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Bundesblatt

Bern, den 26. August 1974 126 Jahrgang Band II

Nr.34 Erscheint wochentlich. Preis: Inland Fr. 68 - im Jahr, Fr. 38.- im Halbjahr, Ausland Fr. 82.im Jahr, zuzuglich Nachnahme- und Postzustellungsgebuhr. Inseratenverwaltung: Permedia, Publicitas-Zentraldienst fur Periodika, Hirschmattstrasse 36, 6002 Luzern, Tel. 041/23 66 66

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung iiber Zusatzdarlehen an die Immobilienstiftung fur internationalc Organisationen (FEPOI) (Vom7. August 1974)

Sehr geehrter Herr President, sehr geehrte Damen und Herren.

Wir unterbreiten Ihnen hiermit erne Botschaft iiber die teuerungsbedingte Gewahrung von vier Zusatzdarlehen an die Immobilienstiftung fur internationale Organisationen (FIFOI) in Genf.

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Ubersicht

Es handelt sich nicht darum, neue Vorhaben zu fmanzieren, sondern die vor allem aus Griinden des allgemeinen Preisanstiegs hdher als vorgesehen ausfallenden Finanzierungskosten folgender Werke sicherzustellen: - Erweiterung des Sitzgebaudes des Internationalen Fernmeldevereins (UIT): 3,5 Millionen Franken; - neues Sitzgebaude der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO): 27 Millionen Franken; - Erweiterung des Sitzgebaudes der Weltorganisation fur geistiges Eigentum (OMPI): 17 Millionen Franken; - Renovierung des ehemaligen Sitzgebaudes der IAO: 8,5 Millionen Franken.

Gestutzt auf Artikel 26 Absatz 4e des Bundesgesetzes iiber den eidgenossischen Finanzhaushalt haben \vir mit Zustimmung der Finanzdelegation die FIPOI ermachtigt, den interessierten Organisationen unter Vorbehalt Ihrer Zustimmung die ersten drei dieser Darlehen zu gewahren. Wir haben Sie iibrigens in unseren Geschaftsberichten von dieser Sachlage unterrichtet.

1974-524 Bimdesblatt 126 Jahrg Bd II

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2 Allgemeines Die FIPOI ist eine privatrechtliche, nicht gewinnstrebige Stiftung. Ihr Ziel ist, in Genf ansässigen internationalen Organisationen Gebäude zur Verfügung zu stellen. Sie ist zu diesem Zweck berechtigt, solche zu errichten, ihre Eigentümerin zu werden, sie zu verwalten oder auf jede andere Art ihre Errichtung zu erleichtern. Ihr Anfangskapital von 100 000 Franken besteht aus einer je zu gleichen Teilen durch den Bund auf der Grundlage des Bundesbeschlusses vom 11. Dezember 1964 und durch den Kanton Genf geleisteten Schenkung. Die zur Erreichung ihres Zieles nötigen Mittel werden je nach Bedürfnis von den Gründern zur Verfügung gestellt. In der Praxis bestehen die Zuwendungen des Bundes in zinstragenden Darlehen, welche gestützt auf Bundesbeschlüsse gewährt werden, diejenigen des Kantons im Bereitstellen von Grundstücken.

Nach ihren Statuten geht die FIPOI auf die zwei folgenden Arten vor : - auf Verlangen internationaler Organisationen finanziert sie, mittels Darlehen, deren Bauvorhaben. In einem solchen Fall übernimmt sie die Rolle des Darlehensgebers ; - sie errichtet auf eigene Rechnung Gebäude, deren Eigentümerin und Verwalterin sie ist.

Der Stiftungsrat besteht aus sechs Mitgliedern, von denen je drei durch den Bundesrat und den Genfer Staatsrat ernannt werden. Auf seilen der erstgenannten Mitglieder handelt es sich um Vertreter des Eidgenössischen Politischen Departements, der Direktion der eidgenössischen Bauten und der Eidgenössischen Finanzverwaltung; dies sichert dem Bund ein angemessenes Mitspracherecht bei allen Entscheiden des Stiftungsrates.

