischen der Schweiz und Italien Bundesbeschluss betreffend Rückversicherungsverträge auf dem Gebiet der Exportrisikogarantie zwischen der Schweiz und Spanien sowie zwischen der Schweiz und Italien (Entwurf) Vertrag über wechselseitige Rückversicherungsverpflichtungen zwischen der Geschäftsstelle für die Exportrisikogarantie, Kirchenweg 8, CH-8032 Zürich, Schweiz, (nachfolgend «ERG» genannt), handelnd für die Schweizerische Eidgenossenschaft und der Compañía Española de Seguros de Crédito a la Exportación, S.A. Cía de Seguros y Reaseguros, Velázquez 74 E-28001 Madrid, Spanien, (nachfolgend «CESCE» genannt), handelnd für den spanischen Staat

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960

965

966 833

9.2.4

9.2.5

9.2.6

9.2.7

834

Vertrag über wechselseitige Rückversicherungsverpflichtungen zwischen der Geschäftsstelle für die Exportrisikogarantie, Kirchenweg 8, CH-8032 Zürich, (nachfolgend «ERG» genannt), handelnd für die Schweizerische Eidgenossenschaft und dem Istituto per i Servizi Assicurativi del Commercio Estero, Piazza Poli 37/42, I-00187 Rom, (nachfolgend «SACE» genannt), eine durch das Legislativdekret Nr. 143 vom 31. März 1998, geltend in abgeänderter und ergänzter Fassung, errichtete Körperschaft des öffentlichen Rechts 987 Botschaft zum Internationalen Kakao-Übereinkommen von 2001 1015 Bundesbeschluss über das Internationale Kakao-Übereinkommen von 2001 (Entwurf) 1021 Internationales Kakao-Übereinkommen von 2001 1022 Botschaft über das Übereinkommen zur Gründung der Agentur für Internationale Handelsinformation und -kooperation (AITIC) als zwischenstaatliche Organisation 1058 Bundesbeschluss zum Übereinkommen zur Gründung der Agentur für Internationale Handelsinformation und -kooperation als zwischenstaatliche Organisation (Entwurf) 1063 Übereinkommen zur Gründung der Agentur für Internationale Handelsinformation und -kooperation (AITIC) als zwischenstaatliche Organisation 1064 Botschaft über das Übereinkommen zur Errichtung des Beratungszentrums für WTO-Recht (ACWL) 1074 Bundesbeschluss zum Übereinkommen zur Errichtung eines Beratungszentrums für WTO-Recht (Entwurf) 1078 Übereinkommen zur Errichtung des Beratungszentrums für WTO-Recht 1079 Botschaft zum Abkommen über die Errichtung der Internationalen Weinorganisation (Organisation internationale de la Vigne et du Vin) 1094 Bundesbeschluss über das Abkommen zur Errichtung der Internationalen Weinorganisation (Entwurf) 1098 Abkommen zur Errichtung der Internationalen Weinorganisation (Organisation Internationale de la Vigne et du Vin) 1099

Bericht 1

Aussenwirtschaftliche Verflechtung: Schlüssel zum Wohlstand Die aussenwirtschaftliche Verflechtung bildet für ein rohstoffarmes Land wie die Schweiz den Schlüssel zum Wohlstand. Unser Land kann von den Vorteilen der Arbeitsteilung nur dann in vollem Ausmasse profitieren, wenn es eine liberale Aussenwirtschaftspolitik verfolgt und den Binnenmarkt konsequent dem Wettbewerb aussetzt. Vor dem Hintergrund der im internationalen Vergleich tiefen Wachstumsraten der letzten Jahrzehnte und den Herausforderungen einer alternden Bevölkerung stellt eine noch stärkere Ausrichtung der Schweizer Wirtschaftspolitik auf verschärften Wettbewerb ­ von aussen, aber auch im Innern ­ eine erfolgversprechende Strategie dar.

1.1

Internationaler Austausch als zentraler Wachstumsfaktor

Handel ist seit jeher Ausdruck kultureller Entwicklung. Traditionellerweise wird die wohlstandsfördernde Wirkung des Handels mit der internationalen Arbeitsteilung begründet. Jedes Land spezialisiert sich auf die Erzeugung jener Güter und Dienstleistungen, für deren Produktion es besonders günstige Voraussetzungen kennt.

Durch die Beseitigung handelshemmender Umstände lässt sich Wohlstand weiter steigern.

Die wohlstandsfördernde Wirkung des wirtschaftlichen Austauschs hängt allerdings nicht allein von der Tatsache ab, dass Güter und Dienstleistungen Landesgrenzen überschreiten. Die heutige Wissens- und Kommunikationsgesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass mit dem wirtschaftlichen Austausch Kenntnisse, Werthaltungen und Bedürfnisse unter den Bevölkerungen der verschiedensten Länder ausgetauscht werden. Dies wird noch akzentuiert durch die Tatsache, dass der internationale Austausch sich nicht auf den Handel mit Gütern und Dienstleistungen beschränkt.

Vielmehr spielt die internationale Wanderung von Arbeit und Kapital eine grosse, sich laufend verstärkende Rolle. Gerade die rasant zunehmende internationale Kapitalmobilität gehört zu den prägenden Elementen der Globalisierung. Direktinvestitionen und traditioneller Handel ergänzen sich dabei oft: Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein bisher exportierendes Unternehmen den lokalen Vertrieb im Ausland neu über eine dortige Tochter abwickelt. Der Export wird diesfalls ergänzt durch einen Kapitaltransfer. Diese Art von Kombination traditionellen Güterhandels mit ausländischer Investitionstätigkeit vertieft die wohlstandsfördernden Effekte der internationalen Verflechtung. Zudem verstärkt die Mobilität von Arbeit und Kapital die dem internationalen Austausch inhärente Konfrontation des Bekannten mit dem Neuen, welche das grösste Innovationspotenzial schafft. Es ist kein Zufall, dass kulturelle Schmelztiegel wie die USA oder Singapur zu Wachstumspolen der Weltwirtschaft geworden sind. Auch wurde der Legende nach Europa, die Tochter des Zeus, nicht auf dem Kontinent geboren, dem sie den Namen gab.

835

Globalisierung ist nicht ausschliesslich Prägebild der jüngsten Zeit. Auch die Gründerzeit des späten 19. Jahrhunderts war durch markant sinkende Transportkosten, eine liberale Handelspolitik und den Einbezug neuer Länder (z.B. Japan) in ein weltweites Handelsnetz gekennzeichnet. Eine ausgeprägte Zunahme des allgemeinen Wohlstands war die Folge. Allerdings vergrösserten sich die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen erfolgreichen und weniger erfolgreichen Ländern, während sich das soziale Gefälle innerhalb der Staaten kaum verbesserte. Der rasche wirtschaftliche Wandel trug eben auch den Keim des wirtschaftlichen Abstiegs in sich. Als Folge begannen Anfang des 20. Jahrhunderts defensive Reflexe die Politik zu prägen, die zunehmend zu protektionistischen Handelsregimes führten. Das Wachstum erlahmte, und der aufkeimende Nationalismus mündete schliesslich in zwei Weltkriege, mit Leid und Zerstörung bislang unbekannten Ausmasses. Durch diese Erfahrung geprägt, erhielt die Förderung des Handels in der Nachkriegszeit eine qualitativ zusätzliche Bedeutung. Die wirtschaftliche Integration wurde nicht nur wegen ihres direkten Beitrages zum Wohlstand vorangetrieben, die wechselseitige wirtschaftliche Abhängigkeit der Staaten aufgrund eines intensiven Warenaustauschs sollte gleichzeitig Garant des Friedens sein.

Heute kann sich kein Land mehr Autarkie leisten. Es sähe sich nicht bloss von der Versorgung mit wichtigen Rohstoffen abgeschnitten und es wäre nicht nur mit dem Problem konfrontiert, die komplexen Investitionsgüter, auf denen das moderne Leben aufbaut, nicht alle selber entwickeln zu können. Es sähe sich vor allem auch einem wirtschaftlichen Positionsverlust gegenüber, weil es am rasch fortschreitenden weltweiten Wissensstand nur ungenügend partizipieren könnte.

Gefälle und Spannungen, Kennzeichen der Kräfteverhältnisse in der Physik, aber auch der wirtschaftlichen Dynamik, sollten nicht lawinenartig eingeebnet oder explosionsartig beseitigt werden. Vielmehr gilt es, ihre Energie produktiv zu nutzen.

Wettbewerb muss immer wieder neu ein Gefälle entstehen lassen, damit belebende wirtschaftliche Anreize entstehen. Es braucht aber auch Mittel und Wege, um plötzlich auftretende Spannungen ohne grossen Schaden zu entschärfen. Mit andern Worten bedarf der wirtschaftliche Austausch eines internationalen
Regelwerkes, das dank Marktöffnung dem Wettbewerb, der immer auch Verdrängungswettbewerb ist, neue Chancen verschafft. Streitbeilegungsverfahren müssen bereitstehen, um eskalierende Handelskonflikte zu vermeiden.

1.2

Institutionen und Instrumente der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik

1.2.1

Bilaterale Aussenwirtschaftsbeziehungen

Während Jahrzehnten prägten fast ausschliesslich bilaterale Handelsbeziehungen die schweizerische Aussenwirtschaftspolitik. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg gewann der Multilateralismus an Bedeutung. Die Bemühungen um wirtschaftlichen Wiederaufbau wurden begleitet von Bestrebungen zur regionalen Wirtschaftsintegration, aber auch zur weltweiten Entwicklungszusammenarbeit. Aus wirtschaftlicher Sicht sind multilaterale Abkommen, die im Rahmen der Meistbegünstigung bilateral ausgehandelte Konzessionen allen Vertragspartnern zugute kommen lassen, für einen offenen Kleinstaat vorteilhafter und effizienter.

836

Abgesehen von grösstenteils bilateralen Abkommen im Rahmen der europäischen Wirtschaftsintegration (Freihandelsabkommen mit der EG von 1972, «Bilaterale I» Schweiz­EG von 1999, EFTA-Konvention) ist die Schweiz an bilateralen Abkommen mit Staaten interessiert, die noch nicht der WTO angehören (z.B. Wirtschaftskooperationsabkommen mit GUS-Staaten), sowie weltweit auf Gebieten, wo das internationale Regelwerk (wie WTO, OECD) nicht greift. Dazu zählen Investitionsschutzabkommen, Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung, Luftverkehrsabkommen sowie Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen. Zu erwähnen sind schliesslich die Instrumente der wirtschafts- und handelspolitischen Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Transitionsländern, mit welchen diese Länder in ihrem Integrationsprozess in die Weltwirtschaft unterstützt werden.

Die Pflege der bilateralen Beziehungen bedingt intensive Kontakte. Dazu zählen Begegnungen auf Regierungs- und hoher Beamtenebene, Treffen gemischter Ausschüsse sowie ­ zusammen mit Vertretern der Privatwirtschaft ­ die Entsendung von schweizerischen Wirtschaftsdelegationen in wichtige oder aufstrebende Märkte.

1.2.2

Multilaterale Aussenwirtschaftsbeziehungen

Die Schweiz ist von der Aussenwirtschaft abhängig, doch kommt ihr nur die Rolle eines höchstens mittelgrossen Mitspielers zu. Ihre vielfältigen Wirtschaftsinteressen können am besten in einem gut funktionierenden multilateralen Handelssystem mit verbindlichen Regeln zur Geltung gebracht und gesichert werden. Die aktive Mitgliedschaft in internationalen Organisationen, welche als Garanten für eine stabile und funktionierende Weltwirtschaftsordnung dienen, ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik. Eine herausragende Rolle kommt dabei der Welthandelsorganisation (WTO) zu, welche auf der Basis verbindlicher Welthandelsregeln auf eine schrittweise Öffnung der Märkte hinwirkt und dank Streitschlichtungsverfahren auch über Mittel für die Durchsetzung der Abkommen verfügt, was die Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit unter den WTO-Mitgliedern fördert.

Der multilaterale Abbau von tarifären und nichttarifären Handelsschranken vergrössert nicht nur die Absatzmöglichkeiten der schweizerischen Exportwirtschaft, er bewirkt umgekehrt längerfristig auch eine Stärkung unseres Binnenmarktes. Die schweizerische Volkswirtschaft konnte in den vergangenen Jahren von den durchschnittlichen Zollsenkungen der Uruguay-Runde um über einen Drittel und insbesondere vom erheblichen Zollabbau auf Positionen, welche die Schweizer Exporteure direkt betreffen, stark profitieren. Die Öffnung erlaubt den Volkswirtschaften eine wohlstandsfördernde stärkere Arbeitsteilung. Für die Konsumenten bedeutet dies tendenziell preisgünstigere Produkte, aber auch ein breiteres Angebot und bessere Qualität. Auch der durch das Allgemeine Abkommen über den Dienstleistungsverkehr (WTO-GATS) in Gang gesetzte Liberalisierungsprozess wirkt sich für die Schweiz als bedeutender Dienstleistungsexporteur vorteilhaft aus.

Das Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (WTO-TRIPS) trägt wesentlich zur Förderung des Forschungsstandorts Schweiz bei.

Es führt zu international vergleichbaren immaterialgüterrechtlichen Gesetzgebungen, was mithilft, den Schutz vor Fälschungen und Piraterie weltweit zu verbessern.

837

Neben dem Regelwerk der WTO sind die normativen Aktivitäten der OECD zu nennen. Sie betreffen insbesondere den Kapitalverkehr, die grenzüberschreitenden Dienstleistungen und die Direktinvestitionen. Wichtige Instrumente gibt es auch auf den Gebieten des Wettbewerbs und der «Corporate Governance» (gute Unternehmensführung und ­kontrolle).

Die Regeln der multilateralen Organisationen, welche teils direkt auf die nationale Wirtschaftspolitik der Mitglieder Einfluss nehmen, begünstigen ebenfalls die gute Regierungsführung («Good Governance»). Von der erhöhten Rechtssicherheit profitieren nicht nur ausländische Wirtschaftsakteure, sondern auch die inländischen Firmen.

1.2.3

Beziehungen zur EU

Die Hauptpfeiler der vertraglichen Regelungen mit der EG bilden das Freihandelsabkommen (FHA) von 1972 sowie die am 1. Juni 2002 in Kraft getretenen sektoriellen Abkommen («Bilaterale I»). Es handelt sich um bilaterale Abkommen, die durch traditionelle Gemischte Ausschüsse verwaltet werden. Die Sektoralabkommen bringen beträchtliche Vorteile. Sie erleichtern den gegenseitigen Marktzutritt in Bereichen, die vom Freihandelsabkommen ausgeklammert sind (öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft), im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung von nationalen technischen Vorschriften, aber auch im klassischen Industriegüterbereich. Den qualitativ bedeutendsten Fortschritt stellt jedoch das Abkommen über die Personenfreizügigkeit dar. Auch Studenten und Forscher gehören zu den Nutzniessern der bilateralen Abkommen.

Mittlerweile haben Verhandlungen über zehn weitere sektorielle Abkommen («Bilaterale II») begonnen. Sie betreffen ­ mit Ausnahme der verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte und des allgemeinen grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs ­ nur mittelbar aussenwirtschaftliche Interessen. Im Wesentlichen soll mit ihnen die institutionelle Zusammenarbeit in fiskalischen, umweltrechtlichen, migratorischen, kulturellen und ausbildungsbezogenen Belangen verbessert werden. Auch diese Abkommen werden beträchtliche ökonomische Auswirkungen haben.

1.2.4

Beziehungen zur EFTA und ihren Freihandelspartnern

Die EFTA-Konvention von 1960 wurde im Gefolge der sieben sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG einer substanziellen Reform unterzogen. Die Änderungen traten am 1. Juni 2002 in Kraft. Dadurch sind zwischen der Schweiz und ihren EFTA-Partnern analoge Rahmenbedingungen wie zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der EU geschaffen worden.

Seit 1990 haben die EFTA-Länder mit 19 Partnerstaaten in Mittel- und Osteuropa, im Mittelmeerraum und ­ seit kurzem ­ auch in Übersee Freihandelsabkommen abgeschlossen. In die neueren, mit Überseestaaten abgeschlossenen Abkommen sind neben dem Warenhandel und dem Schutz des geistigen Eigentums auch die für die Schweiz wichtigen Bereiche Dienstleistungen, Investitionen und öffentliche Beschaffungen einbezogen worden. Damit wird der Diskriminierungsgefahr auf Drittmärkten entgegengewirkt, welche sich aus der weltweit zunehmenden Zahl von 838

präferenziellen Abkommen zwischen anderen Ländern und Ländergruppen ergibt.

Die Errichtung von Freihandelsbeziehungen trägt zum Wachstum und zur sozialen Wohlfahrt auch in den betroffenen Drittländern bei und verstärkt deren wirtschaftliche Integration in die Weltmärkte. Der Abschluss von Freihandelsabkommen und die multilateralen Liberalisierungsbestrebungen im Rahmen der WTO sind komplementär. Synergien ergeben sich daraus, dass regionale und überregionale Übereinkünfte Wegbereiter für weitere Liberalisierungen im Rahmen der WTO sein können.

1.2.5

Aussenwirtschaftliche Aspekte der Entwicklungszusammenarbeit

Das Hauptziel der Entwicklungszusammenarbeit ist die Verringerung der Armut in der Welt. Dazu dienen Massnahmen, welche zur Förderung der Marktwirtschaft und eines starken und nachhaltigen Wachstums in den Partnerländern sowie zur Umsetzung des Grundsatzes der «Guten Regierungsführung» beitragen. Des Weitern sollen Reformen unterstützt werden, welche eine bessere Integration dieser Staaten in die Weltwirtschaft bewirken. Schliesslich sind vermehrt private Ressourcen in der Schweiz und in den Partnerländern zu mobilisieren.

Mit der Verwaltung dieser Massnahmen entstehen für die schweizerische Wirtschaft wichtige neue Absatz-, Investitions- und Beschaffungsmärkte. So werden über die «Swiss Organization for Facilitating Investments» (SOFI) und Risikokapitalfonds Investitionen der Schweizer Wirtschaft in Entwicklungs- und Transitionsländern gefördert. Das «Swiss Import Promotion Program» (SIPPO) begünstigt insbesondere neue Geschäftsbeziehungen. Auch von Infrastruktur-Projektfinanzierungen gehen positive Wirkungen auf die schweizerische Wirtschaft aus. Dies trifft auch auf Mischkredite zu ­ sie müssen einen Mindestanteil an konkurrenzfähigen Schweizer Lieferungen enthalten ­, welche oft als eigentliche Türöffner für neue Märkte dienen.

1.2.6

Exportförderung inkl. Instrumente im Dienste der KMU

Die Aktivitäten des internationalen Sektors, im Speziellen der Exportindustrie und der Finanzdienstleistungen, stellen in gewissem Sinne die «Spitze des Eisbergs» dar.

Die Unterscheidung von Sektoren, die dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, und geschützten Aktivitäten ist angesichts der Globalisierung der Wirtschaft immer mehr im Schwinden begriffen. Diese Globalisierung wirkt sich auf fast alle KMU aus, da unter zunehmendem Wettbewerbsdruck und auf erweiterten Märkten eine optimale Unternehmensführung notwendig ist. Zwei Beispiele zeigen dies auf: zum einen die Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zum andern die Finanzierung der KMU.

Bezüglich der Informations- und Kommunikationstechnologien ist feststellbar, dass die Schweizer Wirtschaft massiv in die Computertechnologie investiert hat. Gemäss einer Umfrage, die das seco im Mai 2002 durchgeführt hat, sind 84 Prozent der KMU mit 2 bis 250 Beschäftigten mit Computern ausgerüstet. 65 Prozent der KMU sind an das Internet angeschlossen und 6 Prozent haben vor, sich in den kommenden Monaten anzuschliessen. Im internationalen Vergleich gehört die Schweiz damit 839

zum Spitzenfeld. 40 Prozent der Unternehmen verfügen über eine eigene Homepage, auf der sie ihre Produkte und Dienstleistungen vorstellen. Auch wenn die Märkte dieser IT-Benutzer lokal und regional bleiben, eröffnet sich so doch die Möglichkeit, zu reduzierten Kosten einen weit grösseren Markt zu erreichen. Der durch das Netz entstandene Marktplatz erlaubt es auch, den Kreis der Lieferanten auszuweiten und von erhöhter Markttransparenz zu profitieren: 29 Prozent der KMU und damit 42 Prozent der Benutzer kaufen mittels Internet ein.

Die Tatsache, dass der Bankensektor dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt ist, hatte sehr konkrete Auswirkungen auf den Heimmarkt. Die Grossbanken mussten auf die Subventionierung ihrer nationalen Aktivitäten mittels Einkünften auf den Auslandmärkten verzichten. Die Immobilienkrise und die dadurch erlittenen schweren Verluste haben die Einführung eines Risikomanagements stark vorangetrieben.

Das ab 1997 eingeführte neue Ratingsystem legt viel mehr Gewicht auf die Rentabilität der Unternehmen und weniger auf Aktiva und abgegebene Garantien. Aufgrund der sehr starken Konzentration im Bankensektor wurden diese neuen Bemessungskriterien relativ schnell auch für den Rest des Kreditmarktes massgebend. Aus diesem Grunde kann man davon ausgehen, dass die neuen internationalen Regelungen bezüglich der Risikoevaluation bei der Kreditvergabe (Basel II) einen geringen Einfluss auf die KMU und die Schweizer Wirtschaft haben werden.

Die Unternehmen benutzen heute verschiedenste Instrumente und Mittel, um ihre Position auf den internationalen Märkten zu stärken. Die «klassischen» Exporte stellen nur eine Facette der vielen Möglichkeiten dar, sich im Kontext der Globalisierung zu internationalisieren. Der Bund stellt diverse Instrumente zur Verfügung, um den Schweizer Unternehmen, vor allem den KMU, Unterstützung bei ihren Bestrebungen zur Internationalisierung zu bieten. Die wichtigsten unter ihnen sind die operationelle Exportförderung, die Exportrisiko- und die Investitionsrisikogarantie sowie «Schweiz Tourismus».

Mit dem am 1. März 2001 in Kraft getretenen Exportförderungsgesetz wurde die Aussenwirtschaftsförderung den gewandelten globalen Rahmenbedingungen angepasst. Die operationelle Exportförderung ist mit Leistungsauftrag an Osec Business Network Switzerland übertragen
worden. Mit dem «Business Network Switzerland» unterstützt die Osec die Schweizer KMU in allen Fragen zur Internationalisierung der Geschäftsbeziehungen und vermittelt ihnen auch kompetente Partner.

Mit der Exportrisikogarantie (ERG) unterstützt der Bund Ausfuhren in Entwicklungs-, Schwellen- und Transitionsländer, die mit politischen und wirtschaftlichen Risiken behaftet sind. Die ERG ist vor dem Hintergrund gleichartiger staatlicher Instrumente unserer ausländischen Konkurrenz oft eine notwendige, nicht aber hinreichende Voraussetzung für eine erfolgreiche Exporttätigkeit. Nach wie vor entscheidet die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen über das Zustandekommen von Aufträgen. Die ERG versichert politische und Transferrisiken sowie Zahlungsrisiken von staatlichen Bestellern und Garantenbanken. Eigenwirtschaftlichkeit und Subsidiarität sind bestimmende Faktoren der Garantiepolitik. In der jüngeren Vergangenheit wurden pro Jahr für durchschnittlich rund 2,4 Milliarden Franken Garantien erteilt. Von den im Jahr 2001 erteilten 580 Garantien betraf die Hälfte Geschäfte unter 5 Millionen Franken; bei einem Drittel der Garantien lag der Lieferwert unter 0,5 Millionen Franken. Bei Grossprojekten wird erfahrungsgemäss rund die Hälfte des Auftragsvolumens durch KMU-Zulieferanten bestritten. Die ERG kommt demnach direkt und indirekt in einem beachtlichen Ausmass den KMU zugute.

840

Mit der Investitionsrisikogarantie (IRG) kann der Bund Investitionen in Entwicklungs- und Transitionsländern durch Garantien gegen besondere Risiken erleichtern.

Versichert werden politische und staatliche Massnahmen im Anlagestaat, die vom Investor nicht beeinflussbar sind. Gemessen am Volumen der schweizerischen Direktinvestitionen in diesen Ländern war die Beanspruchung der IRG bis anhin eher schwach. Das Volumen der einzelnen versicherten Investitionen bewegt sich mehrheitlich unter 2 Millionen Franken. Die Garantienehmer kommen fast ausschliesslich aus dem KMU-Bereich.

Der Bund fördert auch den internationalen Marktauftritt der kleingewerblichen Tourismuswirtschaft. Er hat zu diesem Zweck mit «Schweiz Tourismus» eine öffentlichrechtliche Körperschaft geschaffen, welche ausländische Besucher für die Schweiz als Reise- und Tourismusland anziehen soll. Der Bund unterstützt «Schweiz Tourismus» mit Finanzhilfen. Sie tragen zur besseren Auslastung des schweizerischen Produktionsapparates und zu einer Stärkung der Beschäftigung im Inland bei.

1.3

Nationaler und internationaler Wettbewerb ergänzen sich

Mehr und mehr geht starker Wettbewerb auf dem heimischen Markt einher mit internationaler Konkurrenzfähigkeit. Ging man vormals davon aus, dass Preisabsprachen auf dem Binnenmarkt nicht unbedingt problematisch sind, sondern auch förderliche Effekte haben können, ist ein solcher Standpunkt heute nicht mehr vertretbar. Mehrere strukturelle Entwicklungen verstärken diese Tendenz.

1.3.1

Die Importe als positive Herausforderung

Offensichtlich bringt die Öffnung für den Aussenhandel einen verstärkten Wettbewerb für die einheimischen Produkte mit sich. Tatsächlich bedeutet eine stärkere Marktdurchdringung durch Importeure, dass diese direkt (auf dem gleichen Markt) oder indirekt (durch Substitution) in Konkurrenz mit den einheimischen Produzenten treten. Gewisse Sektoren geraten so unter Druck und müssen ihre Effizienz steigern, um dieser Herausforderung gewachsen zu sein.

Auf den ersten Blick führt diese Öffnung zu Einbussen in Form von Restrukturierungen. Die immer wiederkehrende Tendenz zum Protektionismus ist Beweis dieser Anpassungsschwierigkeiten. In Wirklichkeit gehen die betroffenen Sektoren gestärkt aus dieser Wettbewerbssituation hervor, und falls Ressourcen freigesetzt werden (Arbeit, Kapital, andere), können diese oft mit erhöhter Produktivität in anderen Sektoren eingesetzt werden.

Zudem spielt der internationale Handel eine immer wichtigere Rolle in der Leistungssteigerung des Binnensektors, da er die Entstehung und Verbreitung von Fachwissen und Technologien begünstigt. Zum einen enthält ein nicht unbeträchtlicher und stark wachsender Teil der Importe eine erhebliche technologische Komponente. Um auf einem angemessenen technologischen Niveau zu bleiben, kann sich die Wirtschaft, einschliesslich des Binnensektors, diesen in den importierten Artikeln enthaltenen technologischen Entwicklungen nicht verschliessen. Dies trifft ganz besonders für die Schweizer Wirtschaft zu, die relativ wenig Informatik- und Telekommunikationsprodukte herstellt. Zum andern ist eine der wichtigsten Folgen 841

des internationalen Wettbewerbs, dass die ihm ausgesetzten Sektoren vermehrt zur Innovation angeregt werden; denn stärker als Gewinnmargen stimuliert Konkurrenz zu vermehrter Innovation. Eine Senkung der Schutzzölle für die Landwirtschaft würde beispielsweise die Landwirte nach effizienteren Produktionsmöglichkeiten suchen lassen und sie zur Stärkung ihrer Marken bewegen.

1.3.2

Der Wettbewerb auf dem Binnenmarkt trägt zur internationalen Öffnung bei

Im umgekehrten Sinne profitieren nicht nur die Konsumenten direkt von einem wettbewerbsfähigen Binnenmarkt, dieser verbessert auch die internationale Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Zahlreiche, auf dem Binnenmarkt gehandelte Produkte, wie z.B. die Elektrizität, sind wichtige Produktionsfaktoren für exportorientierte Branchen. Ein weiteres Beispiel ist die Bedeutung eines konkurrenzfähigen Bausektors für die Tourismusindustrie, deren Kosten zu einem grossen Teil im Immobilienbereich liegen.

Der Einfluss dieser Vorleistungen hat sich aufgrund der Flexibilisierung der Produktionsprozesse verstärkt. Da die Endproduktion mehr und mehr zwischen substituierbaren Vorleistungen wählen kann, hängt die Wettbewerbsfähigkeit jedes Sektors vermehrt von seiner Fähigkeit ab, seine eigenen Inputs günstig und problemlos zu beschaffen. Diese flexiblere Art des Produktionsablaufs setzt unter anderem voraus, dass man auf allen Produktionsstufen konkurrenzfähig ist, was auf jeder Ebene vorteilhafte Vorleistungen bedingt. Beispielsweise kann eine Schokolade-Marke sehr wohl schweizerischen Ursprungs sein, ist sie jedoch ins Ausland verkauft, verschafft sie den Schweizer Milchproduzenten keinen garantierten Absatzmarkt mehr.

Diese Argumentationslinie bestärkt die Notwendig-keit der internationalen Öffnung und der unbehinderten Gütereinfuhr als Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit sowohl im Binnenmarkt als auch im Aussenhandel.

Kürzlich durchgeführte Studien haben ausserdem gezeigt, dass Wettbewerb auf dem Binnenmarkt, insofern er die Produktivität der betroffenen Sektoren fördert, Ursache und nicht Konsequenz der Wettbewerbsfähigkeit im Ausland ist. Die Stärke auf dem nationalen Markt führt also zu Wettbewerbsfähigkeit auf den internationalen Märkten. Ein offener Binnenmarkt ist insbesondere häufig innovativer, was die nötige Grundlage für eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit im Ausland bieten kann. Gute Rahmenbedingungen ­ und als ein Teil davon der einheimische Konkurrenzdruck ­ sind deshalb ausserordentlich wichtig, um die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes zu stärken.

1.3.3

Der internationale Faktoraustausch ist auch für den Binnenmarkt immer wichtiger

Über den traditionellen internationalen Handel (Austausch von Gütern) hinaus gewinnt mit der zunehmenden Mobilität der Produktionsfaktoren (Kapital, Arbeit, Technologie) und dem steigenden Handelsanteil der Dienstleistungen die Beziehung zwischen der Wettbewerbsfähigkeit der Exportwirtschaft und derjenigen im Binnenmarkt immer mehr an Bedeutung.

842

Dies trifft besonders auf die ausländischen Direktinvestitionen zu, die eine wichtige Rolle bei der Erhöhung der nationalen Produktivität sowie der Verbreitung von Innovationen spielen. Diese Wirkung zeigt sich sogar, wenn keine effektiven Investitionen getätigt werden; der drohende Markteintritt allein kann ebenso wirksam sein. Um einen solchen Effekt erzielen zu können, müssen die einheimischen Märkte offen für Auslandinvestitionen sein, was bei ungenügender Liberalisierung nicht immer der Fall ist. Beispiele dafür sind die Telekommunikation sowie sämtliche konzessionierte Unternehmen oder solche, in denen die öffentliche Hand ein gewichtiger Eigentümer geblieben ist (Elektrizitätsmarkt). Ein Markt kann deshalb fast ausschliesslich binnenorientiert sein, die internationale Öffnung schafft mittels ausländischer Direktinvestitionen trotzdem zusätzliche Voraussetzungen, damit sich das Produktivitätsniveau nicht zu weit vom internationalen Standard entfernt.

Umgekehrt begünstigen wettbewerbsfähige Sektoren die internationale Öffnung und ziehen ausländische Investitionen an, falls sie einen Cluster bilden und somit eine starke Basis für die Expansion ins Ausland anbieten. In der Schweiz triff dies auf den Finanzsektor und gewisse technologische Spezialitäten zu.

Was den Faktor Arbeit anbelangt, so wird man mit der vollen Einführung des freien Personenverkehrs im Verhältnis zur EU auf den 1. Juni 2007 ebenfalls mit verstärktem Wettbewerb auf dem Binnenmarkt rechnen müssen. Die Spezialisten (unter Einschluss der Computerfachleute) und der Bereich Kundendienst werden besonders betroffen sein. Mit der Öffnung werden auch Engpässe im Produktionsprozess besser umgangen werden können, was die Effizienz und die Wettbewerbsfähigkeit in allen Sektoren begünstigt. Auch wird der internationale Wettbewerb im Güterbereich verstärkt, wird doch der Kauf von Gütern zunehmend mit dem anschliessenden Service gekoppelt, was den freien Personenverkehr bedingt. Schliesslich ist der Austausch von hoch qualifiziertem Personal schon bisher ein wichtiges Instrument für die Innovationsförderung gewesen. Die Wirtschaft wird also von dieser neuen Freiheit auf verschiedenen Ebenen (Technologietransfer, verstärkter Wettbewerb, Arbeitsmarktflexibilität usw.) profitieren. Betroffen werden sowohl die am Binnenmarkt orientierten als auch die Exportsektoren sein.

1.3.4

Binnenmarktreformen müssen die Auswirkungen auf den Aussenhandel berücksichtigen

Um die internationale Öffnung und damit langfristig das wirtschaftliche Wachstum zu fördern, genügt es nicht, nur die Zolltarife zu senken. Trotz der offensichtlichen Vorteile von Zollsenkungen für die Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt und auf den Weltmärkten sowie für die Produktionsfaktoren bestehen nach wie vor beträchtliche Hindernisse gegenüber den potenziellen Wirkungen einer vollen Marktöffnung. Zu erwähnen sind die nichttarifären Handelshemmnisse, der implizite Schutz durch Währungsschwankungen, sektorielle Reglementierungen und die starke Präsenz des Staates in gewissen Branchen.

Um die geplanten Reformen kohärent durchführen zu können, ist unter den Rahmenbedingungen besonders die Bedeutung eines starken Wettbewerbsgesetzes und seiner konsequenten Anwendung hervorzuheben. Dies ist umso wichtiger, als die internen und externen Veränderungen zu einem Konzentrationsprozess führen können. Auch wenn dieser Prozess in einem gewissen Mass berechtigt ist (Nutzung von Skaleneffekten, Ausschaltung von ineffizienten Produzenten usw.), soll er doch den 843

Wettbewerb verstärken und nicht einschränken. Die internationale Öffnung würde sich als sinnlos herausstellen, wenn es für Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung möglich wäre, den Schweizer Markt vor Konkurrenz aus dem Ausland, z.B.

durch Vertikalabreden, abzuschotten.

Damit die vom Aussenhandel geschaffenen Vorteile ihre volle Wirkung entfalten können, bedarf es einer Umgestaltung der Binnensektoren, insbesondere dank einem gesunden Wettbewerb auf allen Märkten. Die Bemühungen, den Exportsektor wettbewerbsfähiger zu machen, müssen daher von adäquaten Massnahmen auf wichtigen Binnenmärkten begleitet werden.

1.4

Neuausrichtung der Regionalpolitik als Wegweiser zu einem wettbewerbsfähigeren Wirtschaftsstandort Schweiz

Die bisherigen Ausführungen haben den Stellenwert des Wettbewerbs als Bindeglied zwischen Aussen- und Binnenwirtschaftspolitik betont: Der gesamtwirtschaftliche Wohlstand eines Landes wird erhöht, wenn es seine Güter-, Dienstleistungs-, Arbeits- und Kapitalmärkte gegenüber dem Ausland öffnet. Die Wohlfahrtssteigerungen setzen sich zusammen aus dem Gewinn durch den internationalen Tausch, dem Gewinn durch Spezialisierung der Produktion in Richtung komparative Vorteile, dem Gewinn durch Nutzung von Skaleneffekten sowie dem Vorteil durch den Zugang zu besseren Technologien.

Massnahmen zu weiteren internationalen Marktöffnungen scheinen allerdings in der Schweiz zunehmend auf politischen Widerstand zu stossen. Das Ergebnis der Volksabstimmung über das Elektrizitätsmarktgesetz, die öffentliche Debatte über die Restrukturierung der Post oder die Skepsis gegenüber weiteren Schritten in der Agrarreform zeugen davon. Diese politische Zurückhaltung gegenüber weiteren Öffnungsschritten lässt sich mit dem Strukturwandel erklären, der durch die internationale Marktöffnung ausgelöst oder verstärkt wird.

Der durch Liberalisierungen ausgelöste Strukturwandel hat Umverteilungswirkungen zwischen Branchen einerseits und Regionen anderseits zur Folge. Je mobiler die Produktionsfaktoren der betroffenen Branchen kurz- und mittelfristig sind, desto höher können die Umverteilungseffekte dabei ausfallen.

Aus regionaler Sicht verzeichnen die ländlichen Räume eine anhaltende Abnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeiten, generieren verhältnismässig wenig Wertschöpfung aus dem Tourismus und sind überproportional vom schrumpfenden Baugewerbe sowie von Arbeitsplätzen der ehemaligen staatlichen Monopolbetriebe im Infrastrukturbereich (Post, Telekommunikation, Schienenverkehr), der Elektrizitätsversorgung und der Verwaltung abhängig. Es ist davon auszugehen, dass die ländlichen Regionen ­ gemessen am möglichen Rückgang der wirtschaftlichen Wertschöpfung ­ tendenziell stärker von Liberalisierungsschritten betroffen sein werden als Agglomerationsräume.

In diesem Zusammenhang ist die Beurteilung der OECD von Interesse, wonach die regionalen Disparitäten in der wirtschaftlichen Leistung in der Schweiz im Vergleich mit anderen Industrieländern relativ gering und langfristig stabil sind. Dies lässt sich gemäss den OECD-Experten auf die raumordnungspolitischen Massnahmen zurückführen, die schon seit mehreren Jahrzehnten weiterentwickelt werden 844

(Finanzausgleich, Regionalpolitik u.a.). Gleichzeitig erwartet die OECD, dass sich die ländlichen Regionen in der Schweiz auch in Zukunft weiteren Anpassungen an den weltweiten wirtschaftlichen Wandel nicht werden entziehen können. Der Standortwettbewerb zwischen Regionen wird mit anderen Worten anhalten.

Eine erfolgreiche Anpassung an den fortdauernden regionalen Standortwettbewerb muss sich am eigentlichen Mechanismus der Standortkonkurrenz orientieren. Wie funktioniert dieser Mechanismus? Standorte zeichnen sich letztlich durch ihre Kombination und Dichte ihrer wirtschaftlichen Akteure, der Infrastruktur, der Organisationen und der politischen Rahmenbedingungen aus; es handelt sich aus unternehmerischer Sicht jeweils um eine spezifische Mischung von mobilen und immobilen Produktionsfaktoren. Diese sind je nach Standort in unterschiedlichem Ausmass, zu unterschiedlicher Qualität und zu unterschiedlichen Kosten verfügbar. Gleichzeitig ist die Mobilität dieser Faktoren sehr unterschiedlich. So sind etwa der Boden, die Infrastruktur oder die politischen und sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen immobil. Innovative Unternehmenspersönlichkeiten, qualifizierte Arbeitskräfte, Kapital oder Wissen sind hingegen mobil. Es gilt deshalb, den Standort für diese mobile Faktoren möglichst attraktiv zu machen; dies kommt den immobilen Faktoren zugute.

Die Regionen und Kantone werden gefordert sein, die Attraktivität ihrer Standorte zu erhalten bzw. zu verbessern. Sie müssen in der Lage bleiben, neues Wissen, neue Technologien, qualifizierte Arbeitskräfte und innovative Unternehmen anzuziehen.

Eine qualitativ hochstehende Infrastruktur und eine angemessene Steuerbelastung für natürliche und juristische Personen gehören zu den Schlüsselstrategien im Bereich der immobilen Produktionsfaktoren.

Vor diesem Hintergrund ist auch die Regionalpolitik des Bundes gefordert. Da sich die Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) in Zukunft auf den Ausgleich regionaler Einkommensdisparitäten konzentrieren wird und mit der Mitverantwortung für die Grundversorgungsdienstleistungen in den Regionen auch Infrastrukturansprüche gesichert sind, wird sich die künftige Regionalpolitik im engeren Sinn vermehrt auf die Steigerung der regionalen Standortattraktivität ausrichten können. Stossrichtungen der künftigen Regionalpolitik werden
sein: Innovations- und Wettbewerbsorientierung (Regionalpolitik als Triebfeder von institutioneller und wirtschaftlicher Innovation), Einbindung der Agglomerationen als Zentren der Wachstumsdynamik sowie bessere Koordination von Sektorpolitiken (z.B. Agrar-, Tourismus-, Bildungspolitik).

