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Einsetzung von parlamentarischen Untersuchungskommissionen zur Abklärung von Organisations- und Führungsproblemen bei der PKB Bericht des Büros des Nationalrates vom 25. .September 1995

Sehr geehrte Damen und Herren, Mit einer parlamentarischen Initiative vom 23. Juni 1995 verlangte Herr Nationalrat Peter Hess die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission zur Abklärung von Organisations- und Führungsproblemen bei der Eidgenössischen Versicherungskasse (95.412), Das Büro beschloss an seinen Sitzungen vom 24. August und 18. September 1995 und nach Anhörung einer Delegation des Bundesrates, dem Rat einen Bundesbeschluss über die Einsetzung von Untersuchungskommissionen nach den Artikeln 55 ff. GVG zu unterbreiten.

Das Büro beantragt mit 7 zu 6 Stimmen, dem Bundesbeschluss zuzustimmen.

Die Minderheit (Bühlmann, Grendelmeier, Mauch, Meyer Theo) beantragt, auf den Bundesbeschluss nicht einzutreten.

25. September 1995

Im Namen des Büros Der Präsident: Claude Frey

Beilagen: 1 Bundesbeschluss über die Einsetzung von parlamentarischen Untersuchungskommissionen 2 Erwägungen des Büros

1996-115

18 Bundesblatt 148. Jahrgang. Bd.I

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Beilage l

Bundesbeschluss

Entwurf

über die Einsetzung von parlamentarischen Untersuchungskommissionen zur Abklärung von Organisationsund Führungsproblemen bei der Pensionskasse des Bundes (PKB) vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 55 des Geschäftsverkehrsgesetzes », nach Anhören des Bundesrates, beschliesst: Art. l Der Nationalrat und der Ständerat setzen je eine Untersuchungskommission im Sinne der Artikel 55-65 des Geschäftsverkehrsgesetzes ein.

Art. 2 1 Gegenstand der parlamentarischen Untersuchung bilden die Organisation und die Amtsführung der Pensionskasse des Bundes (PKB) und die Amtsführung des Eidgenössischen Finanzdepartementes in Bezug auf die PKB: 2 Im Rahmen dieses Auftrages umfasst die Untersuchung auch die Zusammenarbeit der PKB mit den Amtsstellen der Bundesverwaltung und mit den der PKB angeschlossenen Organisationen.

Art. 3 Die Kommissionen erstatten den beiden Räten Bericht über ihre Untersuchungen sowie über allfä'IIige Verantwortlichkeiten und institutionellen Mängel. Sie unterbreiten die nötigen Vorschläge für Massnahmen organisatorischer und rechtlicher Art.

Art. 4 Die Mitglieder der Untersuchungskommissionen können sich nicht vertreten lassen.

Art. 5 1 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

2 Er tritt sofort in Kraft.

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·> SR 171.11

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Beilage 2 Erwägungen des Büros l

Ausgangslage

Die Pensionskasse des Bundes (PKB, früher Eidgenössische Versicherungskasse EVK) ist seit Jahren Gegenstand der parlamentarischen Oberaufsicht. Sowohl die Geschäftsprüfungskommissionen als auch die Finanzkommissionen haben wiederholt in den Räten und in Diskussionen mit dem zuständigen Departementsvorsteher auf die alarmierenden Zustände in der PKB hingewiesen und vom Bundesrat Massnahmen zur Behebung der Mängel verlangt. Die Rechnung der PKB konnte von der Finanzkontrolle seit acht Jahren nicht mehr abgenommen werden.