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Die Zusatzdarlehen

Erweiterung des Sitzgebäudes des Internationalen Fernmeldevereins (UIT) Dieses Werk war Gegenstand unserer Botschaft vom 5. Juni 1967 (BB1 1967 I 1127), in welcher wir Sie um Ermächtigung zur Gewährung eines diesbezüglichen Darlehens an die FIPOI in der Höhe von bis zu 20 Millionen Franken ersucht hatten. Diese Bewilligung wurde uns mit Bundesbeschluss vom 19. Dezember 1967 erteilt. Die Kosten des im Mai 1968 vom Verwaltungsrat der UIT genehmigten Vorhabens wurden, etwas tief, auf 15,5 Millionen Franken angesetzt. Die Baustelle wurde im Juli 1969 eröffnet, und die Arbeiten im November 1972 abgeschlossen. Infolge des im Laufe dieser Periode erfolgten Kostenanstiegs beliefen sich die Gesamtkosten des Werks schliesslich auf 20,5 Millionen Franken. Diese Erhöhung um rund 30 Prozent entspricht dem auf Genf angewandten offiziellen Zürcher Index. Im übrigen beschloss der Verwaltungsrat der UIT im Jahre 1971 den Bau eines weiteren, unterirdischen Lagerraums im Kellergeschoss, der auf 0,5 Millionen Franken veranschlagt wurde. Infolge der in Gang befindlichen Arbeiten war damals ein sofortiger Entscheid nötig. Mit dieser Änderung des ursprünglichen Planes erreicht die totale Kostenüberschreitung verglichen mit

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dem im Bundesbeschluss vom 19 Dezember 1967 angegebenen Total den Betrag von l Million Franken Im weiteren beabsichtigt die UIT, zwei Kellergeschosse zu vergrossern. wozu ein gegenwartig unverbauter Zwischenraum benutzt wurde, dieser befindet sich zwischen dem neuen UIT-Gebaude und der unterirdischen Garage, welche die FIPOI auf einem benachbarten Grundstuck errichtet hat Die Ausführung dieses Projektes, welches eine optimale Ausnutzung des Geländes ermöglichen wurde, wurde schhesshch von den Organen der UIT nicht gutgeheissen Es wird Gegenstand einer spateren Ausbau-Etappe sein Seme Kosten wurden ungefähr 2,5 Millionen Franken betragen Angesichts der Dringlichkeit der Situation haben wir im Einverständnis mit der Finanzdelegation die FIPOI ermächtigt, der UIT ein zusatzliches Darlehen von 3,5 Millionen Franken, bestimmt zum Ausgleich der Teuerung (0,5 Mio Fr ), für den Bau des zusatzlichen unterirdischen Lagerraums (0,5 Mio Fr ) und die eventuelle Vergrosserung der zwei Kellergeschosse (2,5 Mio Fr ) zu gewahren Die Geldsumme, die diesem letzten Posten entspricht, bleibt selbstverständlich blockiert, bis ein Entscheid über ihre Verwendung getroffen ist Dieses Zusatzdarlehen ist zu den gleichen Bedingungen w ie das Hauptdarlehen ruckzahlbar, der Zinssatz betragt 3,5 Prozent 32

Neues Sitzgebäude der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO)