Der Bund als Partner der Regionalpolitik muss bestrebt sein, kantonale und regionale Programme mit seinen fachlichen und finanziellen Kompetenzen zu unterstützen. Dabei wird es etwa um die Förderung einer (inter-)regionalen und (inter)kantonalen institutionellen Infrastruktur gehen, die Netzwerke entwickelt und Pilotprojekte fördert, welche zu einer innovativen Atmosphäre beitragen, den Erfahrungsaustausch intensivieren und so die Bildung von Wissen und Unternehmertum auf regionaler und kantonaler Ebene professionalisieren.

Diese Neuausrichtung der Regionalpolitik wird schrittweise erfolgen müssen und neue rechtliche Grundlagen für die Regionalpolitik und die Förderung der Berggebiete erforderlich machen. Entsprechende Vorarbeiten werden zurzeit vom seco in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung geleistet.

845

2

Zur Wirtschaftslage (Tabellen und Grafiken: vgl. Beilage Ziff. 9.1.1) Der für die zweite Hälfte des Berichtsjahres erwartete Wiederaufschwung der internationalen Konjunktur verzögert sich weiter ins Jahr 2003 hinein. Die Wirtschaftstätigkeit in der Schweiz wurde vom globalen Abschwung beson-ders stark betroffen. Die Güterexporte dürften im Jahresmittel bestenfalls stagniert haben, und die Unternehmensinvestitionen verzeichneten einen Einbruch. Nach einer weitgehenden Stagnation im Berichtsjahr dürfte die Wirtschaftstätigkeit in der Schweiz auch 2003 nur moderat expandieren. Erst 2004 wird die Erholung voraussichtlich wieder auf einen Pfad einmünden, der den längerfristigen Wachstumsmöglichkeiten der Wirtschaft entspricht.

2.1

Verzögerte Erholung der internationalen Konjunktur

Ausgehend von den USA und unterstützt von einer globalen Belebung der Industrieproduktion und des internationalen Handels begann sich die Weltwirtschaft um die Jahreswende 2001/2002 zu erholen. Nach einem starken ersten Quartal machte sich eine zunehmende Verunsicherung über Stärke und Dauerhaftigkeit des Aufschwungs breit. Dieser schwächte sich wieder ab, und die Indikatoren der laufenden Entwicklung blieben zusehends unter den Erwartungen. In der Folge verschlechterte sich die Lage an den Finanzmärkten, die Aktienmärkte brachen weltweit synchron ein, und der Kurs des Dollars bildete sich deutlich zurück. Im Herbst 2002 wurde klar, dass das weltwirtschaftliche Wachstum in der zweiten Jahreshälfte wie auch 2003 unter den ursprünglichen Erwartungen bleiben wird.

Dank der raschen und entschiedenen Reaktion der amerikanischen Wirtschaftspolitik und einem kräftigen Produktivitätswachstum fiel die Rezession von 2001 in den USA moderat aus. Nach einem Wachstumsschub zu Beginn des Berichtsjahres, gestützt durch starke Impulse des Lageraufbaus und robuste Konsumausgaben der privaten Haushalte, fiel die anschliessende Verlangsamung der Konjunktur überraschend deutlich aus. Die Entwicklung wurde zusehends ungewiss. Mit Blick auf die Verluste an den Finanzmärkten, die hohe Verschuldung der privaten US-amerikanischen Haushalte und die ungewissen Arbeitsmarktperspektiven wird der Konsum an Kraft einbüssen. Auch scheint der Hauptteil der positiven Wirkungen des Lagerumschwungs abgeschlossen. Die Fortdauer des Aufschwungs wird damit entscheidend von der erhofften Erholung der Unternehmensinvestitionen abhängen.

In Westeuropa hinkt die konjunkturelle Erholung hinter der Entwicklung in den USA und in den asiatischen Schwellenländern nach. Ein sehr bescheidenes Wachstum in der Euro-Zone bleibt überwiegend von aussenwirtschaftlichen Impulsen ­ steigenden Exporten bei weiter fallenden Importen ­ getragen. Die inländische Nachfrage tendierte im ersten Halbjahr verbreitet schwach: Der private Konsum blieb gedrückt, und die Ausrüstungsinvestitionen der Unternehmen gingen immer noch zurück. Umfragen zum Vertrauen der Konsumenten und Unternehmer vermittelten im Herbst ein enttäuschendes Bild. Das konjunkturelle Gefälle innerhalb der EU ist nach wie vor ausgeprägt: Unter den grösseren Ländern leiden Deutschland 846

und Italien unter einer besonders schwachen inländischen Nachfrage, robuster erscheint die Entwicklung in Frankreich.

Eckdaten der wirtschaftlichen Entwicklungen in der Schweiz, im OECD-Raum und in der EU (Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in Prozenten) Reales Bruttoinlandprodukt 4 .0 3 .5 3 .0 2 .5 2 .0 1 .5 1 .0 0 .5 0 .0 - 0 .5 1 9 9 5

1 9 9 6

1 9 9 7

1 9 9 8

1 9 9 9

2 0 0 0

2 0 0 1

2 0 0 2 *

2 0 0 3**

2 0 0 4**

Volumen der Güterexporte*** 1 4 1 2 1 0 8 6 4 2 0 -2 1 9 9 5

19 9 6

1 9 9 7

19 9 8

1997

1998

1 9 99

2 0 00

2 0 0 1

2 00 2 *

2 0 03 **

2 0 0 4 **

1999

2000

2001

2002*

2 0 03 **

2 0 0 4 **

Arbeitslosenrate in % 12

10

8

6

4

2

0 1995

1996

S c h w e iz

Quelle: OECD * 2002: Schätzungen

O E C D -R a u m

** 2003 und 2004: Prognosen

E U -L ä n d e r

*** Für die EU nicht mehr verfügbar

847

In Japan scheint die Konjunktur nach der dritten und schwersten Rezession des vergangenen Jahrzehnts Boden gefunden zu haben. Dank kräftiger Exporte, vor allem nach dem asiatischen Raum, beschleunigte sich die Wirtschaftstätigkeit über die erste Jahreshälfte etwas. Die Verbesserung vermochte aber noch kaum auf die inländische Nachfrage überzugreifen. Auch wenn im Herbst erste Anzeichen einer möglichen Belebung der Ausrüstungsinvestitionen sichtbar wurden, bleiben die Perspektiven von Deflation und unbewältigten Problemen des Finanzsektors belastet.

Die Entwicklungen in den übrigen weltwirtschaftlich bedeutenderen Regionen sind zunehmend uneinheitlich geworden. Über Erwarten günstig erscheinen die jüngsten Entwicklungen im asiatischen Raum ohne Japan. Hier zog die Wirtschaftstätigkeit seit Jahresbeginn markant an und setzte sich auch in der Folge ungebremst fort.

Anfänglich wurde das Wachstum vor allem von den Exporten und der Industrieproduktion getragen, die vom globalen Aufschwung und Verbesserungen im ICTSektor profitierten. In der Folge griff die Erholung zunehmend auf die inländische Nachfrage über. Gleichwohl bleibt die Fortdauer des Aufschwungs in hohem Masse vom weiteren Exportverlauf abhängig. Hauptstützen der Konjunktur im asiatischen Raum sind Korea und Indien sowie weiterhin vor allem die VR China; in allen drei Ländern wird das Wachstum von einer starken Expansion der Inlandnachfrage mitgetragen.

In Lateinamerika verschlechterte sich das wirtschaftliche und finanzielle Umfeld in der ersten Hälfte des Berichtsjahres deutlich. Die Wirtschaftstätigkeit in der Region schrumpfte, die meisten Währungen gaben nach, und die Finanzierungsbedingungen verschlechterten sich markant. Argentiniens Wirtschaft durchläuft den schwersten Schrumpfungsprozess seiner Geschichte. Verschiedene Nachbarländer, allen voran Uruguay, wurden von der Argentinienkrise ebenfalls nachhaltig betroffen. Auch Brasilien sah sich ab dem zweiten Quartal rasch sinkendem Vertrauen und entsprechend verschlechterten Bedingungen der Finanzmärkte gegenüber. Auslöser war die wachsende Unsicherheit über den wirtschaftspolitischen Kurs des Landes nach der Präsidentschaftswahl. Die Risikoaversion der internationalen Investoren traf in der Folge weitere Länder, unter ihnen vor allem Ecuador, Peru und Venezuela. Lediglich Mexiko
und Chile vermochten sich dank einer glaubwürdigen Politik und einer entsprechend soliden Kreditwürdigkeit besser zu behaupten.

Die EU-Beitrittskandidaten Mittel- und Osteuropas und des Baltikums widerstanden dem globalen Konjunkturrückschlag vergleichsweise gut. In den meisten dieser Länder behauptet sich das wirtschaftliche Wachstum im Berichtsjahr auf einem Niveau von 2,5 bis 4,5 Prozent. Trotz der Abschwächung in der EU und verbreiteten Aufwertungen ihrer Währungen liess das Wachstum der Exporte nur wenig nach.

Eine starke Konjunkturstütze bedeutete der kräftige Zustrom ausländischer Direktinvestitionen. Dank anhaltend kräftiger Inlandnachfrage vermochte sich auch die russische Volkswirtschaft den Folgen des weltwirtschaftlichen Abschwungs weitgehend zu entziehen. Niedrigere Einnahmen aus dem Ölgeschäft dürften allerdings Investitionskürzungen in andern Sektoren der Wirtschaft zur Folge haben.

Allmähliche Beschleunigung des zögerlichen Aufschwungs Die Unsicherheit über den weiteren Gang der Weltwirtschaft ist im Herbst 2002 gross. Nach übereinstimmender Auffassung der massgebenden internationalen Prognoseinstitute wird der gegenwärtig noch zögerliche Aufschwung zwar an Fahrt gewinnen, das weltwirtschaftliche Wachstum wird jedoch in der zweiten Hälfte 2002 wie auch im kommenden Jahr niedriger ausfallen als ursprünglich erwartet.

848

In den USA wird sich die Wirtschaft nach einer einstweilen noch sehr verhaltenen Entwicklung im Laufe des kommenden Jahres beschleunigen. Die Verbesserung der finanziellen Lage der Unternehmen als Folge des kräftigen Produktivitätswachstums und die starken geldpolitischen Impulse dürften bis Mitte 2003 jene Erholung der Unternehmensinvestitionen auslösen, die den Konjunkturaufschwung erst auf eine solide Basis stellen wird. In Japan stehen strukturelle Entwicklungen einer Beschleunigung des schwachen, von anhaltender Deflation begleiteten Wachstums entgegen: Umstrukturierungen des Unternehmenssektors behindern weiterhin Investitionen und Beschäftigung, die steigende Arbeitslosigkeit und ein bescheidener Einkommenszuwachs belassen kaum Raum für einen deutlicheren Anstieg des privaten Konsums.

In Westeuropa wird der bislang einseitig exportgestützte Aufschwung im Jahr 2003 zunehmend breit abgestützt sein. Mit nachlassender Teuerung und wieder steigender Zuversicht der Konsumentinnen und Konsumenten dürften zunächst die Konsumausgaben der privaten Haushalte stärker expandieren. Positive Lagerimpulse und unter dem Einfluss der verbesserten Nachfrage aus dem In- und Ausland ebenfalls wieder anziehende Unternehmensinvestitionen werden dann zur erhofften Verstetigung des Aufschwungs beitragen. Allerdings bleiben die Aussichten in den wichtigsten Ländern uneinheitlich. Vor allem in Deutschland und Italien scheinen die Perspektiven einer von der Inlandnachfrage stimulierten Erholung noch wenig gefestigt.

Trotz der Beschleunigung im Jahresverlauf dürfte das wirtschaftliche Wachstum im OECD-Raum mit 2,2 Prozent im Jahresmittel 2003 um rund einen Prozentpunkt unter den im Frühjahr 2002 gehegten Erwartungen bleiben. Erst 2004 werden die Volkswirtschaften der westlichen Industriestaaten auf einen Wachstumspfad von rund 3 Prozent einschwenken, der eine allmähliche Verringerung der Unterauslastung der Kapazitäten und einen Abbau der hohen Arbeitslosigkeit ermöglichen wird. Von besonderer Bedeutung für die stark auf Investitionsgüter ausgerichtete Schweizer Exportindustrie ist dabei, dass sich die Unternehmensinvestitionen nach den Rückschlägen der letzten beiden Jahre auch 2003 insbesondere in unseren wichtigsten europäischen Absatzländern noch kaum nennenswert erholen werden.

Weltwirtschaft und Welthandel Wachstum des realen BIP und des Welthandelsvolumens in % 5

14 12

4 10 3 8 2

6 4

1 2 0 0 -1

-2 1995

1996

Euro-Zone Quelle: OECD

1997

USA

1998

Japan

1999

2000

2001

2002

2003

2004

Welthandelsvolumen Industriegüter (rechte Skala) seco - IWWP

849

Insgesamt deutlich stärker, aber noch uneinheitlich, wird die Entwicklung in den übrigen weltwirtschaftlichen Regionen erwartet. Während der asiatische Raum (ohne Japan, aber einschliesslich der VR China und Indiens) und Mittel- und Osteuropa einschliesslich Russlands noch verstärkt zu Trägern des weltwirtschaftlichen Wachstums werden, wird sich die Wirtschaft Lateinamerikas bei deutlichen länderweisen Unterschieden insgesamt nur langsam erholen.

Schienen die konjunkturellen Risiken im Frühjahr noch recht ausgeglichen, so waren sie im Herbst 2002 mehrheitlich nach unten gerichtet. An Faktoren, die zu einer ungünstigeren als der erwarteten Entwicklung führen könnten, nennt die OECD u.a.: geopolitische Gefahren (Irakkrise mit möglichen Auswirkungen auf die Ölpreise, Terrorismus); die hohe Abhängigkeit der globalen Erholung von der US-Konjunktur, in Verbindung mit der hohen Verschuldung der amerikanischen Haushalte und dem Defizit der US-Leistungsbilanz; die Möglichkeit weiterer Schocks an den Finanzmärkten, mit einer weiteren Verzögerung der Erholung der Unternehmensinvestitionen als Folge.

Nach einer kräftigen Erholung zu Beginn des Berichtsjahres verlor der Welthandel im Sommer, mit nachlassender Konjunktur, wieder an Fahrt. Im weiteren Jahresverlauf dürfte sich vor allem der Austausch mit dem asiatischen Raum wieder dynamischer entwickeln, und 2003 darf erstmals seit rund drei Jahren wieder mit einer auch im längerfristigen Vergleich bemerkenswerten Zunahme des Welthandels von rund 8 Prozent gerechnet werden. Entsprechend dem unterschiedlichen regionalen Konjunkturverlauf wird der Handel unter den westlichen Industriestaaten deutlich verhaltener expandieren als der Austausch mit den übrigen weltwirtschaftlichen Regionen.

Die internationalen Devisenmärkte standen im Zeichen einer lang erwarteten Abschwächung des US-Dollars. Zwischen Anfang April und Mitte Oktober verlor der Dollar gegenüber dem Euro nominell rund 11 und im Verhältnis zum Yen 6 Prozent an Wert. In diesem Umfeld festigte sich der Schweizer Franken erneut leicht.

Der nominelle exportgewichtete Kurs des Frankens war Mitte November 3,8 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Dies war im wesentlichen eine Folge der Aufwertung um rund 14 Prozent gegenüber dem Dollar, wogegen das Kursverhältnis gegenüber dem Euro unter Fluktuationen insgesamt nur marginal stieg. Real, bereinigt um die Teuerungsdifferenzen zugunsten der Schweiz, festigte sich der Franken im selben Zeitraum um 2,4 Prozent.

850

Reale Wechselkursindizes des Schweizer Frankens Entwicklung des realen Frankenkurses gegenüber den wichtigsten W ährungen Index, Januar 1999 = 100

130 120 110 100 90 80 70

US-Dollar

Euro

Yen

Total, exportgewichtet

.

1995

Quelle: SNB

2.2

Woche 11.-15.11.

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002 seco - IWWP

Vom weltwirtschaftlichen Rückschlag besonders stark betroffene Schweizer Wirtschaft

Die Schweizer Wirtschaft wurde vom globalen Konjunkturabschwung stark betroffen, weil mit der Investitionsgüterindustrie, den Finanzdienstleistern und dem Tourismus gleich drei Bereiche, die in der Schweiz von überdurchschnittlicher gesamtwirtschaftlicher Bedeutung sind, in besonderem Mass unter dem weltwirtschaftlichen Rückschlag zu leiden hatten. Auch dürfte sich der starke Franken angesichts der herrschenden Nachfrageschwäche für verschiedene Branchen als Handicap erweisen.

Zwar schien die Wirtschaft im zweiten Quartal 2002 ­ nach vier aufeinanderfolgenden Quartalen weitgehender Stagnation ­ wieder in Fahrt zu kommen. Erneut nachlassende aussenwirtschaftliche Impulse und ein eigentlicher Einbruch der Ausrüstungsinvestitionen dürften indessen den Konjunkturzug im Herbst wieder zum Stillstand gebracht haben. Hinzu kam, dass auch der private Konsum als einzige verbliebene Stütze von Bedeutung zunehmend an Fahrt einbüsste.

851

Ins Stocken geratene Erholung der Exporte Nach Überwindung des Tiefpunkts im vierten Quartal 2001 setzten die Schweizer Güterexporte zu Beginn des Berichtsjahres zu einer Erholung an, die indessen rasch wieder an Schwung einbüsste. In den Sommermonaten stagnierten die Ausfuhren (in saisonbereinigter Betrachtung) weitgehend. Im Mittel der ersten zehn Monate, Januar bis Oktober 2002, blieben sie real um 0,6 und nominell um 1,4 Prozent unter dem Stand der Vorjahresperiode. Die Exportpreise tendierten ab Jahresbeginn abwärts.

Sie lagen im Oktober um 1,4 und im bisherigen Jahresmittel um 0,9 Prozent unter dem Vorjahresstand.

Güterexporte: Verlauf und Vorjahresvergleich Verlauf monatlich, arbeitstäglich bereinigt, glatte Komponente, 1997 = 100 140

Verlauf, Index 1997 = 100

Veränderung gegen Vorjahresquartal, real, %

Veränderung gegen VJQ, real, %

18

Verlauf, Volumen 130

15

Verlauf, Mittelwert/Preis Verlauf, Wert

120

10.2

8.7

12

10.6 8

9

7.9 6.6

4.3

110

4.6

6

4.6 3.4 2.1

3

2.1

1.3 0.4

0

100

-0.4 -2.4

-3

-2.5 -3.7

-5.4

90

-6 .

1997

Quelle: OZD

1998

1999

2000

2001

2002 seco - IWWP

Das knapp behauptete und auf den ersten Blick noch relativ positive Gesamtergebnis verdeckt eine überaus uneinheitliche und in den meisten Branchen deutlich weniger günstige Entwicklung. Tatsächlich war die verbleibende Exportdynamik beinahe ausschliesslich auf die Auslandlieferungen der pharmazeutischen Industrie und der Feinchemie abgestützt.

Ein substanzielles Wachstum wiesen im Übrigen lediglich die Exporte medizinischer Apparate und Instrumente, von Vermessungsinstrumenten, Maschinen zur Nahrungsmittelverarbeitung und Kraftmaschinen als einzigen Ausnahmen im anderweitig überaus rezessiven Investitionsgütersektor sowie die Exporte von Oberbekleidungen aus. Die Nahrungsmittelausfuhren vermochten ihr Vorjahresergebnis zu behaupten.

In den übrigen Exportzweigen mussten durchwegs und teils empfindliche Rückschläge verzeichnet werden. Hielt sich die Schrumpfung der Uhrenausfuhren sowie der Lieferungen von Papier- und von Kunststofferzeugnissen in engem Rahmen, so waren praktisch im gesamten Metall- sowie im Textilsektor kräftige Rückschläge zu verzeichnen. Besonders schwierig erscheint die Lage in der Maschinen- und Apparateindustrie: Sowohl im Maschinenbau als auch in der Elektroindustrie erreichten die Exportrückgänge ­ abgesehen von den wenigen erwähnten Ausnahmen ­ zumeist zweistellige Raten. Angesichts der anhaltenden weltweiten Rezession der Ausrüstungsinvestitionen vermag dieses Resultat kaum zu überraschen.

852

Branchenexporte in den Jahren 2001 und 2002 (Januar - Oktober) Nominelle Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in % (in Klammern: Exportanteil 2001 in %) 7.0

Nahrungsmittel (1.4)

0.4 -2.8 -4.1

Papier (2.6)

8.3

Bekleidung (0.9)

4.4 -5.0

Textilien (1.9)

-9.1 -0.1 -0.6

Kunststoffe (2.3)

16.6

Chemie (31.8)

8.2 25.7

(Pharmazeutika) (21.1)

11.8 3.5

Uhren (8.1)

-2.4 -4.0

Metalle (7.9)

-8.0 5.3

Instrumente (6.4)

2.5 -3.0

Maschinen, Apparate (27.3)

-13.0

(Maschinenbau) (15.3)

-13.2

2001 2002 (Januar-Oktober)

-3.3 -3.4

(Elektroindustrie) (7.5)

-15.6 4.1

Export total

-1.4

-20

-15

-10

-5

0

5

10

15

20

Quelle: OZD

25 seco - IWWP

Entsprechend dem heterogenen Bild der internationalen Konjunktur ist die Entwicklung der Exporte nach den wichtigsten Absatzregionen überaus uneinheitlich geworden. Sie hat sich innert Jahresfrist jedoch fast ausnahmslos markant verschlechtert.

Bei länderweise sehr unterschiedlichem Verlauf blieb der Rückgang der Exporte nach den EU-Staaten insgesamt moderat. Deutliche Rückschläge der Ausfuhren nach Deutschland, Grossbritannien sowie den skandinavischen Ländern wurden zumindest teilweise ausgeglichen durch leichte Steigerungen der Lieferungen nach Frankreich, Italien und Spanien sowie durch ein recht kräftiges Wachstum der Exporte nach Belgien und Österreich. Der Absatz in den mitteleuropäischen Reformländern vermochte sich auf dem Vorjahresniveau zu halten.

Exporte nach Regionen in den Jahren 2001 und 2002 (Januar - Oktober) Nominelle Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in % (in Klammern: Exportanteil 2001 in %) 4.1

Exporte total

-1.4 5.2

EU (61.0)

-2.7 4.1

BRD (22.2)

-8.0 -5.3

USA (10.6)

-1.0 6.4

Japan (3.9)

-7.4 12.6

Mitteleuropa (3.4)

0.3 -2.7

Asien SL (6.3)

2001

-1.4

2002 (Januar - Oktober)

2.0

Lateinamerika SL (2.2)

-14.5 13.5 13.9

OPEC (2.6) 8.7

Übrige EL (4.0)

-2.1

-15 Quelle: OZD

-10

-5

0

5

10

15 seco - IWWP

853

Unter den wichtigsten überseeischen Destinationen sind kräftige Rückschläge der Exporte nach Japan und vor allem nach Lateinamerika, hingegen ein verlangsamter, nur noch sehr bescheidener Rückgang der Ausfuhren nach den konjunkturell führenden Wirtschaftsräumen der USA und der asiatischen Schwellenländer zu verzeichnen. Das bereits im Vorjahr sehr kräftige Wachstum der Lieferungen nach den von höheren Öleinnahmen profitierenden OPEC-Staaten beschleunigte sich noch leicht. Eine nicht minder kräftige Stütze unserer Exportkonjunktur sind gegenwärtig die Verkäufe in der GUS, in der VR China und in der Türkei. Mit einem Exportanteil von insgesamt 3,6 Prozent übertrifft der Absatz in diesen drei Ländern bereits jenen in der OPEC und hat denjenigen im Nachbarland Österreich erreicht.

Markanter, breit abgestützter Rückgang der Importe Die anhaltend schwache Exportkonjunktur und eine ausgeprägte Schwäche auch in Bereichen der inländischen Nachfrage mit hohem Importanteil spiegelt sich zunehmend deutlich in der Entwicklung der Einfuhren.

Nach einer anfänglich kurzen Erholung tendieren die Schweizer Güterimporte seit dem zweiten Quartal des Berichtsjahres (in saisonbereinigter Betrachtung) wieder deutlich rückläufig. Im Mittel der ersten zehn Monate 2002 blieb die Wareneinfuhr real um 2,7 und nominell um 6,1 Prozent unter dem Stand der Vorjahresperiode. Die Importpreise tendieren seit Frühjahr 2001 stetig leicht abwärts. Sie lagen im September um 1,0 und im bisherigen Jahresmittel um 3,5 Prozent unter dem Vorjahresstand.

Güterimporte: Verlauf und Vorjahresvergleich Verlauf monatlich, arbeitstäglich bereinigt, glatte Komponente, 1997 = 100 140

Veränderung gegen Vorjahresquartal, real, % 20

Verlauf, Index 1997 = 100

130

15 11.3 9.3

120 7.8

9.4

10

8.3

7.7 6.7 4.7

110

6.7 5.5

5.3

4.5

7.1 4.6

5 0.1

100 -0.2

90

Veränderung VJQ, real, %

Verlauf, Volumen

Verlauf, Mittelwert/Preis

Verlauf, Wert

0 -1.0

-5 -5.8 -6.9

80

-10 .

1997

Quelle: OZD

1998

1999

2000

2001

2002 seco - IWWP

Der Importrückgang erstreckt sich breit auf die wichtigsten Branchen und Sektoren der Wirtschaft. Die Vorleistungsimporte litten unter der anhaltend schwachen Export- und Industriekonjunktur. Die Einfuhren industrieller Halbfabrikate und Zwischenprodukte schrumpften fast ausnahmslos. Der Einbruch der Ausrüstungsinvestitionen spiegelt sich in kräftig verringerten Investitionsgütereinfuhren. Bei den meisten Maschinenkategorien wie auch bei den Nutzfahrzeugen waren zweistellige nominelle Rückgänge zu verzeich-nen. Wesentliche Ausnahmen bildeten lediglich 854

das Gesundheitswesen (wachsende Beschaffung von Spital- und Praxiseinrichtungen) und knapp gehaltene Einfuhren baunaher Ausrüstungen. Der Rückgang des Werts der Energieträgereinfuhren war den gegenüber dem Vorjahr deutlich niedrigeren Preisen zuzuschreiben.

Importe nach Verwendung 2001 und 2002 (Januar - Oktober) Nominelle Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in % (in Klammern: Importanteil 2001 in %) 1.1

Einfuhr total

-6.1 -1.2

Rohstoffe, Halbfabrikate (27.2)

-10.8 2.1

Energieträger (4.9)

-18.3 -6.5

Investitionsgüter (28.0)

-11.1

(Nutzfahrzeuge) (3.3)

2001

-4.8

(Maschinen, Apparate) (22.8)

-11.7

2002 (Januar - Oktober)

-19.7 -13.6 9.0

Konsumgüter (39.8)

2.4 31.8

(Arzneiwaren) (10.7)

15.6 3.9

(Personenautomobile) (6.5)

-7.8 0.1

(Bijouterie, Schmuck) (1.5) -20 Quelle: OZD

14.6

-15

-10

-5

0

5

10

15

20

25

30

seco - IWWP

Dass die Konsumgüterimporte insgesamt nicht ebenfalls schrumpften, ist vor allem auf anhaltend kräftig wachsende Aufwendungen für importierte Arzneimittel sowie gleichfalls deutlich höhere Ausgaben für die Einfuhr von Bijouterie, Schmuck und Juwelierwaren zurückzuführen. Abgesehen davon waren die Einfuhren nicht dauerhafter und vor allem jene der dauerhaften Konsumgüter ebenfalls deutlich rückläufig. Parallel zum Rückgang der Immatrikulationen von Neufahrzeugen (Jan. ­ Okt.: ­6,8 %) nahmen auch die Personenwagenimporte deutlich ab.

Spuren des globalen Abschwungs in den aussenwirtschaftlichen Bilanzen Der weltwirtschaftliche Abschwung hinterliess deutliche Spuren in den aussenwirtschaftlichen Bilanzen der Schweiz. Der Überschuss der Ertragsbilanz brach im Jahr 2001 gegenüber dem Rekordergebnis des Vorjahres um rund 18 Milliarden auf noch 34 Milliarden Franken ein. Das Defizit der Handelsbilanz fiel nur unwesentlich höher aus. Dem standen zum einen deutliche Einbussen im Dienstleistungshandel gegenüber, insbesondere niedrigere Nettoeinnahmen aus dem Fremdenverkehr, den Versicherungsdienstleistungen sowie den Kommissionseinnahmen der Banken. Zum andern führten insbesondere geringere Erträge aus den Direktinvestitionen im Ausland als Folge rückläufiger Gewinne auf Auslandbeteiligungen zu einer Abnahme der Netto-Kapitalerträge um 14 Milliarden Franken.

Im Berichtsjahr dürfte der Überschuss der Ertragsbilanz wieder steigen. Dies vor allem als Folge einer markanten Aktivierung der Handelsbilanz. Die in der Vorjahresperiode weitgehend ausgeglichene Bilanz im eng gefassten Sinn (ohne Handel mit Edelmetallen, Edel- und Schmucksteinen u. dgl.) wies in den ersten zehn Monaten 2002 einen Überschuss von 5,5 Milliarden Franken aus. Die Gesamtbilanz verbesserte sich sogar um 9,4 Milliarden Franken; dies u.a., weil das Vorjahreser855

gebnis im Gesamthandel durch umfangreiche Edelmetallimporte (Palladium zu industriellen Zwecken) belastet war.

Die Ertragsbilanz der Schweiz, 1990 bis 2001 Salden der wichtigsten Komponenten in Mrd. Franken Warenverkehr Arbeitseinkommen Übertragungen

70 60

Dienstleistungen Kapitaleinkommen Ertragsbilanz

34.1

37.0

50 40

52.2 45.7

43.5 12.0

21.3

25.2

37.0

30.0

30.0

30 20 10

20.8 19.0

19.2

15.1

15.2

18.9

21.6

13.0

1990

1992

1995

1997

1999

25.6

24.2

0 -10 -20 Quelle: SNB

2000

2001 seco - IWWP

Der Dienstleistungsverkehr war durch uneinheitliche Entwicklungen geprägt. In der Tourismuswirtschaft führte ein Rückschlag der Ausländerübernachtungen (Hotellerie, Jan. ­ Sept.: ­9,7 %) zu deutlichen Einbussen in den Fremdenverkehrseinkommen. Mit Blick auf die Börsenentwicklung konnten sich auch die Kommissionseinnahmen der Banken noch kaum erholen. Hingegen führten verbreitete Prämienanpassungen zu deutlich höheren Nettoeinnahmen aus den Versicherungsleistungen.

Die Kapitalertragsbilanz wird sich im Berichtsjahr noch wenig verändern: Leicht höhere Erträge aus den Direktinvestitionen werden durch zinsbedingt niedrigere Einkommen aus Portfolioinvestitionen ausgeglichen.

2.3

Nach langsamer Erholung im 2003 erst 2004 Rückkehr zu Wachstum im Einklang mit den längerfristigen Möglichkeiten der Wirtschaft

Mit der allmählichen Erholung der internationalen Konjunktur darf für das Jahr 2003 auch in der Schweiz von einer gesamtwirtschaftlichen Verbesserung ausgegangen werden, die im Jahresverlauf an Intensität gewinnen wird. Wichtigste Absatzländer, wie namentlich Deutschland und Italien, werden indessen weiter zu den Nachzüglern der internationalen Belebung zählen. Auch werden sich die Ausrüstungsinvestitionen vor allem in Europa im kommenden Jahr noch kaum nennenswert erholen.

856

Indikatoren der schweizerischen Konjunktur (Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in Prozenten) 2001 Produktion und Arbeitsmarkt Bruttoinlandprodukt real Beschäftigte insgesamt (Vollzeitäquivalent) Arbeitslosenquote Aussenwirtschaft Exportvolumen (Güter) Importvolumen (Güter) Ausländerübernachtungen Ertragsbilanz (Saldo in Mrd. Fr.)

Monetäre Indikatoren und Preise Realer Wechselkurs, exportgewogen Zinsen Dreimonatsdepots (Libor) Rendite eidg. Obligationen (10 Jahre) Landesindex der Konsumentenpreise

2002

2003

0,9 1,1 1,9

­0,2 ­0,6 2,8

1,0 ­0,6 3,6

2,1 0,2 ­1,0 34,1

0,0 ­2,7 ­8,0 45,1

3,5 3,5 2,0 50,1

2,1 2,9 3,4 1,0

3,6 1,2 3,2 0,7

1,8 0,8 3,0 1,0

Quelle: Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes (2002: Schätzungen, 2003 Prognosen)

Damit wird das Wachstum der Schweizer Wirtschaft, mit rund 1 Prozent, im internationalen Vergleich erneut unterdurchschnittlich bleiben. Auch diese anfänglich noch sehr moderate Erholung ist davon abhängig, dass sich vor allem die Konjunktur in der EU insgesamt deutlich erholt und der reale Frankenkurs keine weitere Festigung erfährt. Ein Wachstum von rund 2 Prozent, das etwa den längerfristigen Möglichkeiten der Schweizer Wirtschaft entspricht und auch wieder eine Verbesserung der Lage am Arbeitsmarkt ermöglicht, kann im Urteil der OECD erst 2004 wieder realisiert werden.

3

Europäische Wirtschaftsintegration Am 1. Juni 2002 ist das Vertragswerk der «Bilateralen I» zusammen mit der revidierten EFTA-Konvention in Kraft getreten. Mit diesem bedeutendsten integrationspolitischen Schritt seit der Ablehnung des EWR im Jahre 1992 werden die Beziehungen der Schweiz zu ihren europäischen Wirtschaftspartnern vertraglich wesentlich breiter abgestützt. Verhandlungen zu zehn weiteren bilateralen Abkommen mit der EU sind im Gang. Das mit den übrigen europäischen Partnern bestehende Netz an EFTA-Drittlandabkommen wird weiter ausgebaut.

857

3.1

Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU

Mit dem Inkrafttreten der sieben sektoriellen Abkommen am 1. Juni 2002 wurde das kurzfristige integrationspolitische Ziel des Bundesrates erreicht. Mittelfristig wird der Abschluss der laufenden bilateralen Verhandlungen «Bilaterale II» angestrebt, vorausgesetzt, dass ein ausgewogenes Gesamtergebnis erzielt werden kann. ­ Am 1. Januar 2002 sind in 12 EU-Staaten die Euro-Banknoten und ­Münzen eingeführt worden.

3.1.1

Beziehungen im Rahmen der geltenden Abkommen

3.1.1.1

Freihandelsabkommen (FHA) Schweiz-EG von 1972

Ende November fand das 47. Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommen Schweiz-EG (SR 0.632.401/402) statt. Die Schweiz forderte die EU auf, ihre Überwachungsmassnahmen betreffend Stahl in einer Weise zu modifizieren, die den Handel möglichst wenig beeinträchtigt. Es erfolgte ein Meinungsaustausch über die Auswirkungen der Abstimmung über das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) vom 22. September 2002 auf den Handel und Transit von elektrischer Energie durch die Schweiz. Weitere Diskussionen betrafen die Verlängerung der im Briefwechsel vom 17. März 2000 (SR 0.632.401.22) enthaltenen Einfuhrregelung der EG für Erfrischungsgetränke, die Konsolidierung des Protokolls Nr. 3 über Ursprungsregeln sowie die Folgen des Auslaufens des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) am 23. Juli 2002. Neben Wettbewerbsfragen kam auch die bevorstehende Osterweiterung der EU und die damit verbundene Ablösung der EFTA-Freihandelsverträge mit den Kandidatenstaaten durch das Freihandelsabkommen Schweiz-EG zur Sprache.

Im Rahmen des Zollausschusses wurden die Fortschritte bei der Informatisierung des Zolltransits (SR 0.631.242.04) gewürdigt und Möglichkeiten zur Förderung der Verkehrsverlagerung auf die Schiene mittels Anpassung der Zollverfahren für den Transit erörtert.

3.1.1.2

Die sektoriellen Abkommen Schweiz-EG von 1999

Nach Abschluss des Ratifikationsverfahrens seitens der EU und ihrer Mitgliedstaaten am 17. April 2002 traten die sieben sektoriellen Abkommen Schweiz-EG vom 21. Juni 1999 zusammen mit der revidierten EFTA-Konvention (BBl 2001 4963) am 1. Juni 2002 in Kraft. Damit wurde das vertragliche Beziehungsnetz zwischen der Schweiz und der EU auf eine breitere Grundlage gestellt.

Mit Beschluss vom 24. April 2002 traf der Bundesrat die notwendigen internen Massnahmen im Hinblick auf das Inkrafttreten der Abkommen. Zum einen bestimmte er die Organisationsstrukturen zur Anwendung der Abkommen, indem er die hauptverantwortlichen Ämter bezeichnete sowie Leitlinien über die Vorbereitung der Beschlüsse der Gemischten Ausschüsse definierte. Zum anderen setzte er das Datum des Inkrafttretens der im Zusammenhang mit den Abkommen getroffenen legislatorischen Massnahmen auf den 1. Juni 2002 fest.

858

Für die Verwaltung und ordnungsgemässe Anwendung dieser sektoriellen Abkommen sind Gemischte Ausschüsse zuständig, in deren Rahmen Vertreter der Schweiz und der EU mit übereinstimmender Willensbekundung die in den Abkommen vorgesehenen Entscheidungen treffen. Eine wichtige Aufgabe der Gemischten Ausschüsse besteht darin, die Anhänge der Abkommen an die Rechtsentwicklung in der EU anzupassen. Angesichts der zwischen dem Verhandlungsabschluss und dem Inkrafttreten der Abkommen liegenden Zeitspanne von über drei Jahren ist hier ein bedeutender Aufhol- bzw. Anpassungsbedarf entstanden. Ausserdem dienen die Gemischten Ausschüsse dem Informationsaustausch zwischen den Vertragsparteien und können grundsätzlich mit allen Fragen im Zusammenhang mit den jeweiligen Abkommen befasst werden.

Der Bundesrat wird, sobald erste Erfahrungen mit der Anwendung der sieben sektoriellen Abkommen vorliegen, deren Auswirkungen auswerten.

Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen Das Landwirtschaftsabkommen (SR 0.916.026.81) vereinfacht den Handel mit Agrarprodukten durch den Abbau von Zöllen und die Beseitigung von nichttarifären Handelshemmnissen. Neben der Anerkennung der Gleichwertigkeit von technischen Vorschriften, beispielsweise in den Bereichen Pflanzenschutz, biologischer Landbau und Veterinärmedizin, sieht das Abkommen einen erleichterten Marktzutritt für bestimmte Agrarprodukte vor. Insbesondere der Handel mit Käse wird fünf Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens vollständig liberalisiert.

Im Gemischten Ausschuss stand die Aktualisierung der verschiedenen Anhänge im Vordergrund. Ziel ist die Wiederherstellung der Äquivalenz der Rechtsgrundlagen.

Ein gesonderter Gemischter Ausschuss zum Anhang 11 über veterinärhygienische und tierzüchterische Massnahmen hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Aufnahme der BSE-Vorschriften in das Veterinärabkommen prüfen und damit die Voraussetzungen für die Beendigung bestehender Massnahmen einzelner EU-Mitgliedstaaten schaffen soll.

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (SR 0.946.526.81) macht die doppelte Prüfung und Zulassung der meisten Industrieprodukte nach schweizerischem und nach EG-Recht überflüssig, indem Prüfberichte, Zertifikate und
Zulassungen, die durch die im Abkommen bezeichneten Stellen erteilt werden, von den Vertragsparteien gegenseitig anerkannt werden. Ausgenommen sind Arzneimittel, die nach wie vor in der Schweiz und in der EG angemeldet werden müssen. Nur in Bereichen, in denen sich die Rechtsvorschriften der Schweiz und der EG unterscheiden, sind weiterhin zwei Konformitätsbescheinigungen erforderlich, die jedoch beide durch eine anerkannte schweizerische Zertifizierungsstelle ausgestellt werden können. Die von solchen Stellen durchgeführten Konformitätsbewertungen berechtigen den Hersteller zum Anbringen des für die Vermarktung auf dem europäischen Markt erforderlichen CE-Zeichens auf den betreffenden Produkten.