In Kürze seien die einzelnen Massnahmen der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen in den vergangenen acht Jahren aufgelistet: - Aufgrund einer Organisationsanalyse des damaligen Bundesamtes für Organisation hat die zuständige Sektion der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates am 26. April 1987 eine Inspektion bei der PKB vorgenommen und ihre Bedenken über bestehende Mängel geäussert. Der Vorsteher des Finanzdepartementes sicherte der GPK weitere Untersuchungen und konkrete Restrukturierungsmassnahmen zu. Aufgrund eines neuen Berichtes des Bundesamtes für Organisation vom 21. April 1988 an den Bundesrat erhielt die GPK die Zusicherung, dass die Probleme in der PKB bis Ende 1989 behoben werden können. Die GPK erstattete im Ständerat darüber Bericht (Amtl.BuII. S 1988, 357 ff.). Die GPK des Ständerates musste aber in der am 12. März 1990 durchgeführten Nachprüfung feststellen, dass sich die Situation in der PKB nicht gebessert, sondern weiter verschlechtert hatte. Trotz Zusicherungen des Vorstehers des EFD im Ständerat (Amtl.BuII. S 1990, 409), wonach die Mängel bis Ende Jahr behoben würden, weiteren Inspektionen der GPK am 12. April und 18. November 1991 sowie erneuten Zusicherungen von Seiten des Bundesrates (Amtl.Bull. S 7997, 354 ff.) konnte keine Verbesserung erzielt werden. Im Gegenteil. Auch die weiteren Bemühungen der ständerätlichen GPK um Massnahmen zur Behebung der immer gravierenderen Lage in der PKB waren erfolglos. Der Berichterstatter der GPK, Herr Ständerat Schiesser, wies im Sommer 1993 im Ständerat erneut auf die unbefriedigende Situation in der PKB hin und darauf, dass der Bundesrat das Problem nach wie vor unterschätze (Amtl.BuII. S 7995, 402ff.). Der Bundesrat versicherte dem Ständerat, dass er alles daran setzen werde, die Mängel bis zum I.Mai 1994 zu
beheben. In den folgenden Inspektionen vom S.Mai 1994, 31. Oktober 1994 und 6. April 1995, bei denen vor allem die Fragen der Informatik und der Organisation zur Diskussion standen, und nach einer Aussprache mit Herrn Bundespräsident Kaspar Villiger musste die ständerätüche GPK feststellen, dass die Lage der PKB nach wie vor gravierend ist und sich noch verschlechtert hat. Sie nahm von der Einsetzung eines Sonderbeauftragten für die Sanierung der PKB durch den Bundesrat Kenntnis.

- Parallel dazu befasste sich die Finanzdelegation anhand der Revisionsberichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle und der vierteljährlichen Berichte der PKB insbesondere mit der Bereinigung der Buchhaltung und dem Verhältnis der PKB zu den angeschlossenen Organisationen. Die Finanzdelegation berichtete in ihren Jahresberichten seit 1989 über die Mängel in der PKB. Eine Arbeitsgruppe der

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Finanzkommissionen befasst sich seit Oktober 1994 mit den längerfristigen Finanzierungsfragen wie Deckungsgrad, Leistungs- oder Beitragsprimat.

- Für die Koordination zwischen den Arbeiten der Geschäftsprüfungs- und der Finanzkommissionen wurde im Herbst 1994 eine Koordinationsgruppe eingesetzt.

- Auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrates, die mit der Vorprüfung der Statutenrevision der Pensionskasse des Bundes (94.070) beauftragt war, hat sich mit den Missständen in der PKB befasst. Sie hat die zuständigen Gremien um eine klare Feststellung der Ursachen und der politischen Verantwortlichkeiten für diese Missstände zuhanden der Öffentlichkeit gebeten.

Schliesslich wurde der Bundesrat bereits in den Jahren 1983/84 mit parlamentarischen Vorstössen aufgefordert, sich der Mängel in der Organisation und Struktur der Versjcherungskasse anzunehmen. Im Jahre 1994 fanden sowohl im Nationalwie im Ständerat dringliche Debatten zum Thema statt (AmU.Bull. N 1994, 513 ff.; S, 635ff.).

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Antrag auf Einsetzung von parlamentarischen Untersuchungskommissionen

Da alle bisherigen parlamentarischen Bemühungen zu keinem Erfolg führten, verlangte Herr Nationalrat Peter Hess im Namen der CVP-Fraktion in der Sommersession 1995 die Einsetzung von parlamentarischen Untersuchungskommissionen, welchen der Auftrag zu erteilen sei, «die Amtsführung des Finanzdepartements und insbesondere der EVK, vor allem zur Klärung der im Zusammenhang mit der Organisation und der Amtsführung der EVK erhobenen Vorwürfe» zu untersuchen sowie «über allfâllige Verantwortlichkeiten und institutionelle Mängel Bericht zu erstatten und die nötigen Vorschläge für Massnahmen organisatorischer und rechtlicher Art zu unterbreiten».

