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Botschaft über die Teilnahme der Schweiz an der Speziai-Weltausstellung in Lissabon im Jahre 1998

vom 29, Mai 1996

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit vorliegender Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Teilnahme der Schweiz an der Speziai-Weltausstellung in Lissabon im Jahre 1998 mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

29. Mai 1996

1996-309

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Delamuraz Der Bundeskanzler; Couchepin

18 Bundesblalt 148. Jahrgang. Bd. III.

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Übersicht Mit der vorliegenden Botschaß wird ein Verpflichtungskredit von 4 Millionen Franken för die Teilnahme der Schweiz an der Spezial-Weltausstellung in Lissabon im Jahre 1998 beantragt.

Diese Veranstaltung wird auf das 500jährige Jubiläum der Entdeckung der Indienstrasse durch den portugiesischen Seefahrer Vosco da Gama hinweisen und ist dem Thema «Die Ozeane, ein kostbares Gut der Zukunft» gewidmet. Sie wird vom 22. Mai bis zum 30. September 1998 auf einem Ausstellungsareal von 60 ha im Osten von Lissabon am Flussufer des Tajo stattfinden. Die Organisatoren erwarten 8 Millionen Besucher (15 Mio. Eintritte).

Das Konzept des künftigen Schweizerpavillons wurde durch die Berner Willi und Eva Ebinger entworfen. Es weist im besonderen auf «Die Schweiz als Wasserschloss Europas» hin, was durch ein «Aquadrom» - eine Ari phänomenalen Turm - symbolisiert wird, und von dem vier Wasserwege ihren Ursprung nehmen. Letztere stellen die vier Flüsse, deren Quellen in den vier Landessprachgegenden entspringen, dar und welche in vier verschiedene Meere münden. Es wird auch Gelegenheit bieten, die vielsprachige Seite der Schweiz und andere ihrer politischen, kulturellen, wirtschaftlichen sowie touristischen Eigenschaften vorzustellen. Ferner ist ein Schweizer Restaurant in dem dazu bestimmten Viertel des Expogeländes vorgesehen.

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Botschaft I II

Allgemeines Entwicklung der Weltausstellungen

Weltausstellungen gibt es seit anderthalb Jahrhunderten. Die erste fand in London im Jahr 1851 statt und sie wurde durch 15 ähnliche Veranstaltungen bis zum Zweiten Weltkrieg weitergeführt. Die wichtigsten Nachkriegs-Ausstellungen wurden in Brüssel (1958), New York (1964-65), Montreal (1967), Osaka (1970) und Sevilla (1992) veranstaltet. Ungefähr fünfzig sogenannte «spezialisierte» Ausstellungen kamen u. a.'in Tsukuba (1985), Vancouver (1986), Brisbane (1988), Genua (1992) und Taejon (1993) zustande.

Das für die nächsten Jahre bevorstehende Programm scheint ebenso überfüllt, da neue Veranstaltungen in Lissabon (1998) und Hannover (2000) vorgesehen sind.

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Überlegungen des Internationalen Büros für Ausstellungen (BIE)

Das BIE, mit Sitz in Paris, wurde 1928 zur gleichen Zeit der Unterzeichnung der ersten Vereinbarung über Weltausstellungen gegründet. Es obliegt ihm insbesondere für die Anwendung der Vereinbarung aufzukommen, Weltausstellungen zu planen und zu registrieren, den Organisatoren mit Rat und Tat beizustehen.

Dieser Organisation ist es bis jetzt nicht gelungen, die Zunahme der Weltausstellungen zu bremsen. Somit hat sie für die Zeitspanne zwischen 1985 und 2000 nacheinander für drei grosse Weltausstellungen, wovon zwei doppelte (Sevilla/Chicago; Wien/Budapest; Hannover) und sechs Spezial-Weltausstellungen grünes Licht gegeben; unabhängig von dieser Organisation haben andere Umstände zum Verzicht der Projekte in Chicago und in Wien/Budapest geführt.

Gegendruck, um eine Zunahme von Weltausstellungen einzudämmen, ist seit 1987 festzustellen. Auf Initiative mehrerer westlicher Länder und besonders der Schweiz hat in den letzten Jahren sich die Bewegung noch klarer abgezeichnet. Vertiefte Überlegungen über die Zukunft der Weltausstellungen wurden auf Grund der Antworten auf einem Fragebogen an die Mitgliedländer angestellt; unter den erläuterten Problemen kamen namentlich die Rolle des BIE, die Zuteilung und der Abstand der Ausstellungen sowie die Rücksicht auf die vorbehaltenen Themen zum Ausdruck.