Im Rahmen des Gemischten Ausschusses wurden die Bestimmungen der Produktekapitel im Anhang 1 des Abkommens an die in beiden Vertragsparteien eingetretenen Rechtsänderungen angepasst. Zudem wurde eine erste Liste der im Rahmen des Abkommens anerkannten Konformitätsbewertungsstellen vereinbart und in Kraft gesetzt.

859

Abkommen über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens Seit 1. Januar 1996 ist das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen in Kraft (SR 0.632.231.422). Es unterstellt Bund und Kantone sowie öffentliche Unternehmen der Wasser-, Verkehrs- und Elektrizitätsversorgung den WTO-Regeln über die Ausschreibung und die Vergabe von Aufträgen, sofern diese vom Volumen her gewisse Schwellenwerte überschreiten. Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 0.172.052.68) erweitert den Geltungsbereich des WTO-Beschaffungsabkommens auf die Sektoren Telekommunikation, Schienenverkehr und übrige Energieversorgung sowie auf Gemeinden und konzessionierte private Unternehmen, die aufgrund eines besonderen oder ausschliesslichen Rechts in den genannten Bereichen tätig sind.

Artikel 3 Absatz 5 des Abkommens sieht die Möglichkeit vor, Beschaffungen in Sektoren, in denen nachweislich Wettbewerb herrscht, von den Bestimmungen des Vertrages auszunehmen, da in diesem Fall ausreichend gewährleistet ist, dass sie nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgen. Anlässlich des Gemischten Ausschusses hat die Schweiz darüber orientiert, dass sie, gestützt auf diese Ausnahmeregelung, den Telekommunikationssektor aus dem Geltungsbereich des Abkommens ausgeschlossen habe.

Abkommen über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse Mit dem Abkommen über den Landverkehr (SR 0.740.72) hat die Schweiz Zugang zum europäischen Bahn- und Strassentransportmarkt erhalten. Damit verbunden ist einerseits die Einführung der «Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe» (LSVA) und andererseits die etappenweise Erhöhung der Gewichtslimite für Lastwagen auf 40 Tonnen (SR 740.11). Die Bemühungen, den Güterverkehr verstärkt von der Strasse auf die Schiene zu verlagern, zeitigten erste Wirkungen. Nach der Bereinigung der Verzerrung, die infolge der vorübergehenden Schliessung des Gotthardtunnels entstanden war, nahm der alpenquerende Schwerverkehr 2001 lediglich um 3 Prozent zu, während die jährliche Zuwachsrate in der vergangenen Dekade rund 8 Prozent betragen hatte. Im ersten Semester 2002 bewirkte das für die Gotthardroute aus Sicherheitsgründen eingeführte Dosierungssystem eine erhebliche Senkung der Anzahl Fahrzeuge im Vergleich zu den Vorjahren. Der Rückgang am Gotthard hat
jedoch zu einer Zunahme des Schwerverkehrs auf den übrigen Alpenachsen geführt. Mit der Einführung eines neuen Verkehrsregulierungssystems am Gotthard am 30. September, welches namentlich die Wiedereinführung des Gegenverkehrs brachte, wurde unter Aufrechterhaltung einer angemessenen Verkehrssicherheit die Kapazität des Gotthardtunnels gegenüber dem zuvor angewandten Dosierungssystem massgeblich gesteigert.

Im Rahmen seiner beiden ordentlichen Tagungen hat der Gemischte Ausschuss insbesondere geprüft, welche neuen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts («acquis communautaire») in den Anhang 1 des Abkommens aufzunehmen sind. Eine ausserordentliche Sitzung des Gemischten Ausschusses war Problemen im Zusammenhang mit dem Verkehrsregulierungssystem und der Bevorzugung des Regionalverkehrs auf der Gotthardroute gewidmet.

Abkommen über den Luftverkehr Das Luftverkehrsabkommen (SR 0.748.127.192.68) regelt auf Grundlage der Gegenseitigkeit den Zugang schweizerischer Fluggesellschaften zum liberalisierten europäischen Luftverkehrsmarkt. Durch die schrittweise Gewährung von Verkehrs860

rechten und das Diskriminierungsverbot erhalten die schweizerischen Luftfahrtunternehmen gleich lange Spiesse wie ihre europäischen Konkurrenten.

Der Gemischte Ausschuss befasste sich unter anderem mit der Frage der Staatsbeihilfen im Zusammenhang mit dem Grounding der Swissair.

Abkommen über die Freizügigkeit Mit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens (SR 0.142.112.681) und des revidierten EFTA-Übereinkommens (BBl 2001 4963) wurde die Personenfreizügigkeit zunächst für diejenigen Personen verwirklicht, welche am 1. Juni 2002 in den Vertragsparteien zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt waren oder sich in den Vertragsparteien mit ausreichenden finanziellen Mitteln und einem umfassenden Krankenversicherungsschutz als Nichterwerbstätige niederlassen wollten. Für alle anderen Personen gelten die folgenden Übergangsfristen: Bis zum 31. Mai 2004 können die Vertragsparteien den Inländervorrang und die Kontrolle der Entlöhnungs- und Arbeitsbedingungen beibehalten. Die Schweiz wird dies tun und diese Vorrangsregelung spätestens am 1. Juni 2004 durch die flankierenden Massnahmen ersetzen. Sodann behält die Schweiz bis zum 31. Mai 2007 die Kontingentierung für Staatsangehörige der EU- respektive EWR-Mitgliedländer bei. Am 1. Juni 2007 wird die Personenfreizügigkeit eingeführt werden, welche jedoch bei grossen Einwanderungsströmen noch bis spätestens 31. Mai 2014 beschränkt werden kann.

Die erste Phase der Einführung der Personenfreizügigkeit hat bisher zu keinen ernsthaften Problemen geführt. Die Kontingente wurden, wie abzusehen war, aufgrund eines erhöhten Nachholbedarfs stark beansprucht. Insbesondere hat eine grössere Zahl von bisherigen Grenzgängern in der Schweiz festen Wohnsitz genommen.

An der ersten Sitzung des Gemischten Ausschusses ging es um die Verabschiedung des internen Reglements und die Einsetzung zweier Unterausschüsse zu den Themen soziale Sicherheit und Diplomanerkennung. Die Unterausschüsse haben ihre Arbeit aufgenommen.

Abkommen über die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit Der Gegenstand des Forschungsabkommens (SR 0.420.513.1) ist die Assoziierung der Schweiz an das fünfte Rahmenprogramm der EG im Bereich der Forschung, der technologischen Entwicklung und der Demonstration sowie an das fünfte Rahmenprogramm von Euratom für Massnahmen im Bereich der Forschung
und Ausbildung. Die beiden Rahmenprogramme ­ und somit auch das Forschungsabkommen ­ liefen Ende 2002 aus.

Das Forschungsabkommen sieht seine Erneuerung im Hinblick auf die Assoziierung der Schweiz an den sechsten Rahmenprogrammen (2003­2006) ausdrücklich vor.

Der Gemischte Ausschuss befasste sich daher mit der Vorbereitung der entsprechenden Verhandlungen (vgl. Bundesbeschluss vom 6. Juni 2002 über die Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den EU-Programmen in den Jahren 2003­ 2006; BBl 2002 5246).

861

3.1.2

Verhandlungen über weitere bilaterale Abkommen

Die neuen bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU («Bilaterale II») umfassen zehn Dossiers. In vier Dossiers ­ Betrugsbekämpfung, verarbeitete Landwirtschaftsprodukte, Umwelt und Statistik ­ hatten die Verhandlungen bereits im Laufe des Jahres 2001 begonnen. In den übrigen sechs Dossiers ­ Zinsbesteuerung, Schengen/Dublin, Dienstleistungen, Bildung, Medien und Ruhegehälter ­ wurden die Verhandlungen im Juni 2002 aufgenommen, nachdem die EU die letzten Verhandlungsmandate verabschiedet hatte. Die Schweiz verfügte bereits seit Januar 2002 über die nötigen Mandate.

Seit Juni 2002 haben zu jedem Dossier mehrere Verhandlungen stattgefunden, in denen die Kernfragen identifiziert worden sind. In den meisten Verhandlungsbereichen konnten bereits Abkommensentwürfe erstellt werden.

Die Schweiz verfolgt weiterhin einen koordinierten Ansatz im Verhandlungsprozess. Im Hinblick auf das Ziel, ein ausgewogenes Gesamtergebnis zu erreichen, müssen die Verhandlungen parallel und in gleichmässigem Rhythmus geführt werden. Die Schweiz ist bereit, zügig voranzuschreiten und, entsprechend dem Wunsch der EU, die Verhandlungen rasch abzuschliessen, wobei jedoch den Interessen beider Seiten gebührend Rechnung getragen werden muss. Aus Schweizer Sicht ist entscheidend, dass die innenpolitische Akzeptanz sichergestellt ist, da einzelne Abkommen Gegenstand eines Referendums werden könnten.

Im Zusammenhang mit dem Dossier Zinsbesteuerung haben Vertreter der EU die Möglichkeit von «Begleitmassnahmen» erwähnt für den Fall, dass keine für die Union befriedigende Lösung gefunden werden kann. Die Schweiz hat diese Drohungen klar zurückgewiesen. Sanktionen wären nicht nur unfair und ungerechtfertigt, da die Schweiz ein weitreichendes Angebot unterbreitet und keine internationalen Verpflichtungen verletzt hat, sondern auch kontraproduktiv, weil dadurch die Chancen für das Zustandekommen eines Abkommens beeinträchtigt würden.

Verarbeitete Landwirtschaftsprodukte Die im Protokoll Nr. 2 zum Freihandelsabkommen Schweiz-EG von 1972 (SR 0.632.401.2) enthaltene Sonderregelung für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte ist nicht mehr in allen Teilen zeitgemäss und erzeugt bei ihrer Anwendung eine Reihe von Problemen. In den bisherigen Verhandlungen zur Anpassung des Abkommens haben sich die Schweiz und die EU darauf geeinigt,
den Deckungsbereich des Protokolls Nr. 2 auszudehnen und den Preisausgleichsmechanismus zu verbessern. Das aktualisierte Abkommen sieht vor, dass die EG sämtliche Zölle auf Importen aus der Schweiz sowie die Erstattungen für Exporte in die Schweiz vollständig abbaut. Entsprechend reduziert die Schweiz im Gegenzug ihre Erstattungen auf Ausfuhren in die EG und ihre Zölle auf Importen aus der EG. Um eine mögliche Umgehung zu verhindern, ist ein geeigneter Kontrollmechanismus vorzusehen.

Betrugsbekämpfung Die EU und die Schweiz beabsichtigen, der Beeinträchtigung ihrer finanziellen Interessen durch Betrügereien im Zusammenhang mit indirekten Abgaben (Zölle, Mehrwertsteuer, Alkohol-, Tabak-, Mineralöl- und Automobilsteuern) und Subventionen mittels einer verstärkten gegenseitigen Amts- und Rechtshilfe effizienter entgegenzutreten. Die Schweiz ist bereit, ein Abkommen zu schliessen, das den Kernanliegen der EU gerecht wird, ohne ihre eigene Haltung hinsichtlich der doppelten 862

Strafbarkeit als Voraussetzung für den Vollzug von Zwangsmassnahmen im Rahmen der Amts- und Rechtshilfe in Frage zu stellen.

Statistik Die Vergleichbarkeit der statistischen Informationen ist ein wichtiges Element zur Evaluation der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Durch eine bilaterale Zusammenarbeit mit der EU im Bereich der Statistik könnte die Erfassung und Verbreitung eurokompatibler statistischer Daten über die Schweiz sichergestellt werden.

Namentlich geht es um die Harmonisierung der Statistiken in den Bereichen Handel, Arbeitsmarkt, Sozialversicherung, Transport, Raumplanung und Umwelt.

Umwelt Mit einer Teilnahme an der Europäischen Umweltagentur (EUA) erhielte die Schweiz Zugriff auf Umweltdaten von deren 29 Mitgliedstaaten und die Möglichkeit, an länderübergreifenden Studien mitzuwirken. Die schweizerischen Daten würden ihrerseits in den Berichten der Agentur veröffentlicht. Auf diese Weise könnte die Schweiz einen indirekten Beitrag zur Erarbeitung von Massnahmen zugunsten der Umwelt auf europäischer Ebene leisten.

Bildung, Berufsbildung, Jugend Die Schweiz strebt eine Vollbeteiligung an den EU-Programmen SOKRATES (allgemeine Bildung), LEONARDO DA VINCI (Berufsbildung) und JUGEND (ausserschulische Jugendarbeit) an. Die EU hat der Schweiz die vollberechtigte Teilnahme an der nächsten Programmgeneration (ab 2007) in Aussicht gestellt. In der Zwischenzeit soll die jetzige indirekte Teilnahme an gewissen Aktionen (stille Partnerschaft) konsolidiert und nach Möglichkeit für die Dauer der aktuellen Programmgeneration (bis 2006) ausgebaut werden.

Medien Verhandelt wird über eine Vollbeteiligung der Schweiz an den EU-Programmen «MEDIA Plus» (Förderung der Entwicklung und des Vertriebs gemeinschaftlicher audiovisueller Werke) und «MEDIA Fortbildung» (Ausbildungsprogramm für Berufsangehörige der audiovisuellen Programmindustrie in der Gemeinschaft) mit der Laufzeit 2001­2005. Die Beteiligung an diesen Programmen soll es der schweizerischen audiovisuellen Industrie und Filmschaffenden ermöglichen, in den Genuss von sämtlichen MEDIA-Unterstützungsmassnahmen der Europäischen Union zu gelangen.

Ruhegehälter Es geht darum, die bestehende Doppelbesteuerung von in der Schweiz lebenden pensionierten Beamtinnen und Beamten der EU zu beseitigen. Für die Schweiz steht eine Lösung im Vordergrund,
bei der die Besteuerung der Ruhegehälter zwischen der EU und der Schweiz aufgeteilt wird.

Schengen/Dublin Die Gewährleistung der inneren Sicherheit in der Schweiz erheischt eine angemessene Antwort auf organisierte Kriminalität, Terrorismus und Wirtschaftskriminalität, deren Akteure immer stärker global agieren. Erforderlich ist eine effiziente und enge Zusammenarbeit vorab mit den europäischen Staaten. Die Schweiz hat der EU des863

halb schon vor Jahren ihr Interesse an einer verstärkten Zusammenarbeit in den Bereichen justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, Asyl und Migration bekundet.

Am 11. Juli haben die Verhandlungen mit der EU über eine Beteiligung der Schweiz an der «Schengener Zusammenarbeit» und am Dubliner Erstasyl-Übereinkommen begonnen. Es wurde vereinbart, dass sich diese Assoziation an den entsprechenden Abkommen mit Norwegen und Island orientieren soll. Die Verhandlungen im Bereich «Dublin» werden auf der Grundlage einer neuen Verordnung geführt, welche die EU Ende 2002 verabschiedet hat. Zentrale Anliegen der Schweiz sind die Wahrung der direktdemokratischen Verfahren durch genügend lange Fristen zur Übernahme neuen Rechts und die Vorhersehbarkeit zukünftiger Entwicklungen von Schengen/Dublin. Im Bereich der Rechtshilfe will die Schweiz das Prinzip der doppelten Strafbarkeit wahren.

Dienstleistungen In einer gemeinsamen Erklärung im Anhang zum Personenfreizügigkeitsabkommen verpflichteten sich die EU und die Schweiz, so bald wie möglich Verhandlungen über eine allgemeine Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs auf der Grundlage des Acquis communautaire aufzunehmen. Die Schweiz ist grundsätzlich bereit, das geltende EU-Recht zu übernehmen. Dies schliesst jedoch nicht aus, in wichtigen Bereichen Übergangsfristen und in einigen spezifischen Punkten gleichwertige Regelungen oder Ausnahmen vorzusehen. Bezüglich des künftigen EU-Rechts muss ein institutioneller Mechanismus gefunden werden, der die Aufrechterhaltung gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen und schweizerischen Akteuren sicherstellt. In den bisherigen Verhandlungen zeigte sich, dass neben den materiellen Differenzen zwischen europäischem und schweizerischem Recht vor allem die institutionelle Ausgestaltung des Abkommens zu gegensätzlichen Standpunkten Anlass gibt. Während die EU auf eine umfassende Zusammenarbeit in einem sich dynamisch entwickelnden regulatorischen Umfeld drängt, strebt die Schweiz ein klassisches Liberalisierungsabkommen an.

Zinsbesteuerung Die EU hat die Umsetzung ihrer im Rahmen eines umfassenden Steuerpakets vorgesehenen Richtlinie zur Zinsbesteuerung vom erfolgreichen Abschluss von Verhandlungen über gleichwertige Massnahmen mit wichtigen Drittstaaten, darunter die Schweiz, abhängig gemacht. Der Bundesrat
teilt die Auffassung der EU, dass Zinserträge angemessen besteuert werden sollten. Er hat der EU deshalb ein substanzielles Angebot unterbreitet, das als Kernelement eine Zahlstellensteuer auf Zinsen ausländischer Kapitalanlagen enthält. Als ergänzende Massnahmen kommen ein freiwilliger Informationsaustausch bzw. ein Informationsaustausch auf Anfrage bei betrügerischen Tatbeständen in Betracht. Der EU-intern geplante automatische Informationsaustausch steht für den Bundesrat indessen nicht zur Debatte. Für die Schweiz ist entscheidend, dass die relative Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes und der Schutz der Privatsphäre der Bankkunden weiterhin gewahrt bleiben.

864

3.2

Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) und andere europäische Freihandelsbeziehungen

Am 1. Juni 2002 sind die Änderungen der EFTA-Konvention zusammen mit den sieben sektoriellen Abkommen Schweiz-EG in Kraft getreten. Dadurch sind zwischen der Schweiz und ihren EFTA-Partnern weitgehend die gleichen Rahmenbedingungen ­ insbesondere hinsichtlich der Personenfreizügigkeit ­ wie zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der EU geschaffen worden. Mit mehreren Mittelmeerländern wurden Verhandlungen geführt, um sie in das europäische Netz der EFTA-Drittlandabkommen einzufügen.

3.2.1

EFTA-interne Beziehungen

Die beiden Tagungen des EFTA-Rates auf Ministerebene in Egilsstadir (Island) am 26. Juni und in Interlaken am 12./13. Dezember standen im Zeichen des revidierten EFTA-Übereinkommens (BBl 2001 4963). Dieses stellt die EFTA-internen Beziehungen durch den weitgehenden Einbezug der Vertragsinhalte der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG von 1999 auf eine breitere Grundlage.

Der Rat befasste sich mit den Auswirkungen der voraussichtlichen Erweiterung der EU (und damit des EWR) um zehn neue Mitgliedstaaten im Jahr 2004 auf die EFTA-Staaten.

3.2.2

Beziehungen der EFTA zu europäischen Drittstaaten und Mittelmeerländern

Die EFTA-Länder haben seit 1990 mit 17 Staaten in Mittel- und Osteuropa sowie im Mittelmeerraum Freihandelsabkommen abgeschlossen. Diese Abkommen verschaffen den Wirtschaftsakteuren aus dem EFTA-Raum Zugang zu diesen Drittlandmärkten, wie er vergleichsweise für die Konkurrenten aus der EU aufgrund von Präferenzabkommen der EU mit jenen Ländern besteht. Im Berichtsjahr traten die Abkommen mit Mazedonien (BBl 2001 977), Kroatien (BBl 2002 1370) und Jordanien (BBl 2002 1298) in Kraft. Mit Libanon wurden Verhandlungen aufgenommen, mit Ägypten und Tunesien weitergeführt und mit Zypern, das in Kürze der EU beitreten soll, abgebrochen. Mit Algerien wurde eine Zusammenarbeitserklärung unterzeichnet.

Die mit der Verwaltung und Aktualisierung der Freihandelsabkommen betrauten Gemischten Ausschüsse tagten mit Marokko, Polen, der Türkei, Tschechien und Ungarn. Die im Rahmen der Zusammenarbeitserklärungen mit Jugoslawien und der Ukraine eingesetzten Ausschüsse traten erstmals zusammen und prüften namentlich Möglichkeiten zur Vertiefung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit.

Die EFTA-Staaten streben die Errichtung eines Systems der Ursprungskumulation EU-Mittelmeerpartner-EFTA an, um an der von der EU im Rahmen des sog. Barcelona-Prozesses bis zum Jahre 2010 geplanten Freihandelszone Europa-Mittelmeer teilzunehmen. Gegenwärtig wird die Frage diskutiert, ob die bestehenden Präferenzabkommen der EU und der EFTA-Staaten mit den Mittelmeerländern einzeln ange-

865

passt oder ob zwischen allen Beteiligten in einem einzigen Abkommen eine für ganz Europa und den Mittelmeerraum einheitliche Ursprungsregelung festgelegt werden soll.

3.3

Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung und Technologie

Die Schweiz ist Gründungsmitglied von Eureka und COST. Diese Kooperationen charakterisieren sich durch ihren «Bottom up»-Ansatz, d.h. die Initiative zu neuen Projekten und Aktionen geht von den Forschenden aus. Zusammen mit den EU-Rahmenprogrammen («Top down»-Ansatz) bilden Eureka und COST die Grundpfeiler des Europäischen Forschungsraumes.

3.3.1

Eureka

Eureka ist ein zwischenstaatliches Instrument grenzüberschreitender Zusammenarbeit europäischer Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Es wurde im Jahre 1985 mit der Absicht gegründet, durch transnationale F&E-Partnerschaften auf dem Gebiet der Spitzentechnologie die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken und den technologischen Rückstand gegenüber Japan und den USA aufzuholen. Eureka umfasst 34 Mitglieder.

Zurzeit laufen 1772 Projekte mit Eureka-Status (Gesamtvolumen rund 2 Mrd. DQ denen sich 1586 Partner beteiligen. Anlässlich der 20. Eureka-Ministerkonferenz im Juni in Thessaloniki wurden 171 neue Eureka-Projekte mit einem Gesamtvolumen von 411 Millionen Euro genehmigt. In der Schweiz laufen 71 Projekte mit EurekaStatus. An diesen Projekten beteiligen sich 174 Schweizer Partner (33 Industriepartner, 64 KMU, 30 Hochschulen/Fachhochschulen/Universitäten und 43 F&E-Institute). Die Gesamtkosten belaufen sich auf 108 Millionen Franken.

3.3.2

COST

Die «Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiete der wissenschaftlichen und technischen Forschung» (COST) wurde im Jahre 1971 gegründet. Es handelt sich um ein zwischenstaatliches Instrument zur Vernetzung von nationalen Forschungsaktivitäten im Bereich der Grundlagenforschung für zivile, im öffentlichen Interesse liegende Zwecke. COST umfasst derzeit 35 Mitgliedstaaten.

Im Rahmen dieses Programms laufen zurzeit 160 Aktionen mit rund 30'000 Forschenden in ganz Europa. Im Berichtsjahr wurden 40 neue COST-Aktionen lanciert, wovon die Schweiz 28 mitunterzeichnet hat. Gegenwärtig nimmt die Schweiz mit rund 350 Forschenden an etwa 85 Prozent der COST-Aktionen teil, wozu die Universitäten und Fachhochschulen mit 45 Prozent, der ETH-Bereich mit 40 Prozent, die Privatwirtschaft mit 10 Prozent und verschiedene Bundesstellen mit 5 Prozent beitragen. Die Aufwendungen des Bundes für COST beliefen sich 2001 auf insgesamt 7,6 Millionen Franken.

866

4

Multilaterale Wirtschaftszusammenarbeit Nachdem im November 2001 in Doha (Katar) eine neue Welthandelsrunde lanciert worden ist, wurden Anfang 2002 in der WTO die Verhandlungsstrukturen festgelegt. Inzwischen sind die Verhandlungen zügig in Angriff genommen worden. ­ Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung standen im Mittelpunkt der Konferenz über Entwicklungsfinanzierung vom März in Monterrey sowie des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung vom Herbst in Johannesburg.

4.1

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

Die OECD bekräftigte vor dem Hintergrund der Finanzskandale mehrerer Unternehmen die Bedeutung der 1999 verabschiedeten Corporate-GovernanceRegeln, um das Vertrauen der Anleger in die internationalen Kapitalmärkte wieder herzustellen. Im Fiskalbereich stand die Einbindung von kooperationswilligen Hoheitsgebieten in die OECD-Arbeiten über den Informationsaustausch zu Besteuerungszwecken im Vordergrund.

4.1.1

Tagung des OECD-Rates auf Ministerebene

Der OECD-Rat auf Ministerebene tagte am 15./16. Mai in Paris unter belgischem Vorsitz. Die Tagung, die unter dem Leitmotiv «Partnerschaft im Dienst von Wachstum und Entwicklung» stand, befasste sich schwerwiegend mit den Themen Welthandel in der Folge der WTO-Ministerkonferenz von Doha, Integrität und Transparenz in der internationalen Wirtschaft sowie mit der Rolle der OECD in der Entwicklungszusammenarbeit (vgl. Ziff. 4.1.2.2). Der Ministertagung ging das OECD-Forum 2002 voraus, das führenden Vertretern aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft Gelegenheit bot, mit Ministern aus OECD-Ländern und mit Spitzenvertretern internationaler Organisationen zusammenzutreffen. Ferner pflegten die Minister mit Vertretern aus mehreren nicht zur OECD gehörenden Staaten ­ darunter Brasilien, Chile, China, Hong Kong, Singapur, Südafrika ­ einen Gedankenaustausch über die Doha-Verhandlungen in der WTO.

Die Ergebnisse der Ministerkonferenz lassen sich wie folgt zusammenfassen: Mit der Expansion und Integration der Finanzmärkte und dem Einsatz neuer Technologien hat sich der Spielraum für Finanzdelikte vergrössert. Die Integrität von Unternehmen, Finanzinstitutionen und Märkten ist aber für die Solidität der Volkswirtschaften und deren Stabilität von zentraler Bedeutung. Wesentlich ist daher auch die effektive Anwendung der Corporate-Governance-Regeln (vgl. Ziff. 4.1.4.2). Alle Länder wurden aufgefordert, die Sonderempfehlungen der FATF (Internationale Task Force zur Bekämpfung der Geldwäscherei) zur Terrorismusfinanzierung rasch umzusetzen. Dem an die Schweiz gerichteten Vorwurf, sie behindere mit ihrem Bankgeheimnis die Bekämpfung von Finanzverbrechen, begegnete der Vorsteher 867

des EVD mit dem Hinweis, dass das Bankgeheimnis kein Hindernis im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismusfinanzierung sei; entscheidend sei, dass diejenigen identifiziert werden können, welche effektiv die Gelder kontrollieren. Deshalb sei eine rigorose Anwendung der «Know-your-Customer-Regeln» (Kundenidentifikation) nötig. Die Parteien des 1997 unterzeichneten OECD-Übereinkommens zur Bekämpfung der Bestechung (vgl. Ziff. 4.1.3.3) wurden zu einer raschen und wirkungsvollen Umsetzung aufgefordert.

In Bezug auf das in Doha verabschiedete Arbeitsprogramm wurde daran erinnert, dass den OECD-Mitgliedern eine zentrale Verantwortung für dessen zielstrebige Umsetzung zukomme. Es müsse gemeinsam auf die schrittweise Liberalisierung des Marktzugangs, die Stärkung der WTO-Regeln sowie die Erleichterung des Verhandlungsprozesses über Investitionen, Wettbewerb, Handelserleichterung und Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen hingearbeitet werden.

Im Stahlsektor müssten energisch Strukturanpassungen vorgenommen werden. Unterstützung erfuhren die Bemühungen der OECD um die Aushandlung eines neuen Schiffbauabkommens mit dem Ziel, in der Weltschiffbauindustrie normale Wettbewerbsbedingungen herzustellen. Der OECD-Rat betraute den Chef der schweizerischen Delegation bei der OECD in Paris mit der Präsidentschaft dieser Verhandlungsgruppe.

Im Januar 2002 stattete Generalsekretär Johnston der Schweiz einen offiziellen Besuch ab.

4.1.2

Schwerpunkte der analytischen Tätigkeiten

4.1.2.1

Schweizerische Wirtschaftspolitik

Ende Mai veröffentlichte die OECD ihren Jahresbericht über die Lage der schweizerischen Wirtschaft. Das makroökonomische Fundament sei gesund und die Schweiz gehöre nach wie vor zu den reichsten Ländern. Ihr Wohlstandsvorsprung sei aber in den letzten 20 Jahren stetig geschwunden. Ein niedriges Produktivitätswachstum und sehr hohe Preise liessen auf Schwächen auf den Produktemärkten schliessen.

Das Urteil über die schweizerische Wirtschaftspolitik fällt insgesamt günstig aus.

Die Experten betonen die Bedeutung der flexibleren Geldpolitik der SNB. Der von der SNB verfolgte Kurs sei angemessen. Angesichts der vielfältigen Risiken gelte es, wachsam und bereit zu sein, notfalls flexibel zu reagieren. Auch das Urteil über die Budgetpolitik fällt positiv aus. Der Schuldenbremse komme eine Schlüsselrolle in der Reform der staatlichen Ausgabenpolitik und in der Stärkung der makroökonomischen Bedeutung der Budgetpolitik zu. Bei den strukturellen Rahmenbedingungen lobt die OECD die Arbeitsmarktreformen der letzten Jahre. Mit einer umfassenden Strategie gelte es nun, das anhaltend niedrige Produktivitätswachstum zu verbessern und die Wachstumsleistung der Wirtschaft zu stärken. Aufholbedarf gebe es vor allem in der Reform der Produktemärkte.

Im Sonderkapitel des Berichts über die Reform der Staatsausgaben werden die Anstrengungen begrüsst, im Ressourceneinsatz zu einer Politik der Globalbudgets und der ergebnisorientierten Mittelzuteilung zu gelangen. Dies bedeutet, dass die OECD dem angestrebten Verzicht auf eine inputorientierte Mittelzuteilung zustimmt. Doch sei die Verbreitung dieses Ansatzes noch bescheiden. Auf grosses Interesse stiessen die Anstrengungen der Schweiz zur Modernisierung ihres födera868

listischen Systems. Die Autoren hoffen, dass die Vorlage zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben (NFA) rasch umgesetzt werden kann. Möglichkeiten einer Stärkung des Wettbewerbs zur Verbesserung der Wirksamkeit staatlicher Ausgaben sieht die OECD im Übrigen vor allem im öffentlichen Beschaffungswesen sowie im Gesundheitswesen.

4.1.2.2

Entwicklungszusammenarbeit

Den Entwicklungsfragen kam in der OECD im Berichtsjahr besondere Beachtung zu, war doch die Entwicklungszusammenarbeit ein zentrales Thema der Jahrestagung des OECD-Rates vom Mai. Der Rat verabschiedete dabei ein «Aktionsprogramm für eine gemeinsame Entwicklungsagenda» (Action for a Shared Development Agenda). Danach wird sich die OECD einsetzen für eine bessere Politikkohärenz im Dienst der Entwicklung, die Förderung der guten Regierungs-führung, die Erhöhung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit sowie für die Stärkung von Partnerschaften.

An der Tagung des Entwicklungshilfeausschusses (DAC) standen folgende Themen im Vordergrund: Die neuen Perspektiven der öffentlichen Entwicklungshilfe nach der Konferenz von Monterrey, die Initiative «Neue Partnerschaft für Afrikas Entwicklung» (New Partnership for Africa's Development, NEPAD) sowie die Zusammenarbeit mit Ländern, welche gravierende Probleme bei der Regierungsführung und der Verwendung öffentlicher Ressourcen aufweisen (Poor Performing Countries).

Die Teilnehmer begrüssten die an der Konferenz von Monterrey in Aussicht gestellte Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe. In der Frage der Definition der öffentlichen Entwicklungshilfe trat die Schweiz für die Beibehaltung einer engen Begriffsbestimmung ein, um nicht ­ beispielsweise durch den Einbezug von Steuererleichterungen ­ einer Verwässerung Vorschub zu leisten.

Die NEPAD-Initiative wurde von den OECD-Ländern erwartungsgemäss begrüsst.

Gewürdigt wurde insbesondere, dass sie von Afrika selbst ausgegangen ist und einem ergebnisorientierten Ansatz im Sinne der Millenniumserklärung folgt. Ein Dialog zwischen der OECD (bzw. DAC) und NEDAP könnte insbesondere auf dem Gebiet der Governance-Strukturen und in Bezug auf eine Harmonisierung der Unterstützungsmodalitäten auf der Geberseite aufgebaut werden. Ins Auge gefasst werden könnte auch eine Zusammenarbeit mit dem NEPAD-Sekretariat im Rahmen von gegenseitigen Länderprüfungen.

4.1.2.3

Raumentwicklung und Regionalpolitik

Die OECD hat die Raumordnungspolitik der Schweiz analysiert und dazu einen Bericht mit Empfehlungen publiziert. Neue Herausforderungen für die Raumordnungspolitik bilden Änderungen im internationalen Umfeld sowie die bevorstehende Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben (NFA). Die Regionalpolitik soll sich künftig auf die Stärkung der Wertschöpfungskraft und der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen konzentrieren. Insgesamt werden die Strategien des Bundesrats zur Agglomerationspolitik von den Experten als richtig und vor allem die tripartite Agglomerationskonferenz als wegweisend bezeichnet. Die Unterstützung der grenz869

überschreitenden regionalen Zusammenarbeit ist für die Schweiz von ausserordentlichem Interesse. Der grösste Anpassungsbedarf wird für das regionalpolitische Instrumentarium zu Gunsten der ländlichen Räume und der Berggebiete diagnostiziert. Hier sollten Bund, Kantone und Regionen künftig gemeinsam versuchen, das Entwicklungsmodell der «lernenden Region», das in andern OECD-Ländern mit Erfolg angewendet wird, als konzeptionellen Orientierungsrahmen zu verwenden.

4.1.2.4

Erziehungspolitik

Auf Anregung der Schweiz begutachtete im Oktober eine OECD-Expertengruppe das Schweizer Hochschulsystem. Die aus Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, der Hochschulen und des Bundes zusammengesetzte Schweizer Delegation stand unter der Leitung der Vorsteherin des EDI. Ziel dieser Überprüfung war, den Stand der Reformen im Bereich der schweizerischen Universitäten und Fachhochschulen durch ein international anerkanntes Gremium überprüfen zu lassen. Die Examinatoren der OECD haben inzwischen einen Bericht mit Empfehlungen erarbeitet, die von den zuständigen Behörden in den Kantonen und auf Bundesebene geprüft werden. Die Umsetzung der Empfehlungen soll alsdann nochmals Gegenstand von Diskussionen in der OECD sein. In diesem Bericht, der von der OECD im Frühjahr 2003 veröffentlicht wird, anerkennen die Examinatoren der OECD das insgesamt hohe Bildungs- und Ausbildungsniveau in der Schweiz sowie das Potenzial bei der universitären Forschung, vor allem bei den Naturwissenschaften und den technischen Wissenschaften. Als positiv wurde auch die erhöhte Maturitätsquote, der Fortschritt im Aufbau der Fachhochschulen und die Einführung neuer Verwaltungskulturen im Hochschulbereich gewertet.

4.1.2.5

Handelspolitik

Im Zusammenhang mit der Erarbeitung der analytischen Grundlagen für die nächste WTO-Ministertagung vom September 2003 waren die Arbeiten des Handelsausschusses auf drei Ziele ausgerichtet: die schrittweise Liberalisierung des Marktzugangs, die Stärkung der WTO-Regeln sowie die Verbesserung der Kohärenz zwischen der WTO und anderen internationalen Organisationen. Besondere Aufmerksamkeit wurde der technischen Hilfe im WTO-Bereich und der Ausbildung von WTO-Spezialisten zuteil, um die bestehenden Probleme bei der Umsetzung der WTO-Abkommen besser bewältigen zu können. Erneut führte der unter schweizerischer Präsidentschaft stehende Ausschuss Konsultationen mit Nichtmitgliedstaaten, Vertretern von Wirtschaft, Arbeitnehmerschaft und Zivilgesellschaft durch, was zur Verständnisförderung und Erhaltung der Doha-Dynamik beiträgt.

870

4.1.3

Instrumente im Investitionsbereich

Die OECD ist bisher die einzige internationale Organisation, welche auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Direktinvestitionen generelle Regeln zu schaffen vermochte. Im Berichtsjahr haben sich zwei weitere Nicht-OECDStaaten (Slowenien und Israel) einem Teil dieser Instrumente angeschlossen.

Fortschritte sind erneut bei der Umsetzung des Kodexes für multinationale Unternehmen aus dem Jahr 2000 sowie der Anti-Korruptions-Konvention von 1997 zu verzeichnen.

4.1.3.1

Multilaterale Investitionsregeln

Anders als für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr fehlt es weiterhin an einem globalen Regelwerk für internationale Investitionen. Dieses Manko vermindern die seit den 1960-er Jahren entwickelten Normen der OECD, wie der Kapitalverkehrskodex und das sog. Inländerbehandlungsinstrument, entfällt doch auf die OECD-Mitglieder der Grossteil ­ rund 90 Prozent ­ der Auslandinvestitionen.

Ein Teil des Investitionsregelwerks der OECD ­ nämlich die im Jahr 2000 erneuerten Instrumente ­ steht auch fortgeschrittenen Nichtmitgliedern zur Teilnahme offen. Nach Brasilien, Argentinien, Chile, Estland und Litauen haben im Berichtsjahr zwei weitere solche Länder ­ Slowenien und Israel ­ das Aufnahmeverfahren durchlaufen. Mit der Anerkennung ihrer Investitionsregimes durch die OECD gewinnen diese Standorte an Attraktivität im internationalen Wettbewerb um Direktinvestitionen.

Auch über diesen Kreis hinaus pflegt die OECD den Dialog über Investitionsfragen.

Zusätzlich zur etablierten Zusammenarbeit namentlich mit China und Russland hat der unter Schweizer Vorsitz tagende Unterausschuss für Drittlandaktivitäten einem neuen Programm für südostasiatische Staaten zugestimmt. Neben dem Heranführen an OECD-Standards dienen diese über mehrere Jahre angelegten Kooperationen auch einer Verbesserung der Voraussetzungen für eine künftige, tragfähige multilaterale Investitionsordnung.

Der Investitionsausschuss hat sich vertieft mit dem internationalen Anreizwettbewerb sowie mit der Rolle von Direktinvestitionen in Entwicklungsländern befasst.

Abgeschlossen werden konnte dabei eine Analyse von Politikmassnahmen, unter denen Entwicklungsländer einen maximalen Nutzen aus Direktinvestitionen erwarten dürfen. Die Studie wurde im Herbst 2002 veröffentlicht.

4.1.3.2

Kodex für multinationale Unternehmen

An der Ministerkonferenz 2000 waren die revidierten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verabschiedet worden. Es handelt sich um Empfehlungen von mittlerweile 37 Teilnehmerstaaten an die von ihrem Territorium aus tätigen Unternehmen für ein verantwortungsbewusstes Verhalten auch in Drittländern.

871

Seither hat das öffentliche Interesse an Corporate Responsibility weiter zugenommen. Viele der «Nationalen Kontaktstellen», welche mit der Umsetzung der Leitsätze betraut sind, melden eine steigende Zahl von Anfragen und Gesuchen um Vermittlung in Einzelfällen. An der zweiten Jahreskonferenz dieser Kontaktstellen im Juni stand die Verantwortung multinationaler Unternehmen für deren Zulieferbetriebe im Mittelpunkt. Die Teilnehmerstaaten sind gefordert, den OECD-Kodex unter Berücksichtigung anderer Initiativen zur Unternehmensverantwortung ­ wie der Global Compact-Initiative der UNO (sie zielt darauf ab, global tätige Unternehmen auf freiwilliger Basis zur Respektierung von Menschenrechten, zur Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen und zum Schutz der Umwelt zu verpflichten) ­ zu einem wirksamen Instrument auf dem Weg zu einer nachhaltigen Globalisierung zu machen.