Dieses Bauwerk findet sich m unserer Botschaft vom 6 Juni 1966 (BB1 1966 I 972) beschrieben Mit Bundesbeschluss vom 30 November 1966 haben Sie uns ermächtigt, der FIPOI ein Darlehen von 108 Millionen Franken zu gewahren, um ihr zu erlauben, einerseits für 18 Millionen Franken das gegenwartige Sitzgebaude der IAO zurückzukaufen und andererseits dieser Organisation ein Darlehen von 90 Millionen Franken für die Errichtung ihres neuen Sitzgebaudes in GrandSaconnex zu gewahren Auf der Grundlage dieses Beschlusses hat die FIPOI mit der IAO im April 1967 einen Vertrag geschlossen über den Kauf des alten Gebäudes zum vereinbarten Preis und Eröffnung eines Darlehens von 75 Millionen bzw von bis zu 90 Millionen Franken, falls der Bau eines neuen Sitzgebaudes mehr als 93 Millionen Franken (75 -- 18) kosten sollte Mit den Arbeiten für das neue Gebäude wurde im Mai 1969 begonnen Im April 1971 meldete die IAO der FIPOI, sie habe festgestellt, dass infolge der sehr wesentlichen Erhöhung der Ausgaben für die Arbeitslohne und die zu jenem Zeitpunkt bereits eingetragenen Materialien die Reserve für Unvorhergesehenes, welche m den Kostenvoranschlag des Projekts einbezogen worden war. wahrscheinlich bald erschöpft sein werde Die darauf angestellten Berechnungen erlaubten festzustellen, dass sich die Gesamtkosten des Baus bis Abschluss der Arbeiten auf 132300000 Franken belaufen wurden Diese auf die gesamte Dauer der Arbeiten bezogene Verteuerung kann mit derjenigen \on 28,8 Prozent, welche für die Zeit vom März 1968 bis März 1971 im Zürcher Baukostenindex vermerkt ist, verglichen werden In diesem revidierten Voranschlag berücksichtigte die IAO künftige Arbeitslohnerhohungen, welche m der Mehrzahl der Unternehmensvertrage Gegenstand einer

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Anpassungsklausel bildeten, wobei davon ausgegangen wurde, dass die zukünftigen Erhöhungen mit den im Januar 1971 verzeichneten gleich verlaufen könnten.

Die IAO fügte im übrigen zur Deckung der zusätzlichen Kosten der Reserve für Unvorhergesehenes einen zusätzlichen Betrag von 2,7 Millionen Franken bei, da solche Kosten bei einer verstärkten Kostensteigerung zwischen 1971 und dem Abschluss der Arbeiten oder im Fall von Verzögerungen bei deren Ausführung vorausgesehen werden mussten. Demzufolge ersuchte die IAO die FIPOI um ein Zusatzdarlehen von 27 Millionen Franken, womit sich der zugestandene Gesamtdarlehensbetrag von 90 auf 117 Millionen Franken anhob.

Da die Überschreitung allein auf die Preissteigerungen zurückzuführen war, und die sehr schwierige Finanzlage der IAO nicht zur Hoffnung berechtigte, die Organisation könnte von sich aus zusätzliche Finanzmittel beibringen, haben wir mit Zustimmung der Finanzdelegation die FIPOI im Mai 1971 ermächtigt, das verlangte Zusatzdarlehen zu gewähren. Obwohl der Grossteil der Arbeiten zu jenem Zeitpunkt bereits vergeben war, wurde die IAO eingeladen, die grösstmöglichen Kosteneinsparungen vorzunehmen. Der Zinsfuss des Zusatzdarlehens, dessen Rückerstattungsbedingungen die gleichen sind wie beim Hauptdarlehen, wurde auf 3,5 Prozent festgesetzt. Das neue Gebäude wird im Herbst 1974 eröffnet werden, ohne dass bis dann die verfügbaren Kredite neuerlich überschritten sein werden.

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Erweiterung des Sitzgebäudes der Weltorganisation für geistiges Eigentum (OMPI)

Von diesem Bauwerk ist in unserer Botschaft vom 17. Februar 1971 (BB1 1971 l 425) die Rede. Mit Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1971 haben Sie uns ermächtigt, der FIPOI zugunsten der OMPI ein Darlehen von 25 Millionen Franken zu gewähren.

Das Darlehensgesuch hatte die OMPI der FIPOI Ende 1969 eingereicht, worauf die Generalversammlung dieser Oganisation, welche nur alle drei Jahre zusammentritt, das Projekt im September 1970 genehmigte. Das Werk befand sich, als wir Ihnen unsere Botschaft zustellten, noch im Stadium der Vorprojektierung. Wir hatten dabei besonders hervorgehoben, dass sich die mit den Genfer Behörden geführten Verhandlungen zwecks Zustimmung zu dem von der OMPI gewählten Projekt noch in Gang befänden. Die Realisierung dieses Werks stiess in der Folge auf Schwierigkeiten.

