Bundesbeschluss betreffend das Abkommen zwischen der Schweiz und den Philippinen über Soziale Sicherheit
Entwurf
vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. November 20022, beschliesst:
Art. 1 1
Das am 17. September 2001 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweiz und den Philippinen über Soziale Sicherheit wird genehmigt.
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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
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SR 101 BBl 2003 89 2002-2477