4.1.3.3

Korruptionspraktiken

Die OECD-Konvention von 1997 über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (BBl 1999 5560) stellt einen wesentlichen Beitrag zur weltweiten Stärkung der guten Regierungsführung dar und entspricht dem schweizerischen Interesse an einem unverfälschten internationalen Wettbewerb. Bis Ende 2002 haben 34 von 35 Signatarstaaten das Abkommen ratifiziert. Ebenfalls 34 haben es in ihre nationale Rechtsordnung umgesetzt und sollten nun in der Lage sein, Fälle von Bestechung ausländischer Amtsträger strafrechtlich zu verfolgen.

Unter Schweizer Vorsitz konnte die Überprüfung der Umsetzung der Konvention in die nationalen Rechtsordnungen im Berichtsjahr nahezu abgeschlossen werden.

Gleichzeitig wurden mit den USA, Finnland, Island und Deutschland die ersten Unterzeichnerstaaten einem eingehenden Prüfverfahren in Bezug auf die Durchsetzung der nationalen Korruptionsregeln unterzogen. Dieser wichtige Prozess wird einige weitere Jahre in Anspruch nehmen und bedarf noch der finanziellen Absicherung durch die beteiligten Staaten.

4.1.4

Instrumente in anderen Bereichen

4.1.4.1

Internationale Zusammenarbeit im Wettbewerbsbereich

Gestützt auf die Empfehlung des Rates von 1998 über die effiziente Bekämpfung besonders schädlicher Kartelle hat der OECD-Ausschuss «Wettbewerb» seine Bemühungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit nationaler Wettbewerbsbehörden fortgesetzt, um zu einer aktiveren Verfolgung internationaler Kartelle beizutragen.

Insbesondere durch Informationsaustausch und gemeinsames Vorgehen der nationalen Wettbewerbsbehörden sollen die wirtschaftlich schädlichen Auswirkungen von grenzüberschreitenden Kartellen vermieden und die staatliche Wettbewerbspolitik unterstützt werden. Die jüngsten Arbeiten beschäftigten sich zusätzlich mit angemessenen Sanktionen und Untersuchungsinstrumenten der Wettbewerbsbehörden, die nach den positiven Erfahrungen anderer OECD-Mitgliedstaaten auch in der Schweiz Eingang in die laufende Kartellrechtsrevision gefunden haben.

872

Ein weiterer Schwerpunkt der Ausschussarbeiten betraf die Liberalisierung öffentlich regulierter Sektoren. Es konnten Deregulierungskonzepte erarbeitet werden, die unter Beachtung der betroffenen öffentlichen Interessen einen wirtschaftlichen Gewinn bringen. Daneben kam den «Länderexamen», bei welchen die Privatisierungsund Wettbewerbspolitik der Mitgliedstaaten jeweils einer eingehenden Prüfung unterzogen wird, im Sinne eines Politik-Dialogs grosse Bedeutung zu.

Schliesslich befasste sich der Ausschuss mit dem Verhältnis zwischen der Handelsund der Wettbewerbspolitik. Marktabschottende Verhaltensweisen und andere von Unternehmen verursachte Wettbewerbsverzerrungen können den internationalen Handel beeinträchtigen und die mit zahlreichen internationalen Abkommen verfolgten Liberalisierungsziele gefährden. Der Ausschuss sucht dabei, im Handelskontext allgemein akzeptable Lösungsansätze für Wettbewerbsregeln zu erarbeiten, wie sie in einem künftigen Wettbewerbsabkommen der WTO Verwendung finden könnten.

4.1.4.2

OECD-Grundsätze der Corporate Governance

Vor dem Hintergrund des Enron-Debakels und anderer kritischer Ereignisse im Unternehmensbereich sorgten sich die Minister an ihrer Ratstagung im Mai um die Integrität und Transparenz der internationalen Wirtschaftsbeziehungen. Im Wunsch, das Vertrauen der Anleger in die internationalen Kapitalmärkte zu wahren, bekräftigten sie die Bedeutung eines modernen und effizienten Systems der Corporate Governance (gute Unternehmensführung und ­kontrolle). Die Minister waren sich einig, dass es hierfür einer geeigneten Mischung von Anreizen und eines Gleichgewichts von staatlichen Vorschriften und Selbstregulation des privaten Sektors bedarf.

Bereits 1999 hatten die Minister die OECD-Grundsätze zu Corporate Governance verabschiedet. Es handelte sich um den ersten Versuch, auf internationaler Ebene Normen zu erarbeiten für die Beziehungen zwischen Aktionären, Verwaltungsrat und Unternehmensleitung sowie für die Beziehungen des Unternehmens mit den Arbeitnehmern und den Kreditgebern, Lieferanten und öffentlichen Körperschaften.

Die Grundsätze richten sich in erster Linie an die Gesetzgeber, ohne diesen jedoch eine Umsetzungspflicht aufzuerlegen. Sie sind für börsenkotierte Unternehmen gedacht, können aber auch kleineren und mittleren Unternehmen als Richtschnur dienen. Die OECD-Prinzipien sind bereits heute weltweit als massgeblicher Standard anerkannt.

Die Minister beauftragten die OECD mit der Ausarbeitung eines Berichts über die Entwicklungen auf dem Gebiet der Corporate Governance in den Mitgliedstaaten.

Daraufhin soll eine im Jahr 2004 abzuschliessende Überprüfung der Grundsätze an die Hand genommen werden.

4.1.4.3

Unlauterer Steuerwettbewerb

Die OECD intensivierte ihre Bemühungen, um die nicht kooperationswilligen sog.

Steueroasen zur Zusammenarbeit am Projekt zur Bekämpfung der schädlichen Steuerpraktiken zu bewegen. Dieses Projekt basiert auf dem Bericht gegen den schädlichen Steuerwettbewerb, an dessen Verabschiedung sich die Schweiz und Luxem873

burg 1998 der Stimme enthalten haben (vgl. Ziff. 414.4 des Berichts 98/1+2). Mittlerweile haben sich 31 Gebietskörperschaften gegenüber den OECD-Ländern zu Transparenz und Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten bereiterklärt.

Vom OECD-Ausschuss für Steuerfragen werden jetzt noch die folgenden Gebietskörperschaften als unkooperative Steueroasen eingestuft: Andorra, Liberia, Liechtenstein, Monaco, Marshall-Inseln, Nauru und Vanuatu. Zur Umsetzung des Informationsaustausches zu steuerlichen Zwecken hat die OECD zusammen mit kooperationswilligen Drittstaaten ein Modellabkommen über den Informationsaustausch veröffentlicht. Die USA haben ihre 2001 eingenommene Haltung bekräftigt, wonach die Vorzugsbehandlung ausländisch beherrschter Unternehmen beibehalten werden kann, wenn an ihrem Steuerstandort praktisch keine Geschäfte abgewickelt werden.

Dies hat Belgien und Portugal veranlasst, die jüngsten Entwicklungen der Arbeiten nicht mehr mitzutragen. Sie machen geltend, dass den kooperationswilligen Steueroasen neu Erleichterungen gewährt würden, die den Mitgliedstaaten der OECD verwehrt seien. Damit werde das Gleichgewicht zugunsten der Steueroasen verändert. Festzuhalten bleibt aber, dass die Zusammenarbeit der OECD mit den Steueroasen insgesamt zu einem stärkeren Druck auf die Schweiz geführt hat, die Empfehlungen der OECD über den schädlichen Steuerwettbewerb anzunehmen.

4.2

Welthandelsorganisation (WTO)

Nach der Lancierung einer neuen Welthandelsrunde in Doha (Katar) im November 2001 einigten sich die WTO-Gremien bereits Anfang 2002 über die Organisation dieser Verhandlungen, die in der Folge zügig in Angriff genommen wurden. Bis zur nächsten Ministerkonferenz im September 2003 in Cancun (Mexiko) sollten erste konkrete Ergebnisse vorliegen.

4.2.1

Allgemeines

Anfang 2002 beschloss der WTO-Rat, die in Doha lancierten Verhandlungen auf acht Gremien aufzuteilen: (1) Landwirtschaft, (2) Marktzugang für Industriegüter, (3) Dienstleistungen, (4) WTO-Regeln, (5) Handel und Umwelt, (6) Streitbeilegung, (7) Register für geographische Angaben für Weine und Spirituosen sowie (8) Vorzugsbehandlung für Entwicklungsländer. Parallel zu den Verhandlungen in diesen Gremien wurden Diskussionen geführt über Probleme von Entwicklungsländern bei der Umsetzung der WTO-Abkommen sowie über die anlässlich der Verabschiedung der «Erklärung zum TRIPS-Übereinkommen und der öffentlichen Gesundheit» (vgl.

Ziff. 9.1.3 des Berichts 2001) offen gebliebene Frage der Zwangslizenzen (vgl.

Ziff. 4.2.3).

Am 1. September löste Supachai Panitchpakdi, ehemaliger Vize-Premierminister Thailands, den Neuseeländer Mike Moore als Generaldirektor der WTO ab. Damit steht erstmals ein Vertreter eines Entwicklungslandes dieser Organisation vor.

874

4.2.2

Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde

Die Schweiz hat in allen Bereichen des an der Ministerkonferenz von Doha (9.­ 13. November 2001) verabschiedeten Verhandlungsprogramms aufgrund des Mandats des Bundesrates vom 14. Juni 2002 Eingaben eingereicht.

Im Bereich Landwirtschaft beschränkten sich die Tätigkeiten im Wesentlichen auf die Verhandlungsmodalitäten in Bezug auf den Marktzugang, die interne Stützung und die Exportsubventionen. Angesichts der stark divergierenden Interessen zwischen wichtigen Agrarexportstaaten und Mitgliedern, welche wie die Schweiz die Multifunktionalität der Landwirtschaft und die nichthandelsbezogenen Anliegen in den Verhandlungszielen berücksichtigt wissen wollen, kam es zu keiner Annäherung der Standpunkte. Die Schweiz vertritt weiterhin die Auffassung, es bestehe ein verhandlungsrelevanter Konnex zwischen den Agrarverhandlungen und Verhandlungen wie denjenigen über die Ausdehnung des Schutzes von geographischen Herkunftsangaben auf andere Produkte als Weine und Spirituosen oder über die Kennzeichnung der Produktionsmethoden.

Bei den Verhandlungen über den Marktzugang für Industrieprodukte standen ebenfalls die Verhandlungsmodalitäten im Vordergrund. Die Mehrheit der Mitglieder befürwortet als Verhandlungsbasis die Anwendung einer allgemeinen Zollsenkungsformel, wobei in spezifischen Sektoren weitergehende Liberalisierungen möglich wären. Zollkonzessionen auf innenpolitisch sensiblen Produkten sollen einzeln verhandelt werden. Ein weiteres wichtiges Prinzip der Verhandlungen soll die möglichst umfassende Konsolidierung der Zölle durch alle Mitglieder bilden. Was die Verhandlungen über weitergehende Liberalisierungen bezüglich Umweltgüter betrifft, wurde bisher in erster Linie darüber diskutiert, wie ein Umweltgut zu definieren ist.

Im Bereich der Dienstleistungen haben die Mitglieder ihre Verhandlungsforderungen angemeldet. Die Schweiz hat gegenüber 55 WTO-Mitgliedern Begehren bezüglich Marktöffnung und Inländerbehandlung gestellt und von über 20 Mitgliedern solche Begehren erhalten. Verschiedene Grundsatzdiskussionen galten horizontalen Themen, so den Auswirkungen des Dienstleistungshandels auf andere Politikbereiche, aber auch der Frage, wie autonome Liberalisierungsmassnahmen in den DohaVerhandlungen zu behandeln sind.

In den Verhandlungen über die WTO-Regeln standen die Übereinkommen über
Antidumping-Massnahmen (SR 0.632.20 Anhang 1A.8) und Subventionen (SR 0.632.20 Anhang 1A.13) sowie die WTO-Bestimmungen über Regionalabkommen im Zentrum. Infolge der massiven Zunahme der Antidumpingverfahren und den damit verbundenen handelshemmenden Wirkungen stehen vor allem die Regeln zur Geltendmachung und die Anwendungsmodalitäten des Antidumping-Übereinkommens zur Diskussion. Bei den Verhandlungen über Subventionen geht es zum einen um die Frage, ob im Bereich der Fischerei besondere, strengere Regeln gelten sollen, und zum andern um die für die Gewährung von Exportsubventionen geltenden Übergangsfristen, welche die Entwicklungsländer als problematisch erachten.

Schliesslich soll das Verfahren zur Ergreifung von Ausgleichsmassnahmen strengeren Regeln unterworfen werden. Was die WTO-Bestimmungen über Regionalabkommen betrifft, wurde über Verbesserungen bei den Verfahren zur Prüfung der WTO-Konformität diskutiert.

In den Verhandlungen über das Verhältnis zwischen Handel und Umwelt stand die umstrittene Frage im Vordergrund, wie die Kohärenz zwischen den WTO-Regeln 875

und den in internationalen Umweltabkommen enthaltenen spezifischen Verpflichtungen für den Handel sichergestellt werden kann. Diese Verhandlungen werden allerdings nur von sehr wenigen Mitgliedern gestützt, darunter vor allem die Schweiz, die EU und Norwegen.

Die Verhandlungen über die WTO-Streitbeilegungsbestimmungen betreffen vor allem die Verfahren zur Anwendung von Sanktionen, die Professionalisierung der mit der Streitschlichtung befassten Sondergruppen («Panels»), die Kompensationen sowie die Verbesserung der Transparenz nach aussen. Sie sollen Ende Mai 2003 abgeschlossen sein.

In den Verhandlungen über ein multilaterales System zur Aufnahme und Registrierung von geographischen Herkunftsangaben für Weine und Spirituosen treten die Schweiz und mehrere Mitglieder für ein rechtlich verbindliches multilaterales Register ein, während andere sich mit der Schaffung einer Datenbank begnügen wollen.

Die Forderung u.a. der Schweiz, den Schutz der Herkunftsangaben für Weine und Spirituosen auf andere Produkte auszudehnen, wird insbesondere von Agrarexportländern bekämpft.

Im Bereich der Umsetzung der Verpflichtungen der Entwicklungsländer und ihrer in den WTO-Übereinkommen vorgesehenen Vorzugsbehandlung bestehen nach wie vor erhebliche Differenzen. Während die Entwicklungsländer eine generelle Abschwächung ihrer Verpflichtungen verlangen, suchen die Industrieländer nach Lösungen, die den Entwicklungsländern ermöglichen sollten, die WTO-Regeln einzuhalten, ohne eine zweigleisige Struktur innerhalb der WTO zu schaffen.

In den Bereichen Investitionen, Wettbewerb und Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen sind im Rahmen des Auftrags der Ministererklärung von Doha Grundlagen für mögliche Abkommen erarbeitet worden. Schliesslich wurden auf dem Gebiet der Handelserleichterungen Vorschläge zur Konkretisierung der einschlägigen Artikel des GATT 1994 diskutiert. Die Minister sollten an ihrer nächsten Konferenz die Lancierung von formellen Verhandlungen in diesen vier Bereichen beschliessen können.

4.2.3

Andere Verhandlungen (Zugang zu Medikamenten)

Die in Doha beschlossene Erklärung zum Verhältnis zwischen dem TRIPS-Abkommen und der öffentlichen Gesundheit hat die Frage offengelassen, wie Mitglieder mit keiner oder einer nur ungenügenden Produktionskapazität im pharmazeutischen Sektor vom Instrument der Zwangslizenzen Gebrauch machen können. Die Frage stellt sich deshalb, weil gemäss TRIPS-Abkommen eine Zwangslizenz nur für die Belieferung des eigenen, nationalen Territoriums benutzt werden darf. Bis Ende 2002, so der ministerielle Auftrag, sollen die Mitglieder eine Lösung vorschlagen.

Die Verhandlungen sind schwierig, weil die meisten Entwicklungsländer einen breiten Anwendungsbereich bezüglich der einzubezie-henden Krankheiten befürworten und dafür eintreten, dass ein grosser Länderkreis in den Genuss eines solchen Mechanismus gelangen soll. Für Mitglieder wie die Schweiz, die USA und die EU muss sichergestellt werden, dass in Entwicklungsländer zu tiefen Preisen exportierte Medikamente wirklich an die Bevölkerung in diesen Ländern abgegeben werden und nicht den Weg in unsere Länder zurückfinden und hier lukrativ abgesetzt werden.

876

4.2.4

Handel und Entwicklung

Beim die Doha-Erklärung dominierenden Querschnittsthema Handel und Entwicklung stehen die Vorzugsbehandlung der Entwicklungsländer in den WTO-Abkommen (traitement spécial et différencié, S&D) sowie die technische Unterstützung der Entwicklungsländer im Zentrum der Aufmerksamkeit.

Der Ausschuss für Handel und Entwicklung hat den Auftrag, im Rahmen des DohaMandates Empfehlungen an den Generalrat zu richten, wie von den 155 im WTORegelwerk enthaltenen, speziell die Entwicklungsländer betreffenden Bestimmungen (S&D-Bestimmungen) operationell wirksamer und doch rechtskonform Gebrauch gemacht werden könnte. Trotz intensiver Diskussionen fand bisher kaum eine Annäherung der Positionen der WTO-Mitglieder statt, und eine erste von der Ministerkonferenz gesetzte Frist musste bis Ende 2002 verlängert werden.

Der zur technischen Unterstützung geschaffene «WTO Global Trust Fund» ist von den Geberländern stark aufgestockt worden (für 2002 um rund 20 Mio. Fr.). Mit diesem Fonds wird vor allem der Aufbau von Verhandlungs- und institutionellen Kapazitäten, die der Umsetzung der WTO-Regeln und ihrer besseren Verständlichmachung dienen, finanziert. Um staatliche und auch multilaterale Institutionen, welche handelsbezogene Aktivitäten in Entwicklungsländern unterstützen, besser aufeinander abstimmen zu können (sog. Integrated Framework) sind umfassende Studien zur Handelslage der ärmsten Länder in Auftrag gegeben worden. Diese sollen die Bedürfnisse identifizieren, damit die Unterstützungen seitens der Geberländer koordiniert und kohärent erfolgen können.

Weitere im Doha-Arbeitsprogramm vorgezeichnete entwicklungsbezogene Aufgaben sind in Angriff genommen worden. Sie betreffen vor allem die Schnittstellen Handel/Technologietransfer sowie Handel/Finanzen/Verschuldung, des Weitern die bessere Integrierung der ärmsten Entwicklungsländer in das Handelssystem und schliesslich die Frage, wie den spezifischen Problemen kleiner Volkswirtschaften im WTO-Regelwerk Rechnung getragen werden könnte.

Der Bundesrat misst den entwicklungsbezogenen Anliegen in der WTO grosse Bedeutung bei. Er hat daher im Frühsommer eine «Task Force WTO Handel und Entwicklung» eingesetzt, welche den Auftrag hat, die entwicklungspolitische Perspektive verstärkt in die schweizerischen Verhandlungspositionen im Rahmen der Doha-Runde einzubringen und in den entsprechenden WTO-Gremien Lösungen vorzuschlagen, die vom entwicklungspolitischen Standpunkt aus sinnvoll sind.

4.2.5

Streitbeilegungsfälle

Während des Berichtsjahres ist die Zahl der seit 1995 gestellten Anträge um Aufnahme von Konsultationen im Rahmen des WTO-Streitschlichtungsverfahrens auf 270 angestiegen. Wie in den Vorjahren konnte die überwiegende Zahl der Fälle ohne Einberufung einer Sondergruppe («Panel») beigelegt werden. Durch Entscheid der Streitschlichtungsorgane wurden bisher 65 Fälle erledigt. Ungefähr 20 Fälle sind vor einer Sondergruppe hängig.

Im Berichtsjahr hat die Schweiz erstmals seit der Gründung der WTO die Einberufung einer Sondergruppe beantragt. Das Verfahren richtet sich gegen die Schutzmassnahmen der USA im Stahlsektor. Die Schweiz macht geltend, die Erhöhung der 877

amerikanischen Importzölle für Stahlprodukte um bis zu 30 Prozent sei nicht vereinbar mit den WTO-Verpflichtungen. Das WTO-Übereinkommen über Schutzmassnahmen (SR 0.632.20 Anhang 1A.14) lässt zwar unter bestimmten Bedingungen die Anwendung befristeter Schutzmassnahmen zu. Die Schweiz ist jedoch der Auffassung, dass verschiedene Voraussetzungen nicht erfüllt sind. So ist den Vereinigten Staaten insbesondere der Nachweis nicht gelungen, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Anstieg der Stahlimporte und den Problemen der amerikanischen Stahlindustrie besteht. Es scheint vielmehr, dass mangelnde Restrukturierungsmassnahmen sowie weltweite Überkapazitäten im Stahlsektor zu den Problemen der amerikanischen Stahlunternehmen geführt haben. Neben der Schweiz haben auch die EU, Japan, Südkorea, China, Norwegen, Neuseeland und Brasilien ein Streitverfahren gegen die USA eingeleitet. Der Entscheid der Sondergruppe wird bis zum Frühling 2003 erwartet. Den Streitparteien steht danach die Möglichkeit offen, gegen diesen Entscheid beim Einspruchsgremium zu appellieren.

Besondere Erwähnung verdient der im Berichtsjahr gefällte Entscheid über die Klage der EU und zehn weiterer WTO-Mitglieder gegen die USA wegen eines Zusatzes zu den nationalen Antidumping- und Subventionsbestimmungen (sog.

Byrd Amendment). Dieser Zusatz sieht vor, dass die im Rahmen eines Verfahrens gegen ausländische Dumping- oder Subventionsmassnahmen erhobenen Ausgleichszölle den amerikanischen Unternehmen zufliessen, welche sich für die Einleitung des Verfahrens eingesetzt haben. Die Klage führenden Mitglieder machten geltend, dass die neuen Bestimmungen einen unzulässigen finanziellen Anreiz für amerikanische Unternehmen zur Einleitung eines Verfahrens darstellen und zu einem starken Anstieg der Verfahren gegen ausländische Anbieter geführt haben. Der Bericht des Panels kommt zum Schluss, dass der Gesetzeszusatz gegen das Antidumping- und das Subventionsabkommen der WTO (SR 0.632.20 Anhang 1A.8 und 1A.13) verstösst, da ein derartiges Vorgehen in diesen Abkommen nicht vorgesehen ist. Die Vereinigten Staaten haben eine Überprüfung des Entscheids durch das Einspruchsgremium verlangt.

4.2.6

Beitrittsverfahren

Nach dem Beitritt von China und Taipeh/China zählt die WTO nunmehr 144 Mitglieder. Die Beitrittsverhandlungen mit Vanuatu und der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien sind abgeschlossen; sie müssen noch von den beiden Ländern ratifiziert werden. Beitrittsverhandlungen werden zurzeit mit 26 Ländern geführt (Algerien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Bahamas, Belarus, Bhutan, Bosnien und Herzegowina, Jemen, die BR Jugoslawien, Kambodscha, die Kapverden, Kasachstan, Laos, Libanon, Nepal, Russland, Samoa, Saudi-Arabien, Seychellen, Sudan, Tadschikistan, Tonga, Ukraine, Usbekistan und Vietnam). In der DohaMinistererklärung engagieren sich die WTO-Mitglieder, den Beitrittsprozess dieser Länder so weit wie möglich zu beschleunigen.

878

4.2.7

Verhältnis zu anderen Institutionen

Anlässlich seines Amtseintritts bezeichnete der neue WTO-Generaldirektor eine bessere Kohärenz der Aktivitäten von WTO und anderen Organisationen als Arbeitsschwerpunkt. Im Berichtsjahr wurde die Zusammenarbeit der WTO mit Institutionen, welche sich (wie Währungsfonds und Weltbank) ebenfalls mit der Weltwirtschaftsordnung befassen, intensiv weitergeführt. Überdies war die WTO aktiv an der Vorbereitung der UNO-Entwicklungskonferenz in Monterrey (Mexiko) und des Weltgipfels für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg beteiligt.

Auf Betreiben der Geberländer ist die WTO bemüht, vermehrt auch die Stärken der regionalen Entwicklungsbanken für die Ziele der handelsbezogenen technischen Unterstützung (vgl. Ziff. 4.2.4) zu nutzen. So wurden mit der Weltbank Intensivkurse für die Verbesserung der Verhandlungskapazitäten entwickelt, und mit der UNCTAD wurden gemeinsame Ausbildungsseminare durchgeführt. Im Bereich Handel/Entwicklung/Umwelt wird der Kapazitätsaufbau gemeinsam mit dem UNEP (Umweltprogramm der Vereinten Nationen) vorangetrieben, welches spezifische Workshops zum Thema anbietet. Engere Beziehungen werden auch mit den internationalen Normierungsorganisationen angestrebt. Dank der Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) konnte im Berichtsjahr eine umfassende gemeinsame Studie zum Verhältnis der Handelsregeln zur öffentlichen Gesundheit erstellt werden. Das gemeinsame Ziel dieser Aktivitäten ist es, eine grössere Kohärenz zwischen den Politiken der verschiedenen Organisationen zu erreichen und damit auch eine bessere Integration der Handelspolitik in die nationalen Entwicklungspolitiken und deren Nutzbarmachung im Kampf gegen die Armut.

4.3

Präferenzielle Abkommen mit Staaten ausserhalb Europas und des Mittelmeerraums

Am 26. Juni 2002 ist das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Singapur unterzeichnet worden. Es handelt sich um das erste Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit einem asiatischen Partner und nach jenem mit Mexiko um das zweite ausserhalb Europas und des Mittelmeerraums. Wie jenes mit Mexiko geht auch dieses Abkommen über den Freihandel für Industriegüter hinaus, indem es zusätzlich u.a. den Dienstleistungssektor, die Investitionen, das öffentliche Beschaffungswesen und das geistige Eigentum umfasst.

Das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Singapur (BBl 2002 6701), dessen Aushandlung Mitte 2001 aufgenommen worden war, konnte anlässlich der EFTA-Ministerkonferenz am 26. Juni 2002 in Egilsstadir unterzeichnet werden. Es soll am 1. Januar 2003 in Kraft treten. Indem es zusätzlich zum Warenverkehr u.a.

den Handel mit Dienstleistungen, die Zulassung und den Schutz von Auslandinvestitionen, das öffentliche Beschaffungswesen und den Schutz des geistigen Eigentums regelt, geht es wesentlich über die Verwirklichung des Freihandels im Warenverkehr hinaus, welcher bei traditionellen Freihandelsabkommen im Vordergrund steht.

Wie das Abkommen mit Mexiko (BBl 2001 1850), das seit 1. Juli 2001 in Kraft ist, reiht sich auch dasjenige mit Singapur in die von den EFTA-Ministern beschlossene 879

geografische und inhaltliche Ausweitung der EFTA-Freihandelspolitik ein. Bis vor kurzem waren die EFTA-Staaten vor allem darum bemüht, mit den nach dem Fall der Berliner Mauer und dem Zerfall der Sowjetunion neu entstandenen bzw. unabhängig gewordenen Staaten Mittel- und Osteuropas sowie mit Ländern des Mittelmeerraums Freihandelsabkommen abzuschliessen (vgl. Ziff. 3.2.2). In neuerer Zeit haben die EFTA-Staaten begonnen, ihr Netz von Freihandelsabkommen vermehrt auch auf Partner in Übersee auszudehnen und dabei neben dem Warenhandel weitere Bereiche wie Dienstleistungen, Investitionen und öffentliche Beschaffungen in die Abkommen einzubeziehen. Damit soll der wachsenden Diskriminierungsgefahr entgegengewirkt werden, welche sich aus der weltweit zunehmenden Tendenz zu umfassenden regionalen und überregionalen Präferenzabkommen ergibt. Nach der EU haben in letzter Zeit u.a. auch die USA und Japan, zwei weitere Hauptkonkurrenten der Schweiz auf weltweiten Drittmärkten, ihre auf den Abschluss von Präferenzabkommen gerichteten Bemühungen intensiviert.

Die Schweiz beabsichtigt, mit weiteren Ländern ausserhalb Europas und des Mittelmeerraums ähnliche Abkommen im Rahmen der EFTA abzuschliessen. So wurden die im Dezember 2000 begonnenen Verhandlungen der EFTA-Staaten mit Chile weitergeführt, und mit Südafrika konnten die Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf die formelle Eröffnung der Verhandlungen im Frühling 2003 abgeschlossen werden.

Auch mit Kanada stehen die EFTA-Staaten seit längerem in Verhandlung. Im Hinblick auf die allfällige Aushandlung von Freihandelsabkommen mit weiteren Ländern und Ländergruppen wird die Situation laufend überprüft (u.a. bezüglich Südkorea, Japan, Mercosur).

Für die Schweiz als stark exportabhängiges Land mit weltweit diversifizierten Absatzmärkten, welches überdies keiner grösseren Einheit wie der EU angehört, stellt der Abschluss von Freihandelsabkommen neben der europäischen Integration und der WTO einen der drei Hauptpfeiler ihrer Aussenwirtschaftspolitik dar. Die Schweiz nimmt deshalb bei den Anstrengungen zum weiteren Ausbau des Netzes von Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten eine aktive Rolle wahr.

Im Rahmen des Freihandelsabkommens EFTA-Mexiko trat im Oktober der Gemischte Ausschuss zu seiner ersten Sitzung zusammen.

4.4

Vereinte Nationen

Die Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung vom März in Monterrey sowie der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung vom Herbst in Johannesburg haben der Entwicklungszusammenarbeit wichtige Impulse verliehen.

880

4.4.1

UNCTAD

Die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) wurde 1964 gegründet und hat zum Ziel, entwicklungsrelevante Fragen im Zusammenhang mit Handel, Finanzierung, Technologie, Investitionen und nachhaltige Entwicklung auf umfassende Art zu behandeln. Die in Genf domizilierte UNCTAD unterstützt die Bestrebungen zu einer stärkeren Beteiligung der Entwicklungsländer am internationalen Handel und zu vermehrten Investitionen in diesen Ländern. Die Schweiz ist Gründungsmitglied der UNCTAD.

Im Berichtsjahr hat die UNCTAD den 2000 in Bangkok angenommenen Aktionsplan einer Zwischenevaluation unterzogen, welche von der schweizerischen Delegation positiv beurteilt wurde.

Im Bereich der technischen Zusammenarbeit wird sich die Schweiz mit einem Betrag von 2,5 Millionen US-Dollar an der Finanzierung der Initiative Biotrade der UNCTAD beteiligen. Ziel dieses Programms ist es, den Handel und die Investitionen zum Erhalt der Biodiversität zu fördern. Auch ermöglicht sie den Entwicklungsländern, ihre Kapazitäten zur Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der Biodiversität zu verbessern, damit diese dann im In- und Ausland zu kommerziellen Bedingungen angeboten werden können. Die Initiative ist gemeinsam von der Schweiz und der UNCTAD anlässlich des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg lanciert worden.

Ferner hat die Schweiz ihren Beitrag zum «Quick Response Window» der UNCTAD um 1 Million US-Dollar aufgestockt. Damit können Investitionsprojekte flexibel finanziert werden.

4.4.2

UNIDO

Die Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO) wurde 1966 gegründet und hat ihren Sitz in Wien. Das Ziel dieser Organisation ist die Förderung der nachhaltigen industriellen Entwicklung in Entwicklungsund Transitionsländern. Ferner gehört die UNIDO zu den Umsetzungsorganisationen für das Montrealprotokoll zum Schutz der Ozonschicht und die Globale Umweltfazilität. Die Schweiz ist seit 1966 Mitglied der UNIDO.

Die Schweiz hat mit der UNIDO eine strategische Partnerschaft im Bereich der Förderung der nachhaltigen industriellen Entwicklung aufgebaut. Im Vordergrund steht die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der lokalen Unternehmen mit Hilfe der Einführung von öko-effizienten Produktionsmethoden durch den Aufbau von Umwelttechnologiezentren (Cleaner Production Centers). Mittlerweile hat die Schweiz in 10 Ländern solche Zentren aufgebaut, nämlich ­ in chronologischer Reihenfolge ­ in Vietnam, Marokko, Guatemala, Costa Rica, El Salvador, Brasilien, Peru, Indien, China und in Südafrika. In Ergänzung dazu werden auch Projekte im Bereich der nachhaltigen Bewirtschaftung von Haushalts- und Sonderabfällen unterstützt. In Folge des Erdgipfels von Johannesburg sind die Verbesserung der Arbeitsbedingun881

gen und die Einhaltung von fundamentalen Arbeitsnormen zu einem weiteren Kernpunkt der nachhaltigen industriellen Entwicklung geworden. Der Rat für industrielle Entwicklung (Industrial Development Board) wird auf diesem Gebiet als Kontaktstelle mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zusammenarbeiten, wobei die ILO den Fachinput leistet und zu einem weltweiten Netzwerk von Kontaktstellen Zugang verschafft.

4.4.3

Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg

An der im Juni 1992 in Rio de Janeiro abgehaltenen UNO-Konferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED) wurden der Aktionsplan von Rio («Agenda 21») verabschiedet und die Kommission für nachhaltige Entwicklung ins Leben gerufen. Auf diese Konferenz gehen auch das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, das Rahmenübereinkommen über Klimaänderung sowie die Deklaration zu den Prinzipien einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung zurück.

Mit dem Ziel, die Fortschritte seit der Konferenz von Rio zu überprüfen und Empfehlungen für die weitere Umsetzung der Agenda 21 festzulegen, fand vom 26. August ­ 4. September 2002 in Johannesburg der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung statt.

Auf internationaler Ebene Das zentrale Ergebnis des UNO-Weltgipfels von Johannesburg stellt der von der Konferenz verabschiedete Umsetzungsplan zur Armutsbekämpfung und zum Umweltschutz dar. Die Konferenzergebnisse sind insgesamt als zufriedenstellend zu werten, geben aber keinen Anlass zur Euphorie. Die Erwartungen der Schweiz haben sich, nicht zuletzt dank ihres engagierten Auftretens, in einigen Bereichen erfüllt; in anderen konnten wenigstens Rückschritte verhindert werden. Bedeutsam ist, dass im Vergleich zur Agenda 21 die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Umwelt, Wirtschaft und Soziales) im Umsetzungsplan eine ausgewogenere Gewichtung erfahren haben. Zu den Ergebnissen sind aber auch die bereits im Vorfeld und anlässlich des Weltgipfels lancierten Partnerschaftsinitiativen sowie die Generierung zusätzlicher Mittel für die nachhaltige Entwicklung zu zählen. Die Schweiz hat mit Erfolg ebenfalls solche Initiativen lanciert (vgl. Ziff. 6.2.1.4), was ihrem Engagement auf der Verhandlungsebene ein hohes Mass an Glaubwürdigkeit verlieh.

Ende März 2002 hat die Schweiz das Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit ratifiziert. Das Protokoll konkretisiert Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (SR 0.451.43, Biodiversitätskonvention) und regelt den grenzüberschreitenden Verkehr von genetisch veränderten Organismen (z.B. Saatgut, Lebensmittel oder Forschungsproben). Das Protokoll wird mit der 50. Ratifikation in Kraft treten; diese Bedingung dürfte voraussichtlich Ende 2003 erfüllt sein.

Anlässlich der sechsten Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt konnte mit der Annahme der sog. Bonner Richtlinien eine schweizerische Initiative erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Diese recht882

lich nicht bindenden Richtlinien regeln den Zugang zu genetischen Ressourcen; sie sollen eine gerechte Verteilung des daraus entstehenden Nutzens gewährleisten. In diesem Zusammenhang brachte die Schweiz den Vorschlag zu einer wirtschaftlich und entwicklungspolitisch verträglichen Zertifizierung von Firmen, welche mit natürlichen Ressourcen handeln, ein. Dieser Vorschlag wird weiterverhandelt.

An der siebten Vertragsparteienkonferenz des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (SR 0.814.01; Klimakonvention) konnten Ende 2001 in Marrakesch die Umsetzungsbestimmungen zum Protokoll von Kyoto verabschiedet werden. Das Kyoto-Protokoll tritt in Kraft, sobald es von 55 Vertragsparteien der Klimakonvention, welche 1990 zugleich für mindestens 55 Prozent der von Industriestaaten verursachten Kohlendioxidemissionen verantwortlich waren, ratifiziert worden ist.

An der achten Vertragsparteienkonferenz der Klimakonvention vom Oktober/ November in New Delhi wurden Richtlinien zur Erfassung und Überprüfung der nationalen Treibhausgasinventare der Industriestaaten verabschiedet. Diese Regelungen bilden eine wichtige Voraussetzung für die Anwendung der sog. flexiblen Mechanismen. Diese erlauben den Industriestaaten, einen Teil ihrer Verpflichtungen mit Klimaschutzprojekten im Ausland ­ in andern Industriestaaten (Joint Implementation) oder in Entwicklungsländern (Clean Development Mechanism) ­ oder über den internationalen Emissionshandel (International Emission Trading) zu erfüllen.

Im Rahmen des Schweizer Pilotprogramms zu Joint Implementation konnten im November in Rumänien zwei Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen eingeweiht werden.

Des Weitern wurden drei weitere Klimaschutzprojekte in Osteuropa näher geprüft.

Auf nationaler Ebene Im Vorfeld zum Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung hat der Bundesrat am 27. März 2002 die «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002» (BBl 2002 3946) verabschiedet. Sie verfolgt gegenüber der Politik von 1997 einen umfassenderen Ansatz und bezweckt, mittels eines Aktionsplans die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung in alle Politikfelder zu integrieren. Die neue Strategie ist auf eine Dauer von sechs Jahren bis zum Ende der Legislaturperiode 2004­2007 ausgerichtet. Der Einbezug von Kantonen, Gemeinden, der Zivilgesellschaft und des Privatsektors soll die
Umsetzung unterstützen.

Am 21. August 2002 wurde dem Parlament die Botschaft zur Ratifikation des Kyoto-Protokolls (BBl 2002 6385) unterbreitet. Im Kyoto-Protokoll verpflichtet sich die Schweiz, ihre Emissionen bis zum Zeitraum von 2008 bis 2012 um 8 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu vermindern.

883

4.4.4

UNO-Wirtschaftskommission für Europa

Die Wirtschaftskommission für Europa (ECE-UNO) ist im Jahre 1947 durch ECOSOC gegründet worden. Sie ist eine der fünf Regionalorganisationen der Vereinten Nationen. Ihr wichtigstes Ziel besteht in der Förderung der Wirtschaftszusammenarbeit unter den 55 Mitgliedstaaten. Die Aktivitäten der ECEUNO konzentrieren sich auf Wirtschaftsanalysen, die Initiierung von Konventionen, Normen sowie auf technische Unterstützung.

Einer Initiative des UNO-Generalsekretärs folgend soll die Organisation der Vereinten Nationen im Sinne der im September 2000 in New York verabschiedeten «Millenniumsdeklaration» eine Neuausrichtung erfahren. Dies hat auch bei der UNO-Wirtschaftskommission für Europa eine breite Diskussion über Reformen ausgelöst. Nach den Vorschlägen der neuen Exekutivsekretärin soll die soziale Dimension ebenfalls in die Tätigkeiten der Kommission einbezogen werden. Die ECEUNO würde dabei allmählich die Rolle des verlängerten Armes des Hauptsitzes in New York spielen.

Die Jahresversammlung behandelte zwei Hauptthemen: Die Arbeitsmarktpolitiken und die Rolle der ECE-UNO bei der Konfliktprävention innerhalb Europas. Der ECE-UNO-Ausschuss für Handel, Industrie und Unternehmen organisierte ein erfolgreiches Seminar über Handelserleichterungen, an dem über 500 Personen teilnahmen; die Schlusssitzung wurde von einem Schweizer, dem für den Welthandel zuständigen Delegierten für Handelsverträge, präsidiert.

4.4.5

Internationale Arbeitsorganisation (IAO)

Die IAO (International Labor Organisation) ist eine Sonderorganisation der UNO mit Sitz in Genf. In ihren Gremien sind ausser den Regierungen der Mitgliedstaaten stets die Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen) vertreten. Zu den Aufgaben der IAO zählt in erster Linie die weltweite Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen durch die Ausarbeitung internationaler Arbeitsnormen und die Überwachung ihrer Einhaltung.

Angesichts des andauernden Widerstands gegen die Globalisierung und der gedrückten weltwirtschaftlichen Entwicklung kommt der Arbeit der IAO zur sozialen Dimension der Globalisierung wachsende Bedeutung zu. In Weiterführung der im Rahmen des Globalen Beschäftigungsforums vom November 2001 lancierten Initiativen fokussierte die IAO ihre Tätigkeit auf die Erarbeitung von Programmen und Massnahmen zur weltweiten Förderung der Beschäftigung.