Aus urbanistischen und baupolizeilichen Gründen haben die Genfer Behörden verlangt, dass der genaue Standort des zukünftigen Gebäudes, welches dicht an die Place des Nations zu stehen kommen wird, geändert werde und dass der vorgesehene Turmbau eine schlankere Form erhalte. Daraus ergab sich eine Zunahme des Gebäudevolumens um 4000m3. Technische Notwendigkeiten haben ausserdem verschiedene Planänderungen mit sich gebracht, die ihrerseits ebenfalls eine Zunahme des Volumens um 4000m3 bewirkt haben. Als Folge davon erhöhte sich das Gesamtvolumen des Bauwerks von rund 60000 auf

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68 000 m3. Die vorgesehenen Baukosten wurden dadurch um 5 Millionen Franken angehoben, so dass sie von 25 auf 30 Millionen Franken stiegen.

Im übrigen hat das Eidgenössische Politische Departement, gestützt auf die im Juni 1971 veröffentlichten Bundesbeschlüsse über Massnahmen zur Stabilisierung des Baumarktes, im August 1971 bei der OMP1 interveniert und sie ersucht, den Beginn der Bauarbeiten aufzuschieben. Die Organe der OMPI haben diesem Wunsch stattgegeben und an den Generaldirektor zum Aufschub der Arbeiten ermächtigt. Dabei wiesen sie aber darauf hin, dass sich dieser Aufschub auf die Kosten auswirken würde. Tatsächlich hat diese Verzögerung auf Grund der in der Zwischenzeit ständig gestiegenen Baupreise finanzielle Auswirkungen gezeitigt.

Die ausführlichen, auf der Grundlage des Preisstandes am I.April 1972 aufgestellten Voranschläge geben in der Tat die Werkkosten mit 43,9 Millionen Franken an. Dank eingehender, in Zusammenarbeit mit der Direktion der eidgenössischen Bauten erfolgter Prüfung der Pläne gelang es, die Gesamtkosten auf 41,9 Millionen Franken zu beschränken, wobei die OMPI auf gewisse Einrichtungen verzichtete und billigere Materialien wählte. Im übrigen aber erwies sich dieser neue Voranschlag als gerechtfertigt. Tatsächlich zeigen die Berechnungen, dass sich der Preis je Kubikmeter seit den ersten Voranschlägen aus dem Jahre 1969 nur ganz wenig verändert hat. Die Verteuerung ist also auf die Zunahme des Gebäudevolumens und die Preissteigerungen zurückzuführen.

Unter diesen Bedingungen haben wir am 1. Mai 1973 mit Zustimmung der Finanzdelegation beschlossen, die FIPOI zu ermächtigen, den Grundkredit von 25 auf 30 Millionen Franken zu erhöhen und die zwischen dem 1. Oktober 1969 und dem I.April 1972 infolge der Baupreiserhöhungen eingetretene Teuerung auszugleichen. Der Zusatzkredit beläuft sich somit auf 17 Millionen Franken. Es ist gegenwärtig nicht möglich, die Endkosten des Werks festzusetzen, da das Ausmass der Baupreiserhöhungen zwischen dem I.April 1972 und dem Abschluss der Arbeiten nicht mit Genauigkeit bestimmt werden kann. Um der OMPI zu ermöglichen, mit den Bauarbeiten zu beginnen, haben wir ihr mit Zustimmung der Finanzdelegation mitgeteilt, dass diese Verteuerung auf der Grundlage des kurz vor Abschluss der Arbeiten gültigen Index berechnet werden wird ;
die teuerungsbedingte Geldsumme wird Gegenstand eines zweiten Zusatzkredites sein, und wir ersuchen Sie schon jetzt um die Ermächtigung, diesen der FIPOI im gegebenen Zeitpunkt gewähren zu dürfen.

