Bundesbeschluss über den Bürgerrechtserwerb von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation vom 3. Oktober 2003
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. November 20011, beschliesst: I Die Bundesverfassung2 wird wie folgt geändert: Art. 38 Abs. 1 1
Der Bund regelt den Erwerb der Bürgerrechte durch Abstammung, Heirat und Adoption sowie durch Geburt in der Schweiz, wenn mindestens ein Elternteil hier aufgewachsen ist. Er regelt zudem den Verlust des Schweizer Bürgerrechts und die Wiedereinbürgerung.
II Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.
Nationalrat, 3. Oktober 2003
Ständerat, 3. Oktober 2003
Der Präsident: Yves Christen Der Protokollführer: Christophe Thomann
Der Präsident: Gian-Reto Plattner Der Sekretär: Christoph Lanz
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BBl 2002 1911 SR 101
2001-2378
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Bürgerrechtserwerb von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation. BB
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