Als erstes Resultat dieser Arbeit hat die Generalversammlung des BIE durch Abstimmung im Dezember 1993 ein Moratorium genehmigt, wodurch jegliche Neueintragung einer Welt- oder Spezial-Ausstellung bis und mit dem Jahre 2004 ausgeschlossen ist; ausserdem hat es die grundsätzlich wiederkehrende Periodizität einer Ausstellung ab 2005 auf fünf Jahre festgelegt.

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Die Schweiz und die Weltausstellungen

Ausser der Expo Genua, die im Schatten der Expo Sevilla '92 stattgefunden hat und deren Werbung vernachlässigt wurde, haben alle seit 1985 organisierten Weltausstellungen beim Publikum einen bemerkenswerten Erfolg erreicht (10 Mio. Ein395

tritte in Brisbane, beinahe 20 Mio. in Tsukuba, Vancouver und Taejon, 42 Mio. in Sevilla).

Somit handelt es sich hier um einen guten Informationsträger, um so mehr als Weltausstellungen im allgemeinen eine ausgezeichnete Medienbetreuung geniessen.

Seit Ende des Zweiten Weltkrieges hat die Schweiz an allen Ausstellungen der ersten Kategorie teilgenommen (Brüssel 1958, Montreal 1967, Osaka 1970 und Sevilla 1992) sowie an neun der 48 Spezial-Ausstellungen (zuletzt Genua 1992, Taejon 1993). Der Bundesrat hat sich zur Wahl über eine Teilnahme an den Ausstellungen Lissabon (1998; 2. Kategorie) und Hannover (2000; 1. Kategorie) positiv geäussert, wobei diese Botschaft nur das erste Projekt betrifft. Für das zweite Projekt, im Zusammenhang mit dem Bau eines Pavillons in Hannover, welcher umfangreiche Vorbereitungsarbeiten voraussetzt, wird Ihnen im Laufe des Jahres 1997 ein Kreditantrag vorgelegt.

Es erscheint schwierig, genaue und endgültige Kriterien für eine Zu- oder Absage einer Teilnahme an Weltausstellungen festzulegen. Als ausschlaggebende Faktoren werden oft die Nähe der Schweiz, die Wichtigkeit der bilateralen Beziehungen in verschiedenen Sektoren (Handel, Tourismus, Kultur usw.), die Thematik, die eigentliche Einstufung der Ausstellung erwähnt, wobei manchmal aber auch entgegengesetzte _ Argumente erörtert werden können; so konnten wir unsere grössten Erfolge in Übersee verzeichnen (Brisbane, Taejon), und die Investitionen pro Besucher sind bei einer Spezial-Ausstellung bedeutend geringer als bei einer grossen Weltausstellung, an denen die Teilnehmer üblicherweise ihren eigenen Pavillon bauen. Man muss die Lage deshalb von Fall zu Fall neu beurteilen und dabei auch den politisch heiklen Entscheid einer Nichtteilnahme eines neutralen Staates berücksichtigen, der oft seine universellen Beziehungen hervorzuheben pflegt.

Unter diesen Umständen hat die Schweiz es bis anhin als vorteilhafter erachtet, an Weltausstellungen anwesend zu sein, wobei sie sich im BIE zu Gunsten einer Einschränkung der neuen Registrierungen eingesetzt hat.

Es ist nicht leicht, allgemeine Richtlinien für das Konzept unserer Pavillons festzulegen. In der Tat wechselt das Thema von einer Ausstellung zur anderen; der Informationsstand des Publikums über unser Land ist nicht derselbe in Sevilla wie in Taejon; der
Interessenschwerpunkt der potentiellen Besucher und das lokale Brauchtum spielen dabei ebenfalls eine wichtige Rolle.

Auch wenn der Inhalt des Schweizerpavillons in Sevilla widersprüchliche Meinungen - von Begeisterung bis zu eindeutiger Ablehnung - weckte, darf trotzdem behauptet werden, dass unsere Pavillons im allgemeinen von den Spezialisten, wie auch vom grossen Publikum hoch geschätzt werden; der Andrang war gross (z. B.

3 Mio. in Brisbane, 2,5 Mio. in Taejon) und das Echo bei den fremden Medien erwies sich als sehr positiv (z. B. der Schweizerpavillon in Taejon wurde durch das koreanische Femsehen unter den vier besten eingestuft).