Selbstverständlich erfolgen die Zuwendungen nur entsprechend den laufenden Bedürfnissen der Organisation. Diese wird den Zusatzkredit nicht vor 1975 in Anspruch nehmen. Bei einem Zinssatz von 3,5 Prozent werden die Rückzahlungsbedingungen die gleichen sein wie beim Hauptdarlehen.

Da bei weiterem Aufschub der Arbeiten sehr nachteilige Auswirkungen befürchtet werden mussten, haben wir im April 1973 die OMPI ermächtigt, mit den Arbeiten zu beginnen. Diese gehen heute normal voran. Die OMPI ist ausdrücklich ersucht worden, alle möglichen Einsparungen vorzunehmen, um die Ausgaben zu verringern.

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Renovierung des ehemaligen Sitzgebäudes der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO)

Das ein Volumen von 110 000 m3 aufweisende ehemalige Gebäude der IAO befindet sich an der Rue de Lausanne, unmittelbar beim See. Es war etappenweise ab 1925 gebaut worden. 1967 wurde es von der FIPOI gekauft, der wir mit Ihrer durch Bundesbeschluss vom 30. November 1966 erteilten Ermächtigung - er war auf die Botschaft vom 6. Juni 1966 (BB1 7966 I 969) gefolgt - ein Darlehen von 18 Millionen Franken gewährt hatten. Um der FIPOI zu ermöglichen, vor dessen Vermietung an internationale Organisationen am Gebäude Renovationsarbeiten vorzunehmen, haben Sie uns später mit dem auf die Botschaft vom 17. Februar 1971 (BB1 1971 l 425) folgenden Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1971 ermächtigt, der FIPOI ein Darlehen von 6 000 000 Franken zu gewähren. Die vorgesehenen Arbeiten werden jedoch erst ab Frühling 1975 einsetzen können, wenn die IAO einmal von ihrem neuen Sitzgebäude in Grand-Saconnex Besitz ergriffen hat. Zum Zeitpunkt als der Betrag von 6 Millionen Franken in Aussicht genommen wurde, d. h. 1970, hatten die Baukosten bei weitem nicht eine Steigerung vom gegenwärtigen Ausmass erreicht; zudem stellte sich das Renovierungsproblem nicht in gleicher Weise wie heute. Bevor irgendwelche Arbeiten unternommen werden ist es deshalb nötig, um einen zusätzlichen Kredit in der Höhe von 8 500 000 Franken nachzusuchen, der sich aus folgenden Posten zusammensetzt : a. Baukostenerhöhung: Die seit dem 1. April 1970, dem für den erstmaligen Voranschlag massgeblichen Indexdatum, bis zum heutigen Tag eingetretene Verteuerung wird im Kanton Genf auf fast 50 Prozent geschätzt, das sind bezogen auf 6 Millionen Franken b. Ergänzende Arbeiten, .welche von den 1973 in Kraft getretenen neuen kantonalen Vorschriften auf dem Gebiet des Bauwesens und der Sicherheit auferlegt werden : Es handelt sich um Vorkehrungen, die sich sowohl auf den Rohbau als auch auf die Inneneinrichtung beziehen und für die Brandbekämpfung und -Verhütung, den Schutz der Hausinsassen bei Feuerausbruch und den Gewässerschutz bestimmt sind c. Verschiedene Verbesserungen : Diese Arbeiten bestehen darin, mancherlei Hausbestandteile wieder in Ordnung zu bringen, wie etwa den Farbanstrich und die Fensterstoren, die Leistungsfähigkeit des zentralen Telefonsystems und der Transformatorenstation zu erhöhen, und verschiedene Einrichtungen zu verbessern. Diese
Massnahmen zielen darauf ab, das in einigen seiner Partien ein halbes Jahrhundert alte Gebäude herzurichten, dass seine Unterhaltskosten ein vertretbares Ausmass nicht überschreiten und es auf rationelle Art und Weise verwaltet werden kann