Die Arbeitsgruppe zur sozialen Dimension der Globalisierung des IAO-Verwaltungsrats befasste sich insbesondere mit den Auswirkungen der Handels- und Investitionsliberalisierungen auf die Beschäftigung in einer globalisierten Wirtschaft.

Anlässlich ihrer Tagung im März erhielt Mike Moore, Generaldirektor der WTO, Gelegenheit, aus WTO-Sicht über die Auswirkungen der Handelsliberalisierung auf die Beschäftigung zu referieren. Er wies dabei auf die Verpflichtungen der WTO in 884

Bezug auf die Einhaltung der international anerkannten Arbeitsnormen hin, bekräftigte aber gleichzeitig seine Überzeugung, dass die IAO das zur Behandlung dieser Problematik zuständige Organ sei.

Die im Februar von der IAO eingesetzte Weltkommission zur sozialen Dimension der Globalisierung erhielt den Auftrag, bis Mitte 2003 einen Bericht über die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Globalisierung von Wirtschaft, Märkten und Gesellschaft zu verfassen. Ziel dieses Berichts ist es, Mittel und Wege aufzuzeigen, wie der Globalisierungsprozess stärker genutzt werden kann, um Armut und Arbeitslosigkeit zu vermindern sowie Wirtschaftswachstum und nachhaltige Entwicklung zu fördern. Zudem sollen Vorschläge erarbeitet werden, wie die internationalen Organisationen zu einem für alle Akteure fairen und akzeptablen Globalisierungsprozess beitragen können.

Aufgrund der Reformarbeiten im normativen Bereich konnte die Internationale Arbeitskonferenz (IAK) mehrere Konventionen, die zwischenzeitlich obsolet geworden sind, zurückziehen. Die Reformarbeiten sollen künftig einem integrierten Ansatz folgen, der ein rationelleres Vorgehen erlaubt. Erstmals werden gemäss diesem Ansatz die IAO-Instrumente betreffend Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die an der IAK vom Juni 2003 auf der Tagesordnung stehen, überprüft werden. Die Schweiz unterstützt das Vorhaben, können doch damit alle internationalen Instrumente der IAO bereichsweise zusammengefasst werden, was sowohl innerhalb der IAO als auch bei der Umsetzung der internationalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten Synergien erzeugt.

Im Zusammenhang mit den Massnahmen gegen die Zwangsarbeit in Myanmar hat die IAO ihre Präsenz vor Ort verstärkt und mit Zustimmung der nationalen Behörden einen Verbindungsoffizier in Rangun stationiert. Dieser hat einen Aktionsplan auszuarbeiten, der die burmesischen Behörden veranlasst, schnelle und bedeutende Fortschritte in der Bekämpfung der Zwangsarbeit nachzuweisen. Als ermutigendes Zeichen ist zu vermerken, dass Burma der IAO im September eine Begegnung mit der Generalsekretärin der Internationalen Liga für die Demokratie, Daw Hung San Suu Kyi, ermöglichte. Die vom Bundesrat im Oktober 2000 beschlossenen Sanktionen gegen Myanmar wurden bis zum 3. Oktober 2003 verlängert; die Verordnung sieht aber Ausnahmemöglichkeiten
vom Einreiseverbot u.a. im Hinblick auf einen politischen Dialog betreffend Myanmar vor (SR 946.208.2; AS 2002 3126).

Auf bilateraler Ebene führte das seco die Umsetzung des im Vorjahr in die Wege geleiteten Projekts der IAO mit China weiter. Dieses dient der Verbesserung der Personalentwicklung und der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in zwei Wirtschaftsförderungsgebieten. Es stellt einen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der globalen Produktionskette dar. Das Projekt mit dem südlichen Afrika zur Stärkung des sozialen Dialogs und des Arbeitsfriedens funktioniert zur vollen Zufriedenheit. An ihm sind die Schweiz, die IAO, Südafrika, Namibia, Swaziland, Lesotho, Zimbabwe und Botswana beteiligt. Im Oktober wurde vor Ort eine Projektbewertung vorgenommen. Dabei konnte festgestellt werden, dass das Projekt merklich dazu beiträgt, das Bild der Schweiz im südlichen Teil des Kontinents, und insbesondere in Südafrika, zu verbessern. Ferner hat die Schweiz, vertreten durch das seco, anlässlich des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg ein Zusammenarbeitsabkommen mit der IAO, der UNIDO und der UNEP unterzeichnet, das die Errichtung von Produktionszentren, welche die Einhaltung von sozialen und ökologischen Normen fördern (Cleaner Production Cen-

885

tres), zum Gegenstand hat (vgl. Ziff. 6.2.1.4). Damit wird in effektiver Weise ein Beitrag zur Umsetzung der Prinzipien des Global Compact geleistet.

4.5

Sektorale multilaterale Zusammenarbeit

4.5.1

Zusammenarbeit im Energiebereich

Die IEA ­ am 18. November 1974 als eine selbständige Institution im Rahmen der OECD mit Sitz in Paris gegründet ­ zählt 26 Staaten als Mitglieder. Ihre Hauptziele sind die Sicherstellung einer gleichmässigen Energieversorgung und die Verringerung der Abhängigkeit von den Erdölförderländern; die Agentur unterhält ein Informationssystem über den internationalen Erdölmarkt. ­ Der am 16. April 1998 in Kraft getretene Energiecharta-Vertrag von 1994 bildet den rechtlichen Rahmen zu einer langfristigen gesamteuropäischen und euroasiatischen Zusammenarbeit im Energiesektor.

4.5.1.1

Internationale Energie-Agentur (IEA)

Die Spannungen im Nahen und Mittleren Osten haben während des Berichtsjahres erheblich zugenommen; militärische Aktionen in der Region sind nicht auszuschliessen. Als vorsorgliche Massnahme zur Bewältigung allfälliger Versorgungsprobleme wegen militärischer Aktivitäten im Nahen oder Mittleren Osten hat die IEA einen Notstandsplan erarbeitet und verabschiedet. Erfordert eine Krisensituation die Umsetzung des Plans, muss jedes Mitgliedsland eine bestimmte Menge an Erdölprodukten aus dem jeweiligen Vorsorgelager zur Verfügung stellen, um möglichen Engpässen bei der Versorgung zu begegnen. Die Schweiz beteiligt sich im Rahmen ihrer Pflichtlager an diesem Notstandsplan.

4.5.1.2

Energiecharta-Vertrag

Die 51 Staaten der Energiecharta (alle westeuropäischen und alle Transitionsländer) haben die Aushandlungen eines Transitprotokolls zum Vertrag über die Energiecharta (SR 0.730.0) nach zweimaliger Verlängerung am 18. Dezember beendet.

Mit ihm soll vor allem der Transit von Erdgas aus Zentralasien durch Russland nach Westeuropa vertraglich abgesichert werden. Mit seiner Inkraftsetzung würde auch die Versorgungssicherheit der Schweiz mit diesem immer wichtiger werdenden Energieträger gestärkt. Das Protokoll betrifft allerdings alle leitungsgebundenen Energieträger, somit auch die Elektrizität. Die am 22. September 2002 erfolgte Ablehnung des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) bedeutet für die Schweiz, dass das Transitprotokoll erst ratifiziert werden kann, wenn feststeht, dass die geltenden Rechtsgrundlagen ausreichen, um den Stromtransit durch die Schweiz entsprechend den Bestimmungen des Transitprotokolls zu gewährleisten.

Die Verhandlungen zu einem Zusatzvertrag im Investitionsbereich, welcher u.a. die diskriminierungsfreie Zulassung neuer ausländischer Investitionen im Energiesektor sicherstellen soll, blieben im Berichtsjahr mit Blick auf die Bemühungen um ein 886

multilaterales Investitionsabkommen im Rahmen der WTO (Ministererklärung von Doha, vgl. Ziff. 9.1.2 des Berichts 2001) suspendiert. Die Überprüfung gesetzlicher Anpassungen im Investitionsbereich durch die Transitionsländer wurde hingegen fortgesetzt, wobei die Arbeitsgruppe beschloss, diese Überprüfungen in Zukunft auch auf die OECD-Länder auszudehnen.

5

Internationales Finanzsystem Vor dem Hintergrund schlechterer weltwirtschaftlicher Aussichten und der Turbulenzen auf den internationalen Finanzmärkten stieg im Berichtsjahr die Nachfrage nach Krediten vom Internationalen Währungsfonds (IWF) wieder stark an. Im Rahmen der Überprüfung seines Instrumentariums hat der IWF die wirtschaftspolitischen Auflagen seiner Programme zurückgebunden. Im Bereich der wirtschaftspolitischen Überwachung überprüft der IWF die Finanzsektoren von mehr und mehr Ländern und kann damit potenzielle Verletzbarkeiten aufzeigen. Auch die Schweiz hat anfangs 2002 ein Financial Sector Assessment Program (FSAP) durchlaufen; den schweizerischen Überwachungs- und Regulierungsbehörden sowie den Banken wurde dabei ein gutes Zeugnis ausgestellt.

5.1

Internationaler Währungsfonds

Nach einer relativ ruhigen Phase in den Jahren 2000 und 2001 war der Internationale Währungsfonds (IWF) im Berichtsjahr wieder mit stärkeren Turbulenzen auf den internationalen Finanzmärkten konfrontiert. Als Folge dieser Entwicklung und der schlechteren konjunkturellen Aussichten generell hat sich die Wirtschaftslage auch in vielen Schwellen- und Entwicklungsländern verschärft. Gerade in Lateinamerika musste eine Reihe von Ländern ihre Programme mit dem IWF anpassen ­ und um Aufstockung der finanziellen Unterstützung nachsuchen ­, um Krisensituationen abzuwenden oder zu lindern. Parallel dazu hat der IWF seine Politik und seine Instrumente dem Umfeld eines sich wandelnden internationalen Finanzsystems angepasst.

5.1.1

Lage der Weltwirtschaft und Turbulenzen auf den internationalen Finanzmärkten

In der zweiten Jahreshälfte wurde deutlich, dass der noch im Frühjahr prognostizierte Aufschwung der Weltwirtschaft schwächer ausfallen und länger auf sich warten lassen dürfte. Die im «Weltwirtschaftlichen Ausblick» des IWF vorgenommene Korrektur erfolgte vor dem Hintergrund einer fortgesetzten Baissestimmung auf den Aktienmärkten, einer steigenden Risikoaversion unter den Anlegern, einer turbulenten Finanzlage in Lateinamerika und enttäuschenden Indikatoren für die zukünftige wirtschaftliche Tätigkeit in den Industrieländern. Während sich im ersten Halbjahr 2002 die Konjunktur in anderen Weltgegenden leicht erholte, war Lateinamerika von einer markanten Verschlechterung betroffen. Die Finanz- und Schuldenkrise in Argentinien, die Ende 2001 in einem Zahlungsmoratorium gipfelte, lenkte die 887

Aufmerksamkeit der internationalen Anleger auf bereits bestehende wirtschaftspolitische Schwächen in anderen Ländern Lateinamerikas. Der IWF musste in der Folge umfangreiche Finanzhilfepakete schnüren, um bereits eingetretene Krisen zu beheben oder drohende Krisen abzuwenden. Als Folge davon stieg die Beanspruchung finanzieller Ressourcen des IWF auf neue Höchstwerte. In den ersten neun Monaten betrug die Neukreditvergabe des IWF 31,5 Milliarden US-Dollar, nachdem sie in den beiden Vorjahren zusammengenommen 43 Milliarden US-Dollar betragen hatte.

Trotzdem empfahl der Exekutivrat des IWF seinen Gouverneuren, die 12. Quotenüberprüfung ohne Antrag auf Erhöhung der Kapitalanteile abzuschliessen. Nachdem der IWF im August Brasilien den grössten je vereinbarten IWF-Kredit in Aussicht gestellt hatte, befürchteten vor allem die wichtigsten Gläubigerländer, dass eine Quotenerhöhung zu diesem Zeitpunkt das falsche Signal an die Märkte aussenden würde, indem es die Erwartung weiterer grosszügiger Hilfe seitens des IWF nähren würde.

5.1.2

Verstärkung des internationalen Finanzsystems und Reform des IWF

Im Bewusstsein, dass das internationale Finanzsystem weiterhin erhebliche Verletzbarkeiten aufweist, wurden im IWF auch die Arbeiten um eine Verstärkung der internationalen Finanzarchitektur vorangetrieben. Im Bereich der Krisenverhütung hat der IWF eine Reihe von Massnahmen ergriffen, um den Fokus der wirtschaftspolitischen Überwachung auf neue Quellen der Verletzbarkeit zu richten. Dazu gehören ein neugeschaffener Rahmen, der eine bessere Analyse der Nachhaltigkeit von Schulden einer Volkswirtschaft und eine stärkere Beachtung der Entwicklungen auf den internationalen Kapitalmärkten im Rahmen der multilateralen Überwachung ermöglichen soll; auch soll er dazu beitragen, die Robustheit der nationalen Finanzsektoren im Rahmen der so genannten Finanzsektorüberprüfungen (Financial Sector Assessment Programs, FSAP) besser beurteilen zu können. Die Schweiz hat 2001/2002 eine solche Überprüfung durchlaufen. Schliesslich wurden dem IWF neue Aufgaben im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Finanzierung des Terrorismus übertragen. Er arbeitet hier eng mit der Weltbank und dem entsprechenden Ausschuss (Financial Action Task Force, FATF) zusammen.

Finanz- und Wirtschaftskrisen sollen möglichst verhindert werden, denn sie können Volkswirtschaften in wenigen Wochen um Jahre zurückwerfen ­ wie jüngst die Ereignisse in Argentinien zeigten. Leider werden sich solche Krisen jedoch nie restlos vermeiden lassen. Für alle Beteiligten ­ Schuldner, Gläubiger und der IWF ­ ist es in solchen Notsituationen wichtig, auf ein geeignetes Krisenlösungsverfahren zurückgreifen zu können. Diesbezüglich klafft in der internationalen Finanzarchitektur eine Lücke, denn für die Lösung einer Staaten-Insolvenz existiert kein adäquates Verfahren. Der IWF arbeitet seit etwa einem Jahr an der Schaffung eines Mechanismus zur Restrukturierung von öffentlichen Schulden (Sovereign Debt Restructuring Mechanism, SDRM). Der SDRM soll ein geordnetes Konkursverfahren für insolvente Staaten bereitstellen, durch das der Krisenlösungsprozess wesentlich gestrafft werden kann. Man verspricht sich dadurch eine Verkürzung der Wirtschafts- und Finanzkrisen in den betroffenen Ländern und eine Gleichbehandlung der involvierten Gläubiger. Es geht jedoch auch darum, dass grosse IWF-Kredite in Zukunft wirklich nur noch in ausserordentlichen Fällen vergeben werden sollen. An seiner September-Sitzung gab der Internationale Finanz- und Währungsausschuss 888

(IMFC) dem IWF den Auftrag, bis zu seiner Frühjahrstagung 2003 einen solchen Vorschlag auszuarbeiten. Der SDRM soll in Form einer IWF-Statutenänderung eingeführt werden. Die Schweiz unterstützt diese Arbeiten des IWF.

Der IWF als Organisation hat sich in den Jahren seit der Asienkrise stark darum bemüht, eine Kultur der Offenheit, Kritik- und Lernfähigkeit aufzubauen. In Bezug auf Transparenz wurden grosse Fortschritte verzeichnet. Nun kann die Glaubwürdigkeit des IWF und seiner wirtschaftspolitischen Ratschläge durch die Arbeit des Unabhängigen Evaluationsbüros des IWF, dessen Schaffung stets zu den Prioritäten der Schweiz gehört hatte, verstärkt werden. Diese Evaluationsinstanz hat vor kurzem eine professionelle Analyse über das Phänomen des Überlangen Gebrauchs von IWF-Krediten veröffentlicht. Die Diskussion der Ergebnisse und die ihnen vom IWF-Management gegebene Folge werden zeigen, wie weit der IWF diese Kritik konstruktiv verwerten wird.

5.1.3

Finanzsektorprüfung (FSAP) der Schweiz durch den IWF

Die Schweiz hat 2001/2002 erstmals eine Finanzsektorprüfung (Financial Sector Assessment Program, FSAP) des IWF durchlaufen. Im Rahmen des FSAP wird der Finanzsektor eines Landes auf spezifische Stärken, Schwächen und Risiken hin untersucht. Ziel ist es, zur nationalen und internationalen Finanzstabilität beizutragen und damit potenziellen Krisen vorzubeugen. Das generelle Fazit des IWF zur Stabilität des schweizerischen Finanzsystems ist positiv ausgefallen. Namentlich werden die Regulierung, die Aufsicht und das Risikomanagement der Privatinstitute als intakt und solid beurteilt. Die grösste Unabwägbarkeit für die Stabilität des schweizerischen Finanzsystems liegt heute gemäss IWF in einer tiefen und globalen wirtschaftlichen Rezession. Mit der Teilnahme am FSAP hat die Schweiz ihre internationale Verantwortung als eines der wichtigen Finanzzentren wahrgenommen und ihre Haltung unterstrichen, dass sie nicht in die Kategorie der «Offshore»-Finanzzentren gehört, sondern Wert auf Transparenz legt. Als offene und international stark verflochtene Volkswirtschaft hat die Schweiz zudem ein überragendes Interesse an einem stabilen globalen Finanzsystem. Mit der FSAP-Teilnahme wurde der Tatbeweis erbracht, dass die Schweiz bereit ist, ihren eigenen Beitrag in Form einer nachhaltigen, an den internationalen Standards und Prinzipien ausgerichteten Finanz- und Währungspolitik zu leisten.

5.2

Die Zehnergruppe (G10)

Auch die Zehnergruppe beschäftigte sich mit Verfahren zur Lösung von öffentlichen Schuldenkrisen. Eine Arbeitsgruppe legte einen Bericht mit Empfehlungen zur Einführung von so genannten Kollektivverhandlungsklauseln in Staatsanleihen vor.

Durch diese vertraglichen Bestimmungen kann ein allfällig notwendiger Umstrukturierungsprozess solcher Anleihensschulden durch Mehrheitsentscheid der Gläubiger beschleunigt werden; gleichzeitig erschweren diese Klauseln die Klagemöglichkeit individueller Gläubiger. An der Herbsttagung unterstützten die Minister und Gouverneure der G10 diesen vertraglichen Ansatz zum Krisenmanagement. Die Umsetzung der G10-Empfehlungen liegt nun allerdings an den Teilnehmern auf den inter-

889

nationalen Anleihensmärkten. Um mit gutem Beispiel voranzugehen, haben die Staaten der EU und die Schweiz erklärt, sie seien bereit, solche Klauseln in ihren öffentlichen internationalen Anleihen (sofern sie solche überhaupt begeben) aufzunehmen.

5.3

Internationale Aufsichtsgremien

5.3.1

Basler Ausschuss für Bankenaufsicht

Im Mittelpunkt der Tätigkeit des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht stand weiterhin die Revision seiner Eigenkapitalvereinbarung (Capital Accord) aus dem Jahre 1988. Die künftige Vereinbarung soll neben den Mindestkapitalanforderungen neu auch das individualisierte Aufsichtsverfahren und die Marktdisziplin durch vermehrte Offenlegung umfassen. Ein erstes Konsultationspapier war bereits Anfang Juni 1999 veröffentlicht worden. Während des bis ins Jahr 2000 reichenden Vernehmlassungsverfahrens löste insbesondere die Frage der Weiterentwicklung der Mindestkapitalanforderungen kontroverse Debatten aus. Aus schweizerischer Sicht ist zu bedauern, dass die Forderung nach einer generellen Anhebung der internationalen Mindeststandards für Eigenmittel bei der Mehrheit der Ausschussmitglieder keinen Zuspruch fand. Auch im Berichtsjahr waren zahlreiche technische Arbeitsgruppen, an welchen auch Vertreter der Eidg. Bankenkommission (EBK) und der Schweizerischen Nationalbank (SNB) teilnahmen, intensiv mit der weiteren Ausgestaltung des Regelwerkes beschäftigt. Im Vergleich zur bestehenden Eigenkapitalvereinbarung zeichnet sich das vorgeschlagene Regelwerk durch einen wesentlich höheren Detaillierungsgrad aus. Um die eigenmittelmässigen Auswirkungen der neuen Vorschläge besser abschätzen bzw. verschiedene Parameter überhaupt kalibrieren zu können, wurden bereits zwei umfangreiche Studien durchgeführt; eine dritte ist im letzten Quartal 2002 im Gange. Nach Auswertung der Studienergebnisse wird der dritte und voraussichtlich letzte Entwurf des neuen Regelwerks wahrscheinlich im zweiten Quartal 2003 in die Vernehmlassung gegeben. Die definitive Fassung soll bis Ende 2003 verabschiedet sein. Eine umfassende Würdigung des Reformprojekts wird erst möglich sein, wenn der endgültige Entwurf vorliegt.

5.3.2

Internationale Organisation der Effektenhandelsaufseher (IOSCO)

Die Jahresversammlung der IOSCO stand unter dem Leitsatz «Globalisierung: Chancen und Herausforderungen». Dieses zentrale Konferenzthema trug der Erkenntnis Rechnung, dass der Globalisierungsprozess sowohl neue Möglichkeiten für Investoren und Finanzdienstleister bietet als auch neue Herausforderungen an die Aufsichtsbehörden stellt. Die Konferenz war unter anderem geprägt von aufsichtsrelevanten Themen und Projekten, die im Nachgang zu den Ereignissen des 11. September 2001 aufgenommen und weiterentwickelt wurden. So verabschiedete der Präsidenten-Ausschuss die Grundform eines multilateralen Verständigungsprotokolls (Memorandum of Understanding, MOU), das weltweit den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit bei Untersuchungsverfahren zum Gegenstand

890

hat. Neben der Weiterbearbeitung einer Vielzahl von Projekten1 standen die Arbeiten der eigens für dieses MOU-Projekt eingesetzten Task Force im Mittelpunkt.

Ein nach wie vor zentrales Projekt stellt die Umsetzung der an der Jahresversammlung 1998 verabschiedeten Ziele und Prinzipien der Effektenhandelsaufsicht dar. Im Hinblick auf eine möglichst hohe Verbindlichkeit und wirksame Umsetzung in den einzelnen Ländern wird die Implementierung dieser Grundsätze von IOSCO begleitet und sichergestellt. Dafür wurde ein Ausschuss eingesetzt, der auf eine rasche Prüfung der gegenwärtigen Situation in den einzelnen Ländern im Sinne einer Eigen-Evaluation unter Einbezug dieser Grundsätze zu achten hat. IOSCO arbeitet zudem eng mit den wichtigen internationalen Finanzinstitutionen (z.B. IWF) zusammen, die ihrerseits diese Ziele und Prinzipien als Arbeitsgrundlage für ihre Tätigkeit (z.B. für das FSAP) verwenden. Der Implementierungsprozess von IOSCO ist zurzeit noch im Gange. Im Rahmen des FSAP für die Schweiz hat der IWF aber seine Beurteilungen bereits auf der Grundlage der IOSCO Self Assessment Questionnaires vorgenommen.

5.3.3

Internationale Vereinigung der Versicherungsaufseher (IAIS)

Die Internationale Vereinigung der Versicherungsaufseher mit Sitz in Basel (International Association of Insurance Supervisors, IAIS) setzt weltweit die Standards in der Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmungen. Das Bundesamt für Privatversicherungen, selber Gründungsmitglied der IAIS, beteiligt sich aktiv an der Weiterentwicklung der von der Vereinigung ausgearbeiteten Grundsätze, Normen und Leitlinien. Im Berichtsjahr wurden zwei Grundsatzpapiere (Kapitalanforderungen und Solvenzvorschriften für Versicherungsunternehmungen; Mindestvorschriften für die Beaufsichtigung von Rückversicherungsunter-nehmungen), zwei neue Aufsichtsstandards (Bewertung der Rückversicherungs-deckung und der Solvenz der Rückversicherer von Erstversicherern; Informationsaustausch unter Versicherungsaufsehern) und zwei neue Leitfäden (Bekämpfung der Geldwäscherei; Offenlegung von Informationen über die Versicherungsunternehmung) verabschiedet. Die Kerngrundsätze der IAIS für die Versicherungsaufsicht dienten als Grundlage für die Beurteilung der Versicherungsaufsicht in der Schweiz im Rahmen der Finanzsektorüberprüfung (Ziff. 5.1.3).

5.3.4

Joint Forum

Das Joint Forum ist ein zu gleichen Teilen aus Vertretern der Banken-, Effektenhandels- und Versicherungsaufsicht zusammengesetztes Gremium, in welchem für die Schweiz die EBK Einsitz nimmt. Es befasst sich mit Fragen der Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten und erörtert auf technischer Ebene Probleme aus allen drei Aufsichtsbereichen.

Der im Vorjahr angekündigte Bericht «Unternehmensaufsicht und Transparenz» konnte angesichts des veränderten Umfelds ­ markant gestiegenes Interesse an Cor-

1

(siehe www.iosco.org)

891

porate Governance und der Revisorentätigkeit (Enron-Kollaps) ­ noch nicht veröffentlicht werden.

5.3.5

Internationale Task Force zur Bekämpfung der Geldwäscherei (FATF)

Die FATF hat ihre Arbeiten zur Revision der 40 Empfehlungen, welche den international anerkannten Standard für die Bekämpfung der Geldwäscherei bilden, intensiv weitergeführt. In einer ersten Etappe wurden die Optionen der Revision erarbeitet und in einem Vernehmlassungsdokument aufgezeichnet. Aufgeführt sind darin Massnahmen für den Finanzsektor (Sorgfaltspflicht gegenüber dem Kunden, Meldung der verdächtigen Transaktionen, Regulierung und Kontrolle), zur Transparenz der Unternehmensstrukturen (Inhaberaktien und Trusts) sowie für Tätigkeiten und Berufe ausserhalb des Finanzsektors, bei deren Ausübung ein Geldwäschereirisiko besteht. Dieses Dokument wurde den betroffenen Spitzenverbänden der Wirtschaft zur Stellungnahme zugestellt. Die Arbeiten an den Empfehlungen werden auf der Grundlage der erhaltenen Kommentare und den Präferenzen der Mitgliedstaaten fortgeführt. Zur Beratung steht gleichzeitig die Revision der anderen Empfehlungen betreffend die Definition der Vortat zur Geldwäscherei, die Beschlagnahmung, die Rechtshilfe, die Auslieferung und die Amtshilfe. Des Weitern gehört seit einem Jahr auch die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zum Aufgabenbereich der FATF.

Von den an der ausserordentlichen Plenarsitzung vom Oktober 2001 in Washington verabschiedeten sieben Sonderempfehlungen hat die FATF deren zwei präzisiert.

Diese haben die Transparenz der elektronischen Zahlungssysteme sowie die Benützung von gemeinnützigen Organisationen für die Finanzierung des Terrorismus zum Gegenstand. Die FATF hat überdies mit der Identifizierung von Ländern begonnen, die bei der Verbesserung ihrer Systeme zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung auf technische Hilfe angewiesen sind. Diese Hilfe wird gemeinsam vom IWF, der Weltbank und der UNO erbracht.

6

Finanzhilfe Zum Anlass der 10-jährigen Mitgliedschaft der Schweiz bei den Bretton-WoodsInstitutionen tagte im Mai die Jahreskonferenz des internationalen Parlamentariernetzwerks der Weltbank in Bern. Der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg hat für umweltrelevante Entwicklungsprogramme wichtige Impulse verliehen.

6.1

Multilaterale Finanzierungsinstitutionen

Die Beziehungen zu den Bretton-Woods-Institutionen standen im Zeichen des 10-Jahre-Jubiläums der schweizerischen Mitgliedschaft. Aus diesem Anlass besuchte der Präsident der Weltbank, James Wolfensohn, die Schweiz. Auch wurde die dritte Jahreskonferenz des internationalen Parlamentariernetzwerkes der 892

Weltbank vom 9.­11. Mai in Bern abgehalten. Der Abschluss der Verhandlungen über die Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) sowie des Fonds der Afrikanischen Entwicklungsbank erlaubt diesen Institutionen, ihren für die Entwicklungszusammenarbeit bedeutenden Verpflichtungen in den nächsten Jahren nachzukommen.

Die Verhandlungen über die Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) und des Afrikanischen Entwicklungsfonds konnten im Berichtsjahr endlich erfolgreich zu Ende geführt werden. Die 2001 begonnene Überprüfung der Instrumente und der finanziellen Kapazität der multilateralen Entwicklungsbanken dürfte sich angesichts des weltwirtschaftlichen Abschwungs in der Forderung nach Kapitalaufstockungen der Asiatischen und möglicherweise auch der Interamerikanischen Entwicklungsbank niederschlagen.

6.1.1

Weltbankgruppe

Die Weltbankgruppe hat ihren Sitz in Washington D.C. Sie besteht aus der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA), der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) und der Multilateralen Investitionsgarantie-Agentur (MIGA). Gemeinsames Ziel sind die Armutsbekämpfung und die Verbesserung des Lebensstandards in den Entwicklungsländern. Die Schweiz ist seit 1992 Mitglied der Gruppe und mit einem Exekutivdirektor in den Verwaltungsräten aller vier Organisationen vertreten.

Die Weltbank ist im Berichtsjahr Verpflichtungen in der Höhe von 19,5 Milliarden US-Dollar für neue Projekte und Programme in den Entwicklungsländern eingegangen (Vorjahr: 17,3 Mrd. US-$). Ein grosser Teil dieser Gelder stammt von der IDA, welche mit 8,1 Milliarden US-Dollar, gegenüber 6,8 Milliarden im Vorjahr, die höchsten Verpflichtungen ihrer Geschichte übernommen hat. Dies geht zur Hauptsache auf die zunehmende Zahl der Operationen in Afrika und Südasien zurück. Die Verpflichtungen der IBRD sind von 10,5 auf 11,5 Milliarden Dollar gestiegen.

2002 war geprägt vom Zehnjahres-Jubiläum der Schweizer Mitgliedschaft in den Bretton-Woods-Institutionen. Aus diesem Anlass stattete der Präsident der Weltbank, James D. Wolfensohn, der Schweiz am 10. Mai einen offiziellen Besuch ab, und vom 9.­11. Mai tagte die dritte Jahreskonferenz des internationalen Parlamentariernetzwerkes der Weltbank im Bundeshaus in Bern.

An der Frühjahrstagung wie auch an der Jahresversammlung der Bretton-WoodsInstitutionen war die Schweiz durch den Vorsteher des EVD als Gouverneur der Weltbank sowie den Vorsteher des EFD als Vizegouverneur des Internationalen Währungsfonds vertreten. Die Schweiz rief dabei die Industriestaaten auf, die Entwicklungs- und Handelspolitik kohärenter zu gestalten. Im Mittelpunkt der Tagungen stand die Umsetzung der anlässlich der UNO-Konferenzen von Monterrey (März 2002) und von Johannesburg (September 2002) lancierten Initiativen zur Erreichung der «Millenniums-Entwicklungsziele» der UNO (Millennium Development Goals). Zu diesen Zielen zählen die Verringerung der in absoluter Armut 893

lebenden Bevölkerung bis 2015 um die Hälfte, die Universalisierung der Grundausbildung («Bildung für alle») sowie die Reduktion der Kindersterblichkeit. Zur Verwirklichung der Initiative «Bildung für alle» ­ sie sieht ab 2015 die Primarschulbildung für alle Kinder vor und ab 2005 die Beseitigung der Diskriminierung zwischen den Geschlechtern ­ hat die Weltbank einen Aktionsplan vorgestellt. Im Weiteren will die Bank die im Feld erzielten Resultate insbesondere dadurch stärker gewichten, dass in die Länder- und Sektorstrategien Leistungsindikatoren eingeführt werden. Über die Ergebnisse soll jedes Jahr ein Bericht erstellt werden. Die Bank will allerdings nicht allein für die Entwicklungsresultate verantwortlich sein, sind diese doch vor allem die Folge gemeinsamer Anstrengungen der Entwicklungsländer sowie der multilateralen und bilateralen Geldgeber insgesamt. Ferner will die Bank die Industriestaaten dazu anhalten, Inkohärenzen zwischen der Entwicklungszusammenarbeit und der für die armen Länder wenig günstigen Handelspolitiken zu vermindern.

Die Verhandlungen über die 13. Wiederauffüllung des IDA-Fonds wurden am 1. Juli in London abgeschlossen. Der Gesamtbetrag dieser Wiederauffüllung beläuft sich auf 18 Milliarden Sonderziehungsrechte (SZR) (das entspricht 39,2 Mrd. Fr.).

Dieser Betrag soll der IDA ermöglichen, ihren Verpflichtungen für die Jahre 2002­ 2005 nachzukommen. Der Anteil der Schweiz beträgt 2,43 Prozent, was verteilt auf die Jahre 2003­2011 530,7 Millionen Franken entspricht. Wichtigstes Ziel der IDA soll weiterhin die Armutsbekämpfung sein. Die Institution wurde aufgefordert, in der Wahl ihrer Aktivitäten selektiver vorzugehen, die Partnerschaften mit den anderen Geldgebern und den multilateralen Institutionen zu verstärken und vermehrt die Parlamente der Entwicklungsländer mit einzubeziehen. Des Weitern wurde beschlossen, dass 18 bis 21 Prozent der Ressourcen der IDA-13 in Form von Spenden gesprochen werden. Diese Regelung stellt einen Kompromiss zwischen den USA und praktisch allen anderen Geldgebern, einschliesslich der Schweiz, dar.

Während die USA die Hälfte der zinsfreien Anleihen der IDA in Spenden umzuwandeln wünschten, wollten die andern die Spendenhöhe stärker begrenzen, um zu verhindern, dass die künftigen Ressourcen der IDA wegen dadurch reduzierter Rückzahlungen und
einer Doppelnutzung mit den Vereinten Nationen, welche auf die Verteilung von Spenden spezialisiert sind, abnehmen.

Im abgelaufenen Fiskaljahr wies die IFC einen Ertrag von 161 Millionen US-Dollar aus, gegenüber 241 Millionen im Vorjahr. Diese Abnahme ist mit der Unsicherheit in der Weltwirtschaft, vor allem aber mit der Exponierung der IFC in Argentinien zu erklären. Trotz dieser schwierigen Situation konnte die IFC Verpflichtungen in Form von Krediten, Garantien und Kapitalbeteiligungen von insgesamt 3,1 Milliarden US-Dollar eingehen. Dies entspricht einer Zunahme von 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2,7 Mrd. $). Es gelang ihr, bei den Finanzinstitutionen zusätzlich 700 Millionen Dollar zu mobilisieren. Trotz der hohen Verluste in Argentinien hat die IFC diesem Land ihre Unterstützung als langfristige Partnerin zugesichert. Auf institutioneller Ebene hat die Organisation mit einer internen Umstrukturierung auf den schlechten Geschäftsgang reagiert.

Die MIGA hat Garantien von insgesamt 1,4 Milliarden Dollar gesprochen, gegenüber 2,0 Milliarden Dollar im Vorjahr. Diese Abnahme geht ebenfalls auf die Turbulenzen der Weltwirtschaft und den Rückgang der Investitionen in den Entwicklungsländern zurück.

Die 1991 geschaffene Globale Umweltfazilität (Global Environment Facility ­ GEF) dient u.a. der Förderung des Transfers umweltfreundlicher Technologien. Im Be894

richtsjahr wurde der GEF um rund 3 Milliarden Dollar aufgestockt: 2,5 Milliarden stammen von den 32 Geberländern, während der Rest mit internen Mitteln mobilisiert wurde. Der vorgesehene Schweizer Anteil beträgt 99 Millionen Franken.

6.1.2

Regionale Entwicklungsbanken

Zu den wichtigsten Aufgaben der Afrikanischen, der Asiatischen und der Interamerikanischen Entwicklungsbank gehören die Minderung der Armut sowie die Förderung der interregionalen Zusammenarbeit und der regionalen Integration. Diese drei Banken mit ihrem jeweiligen Sitz in Abidjan, Manila und Washington D.C. sind für viele Länder die wichtigste Devisenquelle. Sie führen zusammen mit dem IWF vermehrt auch makro-ökonomische Anpassungsprojekte durch. Die Schweiz hat keinen Exekutivdirektor in den drei Verwaltungsräten, sie ist aber Stimmrechtsgruppen befreundeter Staaten angeschlossen und durch Berater vertreten.

6.1.2.1

Afrikanische Entwicklungsbank

Vom Sommer an wiesen die Aktivitäten der Afrikanischen Entwicklungsbank wegen der wachsenden politischen Instabilität in Côte d'Ivoire, in deren Hauptstadt die Bank ihren Sitz hat, erneut grosse Fluktuationen auf. Dies hat sich auf den Geschäftsverlauf der Institution negativ ausgewirkt. Die Bank ergriff daher Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Personals sowie für einen möglichen Transfer ihrer Kernfunktionen ins Ausland. Trotz dieser Situation war sie aber weiterhin um Qualität und Effizienz ihrer Entwicklungstätigkeiten und um eine Optimierung ihrer Finanzverwaltung bemüht. Anfang 2002 wurde die Institution reorganisiert.

Am 24. September haben die Geberländer des Afrikanischen Entwicklungsfonds, dem konzessionellen Fenster der Bank, in Oslo die Verhandlungsrunde über die neunte Wiederaufstockung der Fondsressourcen (ADF-IX) abgeschlossen. Die Parteien einigten sich auf eine Aufstockung in der Höhe von 2,37 Milliarden Rechnungseinheiten (rund 5,12 Mrd. Fr.). Mit diesem Betrag werden die Operationen des Fonds in der Periode 2002­2004 abgedeckt. Der Anteil der Schweiz an dieser Aufstockung beläuft sich auf 3 Prozent (gegenüber 3,2% bei der ADF-VIII), was einem Betrag von 153,47 Millionen Franken entspricht. Der Rückgang unseres Anteils erklärt sich aus den Budgetzwängen des Bundes und der sehr starken Abwertung unserer Währung gegenüber der Rechnungseinheit der Bank. Die Geberländer haben ferner beschlossen, 18 bis 21 Prozent der Fondsressourcen anstelle von Krediten in Form von Schenkungen zur Verfügung zu stellen.

895

6.1.2.2

Asiatische Entwicklungsbank

Die Asiatische Entwicklungsbank (ADB) befasste sich vor allem mit der im Vorjahr beschlossenen Reorganisation, welche eine grössere Dezentralisierung und eine bessere interne Koordination erbracht hat; auch wird der Entwicklung des Privatsektors grösseres Gewicht beigemessen. Hingegen wurden in den Bemühungen um eine Kapitalaufstockung noch keine Fortschritte erzielt.

Die ADB hat in enger Zusammenarbeit mit der Weltbank und dem UNDP gezielt und koordiniert auf die Afghanistankrise und deren Auswirkungen auf die Nachbarländer reagiert. Sie hat für den Wiederaufbau des Landes 500 Millionen US-Dollar an konzessionellen Ressourcen bereitgestellt.

6.1.2.3

Interamerikanische Entwicklungsbank

Wirtschaftliche und politische Instabilitäten in Lateinamerika und in der Karibik, welche die Lage der Ärmsten weiter verschlechtert haben, hatten auch grosse Auswirkungen auf die Aktivitäten der Bank, ist doch mehr als die Hälfte ihres Portefeuilles auf die drei Länder Argentinien, Brasilien und Mexiko konzentriert.

Die Bank hat ihre Kreditinstrumente modernisiert, um die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kreditnehmerländer besser berücksichtigen zu können. So wurde ein neuer Rahmen für die Kreditvergabe mit drei Fenstern definiert: eines für die Finanzierung herkömmlicher Projekte, eines für die Finanzierung von Strukturanpassungsmassnahmen und eines zur Unterstützung der internationalen Finanzhilfen in Krisenfällen.

Der Bericht einer externen Expertengruppe empfiehlt der Bank innovativere Arbeitsmethoden. Insbesondere solle mehr Gewicht auf die Förderung des Privatsektors und eine entsprechende Mobilisierung des Kapitals gelegt werden. Um für die Entwicklung der Region mehr Ressourcen zu mobilisieren, solle auch das Garantiekapital der Mitgliedsländer der Bank zur Kreditaufnahme verwendet werden.