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Besonderer Teil «Expo '98 Lissabon»

Lissabon, seit dem 12. Jahrhundert Hauptstadt von Portugal, ist das wirtschaftliche und soziale Zentrum einer von 3 Millionen. Menschen bewohnten Region. Seit seinem Anschluss an die Europäische Union befindet sich Portugal in einem neuen Aufschwung und bemüht sich, seinen wirtschaftlichen Rückstand aufzuholen.

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Expo '98 Lissabon findet im Hinblick auf das 500jährige Jubiläum der Entdeckung der Indienstrasse durch den portugiesischen Seefahrer Vasco da Gama statt. Das angesprochene Thema wird entsprechend angepasst: «Die Ozeane. Ein kostbares Gut der Zukunft». Die UNO wird 1998 zum «Weltjahr der Ozeane» erklären.

Das 60 ha umfassende Ausstellungsgebiet befindet sich im Osten von Lissabon, dem Fluss Tajo entlang, in einem bis jetzt von Lagerhäusern und Zisternen beherrschten Viertel. Die Expo '98 wird den Behörden der Hauptstadt Gelegenheit bieten, an diesem Flussufer ein neues Stadtentwicklungskonzept zu entwickeln.

Während der vier Öffnungsmonate (22. Mai bis 30. Sept. 1998), erwarten die Veranstalter der Expo '98 gegen 8 Millionen Besucher (15 Mio. Eintritte).

· Herr Antonio .Cardoso e Cunha, ehemaliger Vertreter Portugals in der EG-Kommission, wurde als Generalkommissar der Expo ernannt. Die Vorbereitungsarbeiten des Vorhabens werden mit Sorgfalt und Kompetenz durchgeführt.

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Die teilnehmenden Staaten

Zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Botschaft haben 92 Länder und drei internationale Organisationen eine Teilnahme angekündigt. Portugals Pavillon wird die Thematik der Expo '98 im historisch-kulturellen Winkel zeigen, und zwar indem es einen neuen Blick auf die Beziehung zwischen Mensch und Ozeane wirft.

23 231

Die schweizerische Teilnahme Vorbereitungsarbeiten

Die offizielle Einladung der portugiesischen Behörden wurde dem Bundespräsidenten im März 1995 überreicht.

In ihrer Eigenschaft als «Weltausstellungskommission» hat sich die Koordinationskommission für die Präsenz der Schweiz im Ausland mit der Zweckmässigkeit einer schweizerischen Teilnahme befasst. Nachdem sie ein positives Gutachten an den Bundesrat richtete, hat dieser sich am 25. Oktober 1995 dem Vorhaben angeschlossen.

Anhand dieses Entscheids hat die Kommission einen Wettbewerb im engeren Kreis durchgeführt, an dem vier Unternehmen - wovon zwei der drei Finalisten, welche die besten Projekte für Expo '96 Budapest eingereicht hatten - teilnehmen konnten. Expo '96 Budapest wurde seinerzeit durch die neue ungarische Regierung im letzten Moment abgesagt.

Das durch die Kommission ausgewählte und durch den Bundesrat angenommene Konzept stammt aus der Hand der Berner Willi und Eva Ebinger, die bereits frühere wichtige Ausstellungen besonders im wissenschaftlichen Bereich gestaltet haben.

Gegenwärtig werden Schritte unternommen, um provisorisch einen günstigen Standort in der europäischen Ausstellungszone zu reservieren. Die Hauptallee (Plan als Beilage 1} wird prinzipiell den Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaft zugeteilt. Die endgültige Bestätigung unserer Teilnahme erfolgt offensichtlich erst nach Genehmigung des Kredits durch die Bundesversammlung.

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Gründe, die eine Teilnahme rechtfertigen

Wie ein Privatuntemehmen muss auch ein Staat seine öffentlichen Beziehungen pflegen. Die Vorstellung seines Landes, seines Volkes, seiner Kultur, seiner touristischen Schönheiten und seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten im Rahmen von Weltausstellungen sind Teil dieses nationalen «Marketings».

Bei Spezial-Ausstellungen kann man üblicherweise ein breites Publikum ansprechen (z. B. Taejon '93, Korea, 2,5 Millionen Besucher im Schweizerpavillon) und das mit einer relativ bescheidenen Investition (z. B. 3,46 Mio. Fr. in Taejon), weil die Teilnehmer ihre Pavillons nicht selber bauen; die Kosten pro Besucher erweisen sich deshalb als günstig.