3 000 000

2 160 000

l 840000

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d Südlicher Hof Das Gebäude besitzt unter seinem sudlichen Hof em geräumiges, aber nicht sehr hohes Kellergeschoss von ungefähr 1300m2 Flache, durch Anheben der Decke \vare es möglich, den Raum viel rentabler auszunutzen, zum Beispiel als grosses Gememschaftsburo oder als Bibliothek Die Roharbeiten für einen solchen Umbau, der durch eine direkte Auffahrtsrampe und die Erhöhung der Leistungskraft der zentralen thermischen und elektrischen Anlagen ergänzt wurde, konnte erst im Zeitpunkt der allgemeinen Renovierungsarbeiten in Angriff genommen werden bevor das Gebäude neu belegt wurde Dieses Programm, das spater durch Innenausbauarbeiten möglicherweise auf Kosten des zukunftigen Mieters, wird ergänzt werden können, bringt die Möglichkeit mit sich, in Zukunft einen grosseren Nutzen aus den vorhandenen Raumverhaltnissen zu ziehen Es benotigt Ausgaben m der Hohe \ on Verlangter Zusatzkredit

Fr

l 500 000 8 500 000

Der Gesamtaufwand für die vorgesehenen Arbeiten wird somit auf 14 500 000 Franken geschätzt Es muss bemerkt werden, dass das renovierte Gebäude, trotz der Kostenerhohung im Vergleich zur erstmaligen Veranschlagung, unter Berücksichtigung seines Kaufwertes, letztlich auf einen Preis von 295 Franken je Kubikmeter zu stehen kommen wird Dieser liegt tiefer als der eines Neubaus mit vergleichbarer Nutzflache Mit dem GATT und der UNO sind Mietvertrage entweder schon abgeschlossen worden oder stehen vor dem Abschluss Die FIPOI übernimmt die allgemeinen, im Betrag von 14 500 000 Franken mbegriffenen Renovierungsarbeiten und lasst auf Kosten der Mieter nach ihren besonderen Bedurfnissen Räume umbauen und einrichten Das GATT wird m dieser Beziehung Auslagen von 5 Millionen Franken tragen

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Aufgabe und Zukunft der FIPOI

Wir benutzen diese Gelegenheit, um Sie über die -verschiedenen von der FIPOI unternommenen Werke, die von ihr in letzter Zeit befolgte Politik, sowie die Zukunftsaussichten zu orientieren a die FIPOI ist gegenwartig, abgesehen vom alten Gebäude der IAO an der Rue de Lausanne, Eigentumerin eines an der Rue de Varembe gelegenen Verwaltungsgebäudes, in dem sich die Europaische Freihandeisassoziation (EFTA) und eine gewisse Anzahl standiger Missionen bei den internationalen Organisationen, darunter diejenige der Schweiz, eingerichtet haben, weiter gehören ihr das Internationale Konferenzzentrum (CICG) und eine unter der Place des Nations gebaute Garage Die Verwaltung der diei zuletzt genannten Werke wickelt sich normal ab Die Belegungsrate des CICG zeigt, welchem Bedürfnis ein Gebäude dieser Art entsprach Der Bund hat anlasshch der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit m Europa sowie der

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Diplomatischen Konferenz über das humanitäre Völkerrecht in bewaffneten Konflikten auf eigene Rechnung über das Zentrum verfügen können. Was die Gebäude internationaler Organisationen angeht, für welche die FIPOI nur die Finanzierung übernimmt, möchten wir darauf hinweisen, dass das im Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1971 für die Errichtung des neuen Gebäudes des BIT-Instituts für besondere Studien vorgesehene Darlehen von 3 Millionen Franken bis zum heutigen Tag nicht gewährt wurde, da das Institut dieses Projekt aufgeschoben hat.

b. Die Inkraftsetzung der Bundesbeschlüsse über Massnahmen zur Stabilisierung des Baumarktes hat uns, wie vorne erläutert, veranlasst, die OMPI zu ersuchen, die Erweiterungsarbeiten an ihrem Sitzgebäude aufzuschieben und so beim Vollzug dieser Massnahmen mitzuhelfen. Die Organisation hat unseren Wünschen entsprochen und sich bereit erklärt, ihr Vorhaben um etwa 18 Monate hinauszuschieben.

