Verfügung im Widerspruchsverfahren 5978 Widersprechende/r EnBW Energie-Vertriebsgesellschaft mbH., Kronenstrasse 22, D-70173 Stuttgart, Schweizerische Marke Nr. 500 769 (ENERGIE ALLIANZ), Vertreter/in Troller Hitz & Partner, Münstergasse 38, 3011 Bern gegen Widerspruchsgegner/in Energieallianz Austria GmbH., Wienerbergstrasse 11, A-1100 Wien, Internationale Marke Nr. 779 826 (ENERGIE ALLIANZ AUSTRIA [fig.]).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 7. August 2003 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5978 wird abgewiesen. Der IR-Marke Nr. 779 826 «ENERGIE ALLIANZ AUSTRIA» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz nach Eintritt der Rechtskraft gewährt.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet. Der Widerspruchsgegnerin wird die Verfügung durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

7. August 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2003-1704

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