Das Büro des Nationalrates hat sich an seinen Sitzungen vom 24. August und 18. September 1995 mit dem Antrag von Herrn Nationalrat Hess befasst. Es teilte die Beurteilung des Antragstellers, dass die Situation in der Pensionskasse des Bundes gravierend sei und dass einschneidende Massnahmen unumgänglich seien. Darüber, ob es sich im vorliegenden Falle um «Vorkommnisse von besonderer Tragweite in der Bundesverwaltung handle, die einer besonderen Klärung bedürfen» (Art. 55 GVG) und ob eine parlamentarische Untersuchungskommission das richtige Mittel sei, um Abhilfe schaffen zu können, gingen die Meinungen auseinander.

Nach Artikel 65 GVG werden die bereits in dieser Angelegenheit tätigen Kontrollkommissionen (Finanzdelegation, Geschäftsprüfungskommission des Ständerates und Arbeitsgruppe der Finanzkommissionen) ihres Auftrages enthoben, falls eine parlamentarische Untersuchungskommission eingesetzt wird.

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Anhörung des Bundesrates

Am 18. September 1995 hörte das Büro gemäss Artikel 55 Absatz 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes eine Delegation des Bundesrates zur Frage der Einsetzung von parlamentarischen Untersuchungskommissionen an. Der Bundesrat erstattete dem Büro einen sachlichen Bericht über die nach wie vor bestehenden Probleme und über die von ihm in den letzten Monaten veranlassten Massnahmen (Einsetzung

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eines Sonderbeauftragten für die Sanierung der PKB und von Experten für. die Lösung der EDV-Probleme). Diese Massnahmen sollten nunmehr greifen können.

Der Bundesrat legte dem Büro dar, dass dem Parlament und seinen Gremien alle notwendigen Informationen für eine Beurteilung der Lage vorliegen. Der Bundesrat sicherte dem Parlament seine volle Mithilfe zu, wie immer auch der Entscheid über die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission ausfalle.

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Antrag des Büros

Das Büro nahm von den Ausführungen des Bundesrates Kenntnis. Die Mehrheit des Büros liess sich jedoch nicht davon überzeugen, dass die in der Zwischenzeit eingeleiteten Massnahmen ausreichen, um die Probleme zu lösen. Das Parlament dürfe nicht länger zuwarten. Die Verunsicherung der Versicherten und der Öffentlichkeit sei gross. Das Parlament müsse nunmehr sein stärkstes Instrument der Oberaufsicht, nämlich eine Untersuchungskommission, einsetzen. Es müsse die politischen Verantwortlichkeiten für die fortdauernden Mängel bei der PVK abklären und Druck ausüben, damit der Bundesrat die Probleme ernst nehme und behebe. Die Minderheit des Büros anerkannte, dass bei der PKB gravierende Probleme bestehen. Mit einer parlamentarischen Untersuchungskommission können jedoch weder die organisatorischen noch die Informatikprobleme gelöst werden.

Sie erachtet es nicht für nötig, parlamentarische Untersuchungskommissionen einzusetzen, weil bereits parlamentarische Kontrollorgane an der Arbeit sind. Diese haben stets sämtliche gewünschten Unterlagen vom Finanzdepartement erhalten, so dass die besonderen Untersuchungsrechte von Untersuchungskommissionen (wie z. B. Zeugeneinvernahmen) nicht erforderlich sind.

Mit 7 zu 6 Stimmen beantragt das Büro dem Rat die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission.

Die Minderheit (Bühlmann, Grendelmeier, Mauch,-- Meyer Theo) beantragt, auf den Bundesbeschluss nicht einzutreten.

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Einsetzung von parlamentarischen Untersuchungskommissionen zur Abklärung von Organisations- und Führungsproblemen bei der PKB Bericht des Büros des Nationalrates vom 25. September 1995

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