un Herbst 1972 ging bei der FIPOI ein vorläufiges Darlehensgesuch der Weltgesundheits-Organisation (OMS) ein, welche sich gezwungen sieht, ihr Sitzgebäude nächstens zu vergrössern. Der Stiftungsrat antwortete, dass er auf Grund der Konjunkturlage darauf nicht eintreten könne. Wir haben von uns aus diese Haltung, welche auch die Bundesfinanzlage erheischt, genehmigt; in deren Folge hat die OMS jegliche Entscheidung in dieser Sache zunächst auf 1974 und dann auf 1975 verschoben.

c. Nach unseren Absichten, über die wir Sie in unserer Botschaft vom 17. Februar 1971 orientiert hatten, haben wir die FIPOI ersucht, ihren Zinssatz für Darlehen in Zukunft von 3 auf 3,5 Prozent zu erhöhen, um den allgemeinen Zinssatzsteigerungen Rechnung zu tragen. Der gegenwärtige Zinsfuss bleibt sicher bescheiden; wie auch die Rückzahlungsbedingungen, unterstreicht er aber unseren Willen, die Verwirklichung der Bauprojekte internationaler Organisationen nach den statuarischen Zielen der FIPOI zu erleichtern.

d. Die Aufnahme internationaler Organisationen, die internationale Rolle unseres Landes, namentlich von Genf, sind eines der Hauptmerkmale unserer Aussenpolitik und Ausdruck für unsere in den Dienst der internationalen Zusammenarbeit gestellte Bereitschaft, die ihrerseits ein Beispiel für die Ausstrahlungsmöglichkeiten der schweizerischen Neutralität darstellt. Wir bekunden so auch unseren Willen zur
Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen nach einer von Ihnen mehrmals genehmigten Richtlinie. Wir sind uns indessen der Notwendigkeit bewusst, die Schranken, welche uns der begrenzte Umfang des uns zur Verfügung stehenden Bodens und die grosse Bevölkerungsdichte auferlegen, nicht aus den Augen zu verlieren. Die Ausdehnung der internationalen Organisationen - eine neue Organisation hat sich in den letzten Jahren in Genf nicht niedergelassen - erfolgt nicht, ohne dass sich gewisse Probleme stellen, sei es im finanziellen Bereich wegen des bekannten gegenwärtigen Kostenanstiegs, wegen der Konjunkturlage und der zur Einschränkung des Bauvolumens unternommenen Anstrengungen,

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sei es auf allgemeinerer Ebene Wir enthalten uns jeglicher Schritte, welche neue Organisationen veranlassen konnten, sich bei uns niederzulassen Seit mehreren Jahren hat sich übrigens kein solcher Fall mehr ereignet Es lasst sich im Gegenteil die Tendenz m Richtung auf eine Dezentralisierung der Sekretanatssitze feststellen, wovon die Wahl Nairobis durch die Generalversammlung der UNO zum Sitz des Umweltprogramms der Vereinten Nationen Zeugnis ablegt Wir wurden im übrigen eine Dezentralisierung in der Schweiz selbst begrussen namentlich in Richtung des Kantons Waadt Immerhin muss der Wunsch von Sekretariaten und Mitgliedstaaten, die standige Missionen bei diesen unterhalten, beachtet werden, sich nicht zu zerstreuen Es wurden indessen Kontakte aufgenommen zwischen den Behörden des Bundes und des Kantons Waadt, welche sich interessiert zeigten Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass Dezentrahsierungsmassnahmen dieser Art kaum Einfluss auf die Hohe der zu Lasten des Bundes gehenden Ausgaben haben konnten Unter allen Umstanden mochten wir unterstreichen, dass wir im Gegensatz zu den nicht ruckzahlbaren Bauten, die gewisse Staaten zur Verfugung stellen, den Organisationen durch Vermittlung der FIPOI zinstragende Darlehen gewahren Obw ohi die Ruckzahlungsfnsten lang und die Zinssätze tief sind, beginnt der Bund recht ansehnliche Geldsummen einzuziehen So werden im Jahr 1975 die Zinsleistungen und Kapitalruckzahlungen ungefähr 9 Millionen Franken erreichen Im übrigen werden die geliehenen Geldbetrage nur nach Massgabe der Ausführung der sich jeweils über mehrere Jahre erstreckenden Arbeiten ausbezahlt