Im November wurde Enrique Iglesias für eine vierte Amtszeit von fünf Jahren als Präsident wiedergewählt.

6.1.3

Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD)

Die EBRD wurde 1991 gegründet, um die Länder Zentral- und Osteuropas sowie der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) im Übergang zu marktwirtschaftlich orientierten Volkswirtschaften zu unterstützen. Die EBRD ist heute in 27 Operationsländern tätig, in denen sie Wettbewerb, Privatisierung und Unternehmertum fördert. Sie verfügt zurzeit über ein Stammkapital von 20 Milliarden Euro und zählt 62 Mitglieder einschliesslich der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Investitionsbank (EIB).

896

Trotz der schwierigen weltwirtschaftlichen Lage rechnet die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) im Jahre 2002 wiederum mit einem guten Abschluss, sowohl was das Geschäftsvolumen als auch den Gewinn angeht. Dieses Ergebnis ist vor allem die Folge eines vergleichsweise guten Wirtschaftsklimas in den Operationsländern der Bank. Die weiteren Voraussagen bleiben jedoch risikobehaftet aufgrund der unsicheren Weltwirtschaftslage, der Volatilität der Rohstoffpreise und der erwarteten Verlangsamung der Reformen in den Operationsländern.

An der Jahresversammlung in Bukarest vom 19./20. Mai wies die Schweiz insbesondere auf die grossen Herausforderungen in den zentralasiatischen Staaten hin und forderte, dass sich die internationale Gemeinschaft verstärkt für deren Entwicklung einsetze. Diese Länder müssten sich aber ebenfalls ihrer Verantwortung bewusst werden und eigene Anstrengungen für ein besseres Investitionsklima unternehmen.

Die EBRD ihrerseits könne dazu beitragen, indem sie sich verstärkt auf die Förderung von Klein- und Mittelunternehmen konzentriere.

Eine Umfrage des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) zeigt, dass die Instrumente der EBRD den Schweizer Unternehmen, insbesondere den KMU, noch zu wenig bekannt sind. Anlässlich seines Besuchs in der Schweiz vom 27.­29. Oktober unterzeichnete EBRD-Präsident Lemierre einen Zusammenarbeitsvertrag mit der «Swiss Organization for Facilitating Investments» (SOFI) in Zürich. Mit dem Vertrag soll die Präsenz der Bank auf dem schweizerischen Markt erhöht werden.

Die Schweiz war aktiv an der Finanzierung der unter der Schirmherrschaft der EBRD durchgeführten Projekte im Bereich der nuklearen Sicherheit beteiligt. Diese betreffen Verbesserungen in der Sicherheit von Kernkraftwerken in Osteuropa und Russland, finanzielle Unterstützung bei der Schliessung dreier Kernkraftwerke in Bulgarien (Kozloduy), Litauen (Ignalina) und der Slowakei (Bohunice) sowie die Finanzierung einer Schutzhülle über dem Sarkophag des 1986 explodierten Atomkraftwerks Tschernobyl.

6.2

Unterstützungsmassnahmen zugunsten von Entwicklungs- und Transitionsländern

Im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit engagierte sich die Schweiz 2002 mit 165,5 Millionen Franken in Entwicklungs- und mit 92,2 Millionen Franken in Transitionsländern. Das Engagement erfolgte in den Bereichen makroökonomische Hilfe, Investitionsförderung, Infrastrukturfinanzierung sowie Handels- und Umwelttechnologiekooperation. Der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung vom Herbst in Johannesburg hat für umweltrelevante Entwicklungsprogramme wichtige Impulse verliehen.

897

6.2.1

Entwicklungsländer

6.2.1.1

Makroökonomische Hilfe: Budgethilfen und Entschuldungsmassnahmen

Mit Zahlungsbilanz- und Budgethilfen werden wirtschaftliche Reformen in Entwicklungsländern unterstützt, die eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und damit von Investitionen und Wachstum anstreben. Übergeordnetes Ziel dieser Massnahmen ist eine substanzielle Verringerung der Armut in den Partnerländern. Die Budgethilfen der Schweiz sind in die nationalen Armutsbekämpfungsstrategien der Partnerländer eingebettet und erfolgen in enger Zusammenarbeit mit andern Geberländern und den internationalen Finanzinstitutionen (IWF, Weltbank).

Sie werden nur reformorientierten und dialogwilligen Ländern zur Verfügung gestellt, wobei die Schweiz Wert auf einen vermehrten Einbezug von Parlament, Privatsektor und Zivilgesellschaft legt. Im Berichtsjahr gewährte die Schweiz Budgethilfen an Burkina Faso (6 Mio. Fr.), Ghana (7,5 Mio. Fr.), Mosambik (8 Mio.

Fr.) und Tansania (8 Mio. Fr.). Damit wurden in diesen Ländern im Rahmen von Armutsbekämpfungsprogrammen Strukturreformen (Finanzsektor, Tresorerie, Fiskalbereich) unterstützt.

Die Schweiz hat ihre Unterstützung für den Aufbau eines leistungsfähigen Bankensektors in Entwicklungsländern ausgebaut. So hat sie in Partnerschaft mit Kanada, Grossbritannien, der Weltbank und dem IWF einen Treuhandfonds ­ FIRST, Financial Sector Reform and Strengthening Initiative ­ gegründet, der in Entwicklungsund Transitionsländern Finanzsektorprojekte in Bereichen wie Bankenaufsicht, Ausbau von Kapitalmärkten und Bekämpfung der Geldwäscherei rasch und nachfrageorientiert unterstützt. Die Schweiz hat sich für die nächsten vier Jahre zu einem jährlichen Beitrag von 3,5 Millionen Franken verpflichtet.

Unser Land leistete im Berichtsjahr einen weiteren substanziellen Unterstützungsbeitrag zur Finanzierung der Entschuldungsinitiative der Weltbank und des IWF für arme, hochverschuldete Staaten (HIPC-Initiative). Im Rahmen dieser Initiative konnte die Schuldenlast in bereits über 25 Ländern stark reduziert werden. Bei den Massnahmen zur Verbesserung des Schuldenmanagements unterstützte die Schweiz zusammen mit vier andern Geberländern ein technisches Hilfsprogramm, wozu sie einen Beitrag von 1 Million Franken leistete.

6.2.1.2

Investitionsförderung

Mit Investitionsförderungsmassnahmen sollen der Privatsektor unterstützt und private Investitionen in Entwicklungs- und Transitionsländern mobilisiert werden. Die Massnahmen umfassen (1) Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen für Investitionen in Entwicklungsländern, (2) technische Unterstützung von Unternehmen sowie Vermittlung von Geschäftspartnern und (3) Bereitstellung von langfristigem Kapital für private Unternehmen in den Zielländern. Diese Massnahmen sind in besonderem Mass auf kleine und mittlere Unternehmen ausgerichtet, welche das Rückgrat des Privatsektors bilden und von bestehenden Einschränkungen in den Partnerländern besonders betroffen sind.

Im Berichtsjahr hat die Schweiz ihre Unterstützung an den Foreign Investment Advisory Service (FIAS) der Weltbank, welche Regierungen bei der Ausgestaltung eines günstigen Umfelds für private Investitionen berät, erneuert. Dabei wurde ins898

besondere das südliche Afrika berücksichtigt. Des Weitern beteiligte sich die Schweiz mit 4,8 Millionen Franken an einer neuen KMU-Fazilität der Weltbankgruppe in Nordafrika. Diese bietet lokalen KMU Hilfestellung bei Investitionsprojekten und unterstützt in diesen Ländern Verbesserungen des institutionellen und regulatorischen Umfeldes für Privatunternehmen. Ferner beteiligte sich die Schweiz an der Aufstockung der seit 1997 erfolgreich tätigen KMU-Fazilität der Weltbankgruppe in der Mekong-Region. Aufgrund der positiven Ergebnisse einer externen Evaluation wurden das Mandat der Stiftung Swiss Organisation for Facilitating Investments (SOFI) erneuert und der jährliche Beitrag entsprechend den Evaluationsempfehlungen auf 4,5 Millionen Franken erhöht. SOFI offeriert Informationen über unsere Partnerländer, vermittelt Geschäftskontakte und organisiert Investorenseminare. Schliesslich finanzierte die Schweiz ein Programm der Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA) zur Unterstützung von Investitionsförderungsagenturen in vier Ländern des südlichen Afrika.

Das Schwergewicht der Engagements bei den Finanzintermediären lag auf den Risikokapitalfonds für KMU. Neue Engagements wurden mit 8 Millionen Franken in Zentralamerika (Central American Growth Fund) und mit 4,5 Millionen Franken in der Mekong-Region (Mekong Enterprise Fund) eingegangen. In China beteiligte sich die Schweiz zusammen mit der chinesischen Regierung an der ersten auf Private-Equity-Funds ausgerichteten Managementgesellschaft mit ausländischer Beteiligung. Ferner wurde ein Konzept für die Bereitstellung von Kreditlinien in lokaler Währung und für «grüne Kreditlinien» (Kredite für die Einführung von umweltverträglichen Produktionsmethoden) entwickelt. Diese sollen in weniger entwickelten Märkten, für welche die Gewährung von Risikokapital noch verfrüht ist, eingesetzt werden. Die ersten konkreten Projekte sollen Anfang 2003 realisiert werden.

6.2.1.3

Mischfinanzierungen und Ausgleichsfonds

Im Bereich der Mischfinanzierungen wurden neue Abkommen mit Guatemala, Jordanien und Vietnam sowie ein Rahmenabkommen mit China unterzeichnet. Im Zusammenhang mit diesen Abkommen wurden für den Einsatz des Instruments der Mischfinanzierungen neue Leitlinien festgelegt. Angestrebt wird eine Konzentration auf wenige, geeignete Länder und eine strikte Beschränkung auf kommerziell nicht tragfähige Projekte (vor allem im Bereich soziale Infrastruktur und Umweltschutz), für welche sich eine konzessionelle Finanzierung rechtfertigt. So beschränkt sich das Abkommen mit Guatemala auf den Katastersektor. Dies entspricht den von den OECD-Ländern bereits 1992 vereinbarten Regeln, wonach Mischkredite nur für kommerziell nicht tragfähige Projekte gewährt werden dürfen.

6.2.1.4

Handels- und Umwelttechnologiekooperation

Im Rahmen des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung, welcher vom 26. August ­ 4. September in Johannesburg stattfand, lancierte das seco mehrere Projekte zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in Entwicklungs- und Transitionsländern.

So wurde in Zusammenarbeit mit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in Genf (vgl. Ziff. 4.4.5) ein Programm gestartet, das KMU in Entwicklungs- und Transitionsländern Beratungsdienstleistungen im Bereich der Arbeitsnormen ver-

899

mittelt, um dadurch die Unternehmen besser in die internationale Produktionskette zu integrieren. Das Programm baut auf den bestehenden Umwelttechnologiezentren (Cleaner Production Centers) zur Umsetzung der internationalen Umweltkonventionen auf. Des Weitern ging die Schweiz eine Partnerschaftsinitiative mit der UNCTAD ein zur Förderung des nachhaltigen Handels mit Biodiversitätsprodukten und Dienstleistungen. In einer ersten Phase soll gemeinsam mit lokalen Partnern ein Markt für Biodiversitätsprodukte aus den Andenländern und dem Amazonas aufgebaut werden. Schliesslich wurde vom Vorsteher des EDA in Südafrika ein Umwelttechnologiezentrum eingeweiht. Dieses von der UNIDO ausgeführte Projekt wurde gemeinsam von Österreich und der Schweiz finanziert.

In Indien und China konnten im Berichtsjahr zwei weitere Umwelttechnologiezentren eröffnet werden. Das zum Aufbau einer Zertifizierungsstelle für Bioprodukte in Südindien im Vorjahr gestartete Pilotprojekt ist inzwischen gut angelaufen.

Die im Rahmen von SIPPO angebotenen Dienstleistungen wurden vor allem von Ägypten, Ghana, Indien und Indonesien in Anspruch genommen. Das in Vietnam aufgebaute Importförderungsprojekt im Bereich der biologischen Aquakulturen wurde positiv aufgenommen.

Zur Überbrückung des digitalen Grabens im internationalen Handel bei KMU wurde ein ITC-Programm in die Wege geleitet, das die E-Bereitschaft von KMU erhöhen soll, um so zu einer Steigerung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit beizutragen. Interessierte Exportförderungsinstitutionen und KMU sollen mit den auf digitaler Basis operierenden Instrumenten und Dienstleistungen vertraut gemacht werden.

Im Bestreben, den Aufbau von Ausbildungszentren in Entwicklungsregionen zu fördern, beteiligt sich das seco auch am Aufbau eines regionalen Zentrums für Handelsrecht im südlichen Afrika (Trade Law Center ­ TRALAC).

6.2.2

Mittel- und Osteuropa sowie die GUS

Die Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS hat insgesamt über die letzten Jahre eine Ausweitung erfahren. In der Folge der Balkan-Krise und der Schaffung des Stabilitätspaktes wurde die Zusammenarbeit mit Südosteuropa weiter ausgebaut. Die Bundesrepublik Jugoslawien erhielt als Mitglied der schweizerischen Stimmrechtsgruppe in den Bretton-Woods-Institutionen und der EBRD zudem Unterstützung bei der Integration in die internationalen Finanzierungsinstitutionen. Auch mit den Ländern Zentralasiens wurde angesichts der politischen Verantwortung der Schweiz als Anführerin der erwähnten Stimmrechtsgruppen sowie der Bedeutung, welche der Stabilisierung der Region seit dem Machtwechsel in Afghanistan zukommt, die Zusammenarbeit weiter ausgebaut. Dieses umfangreiche Engagement, welches auch in den nächsten Jahren aufrechterhalten werden soll, hat zu einer schnelleren Verwendung des dritten Rahmenkredites für die Zusammenarbeit mit Osteuropa und den GUS-Staaten (BBl 1999 2585) geführt, weshalb eine Aufstockung und Verlängerung nötig wurde (vgl. Bundesbeschluss vom 13. Juni 2002, BBl 2002 4469).

900

6.2.2.1

Finanzhilfe

Finanzhilfen werden für den Wiederaufbau und die Modernisierung der Infrastruktur geleistet. Die wichtigsten Sektoren sind Elektrizität, Wasser, Fernwärme und Kataster. Bei der Realisierung dieser Projekte wird vermehrt auch der Privatsektor einbezogen. Der Einsatz dieses Instruments konzentriert sich mittlerweile auf Südosteuropa (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, die BR Jugoslawien, Mazedonien und Rumänien), auf Aserbaidschan und die zentralasiatischen Länder (vor allem Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan), punktuell auch auf Russland und die Ukraine.

In Albanien wurden die Lieferaufträge für den Bau einer Stromverteilungsstation in Durres vergeben. In Rumänien konnten das Fernwärmeprojekt STEP in den Städten Buzau und Pascani erfolgreich abgeschlossen und ein neues Fernwärmeprojekt für Bucharest zusammen mit der EBRD ausgearbeitet werden. Auch in Bulgarien (Sofia) wurde mit der Umsetzung eines Fernwärmeprojektes begonnen. Im Rahmen des Municipal Environmental Action Program der EBRD wurde in Mazedonien die Sanierung der Kläranlage Kumanovo in Angriff genommen; ferner wurde eine Identifizierung von neuen Energieprojekten durchgeführt. In der BR Jugoslawien wurde ­ nach dem erfolgreichen Einsatz einer Soforthilfe für Reparaturen und Ausbesserungen im Elektrizitätsbereich ­ die Durchführung eines neuen längerfristigen Projektes zum Aufbau eines nationalen Kontrollzentrums für Elektrizität eingeleitet.

In Zentralasien wurden die Infrastrukturfinanzierungen weiter ausgebaut. So wurde in Kirgisistan ein Projekt im Katasterbereich mit Flugaufnahmen durch die Landestopographie durchgeführt. In Usbekistan sind Projekte zur Wiederinstandstellung des Fernwärmenetzes in Andijan und zur Sanierung der Wasserversorgung in Buchara und Samarkand angelaufen, wobei die Arbeiten und der Betrieb der Versorgungsgesellschaften im Rahmen von Management-Verträgen mit privaten, ausländischen Betreibern sichergestellt werden. In Tadschikistan wurde dank einer beispielhaften Kofinanzierung von Weltbank, IFC und dem Aga Khan Fund for Economic Development ein Elektrizitätsprojekt gestartet. Das zur Deckung eines minimalen Stromverbrauchs der armen Bevölkerung bestimmte Projekt wird durch Kredite, private Investitionen und Subventionen gespiesen.

Weitergeführt wurde auch die Zusammenarbeit im Infrastrukturbereich
mit Russland, Aserbaidschan und der Ukraine. In Aserbaidschan wurde ein grosses Wasserversorgungsprojekt in Baku fertiggestellt und die Ausarbeitung eines neuen Wasserprojektes in Angriff genommen.

6.2.2.2

Makroökonomische Hilfe

Die Schweiz hat den Reformprozess in Kirgisistan mit einer Kofinanzierung des Strukturanpassungsprogramms der Weltbank unterstützt (8,8 Mio. Fr.). Das Reformprogramm zielt auf erleichterte Rahmenbedingungen für die Privatwirtschaft, Verbesserungen im Steuerwesen, auf eine Sanierung von Versorgungsbetrieben und eine effizientere Verwendung von Subventionen im Sozialbereich. Kirgisistan wurde zudem im Rahmen seiner Verhandlungen mit dem Pariser Klub und kommerziellen Gläubigern über eine Umschuldung seiner untragbar hohen Aussenschuld unterstützt. Für fünf Länder Zentralasiens und des Kaukasus wurde ein regionales Programm zur Verbesserung der Schuldenverwaltung lanciert. Dieses Programm 901

wird im Auftrag der Schweiz vom Internationalen Währungsfonds durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde der bestehende Treuhandfonds des IWF um 2 Millionen Franken aufgestockt. Zur Stärkung des Finanzsektors wurde ein Projekt mit der Zentralbank von Aserbaidschan initiiert.

6.2.2.3

Investitionsförderung

Die Investitionsförderung war im Berichtsjahr besonders auf die Lancierung neuer Aktivitäten in Zentralasien ausgerichtet. Mit der Weltbankgruppe konnte ein umfassendes technisches Assistenzprogramm zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und Unterstützung von KMU etabliert werden. Wichtige Bestandteile des Programms sind die Unterstützung der Regierungen bei der Ausarbeitung von LeasingVorschriften sowie die Ausbildung und Beratung von lokalen Finanzinstituten in diesem Bereich. Im Berichtsjahr konnten bereits in drei Ländern mit Unterstützung des Programms solche gesetzliche Bestimmungen verabschiedet werden. In drei zentralasiatischen Ländern unterstützte die Schweiz mit einem Beitrag von 5 Millionen Franken das Trade Facilitation Program der EBRD; unter diesem Programm gewährt die EBRD Garantien zur Absicherung von Handelsfinanzierungen. Im Bereich der Finanzierung von Unternehmen beteiligte sich die Schweiz mit 8 Millionen Franken an einem neuen Investitionsfonds in Zentralasien (Central Asian Small Enterprise Fund), der kleinen und mittelgrossen Unternehmen verschiedene Finanzierungsinstrumente sowie Beratung bietet.

6.2.2.4

Handels- und Umwelttechnologiekooperation

Die Leistungen des Swiss Import Promotion Program (SIPPO) wurden wiederum in Bosnien und Herzegowina, Bulgarien und Rumänien stark in Anspruch genommen.

Gefördert wurden in diesen Ländern exportorientierte KMU in Bereichen wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Bioprodukte, Heilkräuter, Möbel und Holzprodukte, Textilien, Software. Das SIPPO hat zudem eine neue Vertretung in Mazedonien eröffnet, wo ab 2003 ein grösseres Exportförderprogramm gestartet werden soll.

In Bulgarien wurde ­ in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau und dem Institut für Marktökologie (IMO) ­ ein Projekt zum Aufbau einer lokal getragenen Zertifizierungsstelle für Bioprodukte lanciert. Dem Land soll damit der Zugang zum prosperierenden Markt für Bioprodukte in der Schweiz und der EU ermöglicht werden, während gleichzeitig ein Beitrag zur Ökologisierung der bulgarischen Landwirtschaft geleistet wird.

In Zentralasien (Kasachstan, Kirgisische Republik, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) ist in Zusammenarbeit mit dem internationalen Handelszentrum in Genf (ITC) ein umfassendes regionales Handelsförderungsprogramm mit der Zielgruppe KMU gestartet worden. Übergeordnetes Ziel ist es, die Entwicklung und Diversifizierung des Aussenhandels dieser Länder zu unterstützen und zum erfolgreichen Einstieg in das multilaterale Handelssystem beizutragen.

902

7

Bilaterale Beziehungen Das bilaterale Vertragsnetz wurde ­ komplementär zu den multilateralen Vereinbarungen ­ auf den Gebieten der Wirtschaftszusammenarbeit, des Investitionsschutzes und der Vermeidung von Doppelbesteuerung weiter ausgebaut.

Zusammen mit Vertretern der Wirtschaft besuchten Delegationen aus der Schweiz eine Reihe von aufstrebenden Märkten wie Mexiko, Kasachstan, Rumänien, Vietnam. Zwei Missionen ­ China und Finnland ­ wurden erstmals gemeinsam vom Staatssekretariat für Wirtschaft, der Gruppe für Wissenschaft und Forschung sowie dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie durchgeführt, um durch einen integrierten Ansatz das Angebotspotenzial der Schweiz im Ausland umfassender zur Geltung zu bringen.

7.1

Westeuropa

Mit den westeuropäischen Ländern werden regelmässige und intensive bilaterale Kontakte auf Regierungs- und hoher Beamtenebene gepflegt. Zwar werden die Aussenwirtschaftsbeziehungen der westeuropäischen Staaten weitgehend durch die Europäische Union wahrgenommen. Die bilateralen Treffen sind aber nach wie vor wichtig zur Erörterung bilateraler Fragen, spezifischer Wirtschaftsprobleme und der Position zu multilateralen Themen. Ausserdem bieten sie Gelegenheit, zum Verständnis der Schweizer Haltung im europäischen Integrationsprozess, insbesondere im Zusammenhang mit den neuen Verhandlungen mit der EU, beizutragen. Das Wirtschaftswachstum ging in Westeuropa im Berichtsjahr stark zurück, ebenso die Investitionstätigkeit. Dieser Umstand wirkte sich auf die Exporte und Importe unseres Landes aus, die in den ersten acht Monaten um 4 bzw. um 8 Prozent zurückgingen. Am 1. Juni traten die bilateralen Abkommen mit der EU in Kraft (vgl. Ziff. 3).

Im März besuchte der Vorsteher des EVD Rom; der Dialog fand seine Fortsetzung anlässlich des Besuchs des italienischen Stellvertretenden Ministerpräsidenten im September in Bern. Des Weitern stattete der Vorsteher des EVD, begleitet von einer Wirtschaftsdelegation, im März der Türkei einen offiziellen Besuch ab. Ziel der Mission war die Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen und die Förderung des Handelsverkehrs. Ein weiterer Besuch führte ihn im April nach Spanien. Das alljährliche Treffen der Wirtschaftsminister Deutschlands, Österreichs und der Schweiz fand 2002 turnusgemäss in unserem Land, in Murten, statt. Im November weilte der Vorsteher des EVD zu einem Arbeitsbesuch in Grossbritannien. Eine grosse Wirtschafts- und Wissenschaftsdelegation mit zahlreichen Vertretern von Unternehmen aus den Branchen der Nanotechnologie, Biotechnologie und Kommunikationstechnologie hielt sich im Oktober unter der Leitung des Staatssekretärs für Wirtschaft, des Staatssekretärs für Wissenschaft und Forschung sowie des Direktors des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie in Finnland auf.

Im Berichtsjahr konnte der Export von Lebendvieh in verschiedene Länder wieder aufgenommen werden. Indessen lassen Italien und Österreich wegen der BSEKrankheit nach wie vor keine Importe zu, obwohl diese Einfuhrverbote im Widerspruch zu den WTO- und EU-Bestimmungen stehen. Diese Länder
wurden in bilateralen Kontakten erneut auf diesen Umstand aufmerksam gemacht. Zwischen der Schweiz und Deutschland wurde eine gemeinsame Erklärung über grenzüberschrei903

tende Gewerbegebiete unterzeichnet. Sie bildet die Grundlage für die Ausarbeitung eines konkreten Projektes zur Errichtung eines Gewerbeparkes, der sich grenzüberschreitend zwischen den Gemeinden Neuhausen a.Rh. und Jestetten (D) befinden wird und Sonderkonditionen für die sich ansiedelnden Unternehmen vorsieht.

Im Berichtsjahr konnte zwischen den unabhängigen Überwachungsbehörden Italiens und der Schweiz im öffentlichen Beschaffungswesen ein Zusammenarbeitsabkommen unterzeichnet werden. Diese Überwachungsinstanzen sind im bilateralen Abkommen mit der EU über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 0.172.052.68) vorgesehen. In der Schweiz obliegt diese Aufgabe der mit der Verordnung vom 11. Dezember 1995 über das öffentliche Beschaffungswesen (Art. 68a VoeB; SR 172.056.11, AS 2002 886) und dem Beschluss der Konferenz der Kantonsregierungen vom 2. September 1996 eingesetzten «Kommission Beschaffungswesen Bund ­ Kantone (KBBK)». Gemäss bilateralem Abkommen mit der EU sind diese Überwachungsbehörden befugt, Reklamationen oder Beschwerden über die Anwendung des Abkommens entgegenzunehmen. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Überwachungsbehörden im öffentlichen Beschaffungswesen soll zu schnellem und effizientem Handeln bei grenzüberschreitenden Fragestellungen beitragen. Die schweizerische Überwachungsbehörde ist bestrebt, diese Zusammenarbeit sukzessive insbesondere mit den Nachbarländern auszubauen.

7.2

Mittel- und Osteuropa sowie die GUS

Die Wirtschaftsreformen, die im Zusammenhang mit den Beitrittsverhandlungen mit der EU zielstrebig vorangetrieben werden, sowie die starke Inlandnachfrage unterstützten das Wachstum in den Ländern Mittel- und Osteuropas. Mit Ausnahme von Polen verzeichnete die Region im Durchschnitt höhere Wachstumsraten als die Länder in der Eurozone. Für die Regierungen dieser Staaten stellen die Weiterführung der Haushaltsdisziplin und die Reduzierung der Arbeitslosenquote die wichtigsten Herausforderungen dar.

Ungeachtet des weltweit gedämpften Wirtschaftsganges erwies sich Mittel- und Osteuropa als sehr dynamische Region für den Schweizer Aussenhandel. Im Gegensatz zum gesamtschweizerischen Aussenhandel, der in den ersten acht Monaten rückläufig war, hat der Warenverkehr mit den Ländern Mittel- und Osteuropas zugenommen. Im Februar führte der Vorsteher des EVD eine Wirtschaftsdelegation nach Polen und Ungarn. Ziel der Besuche war die Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen mit diesen Ländern, die in den nächsten Jahren der EU beitreten werden und über ein vielversprechendes Wirtschaftspotenzial verfügen. Ebenfalls der Pflege der Wirtschaftsbeziehungen diente der Besuch des Staatssekretärs für Wirtschaft mit einer Delegation im April in Slowenien. Im Berichtsjahr wurden mit den drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Mit Moldau fand erstmals eine Tagung der Gemischten Wirtschaftskommission statt.

In den Staaten der GUS hielt das Wirtschaftswachstum im Vergleich zu 2001 in etwas abgeschwächter Form an. Ein schwaches Investitionsaufkommen war für alle GUS-Staaten charakteristisch. Die Schweizer Ausfuhren in die GUS-Staaten nahmen im Vergleich zu den schweizerischen Gesamtausfuhren überdurchschnittlich zu. In Russland beriet und verabschiedete die Legislative zahlreiche Wirtschaftsgesetze, denen mit Blick auf den angestrebten WTO-Beitritt Russlands grosse Bedeu904

tung zukommt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist der Umstand, dass Russland von der EU als Marktwirtschaft anerkannt wurde. Im Dezember führte der Staatssekretär für Wirtschaft eine KMU-Wirtschaftsdelegation nach Russland. In Moskau eröffnete er bei dieser Gelegenheit den Swiss Business Hub. Die Ukraine fand einerseits auf den wirtschaftlichen Wachstumspfad zurück, andererseits behinderten innenpolitische Spannungen die Verwirklichung dringend notwendiger Wirtschaftsreformen. Belarus sah sich wegen der autoritären Politik des Präsidenten und mangelnder Wirtschaftsreformen international weitgehend isoliert.

7.3

Südosteuropa

Südosteuropa überwindet allmählich die Folgen kriegsbedingter politischer Instabilität und des wirtschaftlichen Niederganges. Die Wirtschaft hat sich insgesamt stabilisiert, aber noch nicht gefestigt. Die Wirtschaftsumstrukturierungen müssen energisch weiter geführt werden, soll die Wettbewerbsfähigkeit auf den Exportmärkten verbessert werden.

Die Regierung in Belgrad, die nach ihrem Amtsantritt umfassende Wirtschaftsreformen eingeleitet hatte, kann mittlerweile eine Reihe struktureller Reformfortschritte vorweisen. Im Beitrittsprozess zur WTO und bei der Annäherung zur EFTA wird die Bundesrepublik Jugoslawien von der Schweiz unterstützt. Allerdings erschweren die gegenwärtig zwischen Serbien und Montenegro bestehenden politischen Probleme die Verhandlungen.

Albanien sowie Bosnien und Herzegowina werden trotz langsamer Verbesserung der Wirtschaftslage noch für längere Zeit auf internationale Hilfe angewiesen sein. In Albanien stellen insbesondere die grossen Energieversorgungsengpässe ein ernsthaftes Problem für die Industrieproduktion dar. Die Schweiz gewährt Albanien sowie Bosnien und Herzegowina weitgehende Zollpräferenzen. Damit soll für ihre industriellen und landwirtschaftlichen Exportgüter der Zugang zum Schweizer Markt erleichtert werden. Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Rumänien und Mazedonien sind Schwerpunktländer im Rahmen des Swiss Import Promotion Program (SIPPO), das deren Exportbemühungen unterstützt (vgl. Ziff. 6.2.2.4).

Der Wiederaufbau der kriegsgeschädigten Länder Südosteuropas wird im Rahmen des Stabilitätspakts international unterstützt. Wichtige wirtschaftliche Initiativen des Stabilitätspakts sind der Investment Compact und die Trade Initiative, an denen die Schweiz massgeblich beteiligt ist. Daneben realisiert unser Land im Rahmen des Stabilitätspaktes eine grössere Zahl von Energie-Infrastrukturprojekten in der Region.

Der Aufbau von bilateralen vertraglichen Beziehungen zwischen der Schweiz und den Ländern Südosteuropas wird zielstrebig weitergeführt. Mit Bosnien und Herzegowina wurden ein Investitionsschutzabkommen abgeschlossen und Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen. Das bilaterale Wirtschaftskooperationsabkommen mit der Bundesrepublik Jugoslawien (BBl 2002 1481) ist am 1. Juni in Kraft getreten; die Verhandlungen über ein
Doppelbesteuerungsabkommen und ein Investitionsschutzabkommen werden weitergeführt. Am 1. September ist das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Kroatien (BBl 2002 1379) in Kraft getreten.

905

Der bilaterale Handel mit den Ländern Südosteuropas und die Investitionstätigkeit von Schweizer Unternehmen ist nach wie vor gering. Mit den weiter entwickelten Ländern der Region zeichnet sich allerdings ein positiver Trend ab. Das Potenzial der betreffenden Wirtschaften lässt in den kommenden Jahren eine Intensivierung des wirtschaftlichen Austausches erwarten. Im Mai stattete der Vorsteher des EVD in Begleitung von Wirtschaftsvertretern Rumänien einen Besuch ab.

7.4

Nordamerika

Die wirtschaftliche Rezession in den USA fiel dank der raschen und entschiedenen Reaktion der amerikanischen Wirtschaftspolitik ­ der Geld- wie der Budgetpolitik ­ weniger schwerwiegend aus als erwartet. Der Aufschwung, der anfangs 2002 einsetzte, bleibt jedoch noch anfällig in Anbetracht der anhaltenden Schwäche der Aktienmärkte und der ungewissen Arbeitsmarktperspektiven. Der private Konsum als Hauptstütze der Erholung verlor im Herbst zusehends an Schwung. Die Einführung des «Trade Promotion Authority»-Gesetzes im August ­ dieses früher «Fast Track» genannte Gesetz gibt dem Präsidenten das Recht, internationale Handelsverträge auszuhandeln, die vom Kongress nur angenommen oder abgelehnt, nicht jedoch inhaltlich verändert werden können ­ erleichtert es der Regierung, zu Marktöffnungen zu gelangen. Diese Chancen wurden allerdings durch den Erlass von Schutzzöllen auf der Einfuhr von Stahlprodukten geschmälert. Auch führten diese Schutzmassnahmen zu einem weltweiten Protest.

Die Schwäche der amerikanischen Konjunktur hatte weiterhin einen negativen Einfluss auf die schweizerische Exportindustrie. In den ersten acht Monaten gingen sowohl die Exporte in die USA im Wert von 10,5 Milliarden Franken (­6,8%) als auch die Importe aus den USA im Wert von 5,6 Milliarden Franken (­9%) zurück.

Am Rande des Weltwirtschaftsforums (WEF) vom Februar 2002 in New York fand unter dem Patronat der bilateralen Wirtschaftskommission Schweiz-USA eine Veranstaltung zum Thema «Bioterrorismus und Antwort der Pharmaindustrie» statt. Der Vorsteher des EVD und der amerikanische Gesundheitsminister leiteten die Gespräche, an denen Verantwortliche der Pharmaindustrie beider Länder teilnahmen. Dieser Meinungsaustausch könnte mittelfristig zu einer gemeinsamen Sammlung von «Best Practices» namentlich der schweizerischen und amerikanischen Pharmaindustrie führen. Der Vorsteher des EVD benützte zudem die Gelegenheit zu einem Treffen mit dem amerikanischen Handelsminister.

Auch die kanadische Wirtschaft erholte sich nach der anfänglichen Verlangsamung im Sommer 2001 und der durch die Attentate in den USA verschlechterten Lage schneller als erwartet. Steuererleichterungen, eine Entspannung in der Geldpolitik und eine Rückkehr des Konsumenten- und Unternehmervertrauens erklären hauptsächlich diese Entwicklung. In den ersten acht
Monaten beliefen sich die schweizerischen Exporte nach Kanada auf 1064 Millionen Franken (+9,9%) und die Importe auf 325 Millionen Franken (­10,6%). Im August traf sich der Bundespräsident mit dem kanadischen Premierminister am Forum über den Föderalismus in St. Gallen.

Der Vorsteher des EDA seinerseits führte im September mit seinem kanadischen Kollegen Gespräche am Rande der UNO-Generalversammlung in New York. Beide Treffen boten Gelegenheit, das Interesse der Schweiz am baldigen Abschluss der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen EFTA-Kanada zu bekräftigen. Die Verhandlungen sind wegen Differenzen in der Frage des Schiffbaus blockiert.

906

Nachdem sich das Wachstum Ende 2001 abgeschwächt hatte, begann sich die Wirtschaft Mexikos 2002 zusehends zu erholen. Sie wurde von den Krisen in Argentinien und Brasilien kaum beeinträchtigt. Dies zeigen nicht nur die makroökonomische Stabilität des Landes und das damit verbundene Vertrauen der internationalen Finanzmärkte auf, sondern auch seine verstärkte Verankerung mit den nordamerikanischen Volkswirtschaften. In den ersten acht Monaten nahm der bilaterale Handel leicht ab: die schweizerischen Exporte (652 Mio. Fr.) um 11,7 Prozent und die Importe (126 Mio. Fr.) um 4,3 Prozent. Vom 11.­13. September besuchte unter der Leitung des Staatssekretärs für Wirtschaft eine Wirtschaftsdelegation, in der insbesondere KMU vertreten waren, Mexiko. Der Gemischte Ausschuss des Freihandelsabkommens EFTA-Mexiko (vgl. Ziff. 4.3) trat am 22. Oktober in Mexiko City zu seiner ersten Sitzung zusammen.

7.5

Zentral- und Südamerika

Im Gefolge des Wirtschaftsabschwungs in den USA, in Europa und Japan verharrt die Region seit Mitte 2000 in Stagnation. Mit der Rezession und der Verschlechterung der «Terms of Trade» verschlechterte sich auch der Finanzausgleich in den meisten lateinamerikanischen Ländern, und die öffentlichen Schulden nahmen erheblich zu. Mit steigenden Finanzierungskosten reduzierte sich auch der Zufluss an Kapital und Direktinvestitionen in die Region. In einem schwierigen internationalen Umfeld und einer schwachen Binnennachfrage betrieben die meisten lateinamerikanischen Länder ohnehin eine restriktive Finanzpolitik. Die Abnahme der Kapitalflüsse traf die ganze Region, selbst Länder mit soliden makroökonomischen Eckdaten wie zum Beispiel Chile, wo sich das Wachstum in der Folge abschwächte.

Die Mercosur-Staaten waren ebenfalls vom Wirtschaftsabschwung betroffen, so dass die Fortführung des Integrationsprozesses erlahmte.

Argentinien konnte seit Dezember 2001 die Auslandschulden (141 Mrd. $) nicht mehr bedienen, da der internationale Währungsfond (IWF) diesem Land wegen mangelnder Nachhaltigkeit des Wirtschaftsprogramms und ständiger Neuverschuldung keinen neuen Kredit gewährte. Gleichzeitig verstärkte sich die Kapitalflucht im Herbst 2001 derart, dass Argentinien nichts anderes übrig blieb, als die Verfügbarkeit der Bankeinlagen einzuschränken. Anfang Januar 2002 hob der neu eingesetzte Präsident Duhalde die Bindung des Pesos an den Dollar auf, um den Export anzukurbeln. Seither wurde der Peso um über 70 Prozent abgewertet, und das Bruttoinlandprodukt ist um über 16 Prozent geschrumpft.

Anfang August 2002 griff die Krise in Argentinien zunehmend auf die Nachbarländer Uruguay und Brasilien über. Die starke Verflechtung mit der argentinischen Wirtschaft und die wachsende Verunsicherung bewogen viele Sparer in Uruguay, ihre Bankguthaben abzuheben. Angesichts der sich zuspitzenden Finanzkrise in Uruguay gewährte der IWF eine Aufstockung eines bereits bestehenden Darlehens um 494 Millionen Dollar.

Auch Brasilien steckt in einer Vertrauenskrise. Die Unsicherheit über den Ausgang der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Oktober 2002 und die Schuldenpolitik haben Investoren an der Fortführung des Stabilitätskurses des Landes zweifeln lassen. Die Folge davon war, dass die Landeswährung Real einige Monate vor
den Wahlen gegenüber dem Dollar abstürzte. Diese Entwicklung heizte die Befürchtungen eines Defaults Brasiliens an und liess gleichzeitig auch den Schuldenberg (264 907

Mrd. $) ansteigen, da ein Grossteil der Schulden in Dollars aufgenommen oder an den Dollar gebunden ist. Um den Druck der Finanzmärkte zu mildern und ein mögliches Übergreifen der Krise auf ganz Südamerika zu verhindern, führte der IWF Brasilien einen Kredit in Höhe von 30 Milliarden Dollar über einen Zeitraum von 15 Monaten zu.

Die Länder der Andengemeinschaft litten ebenfalls unter den Folgen der weltweiten Rezession, insbesondere jener in den USA. Diese Länder waren indirekt von der Argentinienkrise betroffen, was sich in abnehmenden ausländischen Direktinvestitionen und im Vertrauensschwund der internationalen Finanzwelt bemerkbar machte.

Zentralamerika wurde 2002 von natürlichen Katastrophen heimgesucht. Der Rückgang im Tourismus und in der einheimischen Industrieproduktion machte der Region zusätzlich zu schaffen.

Diese Entwicklungen schlugen sich auch im bilateralen Handel zwischen der Schweiz und Lateinamerika (Südamerika, Zentralamerika und Karibik, ohne Mexiko) nieder. In den ersten acht Monaten gingen die Lieferungen in die Schweiz (1,24 Mrd. Fr.) um 6,4 Prozent und die Exporte aus der Schweiz (1,81 Mrd. Fr.) sogar um 28,1 Prozent zurück.

