Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 5307 Widersprechende/r Dr. Reinhard Busch, D-81243 München, IR-Marke Nr. 730 544 «t» (fig.) gegen Widerspruchsgegner/in Yves Tambour, B-4690 Bassenge, IR-Marke Nr. 756 655 «yt» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 1. Mai 2003 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5307 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Marke Nr. 756 655 «yt» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Waren und Dienstleistungen definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Der Widerspruchsgegner hat dem Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird dem Widersprechenden schriftlich, dem Widerspruchsgegner durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

1. Mai 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2003-0964

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