Portugal, als unser langjähriger Partner in der EFTA, ist der Europäischen Union beigetreten und ist um seine Modernisierung und seine wirtschaftliche Entwicklung bemüht. Die Aufrechterhaltung unserer guten Beziehungen zu diesem europäischen Land scheint uns wichtig, und eine Teilnahme an der Expo entspricht dem Ausdruck, unsere Kultur-, Handels- und Verkehrsbeziehungen zu festigen. Ferner hat die portugiesische Emigration in die Schweiz in den letzten zehn Jahren stark zugenommen, und eine Anwesenheit unsererseits in Lissabon wird auf Interesse der portugiesischen Gemeinschaft, welche Bindungen zu unserem Lande pflegt, stossen.

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Der Schweizerpavillon

An und für sich betrifft eine auf die «Ozeane, ein kostbares Gut der Zukunft» bezogene Thematik die Schweiz nur indirekt. Unser Pavillon an der Expo '92 Genua (Thema: «Das Schiff und das Meer») konnte dennoch die Verbindung unseres Landes mit dem See-Element hervorheben (z. B. Forschungen des Professors Piccard, Seechronometer, Leistungen des Seefahrers Pierre Fehlmann). Diesmal wird eher die «Schweiz als Wasserschloss Europas» hervorgehoben.

Der künftige Schweizerpavillon (provisorischer Plan als Beilage 2) weist darauf hin, dass unsere Alpen gleichzeitig Quelle und Wasserscheide für die Flüsse, die ganz Europa bewässern und in vier verschiedene Meere münden, darstellen. Nach aussen mag die Schweiz zwar ein gebirgiges und steiniges Gesicht zeigen, ihrer Seele könnte man hingegen Eigenschaften des Wassers zusprechen. Das Wasser prägt unsere Landschaft wie kein anderes Element; Regen, Nebel, Schnee und Eis, Quellen, Wasserfälle, Bäche, Flüsse, Seen, Brunnen und Bäder laden jederzeit und überall zur Erfahrung von Leben ein.

Zentrale Attraktion des Pavillons ist das Aquadrom. Ein hoher «phänomenaler Wasserturm», der optisch fasziniert und die im Bezug auf das Wasser wichtige geographische Lage der Schweiz symbolisiert («Wasserschloss Europas»).

Rund um das Aquadrom gliedern sich vier «phänomenale Wasserbrunnen», welche die Besucher auffordern, mit Wasser zu spielen und physikalische Gegebenheiten des Wassers zu begreifen (z. B. ein Wasser-Rhythmus-Pendel, ein Kugelbrunnen, ein Ball im Wasserstrahl oder ein Brunnen, der das archimedische Prinzip des Auftriebs illustriert).

Ausgehend vom zentralen Aquadrom und den Brunnen führen vier Wasserwege, sprich Ausstellungsbahnen, in die Ecken des Pavillons. Die vier Wege entsprechen den vier Flüssen, welche das «Schweizerwasser» in die umliegenden Meere transportieren. In den daraus entstehenden Zonen werden die vier Kulturregionen der Schweiz ebenso durch Ausstellungsgegenstände wie Texte, Bilder, Filme und multi398

mediale Programme illustriert (Deutsche Schweiz/Rhein-Nordsee, Romandie/ Rhone-Mittelländisches Meer, Italienische Schweiz/Ticino-Adria, Rätoromanische Schweiz/Inn-Schwarzes Meer).

Ferner ist ein Schweizer Restaurant im dafür reservierten Viertel vorgesehen. Die den internationalen Ausstellern durch die Organisatoren zur Verfügung gestellten Pavillons sind nicht zur Aufnahme von Gaststätten und deren Betrieb bestimmt.

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Organisation

Die Firma Ebinger wird eine schlüsselfertige Ausstellung liefern. Die Aufsicht über die Arbeiten wird einem Unternehmen, das bereits früher wichtige Verantwortungen auf dem Gebiet der Weltausstellungen übernommen hat, anvertraut. Eine Projektgruppe der Koordinationskommission (KOKO), der verschiedene Fachleute, besonders das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft angegliedert werden, wird das Unternehmen bei seiner Realisierung unterstützen.

Als Generalkommissar der Expo wurde Herr Klaus Jacobi, ehemaliger Staatssekretär und gegenwärtiger Präsident der KOKO, ernannt,

3

Finanzielle und personelle Auswirkungen

Die Auslagen für unsere Teilnahme an der Expo '98 Lissabon werden wie folgt budgetiert:

Franken

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

l 600 000 350 000 200 000 750 000 300 000 50 000 250 000 300 000 500 000

Infrastrukturkosten, Bau- und Gestaltungskosten Projekt- und Bauleitung, Verwaltung Transportspesen, Versicherungen, Taxen (MwSt.)

