Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG)

Es wird Sinan Isufi, Fsh. Orloviq, YU-3000 Prishtina Kosovo, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 3. September 2003 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 4. Juni 2003 gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen folgendes Urteil gefällt hat: 1.

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.

Die Akten werden an die IV-Stelle für Versicherte im Ausland überwiesen, damit sie im Sinne der Erwägungen verfahre.

Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen stehen bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

23. September 2003

i.A. des Präsidenten des Eidgenössisschen Versicherungsgerichts: Der Kanzleidirektor

I 413/03

2003-1956

6279

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Das Bundesamt für Sozialversicherung veröffentlicht:

Kantonale Gesetze über Familienzulagen Textausgabe vom 1. April 1987

Die Sammlung ist in einem Ringordner mit Griffregister enthalten und umfasst eine Übersicht über die Grundzüge der kantonalen Familienzulagenordnungen mit den Ansätzen aller Zulagen sowie den Wortlaut aller kantonalen Erlasse über Familienzulagen.

Die Gesetzesänderungen werden den Bezügern des Hauptwerkes durch jährliche Nachträge automatisch zugestellt.

Zweisprachig deutsch/französisch, Bestellnummer 318.801 df Preis der Gesamtausgabe: Fr. 95.15 (inkl. MWST) Die Nachträge 1­12 sind im Stammwerk integriert.

Seither erschienene Nachträge: ­ Nachtrag 13, Stand 1. April 1995, Fr. 16.45 ­ Nachtrag 14, Stand 1. April 1996, Fr. 9.30 ­ Nachtrag 15, Stand 1. Juli 1997, Fr. 18.40 ­ Nachtrag 16, Stand 1. Juli 1997, Fr. 17.20

Bestell-Nr.

318.801.13 df 318.801.14 df 318.801.15 df 318.801.16 df

Bestellungen sind schriftlich an das Bundesamt für Bauten und Logistik, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern, zu richten.

Eine Übersicht der kantonalen Familienzulagen mit den aktuellen Ansätzen können auch auf dem Internet eingesehen werden: http://www.bsv.admin.ch/statistik/details/d/svs/fz_7_2_tabelle.pdf [13] 6280