Kernkraftwerk Gösgen Gesuch um Bau- und Betriebsbewilligung für das Nasslager für abgebrannte Brennelemente Im Kernkraftwerk Gösgen (KKG) besteht zur Zeit ein Nasslager für 650 abgebrannte Brennelemente. Dieses befindet sich im Reaktorgebäude. Um Kapazitätsengpässe zu vermeiden, will das KKG ein zusätzliches Nasslager für 1000 abgebrannte Brennelemente bauen. Am 26. Juni 2002 hat die Kernkraftwerk Gösgen AG daher ein Gesuch um Erteilung einer Bau- und Betriebsbewilligung für das Nasslager für abgebrannte Brennelemente eingereicht. Das vollständige Gesuch ist im Internet (unter www.energie-schweiz.ch/internet/02339/index.html?lang=de) einsehbar.

Das Gesuch wird zusammen mit dem Sicherheitsbericht, dem Umweltverträglichkeitsbericht, dem Gutachten der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und der Stellungnahme der Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) vom 26. August bis am 24. September 2003 bei der Staatskanzlei des Kantons Solothurn, bei der Gemeindeverwaltung Däniken und beim Bundesamt für Energie (BFE) in Ittigen/Bern zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt.

Gegen die Erteilung der Bewilligung können diejenigen Personen und Organisationen Einsprache erheben, welche in diesem Verfahren Partei im Sinne der Artikel 6 und 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sind. Die Einsprachen sind innert der oben erwähnten Frist schriftlich beim Bundesamt für Energie, 3003 Bern, einzureichen. Sie müssen ein begründetes Begehren enthalten. Verfügbare Beweismittel sind beizulegen, nicht verfügbare näher zu bezeichnen. Alle Einsprachen sind von der einsprechenden Person oder ihrem Vertreter zu unterzeichnen.

19. August 2003

2003-1710

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

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