Das World Economic Forum in New York gab Gelegenheit zu Kontakten mit mehreren Regierungsmitgliedern Lateinamerikas, so auch mit dem peruanischen Präsidenten Toledo. Der Präsident der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank, Iglesias, traf sich im Januar 2002 in Bern mit dem Vorsteher des EVD.

Im März stattete der Staatssekretär für Wirtschaft mit einer Wirtschaftsdelegation Venezuela einen offiziellen Besuch ab. Die Mission deckte sich mit dem Schweizer multidisziplinären PR-Anlass «Impacto Suizo» und diente der Unterstützung der schweizerischen Wirtschaftsinteressen vor Ort.

Im August besuchte der peruanische Wirtschafts- und Finanzminister die Schweiz.

Mit dem Vorsteher des EVD wurden die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen eingehend erörtert. Die Schweiz unterhält mit Peru zahlreiche Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit; auch ist die Schweiz an der Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen interessiert. Als Ehrengast vertrat der peruanische Minister sein Land ebenfalls an der Jahreskonferenz über die Entwicklungszusammenarbeit. Ausserdem präsidierte er eine Tagung, die der Förderung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen
auf der Ebene des Privatsektors gewidmet war.

Im September besuchte der Staatssekretär für Wirtschaft mit einer Wirtschaftsdelegation Guatemala, wo ein bilaterales Investitionsschutzabkommen und ein Abkommen über einen Mischkredit in der Höhe von 10 Millionen Franken unterzeichnet wurden. Der Mischkredit ist für ein Katasterprojekt vorgesehen, das im Rahmen des Friedensprozesses den Zugang zu Landeigentum und die ländliche Entwicklung unterstützt.

Das bilaterale Investitionsschutzabkommen mit Chile ist im Mai und jenes mit Costa Rica im November in Kraft getreten. Mit der Dominikanischen Republik konnte im August ein Investitionsschutzabkommen paraphiert werden.

Das auf der Basis der Zusammenarbeitserklärung vom 12. Dezember 2000 vorgesehene Treffen des Gemischten Ausschusses EFTA-Mercosur ist Ende November zustandegekommen. Es markiert den Beginn eines Dialogs für ein künftiges Freihan908

delsabkommen. In den im Dezember 2000 aufgenommenen Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Chile konnten gewisse Fortschritte erzielt werden (vgl. Ziff. 4.3).

7.6

Asien/Ozeanien

In einer allgemein nicht sehr günstigen Weltwirtschaftslage können die asiatischen Länder eine unterschiedliche, insgesamt aber eher positive wirtschaftliche Entwicklung verzeichnen. Die weltweite Nachfrageflaute hat vor allem das Wirtschaftswachstum derjenigen Länder gebremst, welche auf die Zulieferung von Komponenten in ausgewählten Sektoren spezialisiert und stark auf den amerikanischen Markt ausgerichtet sind. Zu ihnen zählen Taiwan und Singapur, die allerdings mit der Überwindung der Rezession des Vorjahres zu kämpfen hatten. Südkorea, Malaysia und Thailand konnten sich dem internationalen Konjunkturabschwung weitgehend entziehen, indem sie die Auswahl ihrer Exportprodukte erweitert und neue Märkte erkundet haben. Die japanische Volkswirtschaft leidet unverändert unter der Deflation und strukturellen Schwierigkeiten, namentlich den unbewältigten Finanzmarktproblemen. Die Rolle des Zugpferdes der Region hat China übernommen, das sich nach dem WTO-Beitritt auch weltweit als Wirtschaftsmacht profilieren kann. Mit der höchsten Wachstumsrate der Region im Berichtsjahr zieht China mehr als die Hälfte der ausländischen Investitionen in Asien an. Immer mehr japanische und taiwanesische Firmen verlagern ihren Sitz ins Reich der Mitte ­ eine Entwicklung, die zunehmend die Nachbarländer verunsichert. Vor diesem Hintergrund werden die Bemühungen um eine verstärkte regionale Wirtschaftsintegration wie der Abschluss eines Freihandelsabkommens innerhalb der ASEAN und die Aufnahme von Verhandlungen zwischen den ASEAN-Ländern und China zur Schaffung einer Freihandelszone bis ins Jahr 2010 verständlich. Dank seines starken Binnenmarktes kann Indien weiter auf ein zufriedenstellendes Wachstum blicken, trotz der nur langsam voranschreitenden Umsetzung der vor Jahren begonnenen Reformen. Infolge einer weitgehenden Wirtschaftsliberalisierung kann Australien mit einem Wachstum rechnen, das einiges über dem weltweiten Durchschnitt liegt. Dagegen haben 2002 die politischen Turbulenzen und die Attentate die wirtschaftlichen Schwierigkeiten Indonesiens und der Philippinen noch verstärkt. Nach dem Attentat vom 11. September 2001 sowie der Afghanistankrise wurde den zentralasiatischen Ländern sowie Pakistan eine erhöhte Aufmerksamkeit zuteil. Trotz zusätzlicher finanzieller Mittel, die in diese Region geflossen sind,
kommen aber die Reformbestrebungen und die Wirtschaftsentwicklung nur langsam voran.

Für die Schweizer Unternehmen stellt Asien weiterhin einen wichtigen Markt dar.

2001 flossen 14 Prozent unserer Warenexporte in diese Region. Nach mehreren Jahren mit beeindruckendem Wachstum ist nun eher eine Stagnation unseres Aussenhandels mit Asien eingetreten, mit Ausnahme von China und Hong Kong, die zusammen zu unserem wichtigsten Handelspartner in der Region geworden sind. Im Juni ist das erste Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz bzw. den EFTAStaaten und einem asiatischen Land, Singapur, unterzeichnet worden (vgl. Ziff. 4.3).

Mit Pakistan und Indonesien wurden Umschuldungsverhandlungen geführt.

Im Berichtsjahr haben zahlreiche Treffen mit asiatischen Regierungen stattgefunden.

Aus Anlass des zehnjährigen Bestehens des Landes und der bilateralen Beziehungen besuchte erstmals ein Regierungsmitglied der Schweiz, der Vorsteher des EVD, mit

909

einer Wirtschaftsdelegation Kasachstan. Bei seinem Besuch mit einer Regierungsund Wirtschaftsdelegation in Vietnam unterzeichnete der Vorsteher des EVD zwei Verträge auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit. Anschliessend besuchte die Delegation Hong Kong. Unter der Leitung der Direktoren des Staatssekretariats für Wirtschaft, der Gruppe für Wissenschaft und Forschung sowie des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie führte eine Delegation aus Wirtschaftsfachleuten und Wissenschaftern im Juni in China eine «Swiss Innovation Week» durch. Das Ziel dieser erstmals in dieser Kombinationsform von der Schweiz entsandten Delegation bestand darin, mit China die Möglichkeiten einer breiteren Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wirtschaft, der Technologie und der Forschung auszuloten.

Im Zeichen der Investitionsförderung führen die Repräsentanten asiatischer Länder ihre Besuche in der Schweiz vermehrt in Begleitung von Wirtschaftsvertretern durch. Dies zeigte sich bei den Besuchen des Präsidenten der Mongolei, des Premierministers von Malaysia, des indischen Handelsministers und des vietnamesischen Plan- und Investitionsministers. Anlässlich dieser Treffen fanden Begegnungen mit schweizerischen Wirtschaftsvertretern statt, unter anderem dank Seminaren, welche von SOFI organisiert wurden. In Bern führte der Vorsteher des EVD Gespräche mit dem Präsidenten von Kirgisistan, einem hohen Vertreter der kommunistischen Partei Chinas, dem für die Aussenpolitik und Wirtschaftszusammenarbeit verantwortlichen vietnamesischen Vizepremierminister sowie dem koreanischen Aussen- und Handelsminister. Zudem fanden bilaterale Konsultationen mit Südkorea in Seoul und eine Tagung der gemischten Kommission mit Usbekistan in Bern statt.

7.7

Mittlerer Osten

Trotz ehrgeiziger Wirtschaftsreformprogramme blieb das Wachstum im Mittleren Osten bescheiden, was teilweise auf die starke Bevölkerungszunahme zurückzuführen ist. Die Region steht grossen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen gegenüber. Arbeitslosenquoten von durchschnittlich über 15 Prozent (mit einer schwachen Beteiligung der Frauen an der erwerbstätigen Bevölkerung) bilden zunehmend Grund zur Besorgnis. Die Wirtschaftslage in den einzelnen Ländern wird nach wie vor vom öffentlichen Sektor bestimmt. Wegen mangelnder Diversifizierung ihrer wirtschaftlichen Ressourcen bleiben mehrere Länder gegenüber Ausschlägen bei den Rohstoffpreisen sehr verletzbar. Die allgemeine Unsicherheit und angespannte Lage («Intifada» und «Krieg gegen den Terror») beeinträchtigen den Tourismus und haben zu einem erheblichen Anstieg des Erdölpreises geführt. Die Organisation erdölexportierender Länder (OPEC) hat bisher nicht die Absicht erkennen lassen, die Erdölfördermengen zu erhöhen.

Der Handelsverkehr zwischen der Schweiz und der Mittelostregion hat sich ungleichmässig entwickelt. In den ersten acht Monaten haben die schweizerischen Importe um 42 Prozent (ohne Israel) zugenommen, jene aus Saudi-Arabien sogar um 300 Prozent, während die aus Iran um 10 Prozent zurückgingen. Gleichzeitig sind die schweizerischen Exporte überdurchschnittlich gewachsen (+17 %). Besonders markant war der Anstieg der Lieferungen nach Bahrein (+91 %), Kuwait (+51 %) und Saudi-Arabien (+24 %), während sie nach Israel (­51 %) und Ägypten (­13 %) zurückgingen.

910

Am 4. Oktober statteten König Abdullah II von Jordanien und Königin Rania der Schweiz einen offiziellen Besuch ab. Bei dieser Gelegenheit wurde ein Mischkreditabkommen unterzeichnet. Ferner lancierte der König die «Business-to-BusinessPlattform Jordanien-Schweiz» (www.trado.org.). Am Vortag des Besuchs nahm die jordanische Delegation an einem von der Schweizerisch-Arabischen Handels- und Industriekammer in Genf organisierten «Jordanischen Investitionsforum» teil. Am 1. September ist das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Jordanien vom 21. Juni 2001 in Kraft getreten (vgl. Ziff. 3.2.2).

Anlässlich eines offiziellen Besuchs des Vorstehers des EDA Ende Oktober in Iran wurde ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Die Verhandlungen über ein bilaterales Wirtschaftskooperationsabkommen werden fortgesetzt.

7.8

Afrika

Das Wirtschaftswachstum dürfte sich gemäss IWF in Sub-Sahara-Afrika auf 3,3 und in Nordafrika auf 3,2 Prozent belaufen. Südafrika, die starke Wirtschaft jener Region, weist ein Wachstum von 2,5 Prozent auf, allerdings begleitet von einer hohen Inflation (7,9 %). Ein uneinheitliches Bild zeigt sich bei der Landwirtschaft Afrikas: Günstige klimatische Verhältnisse haben in verschiedenen Ländern (so Tansania, Uganda) eine gute Ernte erbracht, während die anhaltende Dürre (Malawi, Lesotho, Swaziland, Sambia, z.T. Mosambik), eine schlechte Bewirtschaftung und interne Unruhen in anderen Ländern (Gabun, Zimbabwe) Hungersnot verursacht haben. Der Tourismussektor hat in den meisten Ländern massive Verluste erlitten.

Während in Angola, Burundi, Sierra Leone, Somalia und im Sudan eine gewisse Entspannung der politischen Situation festzustellen ist, hat sich das politische Klima in Côte d'Ivoire, Madagaskar und in der Zentralafrikanischen Republik verdüstert.

Die Lage in der Demokratischen Republik Kongo bleibt trotz den Versuchen, den Friedensprozess voranzutreiben, gespannt.

Anlässlich des Gipfeltreffens der G-8 im Juni haben sich die teilnehmenden Länder gegenüber dem Lenkungsausschuss der Initiative «Neue Partnerschaft für Afrikas Entwicklung» (NEPAD) (vgl. Ziff. 4.1.2.2) verpflichtet, ab 2006 jährlich 6 Milliarden US-Dollar zur Verfügung zu stellen. Unter Teilnahme von afrikanischen Regierungsvertretern fand im Oktober in Lugano eine NEPAD-Konferenz für Privatunternehmer aus Europa statt. Dabei wurde die Eröffnung eines europäischen Sekretariats der NEPAD in Lugano in Aussicht gestellt (Kontaktstelle für den Privatsektor).

In den ersten zehn Monaten weist der schweizerische Warenverkehr mit Afrika insgesamt eine positive Bilanz zugunsten der Schweiz auf (+67 Mio. Fr.). Gemessen am globalen Aussenhandel der Schweiz nahm der Anteil Afrikas exportseitig (+1,64 %) zu. Die schweizerischen Importe gingen in der gleichen Zeitspanne um 12 Prozent zurück, während unsere Exporte um 4,3 Prozent zunahmen, wobei die Exporte nach Nordafrika allerdings rückläufig waren (­8 %).

Im März besuchte eine seco-Delegation in Begleitung von Vertretern aus der Wirtschaft Tansania. Anlässlich des offiziellen Besuchs des sudanesischen Präsidenten in der Schweiz wurde im Oktober ein Investitionsschutzabkommen mit Sudan
unterzeichnet. Der Präsident Sudans nahm auch am «Investitionsforum Sudan» in Genf teil, das von der Schweizerisch-Arabischen Handels- und Industriekammer organisiert wurde. Im November führte der Staatssekretär für Wirtschaft eine Mission in 911

Südafrika und in Mosambik durch. Im Vordergrund der Unterredungen in Südafrika standen die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika, insbesondere die Förderung der Schweizer Investitionen in diesem Land. Mit Mosambik konnte ein Investitionsschutzabkommen unterzeichnet werden.

Eine Delegation des seco führte in Kamerun vom 29. November ­ 1. Dezember eine Wirtschaftsmission durch, wo sie auch an der Eröffnung einer Firmenausstellung in Yaoundé teilnahm, an der zahlreiche Schweizer Unternehmen vertreten waren. Im Mai war mit Kamerun ein bilaterales Umschuldungsabkommen (7 Mio. Fr.) unterzeichnet und diesem Land von der Schweiz eine Entschuldung im Umfang von 10 Millionen Franken gewährt worden. Mit Nigeria wurde ein Umschuldungsabkommen im Betrag von 255 Millionen Franken abgeschlossen.

Ende November hat zwischen den EFTA-Ländern und Tunesien eine weitere Verhandlungsrunde begonnen, die baldmöglichst zum Abschluss eines Freihandelsabkommens führen soll. Anlässlich des EFTA-Ministertreffens in Interlaken vom 12./13. Dezember wurde mit Algerien eine Kooperationserklärung unterzeichnet (vgl. Ziff. 3.2.2).

8

Autonome Aussenwirtschaftspolitik Nachdem die USA und als Reaktion darauf die EU Schutzzölle auf Stahlimporten eingeführt haben, hat der Bundesrat im Sinne einer vorbeugenden Massnahme am 11. September 2002 die Verordnung zur Überwachung bestimmter Industriegüter erlassen. Seit 1. März erfolgen die aussen- und sicherheitspolitisch motivierten Ausfuhrkontrollen von Dual-Use-Gütern (doppelt, d.h. zivil und militärisch verwendbare Güter) ausschliesslich aufgrund der Güterkontrollgesetzgebung.

8.1

Exportkontroll- und Embargomassnahmen

Im Bereich der Exportkontrollen von Dual-Use-Gütern (Güter, die auch zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen und konventionellen Waffen verwendet werden können) werden seit den Attentaten vom 11. September 2001 vermehrt internationale Anstrengungen unternommen, diese Kontrollen auch auf die Bekämpfung des internationalen Terrorismus auszudehnen. Die bisherigen Embargomassnahmen wurden weitergeführt und wo notwendig angepasst; neue Massnahmen wurden gegenüber Zimbabwe erlassen. Anlässlich einer vom Vorsteher des EVD ko-präsidierten Ministerkonferenz haben die am sog. Kimberley-Prozess beteiligten Vertreter der wichtigsten Produktions- und Handelsländer von Rohdiamanten am 5. November 2002 in Interlaken beschlossen, ein internationales Zertifizierungssystem für Rohdiamanten einzuführen. Damit soll dem Handel mit illegal abgebauten Rohdiamanten, die verschiedenen Rebellengruppen als Finanzquelle dienen, ein Riegel geschoben werden.

912

8.1.1

Massnahmen zur Nichtweiterverbreitung von Gütern zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen und von konventionellen Waffen

Seit den Attentaten vom 11. September 2001 befassen sich die vier internationalen Exportkontrollregimes (Australiengruppe, Gruppe der Nuklearlieferländer, Raketentechnologie-Kontrollregime sowie die Wassenaar Vereinbarung) vor allem mit der Frage, wie verhindert werden kann, dass Terroristen in den Besitz von Massenvernichtungswaffen und konventionellen Waffen gelangen. Entsprechend wurden die Richtlinien dieser Regimes angepasst oder es wird darüber verhandelt. Auch wurde vereinbart, zusätzliche Güter den Ausfuhrkontrollen zu unterstellen. In der Praxis dürften Exportkontrollen zur Bekämpfung des Terrorismus allerdings nur eine beschränkte Wirkung haben.

8.1.1.1

Güterkontrollverordnung

Am 1. März ist das Bundesgesetz vom 22. Juni 2001 über die Straffung der Bundesgesetzgebung über Waffen, Kriegsmaterial, Sprengstoff sowie zivil und militärisch verwendbare Güter (AS 2002 248) in Kraft getreten. Die aussen- und sicherheitspolitisch motivierten Ausfuhrkontrollen von Dual-Use-Gütern erfolgen seither ausschliesslich aufgrund der Güterkontrollgesetzgebung. Die Güterkontrollverordnung vom 25. Juni 1997 (GKV, SR 946.202.1) einschliesslich der Listen der bewilligungspflichtigen Güter wurde entsprechend angepasst (AS 2002 349). Unter anderem wurde ein neuer «Anhang 5» geschaffen, der Güter enthält, die nicht international abgestimmten Ausfuhrkontrollen unterliegen (z.B. Waffen wie Elektroschockgeräte und Sprengstoffe). Vom 1. Oktober 2001 ­ 30. September 2002 wurden aufgrund der GKV die nachfolgend aufgeführten Ausfuhrgesuche bewilligt2:

Nuklearbereich ­ Eigentliche Nukleargüter ­ Dual-Use-Güter Chemie- und Biologiewaffenbereich Raketenbereich Bereich konventionelle Waffen: ­ Dual-Use-Güter ­ Besondere militärische Güter Waffen (gemäss Anhang 5 GKV) Sprengstoff (gemäss Anhang 5 GKV) Total

Anzahl Gesuche

Wert Mio. Fr.

63 512 91 40

7,5 282,7 11,2 7,9

516 335 193 133

236,2 55,7 1,1 9,2

1883

611,5

Per 30. September waren 190 Unternehmen im Besitz einer Ordentlichen Generalausfuhrbewilligung (OGB). Mit einer OGB kann während zwei Jahren unbeschränkt 2

Gewisse Bewilligungen werden doppelt aufgeführt, da sie von zwei Regimes erfasst sind.

913

nach den in Anhang 4 der GKV genannten 27 Ländern ­ diese sind bei weitem unsere wichtigsten Absatzmärkte ­ exportiert werden. Drei Firmen wurde aufgrund von Widerhandlungen gegen das Güterkontrollgesetz vom 13. Dezember 1996 (GKG, SR 946.202) die OGB entzogen. Ferner besassen zehn Firmen eine Ausserordentliche Generalausfuhrbewilligung (AGB), mit welcher kontrollierte Güter in Gebiete ausserhalb der in Anhang 4 genannten Staaten geliefert werden können. Um in den Genuss einer AGB zu kommen, muss das beantragende Unternehmen u.a.

eine zuverlässige firmeninterne Kontrolle über die Ausfuhr dieser Güter gewährleisten.

Eine Bewilligung im Wert von 0,3 Millionen Franken, welche Dual-Use-Güter im Bereich der biologischen Waffen betraf, wurde abgelehnt. Das seco hat vom 1. Oktober 2001 ­ 30. September 2002 der Bundesanwaltschaft zwei Fälle (Vorjahr: 21 Fälle) von Widerhandlungen gegen das GKG angezeigt. Es handelte sich dabei um Ausfuhren ohne die erforderliche Bewilligung.

In 19 Fällen haben die Exporteure beim seco geplante Ausfuhren von Gütern gemeldet, die nicht der Bewilligungspflicht unterstehen, die aber gleichwohl für Massenvernichtungswaffen oder deren Trägersysteme «bestimmt sind oder bestimmt sein könnten» (Art. 4 GKV). In 16 Fällen wurde die Ausfuhr bewilligt, in einem Fall wurde das Gesuch zurückgezogen und in zwei Fällen wurde die Ausfuhr verweigert.

8.1.1.2

Chemikalienkontrollverordnung

Das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ), dessen Vollzug in der Chemikalienkontrollverordnung vom 3. September 1997 (ChKV, SR 946.202.21) geregelt ist, ist bis zum 30. September 2002 von 145 Staaten ratifiziert worden. Nicht ratifiziert haben bisher u.a. Ägypten, Israel, Libanon, Nordkorea, Syrien und Thailand. Vom 1. Oktober 2001 ­ 30. September 2002 wurden auf der Grundlage der ChKV 35 Ausfuhrgesuche für Chemikalien im Wert von 6,2 Millionen Franken bewilligt. Zurzeit besitzen elf Firmen eine Generalausfuhrbewilligung (GAB) für Endverwender mit Sitz oder Wohnsitz in einem Vertragsstaat des CWÜ. Eine GAB musste wegen Widerhandlung gegen die ChKV entzogen werden. In der Schweiz unterliegen rund 45 Unternehmen den Inspektionen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) mit Sitz in Den Haag, wovon neun Unternehmen sowie das Labor Spiez regelmässig kontrolliert werden. Im Berichtsjahr sind bis Ende Oktober zwei Firmen in der Schweiz inspiziert worden. Von den Meldepflichten gemäss CWÜ bezüglich Produktion, Lagerung, Verarbeitung, Import und Export sind in der Schweiz rund 50 Firmen betroffen.

8.1.2

Embargomassnahmen

Das per 1. Januar 2003 in Kraft gesetzte Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz, EmbG; SR 946.231, AS 2002 3673) bildet fortan die Grundlage, um der Einhaltung des Völkerrechts dienende internationale Sanktionen nichtmilitärischer Art, die von der UNO, der OSZE oder den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen worden sind, in der Schweiz umzusetzen. Bisher waren solche Embargomassnahmen direkt auf die Bundesverfassung abgestützt.

914

8.1.2.1

Embargomassnahmen der UNO

Mit dem UNO-Beitritt (Art. 197 BV; AS 2002 885) ist die Umsetzung der vom UNO-Sicherheitsrat erlassenen nicht-militärischen Zwangsmassnahmen für die Schweiz völkerrechtlich verbindlich geworden. In der Praxis ergeben sich daraus nur wenige Änderungen, da die Schweiz solche Massnahmen schon seit Beginn der 90-er Jahre in autonomer Weise nachvollzieht.

Das Bewilligungsverfahren für Ausfuhren von zivilen Gütern in den Irak wurde mit Sicherheitsrats-Resolution 1409 vereinfacht. Weiterhin verboten ist die Ausfuhr von militärischen Gütern und Dienstleistungen. Die Verordnung vom 7. August 1990 über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak (SR 946.206) wurde am 3. Juli entsprechend angepasst (AS 2002 2138). Das Programm «Öl gegen Nahrungsmittel», über welches die irakischen Importe finanziert werden, wurde wiederum verlängert. Die Schweiz hat der UNO bisher 75 Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz, die Interesse an irakischen Erdölkäufen bekundeten, notifiziert. Vom 1. Oktober 2001 ­ 30. September 2002 hat das für den Irak zuständige Sanktionskomitee der UNO unter dem «Oil-for-Food»-Programm 142 Verträge von 53 schweizerischen Firmen im Gesamtwert von 286 Millionen Franken (Vorjahr: 524 Mio. Fr.) genehmigt. Der Kompensationsfonds der UNO (UNCC) für Entschädigungen an Firmen, welche durch die irakische Invasion in Kuwait zu Schaden gekommen waren, hat bis zum 31. Oktober Forderungen von Schweizer Unternehmen im Umfang von rund 30 Millionen Franken (20,5 Millionen US-Dollar) anerkannt und an diese Firmen ausbezahlt. Dies entspricht rund einem Viertel der geltend gemachten Forderungen. Insgesamt wurden 47 Schadenersatzforderungen von Schweizer Unternehmen und der Geschäftsstelle für die Exportrisikogarantie (ERG) im Betrag von 334 Millionen Franken bei der UNCC eingereicht.

Die Verordnung vom 2. Oktober 2000 über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «AlQaïda» oder den Taliban (SR 946.203) wurde aufgrund von Beschlüssen des UNOSicherheitsrats am 1. Mai (AS 2002 1646) angepasst. Gegen die in Anhang 2 der Verordnung genannten natürlichen und juristischen Personen, Gruppen und Organisationen bestehen Lieferverbote für Rüstungsgüter, Ein- und Durchreisesperren sowie Finanzsanktionen. Dieser Anhang wurde, entsprechend den Beschlüssen des
zuständigen UNO-Sanktionskomitees, mehrmals nachgeführt. Per Ende Oktober waren aufgrund dieser Verordnung 73 Bankkonti mit einem Gesamtbetrag von rund 34 Millionen Franken blockiert. Alle früheren Sanktionsmassnahmen wurden aufgehoben.

In der Verordnung vom 25. November 1998 über Massnahmen gegenüber der UNITA (SR 946.204) wurde in Übereinstimmung mit einem Beschluss des UNOSicherheitsrates die Ein- und Durchreisesperre für hohe Amtsträger der UNITA am 26. Juni aufgehoben (AS 2002 1947). Die Sanktionen gegenüber der UNITA wurden schliesslich vom UNO-Sicherheitsrat am 9. Dezember vollständig aufgehoben.

In der Folge hat der Bundesrat die Verordnung von 1998 auf den 19. Dezember 2002 ausser Kraft gesetzt.

Die Verordnung vom 27. Juni 2001 über Massnahmen gegenüber Liberia (SR 946.208.1) wurde in Übereinstimmung mit einem Beschluss des UNO-Sicherheitsrates am 19. Juni um ein Jahr verlängert (AS 2002 1949). Die Liste der von einer Ein- und Durchreisesperre betroffenen Personen im Anhang der Verordnung 915

wurde mehrmals, entsprechend den Beschlüssen des für Liberia zuständigen UNOSanktionskomitees, geändert.

Ebenfalls um ein Jahr verlängert wurde aufgrund eines UNO-SicherheitsratsBeschlusses am 27. Februar (AS 2002 451) die Verordnung vom 8. Dezember 1997 über Massnahmen gegenüber Sierra Leone (SR 946.209). Die Verordnung vom 12. Januar 1994 über Massnahmen gegenüber Libyen (SR 946.208) ist seit 8. April 1999 sistiert.

8.1.2.2

Embargomassnahmen der EU

Am 19. März erliess der Bundesrat die Verordnung über Massnahmen gegenüber Zimbabwe (SR 946.209.2, AS 2002 875). Die Sanktionen wurden in Anbetracht der festgestellten Wahlmanipulationen und Menschenrechtsverletzungen wie auch der Sanktionsbeschlüsse anderer Staaten, insbesondere der EU, erlassen. Sie umfassen ein Lieferverbot für Rüstungsgüter und von Gütern, die zur internen Repression verwendet werden können, Finanzsanktionen sowie eine Ein- und Durchreisesperre gegen bestimmte Regierungsvertreter. Die betroffenen Personen sind im Verordnungsanhang aufgeführt (AS 2002 2682, 3970).

Die in Anlehnung an einen entsprechenden Beschluss der EU erlassene Verordnung vom 2. Oktober 2000 über Massnahmen gegenüber Myanmar (SR 946.208.2) wurde am 30. September um ein Jahr verlängert (AS 2002 3126). Zudem wurden die Ausnahmebestimmungen bezüglich der Ein- und Durchreisesperre ausgeweitet, um den davon betroffenen Personen die Teilnahme an Tagungen internationaler Gremien, an internationalen Konferenzen oder an einem politischen Dialog betreffend Myanmar zu ermöglichen (vgl. Ziff. 4.4.5). Die Personenliste im Anhang der Verordnung wurde am 19. November (AS 2002 4350) an die Bestimmungen der EU angepasst.

Die Verordnung vom 23. Juni 1999 über Massnahmen gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien (SR 946.207) blieb unverändert. Sie umfasst nur noch Finanzsanktionen gegenüber dem ehemaligen Präsidenten Milosevic und zwölf weiteren Personen seines engsten Umfeldes.

8.1.3

Konfliktdiamanten

Die seit Mai 2000 im Rahmen des so genannten Kimberley-Prozesses laufenden Verhandlungen zur Einrichtung eines internationalen Zertifizierungssystems für den Handel mit Rohdiamanten konnten am 5. November anlässlich einer vom Vorsteher des EVD ko-präsidierten Ministerkonferenz in Interlaken erfolgreich abgeschlossen werden. 36 Staaten und die EU, darunter die wichtigsten Erzeuger- und Handelsländer von Rohdiamanten, einigten sich darauf, das Zertifizierungssystem auf den 1. Januar 2003 in Kraft zu setzen. Die Teilnehmer des Kimberley-Prozesses ­ einem nach der südafrikanischen Minenstadt Kimberley benannten Konsultationsgremium zur Verhinderung des Handels mit «Konfliktdiamanten» ­haben sich verpflichtet, ab diesem Datum Rohdiamanten nur noch ein- und auszuführen, wenn diese von einem fälschungssicheren Zertifikat begleitet sind. Damit soll vermieden werden, dass «Konfliktdiamanten» (Rohdiamanten, welche Rebellengruppen als Finanzquelle dienen) in den legalen Handel gelangen. Länder, die am Kimberley-Prozess nicht mitmachen, werden fortan vom Rohdiamantenhandel der Kimberley-Prozess-Teilneh916

mer ausgeschlossen. Zur Umsetzung dieses Zertifizierungssystems in der Schweiz hat der Bundesrat am 29. November die Verordnung über den internationalen Handel mit Rohdiamanten (Diamantenverordnung, SR 946.231.11, AS 2002 4357) erlassen. Diese regelt die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Rohdiamanten sowie den Zolllagerverkehr mit solchen.

8.2

Überwachung der Einfuhr bestimmter Industriegüter

Im März 2002 haben die USA und als Reaktion darauf auch die EU Schutzzölle auf Stahlimporten eingeführt. Diese Massnahmen haben auch die schweizerischen Stahlexporte in Mitleidenschaft gezogen. Die Schweiz hat daher gegenüber den USA das WTO-Streitschlichtungsverfahren angestrengt. Im Sinne einer vorbeugenden Massnahme erliess der Bundesrat am 11. September 2002 die Verordnung zur Überwachung bestimmter Industriegüter. Sie ermöglicht der Schweiz, ein der EU vergleichbares statistisches Überwachungssystem einzuführen. Angesichts der laufenden Kontakte mit der inländischen Stahlbranche und den wichtigsten Handelspartnern wurde bisher auf die Umsetzung der Verordnungsmassnahmen verzichtet.

Am 20. März 2002 beschlossen die USA Schutzmassnahmen im Stahlsektor (Schutzzölle auf Stahlimporten). Die EU reichte gegen diese Massnahme bei der WTO Klage ein und verordnete am 27. März ebenfalls Schutzmassnahmen mit der Begründung, die Massnahmen der USA würden massiv Stahl auf den EU-Markt umlenken. Die schweizerischen Stahlexporte, insbesondere diejenigen nach der EU, litten anfänglich stark unter diesen Massnahmen. Bis heute konnte die Schweiz im Gefolge ihrer Klage in der WTO gegen die USA (vgl. Ziff. 4.2.5) und bilateraler Demarchen gewisse Ausnahmen und Verfahrenserleichterungen erreichen.

Seit Jahren unterliegen Stahleinfuhren in die EU einem aufwendigen Überwachungssystem mittels Einfuhrbewilligungen. Dank enger Zusammenarbeit im Bereich der Handelsstatistik waren jedoch die Importe aus der Schweiz vom Bewilligungssystem befreit. Überraschend beschloss die EU, diese Ausnahme für Importe aus der Schweiz aufzuheben und ab 1. August auch Stahleinfuhren aus der Schweiz der Bewilligungspflicht zu unterstellen. Dieses System behindert den Import von Stahl in die EU wesentlich. Auch wenn mit den Vollzugsbehörden von EU-Mitgliedstaaten in Einzelfällen gewisse verfahrenstechnische Verbesserungen erzielt werden konnten, gelang es bisher nicht, generell Erleichterungen zu Gunsten der Schweizer Exporte zu erreichen. Die EU vertritt den Standpunkt, jede Erleichterung habe das WTO-Gebot der Gleichbehandlung aller Handelspartner zu beachten und müsse zudem aus politischen Gründen auch gegenüber den Beitrittskandidaten realisierbar sein.

Die Massnahmen der EU beeinträchtigen Stahlexporte der Schweiz im Umfang von
ungefähr 2 Milliarden Franken jährlich. Die administrativen Umtriebe verursachen insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen wesentliche Mehrkosten im Export.

917

Angesichts der durch die Massnahmen der USA und der EU bewirkten Unsicherheiten und Turbulenzen im Welt-Stahlhandel erliess der Bundesrat am 11. September 2002 im Sinne einer vorbeugenden Massnahme die Verordnung über die Überwachung der Einfuhr bestimmter Industriegüter, die sich auf das Bundesgesetz über aussenwirtschaftliche Massnahmen stützt. Mit der Schaffung der rechtlichen Voraussetzung für die Einführung von Überwachungsmassnahmen werden zwei Ziele verfolgt: zum einen sollen negative Auswirkungen des instabilen Weltmarkts auf den Heimmarkt möglichst verhindert werden, zum andern gilt es, einen gewissen Druck auf die wichtigsten Handelspartner aufzubauen. Artikel 1 dieser Verordnung beschränkt den Anwendungsbereich auf Eisen und Stahl (Kapitel 72 und 73 des schweizerischen Zolltarifs). Die Sicherstellung der kurzfristigen Reaktionsfähigkeit legte nahe, die Kompetenz zur Konkretisierung der Massnahme an das EVD zu delegieren. Die Verordnung ermöglicht der Schweiz, ein der EU analoges statistisches Überwachungssystem einzuführen.

Von den Schweizer Exporteuren produziert einer selbst Stahl, die andern verarbeiten vorwiegend aus der EU importiertes Vormaterial. Auch die einheimische Maschinenindustrie ist auf Vormaterialien aus der EU angewiesen. Sollte die Einfuhrüberwachung realisiert werden, wird besonders darauf zu achten sein, die einheimische Stahl verarbeitende Industrie nicht zusätzlich zu benachteiligen. Die zuständigen Stellen versuchen denn auch weiterhin, mit unseren Handelspartnern für schweizerische Stahlexporte Lösungen zu vereinbaren. Aus diesem Grund hat das EVD bisher darauf verzichtet, die Verordnung zu konkretisieren.

Wir unterbreiten Ihnen hiermit die Verordnung vom 11. September 2002 über die Überwachung der Einfuhr bestimmter Industriegüter zur Genehmigung (vgl. Beilage Ziff. 9.2.1). Sie ist in der Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht (SR 946.202.1; AS 2002 3191).

8.3

ERG, IRG, Exportfinanzierung, Umschuldung

Die Exportrisikogarantie (ERG) hat Neugarantien für Exportaufträge im Gesamtbetrag von 2,2 Milliarden Franken erteilt; das Gesamtengagement erreicht 9 Milliarden Franken. Die grösste Nachfrage bestand für Lieferungen nach Vietnam, Bahrain und in die Türkei. Die ERG hat dem Bund 125 Millionen Franken zurückbezahlt und damit den verbleibenden Vorschuss auf 325 Millionen Franken abgebaut. Die in der OECD vereinbarten Verfahren zur Berücksichtigung von Umweltaspekten bei staatlich unterstützten Exportkrediten wurden durch die ERG am 1. November operationell umgesetzt. Bilaterale Umschuldungsabkommen konnten mit Jugoslawien, Kamerun, Nigeria und Pakistan abgeschlossen werden.

918

8.3.1

Exportrisikogarantie

Die Nachfrage nach Garantien hat sich im Vorjahresvergleich wenig verändert.

Gesamthaft wurden Neugarantien für Exportaufträge von rund 2,2 Milliarden Franken (Vorjahr: 2,1 Mrd. Fr.) genehmigt. Die grösste Nachfrage bestand für Lieferungen nach Vietnam, in die Türkei und in den Iran. Neugarantien für rund 800 Millionen Franken entfallen auf diese Importländer. Für ein Grossprojekt im Energiebereich in Vietnam im Umfang von 216 Millionen Franken wurde eine Garantie gewährt. Das Gesamtengagement hat sich gegenüber dem Vorjahr um rund 5,3 Prozent erhöht, wobei die grössten Engagements auf die Türkei, China, Iran, Mexiko und Bahrain entfallen. Diese fünf Importländer bestreiten rund die Hälfte des Engagements.

Im Berichtsjahr hat die ERG Entschädigungen im Umfang von 46 Millionen Franken an Exporteure ausbezahlt. Davon beziehen sich 36,5 Millionen Franken auf Auszahlungen unter dem bilateralen Umschuldungsabkommen mit Indonesien. Im Rahmen dieser Abkommen werden die ausbezahlten Mittel wieder an die ERG zurückfliessen und bis dahin verzinst. Die ERG hat dem Bund 125 Millionen Franken überwiesen und damit den verbleibenden Vorschuss auf 325 Millionen Franken abgebaut.

Seit kurzem bestehen Rückversicherungsabkommen mit Deutschland (BBl 2001 1053), Frankreich (BBl 2002 1513) und Oesterreich (BBl 2002 1540). Diese Verträge erlauben es dem Exporteur, auch die ausländischen Zulieferungen aus dem jeweiligen Land bei der ERG zu versichern; sie regeln die Zusammenarbeit zwischen Erstversicherer und Rückversicherer sowie zwischen Exporteur und Zulieferer und erleichtern die Finanzierung der Projekte. Im Berichtsjahr 2002 wurden auf der Basis der bestehenden Rückversicherungsabkommen zwei Garantien gewährt. In beiden Fällen agierte die ERG als Rückversicherer. Mit dem italienischen (SACE) und dem spanischen Exportkreditversicherer (CESCE) wurde im Laufe des Berichtsjahr je ein Rückversicherungsrahmenvertrag (vgl. Beilage Ziff. 9.2.3) abgeschlossen.

Die Empfehlungen der Exportkreditgruppe der OECD betreffend Umweltaspekte wurden 2002 umgesetzt (vgl. Ziff. 8.3.3). Ausserdem werden nunmehr ­ das Einverständnis des Garantienehmers vorausgesetzt ­ Informationen zu Garantieverfügungen für Aufträge ab 10 Millionen Franken der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

8.3.2

Investitionsrisikogarantie

Im Berichtsjahr wurde keine neue Investitionsrisikogarantie erteilt. Es besteht noch eine laufende Garantie für eine Investition in Ghana. Das Gesamtengagement beläuft sich auf 2,9 Millionen Franken; das Fondsvermögen beträgt 31,79 Millionen Franken.

919

8.3.3

Exportfinanzierung

Das Exportkreditarrangement der OECD legt fest, wie weit staatliche Unterstützungen in Form von Exportfinanzierungen und Exportrisikogarantien zulässig sind. Die sich an die WTO-Ministerkonferenz in Doha anschliessenden Verhandlungen über WTO-Regeln für Subventionen sowie die jüngsten Streitbeilegungsfälle zwischen Brasilien und Kanada über ihre staatlichen Exportfinanzierungssysteme legen es nahe, das Exportkreditarrangement inhaltlich zu überprüfen. Die unmittelbar nach Doha in der OECD aufgenommenen Arbeiten betreffen die Begriffsbestimmungen, Unklarheiten im Geltungsbereich sowie den allgemeinen Zugang zum Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern.