Betriebskosten (Personal, Animation, Technik) PR, Drucksachen, Schweizer Tag Restaurant Teuerung Ordentliche Reserve und Verschiedenes Ausserordentliche Reserve (aussergewöhnliche Teuerung, Wechselkursverluste usw.)

Total

4300000

Einnahmen von ca. 0,3 Million Franken können in Betracht gezogen werden (Kiosk, Wiederverkauf diverser Gegenstände nach der Expo '98 usw.). Es wird somit ein Verpflichtungskredit von 4 Millionen Franken beantragt.

Zu erwähnen ist, dass über den ordentlichen Kredit der KOKO Vorbereitungsarbeiten (Ideenwettbewerb, Entwicklung des gewählten Konzepts usw.)finanziertwurden. Globalausgaben bis Ende 1996: ca. 100 000 Franken.

Im obigen Kostenvoranschlag ist eine voraussichtliche Teuerung von 11,9 Prozent in Portugal für die Jahre 1996-98 und 5,1 Prozent in der Schweiz enthalten; er beruht auf dem Escudo-Wechselkurs vom 1. April 1996 (100 Escudos = sFr. 0.80).

Die Mehrwertsteuer ist Inbegriffen. Die aussergewöhnliche Reserve (0,5 Mio.)

würde durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten nur bei merklichem Übersteigen dieser Teuerungsansätze, bei einer besonders schlechten Entwicklung des Escudo-Wechselkurses oder bei ganz andern aussergewöhnlichen Ereignissen freigegeben.

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Die Finanzierung des Projektes für die Teilnahme an der Expo '98 Lissabon wäre in seiner Gesamtheit mit dem Verpflichtungskredit abgedeckt. Sie hängt somit nicht von eventuellen Zuschüssen von Sponsoren ab; die bis jetzt durch die KOKO in dieser Richtung aufgenommenen Kontakte geben in der Tat nicht zu viel Optimismus Anlass. Nach Erstellung eines Feinkonzepts unseres Pavillons werden jedoch neue Schritte in Richtung «Sponsoring» unternommen.

Erwähnt sei abschliessend, dass das Projekt keine personellen Auswirkungen haben wird.

4

Legislaturplanung

Das Projekt der schweizerischen Teilnahme an der Expo '98 Lissabon ist im Bericht über die Legislaturplanung 1995-1999 und in der Finanzplanung in der Höhe von 4 Millionen Franken aufgeführt.

5

Verfassungsmässigkeit

Die verfassungsmässige Grundlage für den Bundesbeschluss ergibt sich aus der allgemeinen aussenpolitischen Kompetenz des Bundes und mit Bezug auf die Zuständigkeit des Bundesrates zur offiziellen Präsenz unseres Landes an Weltausstellungen aus Artikel 102 Ziffer 8 der Bundesverfassung. Die Zuständigkeit der eidgenössischen Räte ergibt sich aus deren allgemeiner Budgetkompetenz nach Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung.

In Übereinstimmung mit der Praxis (vgl. Botschaft vom 16. Juni 1992 zur Teilnahme der Schweiz an der Expo '93 Taejon, Republik Korea; BB1 1992 V 505) schlägt Ihnen der Bundesrat vor, den Kredit für die in der vorliegenden Botschaft umschriebene Beteiligung der Schweiz an der Spezial-Weltausstellung in Lissabon im Jahre 1998 in der Form eines einfachen Bundesbeschlusses nach Artikel 8 des Geschäftsverkehrgesetzes zu eröffnen. Der Bundesbeschluss unterliegt nicht dem fakultativen Referendum.

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Beilagen: 1 Lageplan der Expo 2 Plan des Schweizer Pavillons 3 Entwurf Bundesbeschluss 400

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Bundesbeschluss über die Teilnahme der Schweiz an der Spezial-Weltausstellung in Lissabon im Jahre 1998

Entwurf

vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. Mai 1996 '>, beschliesst: Art. l Ein Verpflichtungskredit von 4 Millionen Franken zur Teilnahme der Schweiz an der Spezial-Weltausstellung «Expo '98 Lissabon» (22. Mai bis zum 30. Sept. 1998) wird bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

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» BEI 1996 III -393

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft über die Teilnahme der Schweiz an der Spezial-Weltausstellung in Lissabon im Jahre 1998 vom 29. Mai 1996

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Foglio federale

Jahr

1996

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

31

Cahier Numero Geschäftsnummer

96.043

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.08.1996

Date Data Seite

393-403

Page Pagina Ref. No

10 053 951

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.