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Finanzielle und andere Auswirkungen des Beschlusses

Die für die UIT und die IAO bestimmten Zusatzkredite sind schon ausbezahlt worden Die zusatzlichen Betrage, welche für die Errichtung des neuen Sitzgebaudes der OMPI und die Renovierung des im Eigentum der FIPOI befindlichen Gebäudes an der Rue de Lausanne benotigt werden, sind m den Voranschlag eingestellt worden Der Beschluss wird keine Auswirkungen auf personeller Ebene zeitigen Sein Vollzug obliegt weder dem Kanton noch der Stadt Genf

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Verfassungsmässigkeit

Die Verfassungsmassigkeit des Entwurfs des Bundesbeschlusses ergibt sich aus der Bundeskompetenz m auswärtigen Angelegenheiten Diese Kompetenz findet ihren Ausdruck besonders im Artikel 8 der Verfassung Die Zuwendungen zugunsten der FIPOI sind eine Form dieser Zusammenarbeit In dieser Hinsicht hat es wenig Bedeutung, dass die Darlehen den internationalen Organisationen

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durch Einschaltung einer Institution wie der FIPOI, die eine Stiftung des schweizerischen Rechts ist, gewährt werden. Der Zweck allein muss in Betracht gezogen werden. Die Verfassungsmässigkeit der Vorlage ist deshalb zu bejahen.

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Antrag

Gestützt auf diese Darlegungen unterbreiten wir Ihnen den beiliegenden Entwurf eines Bundesbeschlusses zur Genehmigung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

Bern, den V.August 1974 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespràsident : Brugger Der Bundeskanzler : Huber 3745

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über Zusatzdarlehen an die Immobilienstiftung für internationale Organisationen (FIPOI) Die Bundesvei sammlung der Schweizei ischen Eidgenossenschaft, gestutzt auf Artikel 8 der Bundesverfassung, nach Einsicht m eine Botschaft des Bundesrates vom 7 August 1974 ! >, beschhesst Art l

Die Gewahrung folgender Zusatzdarlehen an die Immobilienstiftung für internationale Organisationen (FIPOI) wird genehmigt a zur Erw eiterung des Sitzgebaudes des Internationalen Fernmeldeverems 3 5 Millionen Franken, b zum Bau des neuen Sitzgebaudes für die Internationale Arbeitsorganisation 27 Millionen Franken, c zur Erweiterung des Sitzgebaudes der Weltorgamstion für geistiges Eigentum (OMPI) 17 Millionen Franken Art 2

Der Bundesrat wird ermächtigt, der Immobilienstiftung für internationale Organisationen (FIPOI) zugunsten der OMPI ein zw eites Zusatzdarlehen zu gewahren zum Ausgleich der tatsächlichen Teuerung, die m der Zeit vom l April 1972 bis zum Abschluss der Arbeiten eintreten wird Art 3

Der Bundesrat wird ermächtigt, der Imrnobihenstiftung für internationale Organisationen (FIPOI) ein Zusatzdarlehen von 8,5 Millionen Franken für die D BB11974 II 441

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Renovierung des an der Rue de Lausanne Nr. 154 gelegenen Gebäudes, deren Eigentümerin sie ist, zu gewähren. Er kann eine Kostenüberschreitung innerhalb der Grenzen der tatsächlichen Teuerung bewilligen.

Art. 4 1

Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

2 Er tritt am Tage der Verabschiedung in Kraft.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über Zusatzdarlehen an die Immobilienstiftung für internationale Organisationen (FIPOI) (Vom 7. August 1974)

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1974

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26.08.1974

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