Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG)

Es wird Aziz Ceraj, Ulpiana D-1 H-4/7, YU-38000 Prishtina/Unmik-Post-Kosova, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 24. April 2003 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 13. Dezember 2002 gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen folgendes Urteil gefällt hat: 1.

Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen stehen bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

24. Juni 2003

i.A. des Präsidenten des Eidgenössischen Versicherungsgerichts: Der Kanzleidirektor

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2003-1279