Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Zeughaus Uster/Winikon, Anpassung für die Einlagerung von Containern vom 12. September 2003

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten vom 11. Februar 2003 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Anpassung des Zeughauses Uster/Winikon (ZH) für die Einlagerung von Containern unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Stadtverwaltung Uster, Abteilung Hochbau, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

30. September 2003

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2003-1957

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