Die Mitglieder der Exportkreditgruppe der OECD (ohne die USA und die Türkei) sind seit Januar 2002 daran, in ihren Ländern die gemeinsam festgelegten Verfahren zur Berücksichtigung von Umweltaspekten bei staatlich unterstützten Exportkrediten einzuführen. Damit werden die nationalen Anforderungen der Ausfuhrländer gegenseitig abgestimmt und Wettbewerbsverzerrungen vermieden, aber auch Projekte mit unverhältnismässig nachteiligen Umweltauswirkungen von staatlicher Unterstützung ausgenommen. Der gegenseitige Informationsaustausch im Rahmen der OECD zeigt, dass die anspruchsvollen Anpassungen der nationalen ExportrisikogarantieVerfahren in vollem Gang sind. Die schweizerische ERG hat die Neuerungen nach intensiven Kontakten mit den betroffenen Gruppen auf den 1. November operationell umgesetzt.

Die Verhandlungen über Exportkredite für Landwirtschaftsprodukte wurden in der OECD suspendiert. Das Thema wird vorerst in der in Doha lancierten Agrarverhandlungsrunde der WTO behandelt.

Gemäss einer Grundsatzerklärung der OECD-Exportkreditgruppe sollen keine staatlich unterstützten Exportkredite für unproduktive Ausgaben hochverschuldeter armer Länder (HIPCs) gewährt werden. Die Erhebung der Kredite mit Rückzahlungsfristen von über zwei Jahren an solche Länder hat ergeben, dass 2001 diese Kredite zu rund 70 Prozent in den Privatsektor flossen, dass sie vorwiegend den Sektoren Fernmeldewesen, Gesundheit, Wasserversorgung, Energieverteilung, Strassentransport und Bau zugute kamen und dass die Hauptnutzniesser Länder wie Côte d'Ivoire, Ghana, Senegal und Vietnam waren. Die Schweiz hat keine derartigen ERG-gestützten Exportkredite an HIPCs gewährt.

8.3.4

Umschuldungen

Auf multilateraler Ebene wurden im Pariser Klub insgesamt mit zehn Schuldnerländern Umschuldungsprotokolle vereinbart. Sieben von diesen Vereinbarungen enthalten konzessionelle Bedingungen, wobei die Vereinbarungen mit den ärmsten und stark verschuldeten Entwicklungsländern im Vordergrund standen. So konnte fünf Schuldnerländern eine Schuldenreduktion von mindestens 90 Prozent gewährt werden (sog. Kölner Bedingungen). Zwei ebenfalls armen und stark verschuldeten Entwicklungsländern wurde vorerst eine geringere Schuldenreduktion zugestanden, da diese die Bedingungen für die grosszügigeren Kölner Bedingungen noch nicht erfüllten. Mit Indonesien, Jordanien und Kirgisien wurde je eine Umschuldungsvereinbarung ohne Schuldenreduktion abgeschlossen. Gesamthaft belaufen sich die im Pariser Klub 2002 vereinbarten Umschuldungen auf rund 22 Milliarden US-Dollar.

920

Die bedeutendsten Schuldnerländer waren die Demokratische Republik Kongo (8980 Mio. US-$) und Indonesien (7500 Mio. US-$). Die Schweiz ist insgesamt mit rund 200 Millionen Franken an drei der zehn Umschuldungen beteiligt.

Im Berichtsjahr wurden bilaterale Umschuldungsabkommen mit der BR Jugoslawien (383 Mio. Fr.), mit Kamerun (7 Mio. Fr.), Nigeria (255 Mio. Fr.) und Pakistan (112 Mio. Fr.) abgeschlossen. Die Abkommen mit Nigeria und Pakistan enthalten keine Schuldenreduktionen, hingegen wurden Kamerun 90 Prozent und der BR Jugoslawien 66 Prozent der Forderungen erlassen. Mit Kamerun (10 Mio. Fr.) konnte zudem ein Entschuldungsabkommen vereinbart werden.

8.4

Exportförderung

Die vom Bund mit der operationellen Aussenwirtschaftsförderung betraute Osec wandelt sich vom klassischen Exportförderer zur modernen Netzwerk- und Beratungsorganisation. Das Dienstleistungsangebot an die schweizerischen und liechtensteinischen KMU wurde durch den Aufbau weiterer regionaler Anlaufstellen dezentralisiert und stärker auf die Internationalisierungsprobleme der KMU ausgerichtet.

Die seit Anfang 2001 vom Bund mit der operationellen Aussenwirtschaftsförderung betraute Osec, welche die internationale Geschäftsentwicklung von schweizerischen und liechtensteinischen KMU unterstützt, hat ihre Anstrengungen zur Umsetzung der strategischen Neuorientierung konsequent weitergeführt. Das Innen- und Aussennetz der Stützpunkte wurde weiter ausgebaut. In enger Zusammenarbeit mit dem EDA wurden in schweizerischen Auslandsvertretungen sechs neue Swiss Business Hubs in den wichtigsten Exportmärkten der Schweizer Wirtschaft eröffnet. Insgesamt bestehen somit zwölf Anlaufstellen, nämlich in Stuttgart, Paris, Wien, Mailand, Madrid, London, Chicago, Sao Paulo, Moskau, Beijing, Tokio und Mumbai. Im Innennetz ist eine qualifizierte Anlaufstelle bei der Handelskammer der beiden Basel eingerichtet worden.

Der reine Kundenumsatz von Osec Business Network Switzerland ist in Folge der 2001 initiierten Neuausrichtung gegenüber dem Vorjahr erwartungsgemäss zurückgegangen (­3,5 Mio. Fr. bzw. ­29 %). Gewisse Leistungen im öffentlichen Interesse sind nicht mehr gebührenpflichtig, sondern werden als gemeinwirtschaftliche Dienstleistung kostenlos erbracht (z.B. Informationsplattform www.osec.ch oder Routineauskünfte des Osec Service Center). Auch hat sich Osec entschlossen, auf das Angebot gewisser Dienstleistungen zu verzichten und bei Anfragen von Kunden auf privatwirtschaftliche Angebote zu verweisen. Im Berichtsjahr konnte der Kundenumsatz immerhin stabilisiert werden.

Wichtiger als der Kundenumsatz bei den weitgehend gemeinwirtschaftlichen oder teilweise gemeinwirtschaftlichen Dienstleistungen des Leistungsauftrages ist die mit der neuen strategischen Positionierung zu erzielende Breitenwirkung. Hier zeigen sich erste positive Resultate. Es ist der Osec trotz Umstrukturierung gelungen, einen Einbruch der Kundenzahlen 2001 in engen Grenzen zu halten. Zudem deuten im Jahr 2002 verschiedene Anzeichen auf eine Trendwende und damit eine positive Entwicklung der neuen Strategie hin. So behandelte das im Juni 2001 neu eröffnete 921

Osec Service Center durchschnittlich 200 Kundenanfragen pro Monat, im Folgejahr bereits 70 pro Tag. Die Anwendersitzungen der Informationsplattform konnten im Berichtsjahr ebenfalls auf fast 30 000 pro Monat gesteigert werden.

Die grosse jährliche Kundenveranstaltung der Osec, das «Forum der Schweizer Aussenwirtschaft», hat sich erfolgreich als Drehscheibe und Diskussionsplattform für alle Akteure der Aussenwirtschaft etabliert.

8.5

Standortförderung

Programme zur Förderung von Auslandinvestitionen zählen heute zum klassischen Instrumentarium der OECD-Länder. Standortförderung als Instrument zur Unterstützung des Strukturwandels fördert die Diversifizierung der Wirtschaft und stärkt wettbewerbsfähige Branchen. Damit leistet sie einen Beitrag zur langfristigen Erhaltung des Wohlstands und schafft erstklassige Arbeitsplätze in interessanten Sektoren.

Das Standortförderungsprogramm des Bundes stützt sich auf den Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1995 zur Förderung der Informationen über den Unternehmensstandort Schweiz (SR 951.972). Es wurde im März 1996 mit einer Laufzeit von zehn Jahren und einem Rahmenkredit von 24 Millionen Franken gestartet.

Das Programm «Standort: Schweiz» ist auf die Informationsvermittlung und das aktive Marketing in Schlüsselmärkten und Schwerpunktbranchen fokussiert.

Was die Informationsvermittlung betrifft, wurde im Berichtsjahr der Internet-Auftritt von «Standort: Schweiz» vollständig überarbeitet und in den Sprachen deutsch, französisch und englisch neu lanciert (www.standortschweiz.ch; www.reussitesuisse.ch; www.locationswitzerland.ch;). Ebenfalls konnte die Publikationsreihe von «Standort: Schweiz» um drei Länderpublikationen in Französisch, Englisch und Italienisch ergänzt werden. Dazu kommen drei Branchenclusterpublikationen in der Mikro-/Nanotechnologie, der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie der Umwelttechnologie.

In den Schwerpunktmärkten in Europa (v.a. Deutschland, Frankreich, Grossbritannien und Italien) und in Nordamerika (Kanada und USA) wurden im Berichtsjahr in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Wirtschaftsförderern 22 Investorenanlässe und Promotionsveranstaltungen, 13 Messen und zwei Journalistenreisen veranstaltet.

8.6

Tourismus

Der Welttourismus war im Jahr 2001 erstmals seit 1982 wieder rückläufig. Die internationalen Ankünfte nahmen weltweit um 5 Millionen oder 0,6 Prozent ab, nachdem sie in den letzten zwei Jahrzehnten stets zugenommen hatten. Dieser unerwartete Rückgang war in erster Linie auf die Terroranschläge des 11. September zurückzuführen.

In der Schweiz fiel der Rückgang mit 3 Prozent höher aus. Im Berichtsjahr setzte sich die Stagnation im exportorientierten Schweizer Tourismus fort. Die Übernachtungen der ausländischen Gäste sanken nach vorläufigen Schätzungen um rund 10 Prozent. Die unsichere Konjunkturentwicklung der Weltwirtschaft, die Stärke des 922

Schweizer Frankens sowie die ungünstigen Witterungsbedingungen dürften als branchenexogene Faktoren diese negative Entwicklung wesentlich geprägt haben.

Die vom Bund mit Sondermassnahmen verstärkten Marketing-Anstrengungen von «Schweiz Tourismus» konnten den negativen Trend nicht nachhaltig umkehren. Es ist aber nicht zu übersehen, dass der Krebsgang des Schweizer Tourismus auch strukturelle Ursachen hat. Die schweizerischen Angebote sind teilweise überholt und international nicht mehr wettbewerbsfähig. Der Bundesrat unterbreitete deshalb am 20. September 2002 eine Botschaft über die Verbesserung von Struktur und Qualität des Angebotes des Schweizer Tourismus (BBl 2002 7155). Die Vorlage soll dazu beitragen, den Schweizer Tourismus international wettbewerbsfähiger zu machen. Ihr Kernstück ist die Anpassung des touristischen Angebotes an die Strukturen des Weltmarktes, welcher zunehmend von grossen internationalen Unternehmen beherrscht wird. Zu diesem Zweck soll mit der Verlängerung und Revision des Bundesbeschlusses über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus (BBl 2002 7230) ein Beitrag zur Entwicklung neuer Produkte und Vertriebskanäle sowie zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität geleistet werden.

Ferner soll mit einem neuen Bundesgesetz über die Förderung des Beherbergungskredites (BBl 2002 7225) ein Portfolio von Beherbergungsbetrieben aufgebaut werden, welche sich auch auf den internationalen Märkten durchsetzen können. Zudem ist eine Qualifizierungsinitiative für gastgewerbliche und touristische Mitarbeiter vorgesehen. Dieses neue Tourismusprogramm, das für die Jahre 2003 bis 2007 Leistungen des Bundes von 135 Millionen Franken notwendig macht, soll neue Anreize für die Beseitigung der wesentlichen strukturellen Schwächen des Schweizer Tourismus schaffen.

Der Tourismus ist ein stark internationalisierter Sektor. Die Schweiz ist dem Prinzip «tourism must go both ways» verpflichtet: Sie fördert mit der Unterstützung von «Schweiz Tourismus» die Nachfragebeschaffung im Ausland; sie sorgt aber im Rahmen der multilateralen Zusammenarbeit auch für einen möglichst freizügigen, nachhaltigen und sicheren touristischen Austausch. Davon profitiert die zunehmend in das Ausland reisende schweizerische Bevölkerung.

Die Schweiz beteiligt sich aktiv an den tourismusrelevanten
Arbeitsprogrammen der zwischenstaatlichen Organisationen, wo der Sachverstand der Schweiz als Pionierland des modernen Tourismus nach wie vor geschätzt ist. Unser Land hatte 2002 wiederum das Präsidium der Europakommission der in Madrid angesiedelten Weltorganisation für Tourismus und des Tourismuskomitees der OECD inne.

Die Schweiz erarbeitete einen Grundlagenbericht zur Frage der Förderung des Tourismus in den ärmeren Ländern. Dieser Bericht trug wesentlich zur Einigung auf die im Juni 2002 in Alexandria unterzeichnete Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der UNCTAD und der Weltorganisation für Tourismus bei. Des Weitern übernahm das seco die Vorarbeiten für den dritten Kongress über WintersportTourismus der Welttourismusorganisation. Dieser Anlass war den weltweiten wirtschaftlichen Perspektiven der Seilbahnwirtschaft gewidmet. Schliesslich fand im Oktober unter schweizerischem Vorsitz eine Konferenz der OECD über Probleme der touristischen und gastgewerblichen Berufsbildung statt.

923

Abkürzungsverzeichnis ACWL

Advisory Centre for WTO Law Beratungszentrum für WTO-Recht (Genf)

ADB

Asian Development Bank Asiatische Entwicklungsbank

AfDB

African Development Bank Afrikanische Entwicklungsbank

AFTA

Asian Free Trade Association Freihandelszone des Verbandes südostasiatischer Nationen

AITIC

Agency for International Trade Information and Cooperation Agentur für Internationale Handelsinformation und ­kooperation (Genf)

APEC

Asia Pacific Economic Cooperation Anrainerstaaten des pazifischen Beckens

ASEAN

Association of Southeast Asian Nations Verband südostasiatischer Nationen

CEFTA

Central European Free Trade Association Mitteleuropäische Freihandelsassoziation

CIME

Committee on International Investment and Multinational Enterprises Ausschuss für internationale Investitionen und multinationale Unternehmen (der OECD)

Cleaner Produc- Umwelttechnologiezentren tion Centers Corporate Governance

Gute Unternehmensführung und ­kontrolle

COST

Coopération européenne dans le domaine de la recherche scientifique et technique Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung

CSD

Commission on Sustainable Development Kommission für nachhaltige Entwicklung

CWÜ

Chemiewaffenübereinkommen

DAC

Development Assistance Committee Ausschuss für Entwicklungshilfe (der OECD)

EBRD

European Bank for Reconstruction and Development Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

ECE/UNO

Economic Commission for Europe UNO-Wirtschaftskommission für Europa

ECOSOC

United Nations Economic and Social Council Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen

924

EFTA

European Free Trade Association Europäische Freihandelsassoziation

EG (EWG)

Europäische Gemeinschaft (früher: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft); auch: Europäische Gemeinschaften (EG, EGKS und Euratom)

EGKS

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl

ERG

Exportrisikogarantie

ESAF

Enhanced Structural Adjustment Facility Erweiterte Strukturanpassungsfazilität

Euratom

Europäische Atomgemeinschaft

Eureka

European Research Coordination Agency Europäische Agentur für die Koordinierung der Forschung

EWR

Europäischer Wirtschaftsraum

EU

Europäische Union (erster Pfeiler: EG, EGKS, Euratom; zweiter Pfeiler: Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik; dritter Pfeiler: Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres)

FATF

Financial Action Task Force on money laundering Internationale Task Force zur Bekämpfung der Geldwäscherei (mit Sekretariat bei der OECD)

FHA

Freihandelsabkommen Schweiz­EWG

G­8

Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Japan, Kanada, Russland, USA

G­10

Group of Ten Zehnergruppe (Vereinigung der mittlerweile 11 wichtigsten Geberländer des IWF)

GATS

General Agreement on Trade in Services Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen

GATT

General Agreement on Tariffs and Trade Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen

GEF

Global Environment Facility Globale Umweltfazilität

GUS

Gemeinschaft Unabhängiger Staaten

HIPC

Heavily Indebted Poor Countries Initiative des IWF und der Weltbank zur Entschuldung hochverschuldeter armer Länder

HS

Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Codierung der Waren

IAIS

International Association of Insurance Supervisors Internationale Vereinigung der Versicherungsaufseher

IBRD

International Bank for Reconstruction and Development Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

925

ICCO

International Cocoa Organization Internationale Kakaoorganisation (London)

IDA

International Development Association Internationale Entwicklungsorganisation

IDB

Inter-American Development Bank Interamerikanische Entwicklungsbank

IEA

International Energy Agency Internationale Energie-Agentur

IFC

International Finance Corporation Internationale Finanz-Korporation

IIC

Interamerican Investment Corporation Interamerikanische Investitionsgesellschaft

ILO / IAO

International Labour Organization Internationale Arbeitsorganisation

IMFC

International Monetary and Financial Committee Internationaler Währungs- und Finanzausschuss des IWF

IOSCO

International Organisation of Securities Commissions Internationale Organisation der Effektenhandelsaufseher

IRG

Investitionsrisikogarantie

ITC

International Trade Center Internationales Handelszentrum (von UNCTAD / WTO in Genf)

IWF

Internationaler Währungsfonds

Joint Die gemeinsame Umsetzung von Massnahmen von EntwickImplementation lungsländern und Industrieländern zum Klimaschutz Kimberley- Pro- Konsultationsgremium (benannt nach der südafrikanischen zess Minenstadt Kimberley) zur Verhinderung des Handels mit «Konfliktdiamanten» KMU

Kleine und mittlere Unternehmen

MERCOSUR

Mercado Común del Sur Gemeinsamer Markt Lateinamerikas

MIGA

Multilateral Investment Guarantee Agency Multilaterale Investitionsgarantie-Agentur

MOES

Zehn mittel- und osteuropäische Staaten*, mit welchen Freihandelsbeziehungen bestehen

MTCR

Missile Technology Control Regime Raketentechnologie-Kontrollregime

NAFTA

North American Free Trade Agreement Nordamerikanisches Freihandelsabkommen zwischen den USA­ Kanada­Mexiko

*

926

Ungarn, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakische Republik, Slowenien; Bulgarien und Rumänien; Estland, Lettland und Litauen.

NEPAD

New Partnership for Africa's Development Initiative «Neue Partnerschaft für Afrikas Entwicklung»

NFA

Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben

NGO

Non-Governmental Organization Nichtregierungs-Organisation

NSG

Nuclear Suppliers Group Gruppe der Nuklearlieferländer

OECD

Organisation for Economic Cooperation and Development Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

O.I.V.

Organisation internationale de la Vigne et du Vin Internationale Weinorganisation (Paris)

OPCW

Organization for the Prohibition of Chemical Weapons Organisation für das Verbot chemischer Waffen

OPEC

Organization of Petroleum Exporting Countries Organisation erdölexportierender Länder

Osec

Osec Business Network Switzerland

Pariser Klub

Vereinigung der weltweit führenden Gläubigerstaaten

SDFC

Swiss Development Finance Corporation Schweizerische Gesellschaft für Entwicklungsfinanzierung

SIPPO

Swiss Import Promotion Program Schweizer Programm zur Förderung der Importe aus Entwicklungs- und Transitionsländern

SOFI

Swiss Organisation for Facilitating Investments Schweizerische Organisation zur Förderung von Investitionen in Entwicklungs- und Transitionsländern

SZR

Sondererziehungsrechte

TRIPS

Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights WTO-Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums

UNCED

United Nations Conference on Environment and Development Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung

UNCTAD

United Nations Conference on Trade and Development Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung

UNDP

United Nations Development Program Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen

UNEP

United Nations Environment Program Umweltprogramm der Vereinten Nationen

UNIDO

United Nations Industrial Development Organisation Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung

UNO

United Nations Organization Organisation der Vereinten Nationen 927

WA

Wassenaar Arrangement

WHO

World Health Organization Weltgesundheitsorganisation

WIPO

World Intellectual Property Organization Weltorganisation für geistiges Eigentum

WTO

World Trade Organization Welthandelsorganisation

928

9 9.1

Beilagen Beilagen 9.1.1­9.1.2 Teil I:

9.1.1

Beilagen nach Artikel 10 Absatz 1 des Aussenwirtschaftsgesetzes (zur Kenntnisnahme)

Ergänzende Tabellen und Grafiken zur Wirtschaftslage

Tabellen: Tabelle 1:

Internationale Wirtschafts- und Handelsentwicklung

Tabelle 2:

Entwicklung des schweizerischen Aussenhandels in den wichtigsten Warengruppen Januar­Oktober 2002

Tabelle 3:

Regionale Entwicklung des schweizerischen Aussenhandels Januar­Oktober 2002

Grafiken: Grafik 1:

Weltwirtschaft und Welthandel

Grafik 2:

Reale Wechselkursindizes des Schweizer Frankens

Grafik 3:

Exporte ausgewählter Branchen 1990­2002

Grafik 4:

Regionale Entwicklung des Aussenhandels Januar­Oktober 2002

Grafik 5:

Die schweizerische Fremdenverkehrswirtschaft 1985­2002

Grafik 6:

Die Ertragsbilanz der Schweiz 1990­2001

Grafik 7:

Entwicklung der Direktinvestitionen: Kapitalexporte und Kapitalimporte

929

Tabelle 1

Internationale Wirtschafts- und Handelsentwicklung Entwicklung des realen Bruttosozialprodukts, der Konsumteuerung, der Import- und Exportvolumina sowie der Leistungsbilanzen im OECD-Raum in den Jahren 2001­2004 (Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in Prozenten) USA %

BRD %

EU- Länder Schweiz % %

OECD %

Bruttoinlandprodukt, real ­ 2001 ­ 2002 ­ 2003 ­ 2004

0,3 2,3 2,6 3,6

0,6 0,4 1,5 2,5

1,6 0,9 1,9 2,7

0,9 ­0,2 1,4 2,2

0,7 1,5 2,2 3,0

Teuerung1 ­ 2001 ­ 2002 ­ 2003 ­ 2004

2,4 1,1 1,3 1,3

1,4 1,6 1,2 1,1

2,3 2,4 2,0 1,9

1,4 2,1 0,6 0,6

1,8 1,3 1,3 1,2

­3,3 3,5 6,7 8,0

2,4 ­1,7 5,0 8,0

1,0 ­1,0 4,2 5,9

­0,3 1,3 6,2 8,1

­5,9 ­2,6 7,7 8,8

4,7 1,6 4,5 7,9

1,2 1,3 3,4 5,9

­0,2 1,2 6,2 8,0

­3,9 ­4,9 ­5,1 ­5,3

0,1 2,0 2,3 2,8

8,2 10,0 9,9 10,4

­1,1 ­1,2 ­1,2 ­1,2

Aussenhandelsvolumen Volumen der Güterimporte2 ­ 2001 ­ 2002 ­ 2003 ­ 2004 Volumen der Güterexporte2 ­ 2001 ­ 2002 ­ 2003 ­ 2004 Leistungsbilanz Saldo in Prozenten des BIP ­ 2001 ­ 2002 ­ 2003 ­ 2004

­0,2 0,5 0,5 0,5

Quelle: Perspectives économiques de l'OCDE 2002 = Schätzungen; 2003 und 2004 = Prognosen 1 Preisentwicklung des Bruttoinlandprodukts, OECD-Total ohne Hochinflationsländer 2 Für die EU nicht mehr ausgewiesen

930

Tabelle 2

Entwicklung des schweizerischen Aussenhandels in den wichtigsten Warengruppen Januar­Oktober 20021 Werte in Mio Fr.

Anteil an Veränderungen gegenüber dem Vorjahr, Gesamt in Prozenten ausfuhr bzw.

Gesamteinfuhr Real/ mengenmässig

Mittelwert/ Preis

Wertmässig

Export total Nahrungsmittel Textilien Bekleidung Papier Kunststoffe Chemie Metalle und Metallwaren Maschinen, Apparate, Elektronik Präzisionsinstrumente Uhren

109 414,5 1 516,2 1 952,3 1 038,5 2 763,2 2 563,0 38 586,6 8 217,7

100,0 1,4 1,8 0,9 2,5 2,3 35,3 7,5

­0,6 7,4 ­7,4 5,7 4,4 5,1 4,3 ­4,8

­0,9 ­6,5 ­1,8 ­1,2 ­8,1 ­5,4 3,7 ­3,4

­1,4 0,4 ­9,1 4,4 ­4,1 ­0,6 8,2 ­8,0

26 220,7 7 176,5 8 538,0

24,0 6,6 7,8

­11,5 6,3

­1,7 ­3,6

­13,0 2,5 ­2,4

Import total Land- und forstwirtsch.

Produkte Energieträger Textilien, Bekleidung, Schuhe Chemikalien Metalle und Metallwaren Maschinen, Apparate, Elektronik Fahrzeuge

103 891,5

100,0

­2,7

­3,5

­6,1

8 183,5 4 515,9

7,9 4,3

1,7 2,3

­3,3 ­20,1

­1,7 ­18,3

7 487,8 23 789,7 7 942,0

7,2 22,9 7,6

­1,2 ­0,3 ­6,4

­3,7 4,8 ­5,6

­4,9 4,5 ­11,6

21 516,7 10 880,7

20,7 10,5

­8,1 ­10,0

­6,3 0,9

­13,9 ­9,2

Handelsbilanz (Vorjahr: 1

5 523,0 393,6)

Ohne Handel mit Edelmetallen, Edel- und Schmucksteinen sowie Antiquitäten und Kunstgegenständen

931

18 335,8 11 942,8 1 331,4 4 065,7 888,2

Aussereuropäische Industrieländer USA Kanada Japan Australien

932

84 666,8 65 875,1 22 884,4 10 174,2 8 999,6 5 463,6 3 870,4 3 392,3 2 316,2 3 693,7 839,0 1 240,3 608,8 455,9

Industrieländer EU BR Deutschland Frankreich Italien Grossbritannien Österreich Niederlande Belgien Spanien Dänemark Schweden Finnland EFTA

Mio. Fr.

­1,5 ­1,0 14,6 ­7,4 0,6

­2,4 ­2,7 ­8,0 0,8 2,9 ­7,6 8,1 ­3,5 7,8 2,1 ­8,5 ­8,1 ­9,0 ­8,4 16,8 10,9 1,2 3,7 0,8

77,4 60,2 20,9 9,3 8,2 5,0 3,5 3,1 2,1 3,4 0,8 1,1 0,6 0,4

%

8 398,4 5 564,8 379,8 2 256,6 115,6

91 854,4 83 205,6 33 359,4 10 672,6 11 129,0 4 924,0 4 383,0 5 624,1 2 923,1 2 102,6 917,4 1 236,3 801,0 250,4

Mio. Fr.

Einfuhrwert

Anteil an der Gesamtausfuhr

Ausfuhrwert

Veränderung gegenüber dem Vorjahr %

Einfuhr

Ausfuhr

­10,1 ­6,2 ­9,2 ­18,7 ­8,7

­6,2 ­5,7 ­6,0 ­11,6 ­1,1 ­1,7 5,5 ­13,0 ­8,3 2,3 ­3,1 ­0,9 ­8,5 ­15,2

Veränderung gegenüber dem Vorjahr %

Regionale Entwicklung des schweizerischen Aussenhandels Januar­Oktober 20021

8,1 5,4 0,4 2,2 0,1

88,4 80,1 32,1 10,3 10,7 4,7 4,2 5,4 2,8 2,0 0,9 1,2 0,8 0,2

%

Anteil an der Gesamteinfuhr

9 937,4 6 378,0 951,6 1 809,1 772,6

­7 187,6 ­17 330,5 ­10 475,0 ­ 498,4 ­2 129,4 539,6 ­ 512,6 ­2 231,8 ­ 606,9 1 591,1 ­ 78,4 4,0 ­192,2 205,5

Mio. Fr.

Handelsbilanz

Saldo

Tabelle 3

10 697,8 6 881,4 650,4 1 262,7 2 505,1 977,2 893,0 2 072,3 958,0 839,8 153,1 1 744,0 1 312,1 426,2

Schwellenländer Asiatische Schwellenländer Thailand Singapur Hongkong Taiwan Südkorea Amerikanische Schwellenländer Brasilien Mexiko Argentinien Übrige Schwellenländer Türkei Südafrika

933

3 517,1 3 225,6

999,6 916,1 1 615,8 1 602,1

GUS Südosteuropäische Transf.länder Asiatische Transformationsländer China

Ölexportierende Entwicklungsländer OPEC

6 281,0 2 749,4 954,4 796,2 602,9

Transformationsländer Zentraleuropäische Transf.länder Polen Tschechien Ungarn

Mio. Fr.

13,8 13,9

­1,1 ­1,4 0,0 ­3,8 5,8 ­13,3 5,6 ­14,5 ­9,9 ­9,5 ­47,3 22,8 34,3 ­2,4

8,9 2,3 15,2 15,4

5,4 0,3 ­4,4 2,4 1,4

%

3,2 2,9

9,8 6,3 0,6 1,2 2,3 0,9 0,8 1,9 0,9 0,8 0,1 1,6 1,2 0,4

0,9 0,8 1,5 1,5

5,7 2,5 0,9 0,7 0,6

1 647,7 1 601,2

3 634,2 2 298,3 438,3 176,8 498,2 498,3 429,7 865,0 630,8 140,0 45,2 470,9 350,9 119,8

216,6 357,1 1 879,4 1 877,9

4 363,3 1 910,2 382,1 688,2 557,6

Mio. Fr.

Einfuhrwert

Anteil an der Gesamtausfuhr

Ausfuhrwert

Veränderung gegenüber dem Vorjahr %

Einfuhr

Ausfuhr

­8,3 ­8,3

­12,3 ­14,2 ­8,2 ­17,4 ­3,0 ­28,7 ­10,0 ­9,4 ­8,7 ­4,7 ­16,2 ­7,5 ­3,7 ­16,0

­3,8 7,0 ­3,9 ­3,9

1,9 8,2 11,8 24,1 0,9

Veränderung gegenüber dem Vorjahr % %

1,6 1,5

3,5 2,2 0,4 0,2 0,5 0,5 0,4 0,8 0,6 0,1 0,0 0,5 0,3 0,1

0,2 0,3 1,8 1,8

4,2 1,8 0,4 0,7 0,5

Anteil an der Gesamteinfuhr

1 869,4 1 624,4

7 063,6 4 583,1 212,1 1 085,9 2 006,9 478,9 463,3 1 207,3 327,2 699,8 107,9 1 273,1 961,2 306,4

783,0 559,0 ­ 263,6 ­ 275,8

1 917,7 839,2 572,3 108,0 45,3

Mio. Fr.

Handelsbilanz

Saldo

934

­1,4

­2,1 ­11,0 ­0,3

3,9 0,5 0,5 100,0

%

103 891,5

2 391,8 256,3 399,4

Mio. Fr.

Ohne Handel mit Edelmetallen, Edel- und Schmucksteinen sowie Antiquitäten und Kunstgegenständen

109 414,5

Ausfuhr/Einfuhr/Saldo Total

1

4 251,9 522,6 526,4

Nicht-Öl-Entwicklungsländer Israel Indien

Mio. Fr.

Einfuhrwert

Anteil an der Gesamtausfuhr

Ausfuhrwert

Veränderung gegenüber dem Vorjahr %

Einfuhr

Ausfuhr

­6,1

­4,0 18,5 ­14,0

Veränderung gegenüber dem Vorjahr %

2,3 0,2 0,4 100,0

%

Anteil an der Gesamteinfuhr

5 523,0

1 860,1 266,3 127,0

Mio. Fr.

Handelsbilanz

Saldo

1997

USA

1996

Euro-Zone

1995

935

Quelle: OECD

-1

0

1

2

3

4

Japan

1998

2000

2001

2002

2003

2004

seco - IWWP

-2

0

2

4

6

8

10

12

14

Grafik 1

Welthandelsvolumen Industriegüter (rechte Skala)

1999

Wachstum des realen BIP und des Welthandelsvolumens in % 5

Weltwirtschaft und Welthandel

936

1996

1997

1998

1999

Total, exportgewichtet

Yen

1995

Euro

US-Dollar

Index, Januar 1999 = 100

Quelle: SNB

70

80

90

100

110

120

130

2000

Entwicklung des realen Frankenkurses gegenüber den wichtigsten Währungen

Reale Wechselkursindizes des Schweizerfrankens

.

2001

seco - IWWP

2002

Woche 11.-15.11.

Grafik 2

1990

937

Quelle: OZD

-10

-5

0

5

10

15

1991

1992

1993

Gesamtausfuhr Maschinen Metalle

1994

1996

1997

* Januar - Oktober 2002

1995

1998

1999

Chemische Produkte Instrumente Uhren

(Nominelle Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in Prozenten)

Exporte ausgewählter Branchen 1990 - 2002

2000

2002* seco - IWWP

2001

-13.0

Grafik 3

al Tot

-1.4

938

Quelle: OZD

-16

-12

-8

-4

0

4

8

12

16

-6.1

EU

-2.7

Ausfuhr

-5.7

D BR

-8.0

Einfuhr

-6.0

0.3

A pa US uro e l te Mit

-1.0

-6.2

-1.4

-14.2

-14.5

SL SL ka en i i r s e A am ein t a L

8.2

Nominelle Veränderungen gegenüber der Vorjahresperiode in %

-9.4

Regionale Entwicklung des Aussenhandels Januar - Oktober 2002

EC OP

13.9

-8.3

-4.0

seco - IWWP

-2.1

Grafik 4

939

Ausländische Gäste total (linke Skala)

Gäste aus der Schweiz (linke Skala)

Schweiz

Ausland

Deutschland

* 2002 = Schätzung

Frankreich

Italien

England

seco - IWWP

USA

500

1000

1500

2000

2500

3000

3500

4000

4500

5000

5500

6000

6500

7000

7500

Logiernächte nach einzelnen Herkunftsländern (in 1000) 8000

Grafik 5

1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002*

IT

Quelle: BFS

10000

UK

12000

FR

US

D

14000

16000

18000

20000

Logiernächte schweiz. und ausl. Gäste total (in 1000)

Entwicklung der Logiernächte in- und ausländischer Gäste

Die Schweizer Fremdenverkehrswirtschaft 1985 - 2002

1990

13.0

19.0

940

1992

15.1

19.2

21.3

Warenverkehr Arbeitseinkommen Übertragungen

12.0

Quelle: SNB

-20

-10

0

10

20

30

40

50

60

70

1995

15.2

20.8

25.2

1997

18.9

30.0

37.0

Dienstleistungen Kapitaleinkommen Ertragsbilanz

Salden der wichtigsten Komponenten in Mrd. Franken

Die Ertragsbilanz der Schweiz, 1990 bis 2001

1999

21.6

37.0

45.7

2000

25.6

43.5

52.2

seco - IWWP

2001

24.2

30.0

34.1

Grafik 6

1993

13

941

Quelle: SNB

-10

0

10

20

30

40

50

60

70

1994

15

1995

14

1996

20

Kapitalimporte aus den USA

Kapitalimporte aus der EU

Kapitalimporte total

Kapitalexporte nach den USA

Kapitalexporte nach der EU

Kapitalexporte total

1997

26

Kapitalexporte und Kapitalimporte in Milliarden Franken

Entwicklung der Direktinvestitionen

1998

27

1999

50

2000

72

seco - IWWP

2001

19

Grafik 7

9.1.2

Bewilligungspflichtige Versandkontrollen in der Schweiz im Auftrag ausländischer Staaten

Die im Zusammenhang mit dem WTO-Übereinkommen über Kontrollen vor dem Versand (SR 0.632.20, Anhang 1A.10) erlassene Verordnung vom 17. Mai 1995 über die Durchführung von Versandkontrollen (SR 946.202.8) regelt die Zulassung, Durchführung und Überwachung solcher Kontrollen (v.a. Überprüfung der Qualität, der Menge und des Preises) im Auftrag ausländischer Staaten durch spezialisierte Versandkontrollgesellschaften in der Schweiz. Solche Gesellschaften benötigen pro Auftragsland eine Bewilligung des EVD.

Nach Artikel 15 der Verordnung ist jährlich eine Liste zu veröffentlichen, in welcher die Versandkontrollstellen, die über eine Bewilligung zur Vornahme von Versandkontrollen in der Schweiz verfügen, sowie die Länder, auf die sich die Bewilligung bezieht, aufgeführt sind.

Zurzeit verfügen fünf Kontrollgesellschaften über solche Bewilligungen. Es sind dies die Société Générale de Surveillance S.A. in Genf (SGS), die Cotecna Inspection S.A. in Genf (Cotecna), das Bureau Véritas/BIVAC (Switzerland) AG in Weiningen (Véritas), die Inspectorate (Suisse) S.A. in Prilly (Inspectorate) sowie die Intertek Testing Services Switzerland Ltd in Attiswil (ITS). Die entsprechenden Bewilligungen beziehen sich auf 38 Staaten, von denen sieben nicht der WTO angehören. Nachfolgend sind die betreffenden Staaten und Versandkontrollstellen in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet3; das Stichdatum ist der 10. Dezember 20024.

Land und WTO-Status (*) = Nichtmitglied

Kontrollstelle(n)

Bewilligung gültig seit:

Äthiopien (*) Angola Bangladesh Belarus (*) Benin Bolivien

SGS Véritas ITS Véritas Véritas Inspectorate SGS SGS SGS Cotecna Véritas Cotecna

1.10.1999 28. 2.2002 7. 6.2000 6. 5.1998 21. 6.2000 1. 9.1996 1. 9.1996 1. 9.1996 1. 9.1996 15. 9.2000 15. 9.2000 15. 8.1996

Burkina Faso Burundi Côte d'Ivoire Djibouti

3 4

942

Auf der Liste können auch Bewilligungen aufgeführt sein für Kontrollmandate, die sistiert, aber nicht beendet sind, und somit wieder operabel werden können.

Diese Liste findet sich auch auf Internetseite (http://www.seco.admin.ch; klicken auf «Aussenwirtschaftspolitik», dann auf «Exporte/Importe», dann auf «Exporte in Entwicklungs- und Transitionsländer» und schliesslich auf «Vorversandkontrollen»).

Land und WTO-Status (*) = Nichtmitglied

Kontrollstelle(n)

Bewilligung gültig seit:

Ecuador

Cotecna SGS Véritas ITS ITS SGS SGS Véritas ITS SGS SGS ITS Cotecna Véritas SGS Véritas Véritas SGS SGS SGS SGS ITS Cotecna SGS Cotecna ITS SGS Véritas Cotecna Véritas ITS Cotecna SGS Cotecna ITS ITS SGS SGS

1. 9.1996 1. 9.1996 1. 9.1996 27. 3.2001 15. 2.2001 1. 9.1996 1. 3.2000 6. 3.2001 2.12.2002 28. 9.2000 1. 9.1996 15. 2.2001 15. 8.1996 21. 6.2000 8.12.1997 8.12.1997 1. 9.1996 1. 9.1996 1. 9.1996 1. 9.1996 2.11.2000 27. 3.2001 8.12.1997 1. 9.1999 1. 9.1996 1. 9.1996 1. 9.1996 1. 9.1996 22. 8.2001 1. 9.1996 2.12.2002 18. 2.1999 1. 4.1999 1. 9.1996 27. 3.2001 7. 6.2000 10. 4.2001 1. 9.1996

Georgien Guinea Iran (*)

Kambodscha (*) Kamerun Kenia Komoren (*) Kongo (Brazzaville) Kongo (Kinshasa) Liberia (*) Madagaskar Malawi Mali Mauretanien Moldau Mosambik Niger Nigeria Peru

Senegal Sierra Leone Rwanda Tansania (ohne Sansibar) Tansania (nur Sansibar) Togo Uganda Usbekistan (*) Zentralafrikanische Republik

943

9.2

Beilagen 9.2.1­9.2.7 Teil II:

944

Beilagen nach Artikel 10 Absätze 2 und 3 des Aussenwirtschaftsgesetzes (zur Genehmigung)