Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 5812 Widersprechende Gebr. Willach GmbH, Stein 2, D-53809 Ruppichteroth, Internationale Registrierung Nr. 759 059 «WILLACH» gegen Widerspruchsgegnerin Theuma Deurenindustrie, afgekort T.D.I, naamloze venootschap, Zandstraat 10, B-3460 Bekkevoort, Internationale Registrierung Nr. 773 842 «WITLACK» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 15. September 2003 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5812 wird teilweise gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 773 842 «WITLACK» wird der Schutz in der Schweiz für folgende Waren definitiv verweigert: Kl. 6: Serrurerie et quincaillerie métalliques; coffres-forts; produits métalliques non compris dan d'autres classes; portes et cadres de portes métalliques.

Kl. 20: Sämtliche beanspruchten Waren.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die Widerspruchsgebühr (800 Franken) zurückzuerstatten.

6.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die Hälfte der Widerspruchsgebühr, d.h. 400 Franken zu bezahlen.

7.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

8.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt, eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

15. September 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2003-1954

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